Alexander Flierl
Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Leben auf dem Land ist mehr als eine Postleitzahl oder ein geografischer Ort. Es ist eine Gemeinschaft, ein Netz aus Nachbarschaft, Verantwortung, gewachsenen Strukturen und auch Traditionen, die über Generationen hinweg gepflegt werden, ein Geflecht aus Zusammenhalt, Arbeit und Kultur. Diese gelebte Alltagskultur spiegelt sich nicht nur in Festen und Feiern wider, sondern ganz konkret in alltäglichen Dingen wie Geräuschen, Gerüchen, dem Klang der Kirchenglocken und gackernder Hühner sowie dem Duft von frischem Brot aus der Bäckerei oder den Gerüchen aus dem Stall. Wer morgens in einem Dorf oder in einem kleinen Ort aufwacht, hört nicht selten zuerst den Hahn krähen, was nicht als Lärmbelästigung zählen soll, sondern als Symbol eines natürlichen Tagesrhythmus. Wer zu den verschiedenen Tageszeiten dem Klang der Kirchenglocken lauscht, weiß: Das ist Heimat; das ist Zusammenhalt; das ist Kultur. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Auch wer den Geruch von frisch gemähtem Gras oder den Stallgeruch vom Bauernhof nebenan wahrnimmt, lebt mitten im Alltag, der seit Jahrhunderten die Kulturlandschaft Bayerns prägt. Das alles gehört dazu. Das ist kein Hintergrundgeräusch, kein Hintergrundrauschen, sondern das ist Ausdruck einer gewachsenen Identität. Genau das verdient unseren Schutz und bedarf einer eindeutigen gesetzgeberischen Wertung. Wir wollen dieses Sinneserbe schützen, dieses gewachsene Miteinander von Klang, Geruch und Atmosphäre; denn dieses gerät zunehmend unter Druck. Gerade in unseren kleinen Orten ändern sich die Erwartungshaltungen. Man denkt hier an die perfekte Ruhe und an ein Bilderbuchdorf, das ohne echte Landwirtschaft und ohne ausgeübtes Handwerk mit der gelebten Realität nicht übereinstimmt. Deswegen brauchen wir hier eine ganz klare gesetzgeberische Regelung, die auch in das Bundesimmissionsschutzrecht eingefügt werden soll. Hier muss klargestellt werden, dass diese Sinneseindrücke kein Lärm und keine Geruchsbelästigung sind, sondern dass sie das Leben in unseren Dörfern abbilden. Dieses Leben muss man spüren, hören und riechen. Deshalb unterstützen wir diesen Dringlichkeitsantrag aus voller Überzeugung. Wir brauchen einen rechtlichen Rahmen, der dieses Sinneserbe schützt, also genau jene ortstypischen und kulturell gewachsenen Geräusch- und Geruchsimpressionen, die seit jeher Teil unseres Alltags sind. Ich möchte eines klarstellen: Wir sprechen hier nicht über Industriebetriebe oder Großanlagen, die das Leben in unseren kleinen Orten beeinflussen können. Wir sprechen über traditionelle Elemente des Alltags, die unser kulturelles Erbe und unsere Lebensweise im ländlichen Raum ausmachen, nicht mehr und nicht weniger. Das hat auch nichts mit falsch verstandener Heimattümelei oder einem verklärten, idyllischen Postkartenbild unseres Landlebens zu tun. Ganz im Gegenteil: Es geht hier um die Lebens- und Arbeitsrealität in unseren Dörfern und Orten, um die Realität vieler Menschen, Landwirte, Handwerker, Wirte und Familienbetriebe, die auf ihren Höfen arbeiten, ihre Produkte erzeugen, Tiere versorgen und Tag für Tag für die Versorgung ihrer Regionen sorgen. Diese Menschen brauchen Rechtssicherheit und gesellschaftliche Rückendeckung. Genau darum geht es in diesem Dringlichkeitsantrag. Es ist bedauerlich, dass dieser Vorstoß im ersten Anlauf im Bundesrat gescheitert ist. Wir sollten hier aber die Hoffnung nicht aufgeben, ganz im Gegenteil. Ich glaube, es ist ganz entscheidend, dass wir die Staatsregierung bitten, bei diesem Thema weiter dran zu bleiben und zu versuchen, auf föderaler Ebene im Dialog zu überzeugen und eine Lösung in dieser Sache herbeizuführen. Deswegen ist für uns ganz klar: Wir sagen Ja zum Sinneserbe. Wir sagen aber Nein zu einer Aushöhlung des Immissionsschutzrechtes, wie es der nachgezogene Dringlichkeitsantrag der AfD bedeuten würde. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
