Simone Strohmayr
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleichberechtigung, Gleichstellung haben wir doch längst, oder? – Wenn Sie so denken, sind Sie nicht allein. Allein hier im Plenarsaal werden viele so denken, manche lauter, manche leiser. Allein die Zahl der Anwesenden zeigt, dass das Interesse an diesem Thema nicht sehr groß ist. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt arbeiten wir einmal faktenbasiert: Sehen wir uns einfach einmal die Löhne im öffentlichen Dienst an und schauen wir, wie viele Frauen wir in Führungspositionen haben. Wir werfen einen Blick auf den Bayerischen Gleichstellungsbericht; denn der zeigt die Fakten. Er zeigt die alltägliche Diskriminierung von Frauen, auch im Jahr 2025, auf. Die Frauen im öffentlichen Dienst verdienen nämlich immer noch weniger als die Männer. Durchschnittlich sind das 234 Euro im Monat. Und sie haben geringere Chancen auf eine Führungsposition. Aber damit nicht genug: 21 % der Dienststellen des Freistaats haben trotz Verpflichtung kein Gleichstellungskonzept und 14 % keine Gleichstellungsbeauftragte oder einen Gleichstellungsbeauftragten. Zu Beginn muss also erst einmal festgestellt werden: Wir haben zwar in Bayern seit 1996 ein Gleichstellungsgesetz – und es war sicherlich für die damalige Sozialministerin Barbara Stamm ein harter Kampf, dieses Gesetz durchzusetzen –, aber ganz offensichtlich wurde mit diesem Gesetz nicht das erreicht, was erreicht werden sollte, nämlich die Gleichstellung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst. Deswegen ist es grundsätzlich erst einmal gut, dass wir heute über eine Reform des Gleichstellungsgesetzes reden. Das war wirklich allerhöchste Zeit. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Das sieht im Übrigen auch einer Ihrer Beamten so, nämlich Herr Dr. Knabel, der Gleichstellungsbeauftragte im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, der bei der Anhörung im Ausschuss sagte – ich zitiere –: Wir sind in Bayern mittlerweile Schlusslicht, wenn es um die Novellierung der Landesgleichstellungsgesetze geht. Daher forderte er ganz deutliche Sanktionen. Wenn das Gesetz nämlich keine Sanktionen enthält, dann kommt die Gleichstellung hier in Bayern nicht voran. Ich habe die Zahlen vorhin schon genannt. Nur zur Erinnerung: 21 % der Dienststellen haben trotz Verpflichtung kein Gleichstellungskonzept und 14 % keine Gleichstellungsbeauftragte bzw. keinen Gleichstellungsbeauftragten. Fakt ist also: Es gibt wenige Gesetze in Bayern, die so nachhaltig missachtet werden wie das Bayerische Gleichstellungsgesetz. Das Gesetz ist wirklich ein zahnloser Tiger. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir einem zahnlosen Tiger einen einzigen Zahn implantieren, dann wird daraus noch längst kein wirksames Gebiss. Soll heißen: Der Entwurf der Staatsregierung lässt inhaltlich und handwerklich stark zu wünschen übrig. Ganz anders sieht es mit unserem Gesetzentwurf aus. Unser Entwurf ist in einer Arbeitsgruppe des DGB entstanden, die unter anderem aus Mitgliedern des Münchner Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten besteht. (Unruhe) – Es wäre schön, wenn Sie mir zuhören würden; denn dann kann ich Sie vielleicht überzeugen. Das wäre sehr freundlich.
