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Ulrike Scharf

02.07.2025 Sitzungen 19/54

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit schafft Vertrauen und gibt Stärke. Deshalb steht Sicherheit bei uns an oberster Stelle und hat oberste Priorität. Wir haben in Bayern gehandelt, und zwar klar und konsequent. Ich darf Sie kurz mitnehmen in den August letzten Jahres: Mainkofen und Straubing, zwei Orte, zwei sehr unterschiedliche Fälle, in denen psychisch kranke Straftäter aus dem Maßregelvollzug entkommen sind, einmal im Rahmen einer Lockerungsmaßnahme, einmal aufgrund einer Geiselnahme. Diese Vorfälle dürfen sich nicht wiederholen. Sie sind eine Zäsur. Deshalb auch die klaren Konsequenzen. Bei uns in Bayern ist klar geregelt: Die Bezirke verantworten den Maßregelvollzug. Zur Wahrheit gehört auch: Absolute Sicherheit, 100 % Sicherheit wird es nicht geben. Aber wenn die Sicherheit der Bevölkerung gefährdet ist, dann müssen wir eingreifen, und wir greifen ein. Der Schutz der Menschen, der Bevölkerung hat für uns oberste Priorität. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deshalb haben wir in allen 14 Einrichtungen, die wir in Bayern haben, sofort reagiert. Wir haben die Abläufe verbessert, die Sicherheitsstandards erhöht und die Verfahren verschärft. Unsere Sofortmaßnahmen sind dabei aber nur ein erster Schritt. Wir gehen weiter, und zwar setzen wir bayernweit und verbindlich neue Sicherheitsstandards: zum einen die Mindeststandards für die Ausgänge, für die Lockerungsmaßnahmen, die von der Fachaufsicht im Übrigen festgelegt und entschieden werden. Aber es ist klar geregelt, wo, wie und wer. Zum anderen ist die Arbeitsgruppe Sicherheit beim Amt für Maßregelvollzug jetzt ein festes Gremium. Sie hat ein bayernweit gültiges Sicherheitsrahmenkonzept erarbeitet. Die Alarmketten, die Pflichtschulungen, die Sicherheitsübungen sind verbindlich für alle. An dieser Stelle darf ich meinen herzlichen Dank an das Innenministerium zum Ausdruck bringen, insbesondere für die Unterstützung durch die Polizei. Die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden ist enger denn je. Wir haben eine AG Vorführungen, wenn also ein Termin bei der Polizei oder der Justiz ansteht für jemanden, der im Maßregelvollzug ist. Es gibt hier ganz klare Handlungsempfehlungen, die wir vorgelegt haben. Die Geiselnahmeübungen, die bisher schon stattgefunden haben, haben wir in allen Einrichtungen verstärkt, sodass die Rhythmen zwischen den Terminen mit der örtlichen Polizei und, dort, wo es nötig ist, mit den Spezialeinsatzkommandos enger sind. Wir unterstützen die Träger mit Online-Schulungen, Qualifizierungen und mit Austausch, und wir investieren kräftig, über 40 Millionen Euro pro Jahr, für sichere, moderne Einrichtungen. Für uns ist ganz klar: Wenn es um sicherheitsrelevante Maßnahmen geht, wird das sofort und ohne Umwege vollzogen, für mehr Schutz und mehr Stabilität, vor allen Dingen auch für die, die in den Maßregelvollzugseinrichtungen beschäftigt sind. Ich möchte ganz klarstellen: Die Bezirke tragen die Verantwortung als Träger für den Maßregelvollzug. Die Kontrolle liegt beim ZBFS als Fachaufsicht. Der Druck kommt von uns aus dem Ministerium. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir gehen jetzt einen nächsten Schritt. Wir ändern das Gesetz. