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Christiane Feichtmeier

SPD 02.07.2025 Sitzungen 19/54

Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Erster Lesung den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Waldgesetzes. Ziel dieses Entwurfs ist es, die Handlungsfähigkeit der sogenannten altrechtlichen Waldkörperschaften wiederherzustellen. Es handelt sich dabei um rund 1.000 Körperschaften in Bayern, die etwa 26.000 Hektar Wald bewirtschaften, vor allem in Unterfranken im Bereich des Spessarts. Viele dieser Körperschaften sind faktisch gelähmt, weil ihre Mitglieder unbekannt sind, es keine klaren Satzungen gibt oder keine rechtssicheren Beschlüsse mehr gefasst werden können. Die aktuellen Rechtsgrundlagen stammen teilweise aus dem 18. und dem 19. Jahrhundert; das Bürgerliche Gesetzbuch findet auf sie keine Anwendung. Was bedeutet das nun konkret? In Gemeinden wie Partenstein oder Heinrichsthal bestehen Waldinteressentenschaften, deren Mitgliederlisten seit Jahrzehnten nicht mehr aktualisiert wurden. In einem Fall sind zahlreiche Eigentümer verstorben oder verzogen, ohne dass Erben ermittelt werden konnten. Folge davon: keine rechtmäßige Beschlussfassung über Holznutzung, keine Pflege der Wege, keine Beantragung von Fördermitteln. In Heimbuchenthal gibt es eine historische Waldgenossenschaft, die zwar noch formal besteht, aber seit Jahren keine gültige Satzung mehr hat, wodurch Unsicherheit entsteht, wer für Verkehrssicherung und Haftung verantwortlich ist. Diese Ausgangslage ist unhaltbar. Sie verhindert nämlich nicht nur eine geregelte Bewirtschaftung und Pflege dieser Wälder, sondern schafft auch rechtliche Risiken für alle Beteiligten, vom potenziellen Erben über die Gemeinde bis hin zum Freistaat Bayern. (Beifall bei der SPD) Deshalb erkennen wir ausdrücklich die Zielrichtung des Gesetzentwurfs an: rechtliche Handlungsfähigkeit wieder herstellen und Klarheit schaffen. Der vorgesehene Weg, ein Aufgebotsverfahren, bei dem unauffindbare Mitglieder ausgeschlossen werden können, erleichterte Satzungsregelungen sowie gegebenenfalls die Auflösung der Körperschaft, ist vor dem Hintergrund dieser Beispiele aus dem Spessart nicht nur nachvollziehbar, sondern auch dringend erforderlich. Werte Kolleginnen und Kollegen, aber gerade wenn wir hier tief in Eigentumsrechte eingreifen, müssen wir hohe Maßstäbe an Transparenz, Sorgfalt und sozialen Ausgleich anlegen. Daher möchten wir einige Punkte besonders hervorheben. Erstens. Der Eigentumsschutz muss sozialverträglich gestaltet sein. Ausschlüsse dürfen nur dann erfolgen, wenn die Ermittlung der Mitglieder nachweislich aussichtslos ist. Wir fordern, die Nachforschungspflichten konkret zu regeln, zum Beispiel durch verpflichtende Einholung von Grundbuchauszügen oder Nachlassakten. Zweitens. Die Regelung, dass das Vermögen einer aufgelösten Körperschaft automatisch an den Freistaat Bayern fällt, sehen wir kritisch. Wir brauchen hier eine klare Zweckbindung. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Diese Flächen sollen dauerhaft dem Gemeinwohl dienen, sei es durch naturnahe Waldbewirtschaftung, den Schutz von Biodiversität oder als Beitrag zum Klimaschutz. Drittens. Transparenz ist entscheidend. Wir fordern eine öffentlich einsehbare Liste der aufgelösten Körperschaften und eine Darstellung der künftigen Nutzung dieser Flächen durch den Freistaat. Nur so schaffen wir Vertrauen und Nachvollziehbarkeit. Insgesamt überwiegt aus unserer Sicht die Notwendigkeit, dieses Problem endlich zu lösen. Wir sehen die Zielrichtung des Gesetzentwurfs positiv. Die von mir genannten Punkte müssen aber in den Ausschussberatungen eingehend geprüft und nachgeschärft werden. (Beifall bei der SPD)

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