Ulrike Scharf
Liebe Frau Kollegin Dr. Strohmayr, ich kann leider an Ihrer negativen Haltung, was die Gleichstellung und deren Ergebnisse in Bayern betrifft, nichts ändern. Sie werden diese Grundhaltung nicht verändern. Aber wenn Sie genau zugehört haben – Sie haben jetzt im Ausschuss intensiv mitgewirkt –, dann wissen Sie, was wir verbindlich ändern. Wir wollen einheitliche Gleichstellungskonzepte, weil wir wissen wollen: Wer sind die Gleichstellungsbeauftragten? Wie ist die Umsetzung? Ich glaube, was Sie schlichtweg nicht verstehen wollen: Es ist so entscheidend und wichtig, im öffentlichen Dienst nicht nur den attraktiven Arbeitgeber zu sehen. Wir müssen auf Gleichstellung hinwirken. Gleichstellung muss stattfinden. Ja, Gleichstellung ist ein Verfassungsauftrag, aber es muss ein gangbarer Weg sein und keine Gängelung. Das, was wir hier auf dem Weg gemeinsam erarbeitet haben, ist für mich die beste Grundlage, um in der Gleichstellung noch besser voranzukommen. Ja, es stimmt, wir hätten das Gleichstellungsgesetz schon sehr viel früher angehen sollen. Es ist aus dem Jahr 1996, und es ist verstaubt. Aber genau das war auch mein Auftrag. Ich bin jetzt seit ein paar Jahren hier im Sozialministerium im Amt und freue mich wirklich, dass wir dieses Gesetz jetzt heute in der Zweiten Lesung auf den Weg bringen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