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Sicherheit stärken, wir wollen die Verfahren beschleunigen, und wir wollen ganz klare Kante gegen Gefährdung und für mehr Sicherheit zeigen. Zu den Änderungen im Gesetz. Erstens. Die Sicherheit ist der Maßstab für jede Entscheidung, insbesondere wenn es um die Frage der Lockerungsmaßnahmen geht: nur dann, wenn die Sicherheit garantiert ist und jede Gefahr realistisch ausgeschlossen werden kann. Die zweite Änderung betrifft eine klare Linie bei der Therapieverweigerung durch suchtkranke Straftäter, wenn jemand nicht therapiewillig oder auch therapiefähig ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Maßregelvollzug ist kein Rückzugsort vor Strafe, er ist kein Schonraum für Verweigerung, er ist kein Ort für Ausreden; er ist ein Ort für die Behandlung, für die Therapie, für alle, die diese auch wirklich wollen. Damit gilt jetzt ganz klar: Wer die Therapie verweigert, hat im Maßregelvollzug nichts zu suchen. Wer sich der Therapie entzieht, verliert auch seinen Platz. Wer Risiko schafft, statt sich helfen zu lassen, der gehört nicht in eine Klinik, sondern ins Gefängnis. Deshalb ist klar geregelt: Therapieabbruch heißt: zurück in den Strafvollzug – ohne Verzögerung, ohne Schlupflöcher und ohne Ausnahme. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der AfD) Wir sorgen hier für schnelle Verfahren, vor allen Dingen auch für feste Leitlinien und für Sicherheit bei jeder Entscheidung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist auch noch wichtig: Die Resozialisierung ist und bleibt unser Auftrag. Die größte Sicherheit gibt es – das ist garantiert – über die Therapie. Die Zahlen geben uns hier auch recht. Damit zu § 64 des Strafgesetzbuchs. Wir in Bayern waren Vorreiter. Wir haben auf Bundesebene durchgesetzt, was lange überfällig war: Die Voraussetzungen für die Unterbringung in Entziehungsanstalten sind nun deutlich verschärft. Es gibt klarere Regeln, höhere Hürden und damit mehr Sicherheit. Es ist ein Wendepunkt. Es ist vor allen Dingen ein Erfolg, den wir uns aus Bayern heraus lange erkämpft haben. Der Maßregelvollzug wurde zu oft missbraucht – als Umweg, als Abkürzung, als Chance auf eine Halbstrafe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Erste Lesung gibt uns die Möglichkeit, in einem Omnibusverfahren außer dem Maßregelvollzug noch weitere Rechtsvorschriften anzupassen. Erstens. Wir wollen die Stärkung der Heilpädagogikberufe. Die Ausbildungsabschlüsse an Fachakademien und Hochschulen erhalten die staatliche Anerkennung. Das sorgt für mehr Fachkräfte und auch für mehr Perspektive. Das Zweite, was wir jetzt mitentscheiden wollen, ist die Stärkung unserer Betreuungsvereine. Wir lassen Vereine aus anderen Bundesländern bei uns zu, wenn sie überwiegend in Bayern tätig sind. Dadurch sichern wir die Versorgung auch auf dem Land. Die dritte Rechtsvorschrift, die wir ändern wollen, betrifft die Stärkung des inklusiven Arbeitsmarkts. Die Einkommensgrenze für den Lohnkostenzuschuss fällt. Das heißt, damit haben wir mehr Spielraum für echte Teilhabe durch Arbeit. (Beifall bei der CSU) Mein Dank gilt an der Stelle ganz besonders den Fachverbänden für ihre wertvollen und wichtigen Impulse. Die Rückmeldungen, die mich erreicht haben, sind auch sehr positiv, worüber ich mich sehr freue. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetzespaket setzen wir – zunächst für die Sicherheit – ein starkes Zeichen. Wir fördern die Teilhabe, und wir bauen Bürokratie ab. Das Ganze ist rechtlich fundiert, fachlich solide und somit gut für Bayern. – Herzlichen Dank, ich freue mich auf die Aussprache in den Ausschüssen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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