Bernhard Heinisch
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, ohne das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz wäre der Katastrophenschutz in Bayern nicht denkbar. Feuerwehr, THW, Hilfsorganisationen – sie alle leisten Tag für Tag Enormes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, daher gilt allen Mitgliedern der Blaulichtfamilie unser aufrichtiger Dank und größter Respekt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU sowie Abgeordneten der SPD) Der Gesetzentwurf der GRÜNEN will dieses Ehrenamt stärken, doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, der Entwurf birgt erhebliche Risiken. Wie ich bereits in der Ersten Lesung erwähnt habe, ist die vorgesehene Änderung von Artikel 17 Absatz 2 ein zentrales Problem. Damit würden künftig beliebige staatliche oder kommunale Stellen Einsatzkräfte ohne die Alarmierung über die Integrierte Leitstelle anfordern können. Das würde keine einheitliche Koordination, keine klaren Kriterien und keine Kontrolle bedeuten. So entstünde keine Sicherheit, sondern Unsicherheit und Belastung für Ehrenamtliche und Arbeitgeber. Die angestrebte Gleichstellung bei Aus- und Fortbildung hingegen geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Wir brauchen jedoch tragfähige, durchdachte Regelungen, die in der Praxis funktionieren. Deswegen haben wir, die FREIEN WÄHLER und die CSU, einen entsprechenden Antrag eingebracht. Dieser sieht vor, dass ein Modell für einen Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch für ehrenamtliche Einsatzkräfte der freiwilligen Hilfsorganisation für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Übungen nach Rücksprache mit allen betroffenen Akteuren geprüft und eingeführt wird. Deswegen ist der Gesetzentwurf der GRÜNEN hinfällig, und wir lehnen ihn ab.
