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Josef Heisl

CSU 02.07.2025 Sitzungen 19/54

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erinnern uns alle noch an die Vorfälle vor ziemlich genau einem Jahr: Ein psychisch kranker Patient aus dem Bezirksklinikum Mainkofen hat sich im Rahmen eines begleiteten Ausgangs im Zuge eines Kinobesuches von einer Gruppe entfernt; er wurde wenig später von der Polizei gefasst. Eine gute Woche später gab es einen weiteren Vorfall, eine Geiselnahme samt Flucht von vier Patienten aus dem Bezirkskrankenhaus Straubing. In meiner Funktion als Vorsitzender des Maßregelvollzugsbeirats im Bezirksklinikum Mainkofen war ich von Beginn an stark in die Thematik involviert und am Thema mit dran. Die transparente Aufarbeitung solcher Fälle ist immens wichtig. All diese Vorkommnisse haben uns wachgerüttelt, und der dringende Handlungsbedarf hat an Fahrt aufgenommen. Deswegen steht heute der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes auf der Agenda. Wenn es um die Unterbringung im Maßregelvollzug geht, dann hat oberste Priorität, dass die Allgemeinheit vor der Begehung weiterer Straftaten geschützt werden muss. Ebenso hohe Priorität hat übrigens der Schutz des Personals in den Einrichtungen. Ich möchte an dieser Stelle schon einmal deutlich sagen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Maßregelvollzug in ganz Bayern hervorragende Arbeit leisten. Ein großes Dankeschön von dieser Stelle. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN) Im Zusammenhang mit dem Schutz vor weiteren Straftaten spielt natürlich die Behandlung des qualifizierten Personals eine wesentliche Rolle, ebenso bedeutend sind sichere Gebäude und damit die bauliche Infrastruktur sowie strukturierte Prozesse und Abläufe. Gleichzeitig geht es um die Heilung oder zumindest die Besserung des Zustands der untergebrachten Patienten mit dem Ziel der Resozialisierung. Resozialisierung bedeutet in der Konsequenz immer eine Lockerung des Vollzugs. Das heißt, wenn es um Maßregelvollzug geht, dann geht es immer um das besondere Spannungsfeld von Gefahrenabwehr und Therapie sowie von Sicherheit und Resozialisierung. Mit den vorliegenden Änderungen im Gesetzentwurf zum Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz soll am Ende die Sicherheit für die Bevölkerung, aber auch für das Personal in den Einrichtungen noch stärker nach oben geschraubt werden. Dies soll insbesondere durch klarstellende gesetzliche Ergänzungen, schnellere Verfahrensabläufe und stärkere Gewichtung des Schutzes der Allgemeinheit bei Lockerungsentscheidungen erfolgen. Die genauen Inhalte der Gesetzesänderungen darf ich Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, kurz vorstellen: Wie eben beschrieben, soll die Gewährung von Vollzugslockerungen künftig stärker am Schutz der Allgemeinheit ausgerichtet werden. Artikel 16 Absatz 1 des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes wird entsprechend ergänzt, um bei den Prognoseentscheidungen ausdrücklich das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit zu betonen. Im Sinne der Beschleunigung von Erledigungsverfahren bei fehlender Therapieprognose werden die Maßregelvollzugseinrichtungen künftig in die Pflicht genommen, die Erledigung der Unterbringung unverzüglich anzuregen, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen. Weitere Änderungen im Gesetzentwurf betreffen – die Frau Ministerin hat es schon angesprochen – die Hochschulstudiengänge der Heilpädagogik und die Einführung einer Kennzeichnung des akademischen Grades. Das Gesetz wird in "Bayerisches Sozialberufe-Anerkennungsgesetz" umbenannt, um Klarheit und Anschlussfähigkeit an die Regelungen anderer Bundesländer zu schaffen. Zum Bayerischen Gesetz zur Ausführung betreuungsrechtlicher Vorschriften: Das bisher zwingende Bayernsitz-Erfordernis für Betreuungsvereine wird flexibilisiert, um Versorgungsengpässe insbesondere in den Grenzregionen zu vermeiden. Der Haushaltsvorbehalt bei der Förderung von Betreuungsvereinen entfällt, da er nach den neuen bundesrechtlichen Finanzierungssystematiken nicht mehr erforderlich ist. Wichtig ist auch, dass für die Kommunen keine weiteren Kosten entstehen. Für Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger ergeben sich keine finanziellen Belastungen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bzw. bleibt künftigen Haushaltsaufstellungen vorbehalten. Ich möchte noch einmal auf den Anfang meiner Ausführungen zurückkommen: Fälle wie in Mainkofen und in Straubing sollen nicht nur nicht passieren, sie dürfen nicht passieren. (Beifall bei der CSU) Die Frage ist aber, wie man damit umgeht, wenn doch etwas passiert. Auf die genannten Fälle wurde gut reagiert. Transparenz gegenüber der Bevölkerung war über viele Pressemeldungen, über Interviews, über die Vorstellung dessen, was man alles angehen will, von vornherein gegeben. Es hat eine enge Abstimmung zwischen Justizminister, Innenminister und der örtlichen Politik des Bezirkstagspräsidenten stattgefunden. Konsequenzen sind sofort gezogen worden, sowohl personell als auch ablauforganisatorisch. Als Maßregelvollzugsbeiräte wurden wir – ich darf hier auch im Namen meines Kollegen Martin Behringer sprechen – umfassend informiert und eingebunden. Dafür geht ein großes Dankeschön an die Ministerin. Liebe Ulrike Scharf, vielen Dank dafür. (Beifall bei der CSU) Zu den Ausführungen des Kollegen der AfD will ich nichts weiter sagen. Wie immer sind die Ausländer schuld. Die geplanten Änderungen werden von den entsprechenden Verbänden begrüßt – die Ministerin hat es schon angesprochen –, weil es schlicht darum geht, die öffentliche Sicherheit zu stärken. (Beifall bei der CSU)

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