Martin Stümpfig
Liebe Kollegin Schack, unser Gesetzentwurf hat 11 Artikel, und es sind fünf Seiten, auf denen es um die Artikel geht. Dann gibt es noch eine Begründung. Ich denke einmal, das ist jetzt nicht besonders lang, und auch im Artikel 8, der zitiert wurde, sind es nur fünf Punkte, die regeln, was die Staatsregierung machen soll, um es den Kommunen leichter zu machen. Ich nenne als Beispiel diese Mustervereinbarungen. Wenn wir es den Kommunen leichter machen wollen – und das ist doch unser gemeinsames Ziel –, denn irgendjemand muss halt doch eine gewisse Arbeit machen, dann macht das die Staatsregierung für alle 2.000 Kommunen. Dann ist es deutlich leichter. Die Beteiligungsvereinbarung sieht eine freie Entscheidung der Kommunen vor. Ich bitte Sie, das noch einmal nachzulesen. Das steht da ganz klar drin. Sie kann sowohl "den Kreis der beteiligungsberechtigten Personen […] definieren" als auch Art und Umfang der Beteiligung usw. Da sind die Kommunen komplett frei. Von daher wundert mich die Kritik jetzt schon. Das lenkt natürlich davon ab, dass Sie selber nicht in die Pötte kommen, um das noch einmal aufzugreifen, weil Sie selber seit einem Jahr nichts vorzuweisen haben. Wenn man nach Nordrhein-Westfalen schaut, –
