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Martina Fehlner

SPD 02.07.2025 Sitzungen 19/54

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Siebte Medienänderungsstaatsvertrag ist Bestandteil der umfassenden, wichtigen Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nach der Ratifizierung in den Länderparlamenten soll er am 1. Dezember 2025 in Kraft treten. Der Staatsvertrag bündelt weitreichende und wegweisende Reformen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk moderner und – das klang auch schon an – digitaler, schlanker, leistungsfähiger und damit effizienter machen sollen. Dabei geht es auch um eine stärkere Fokussierung auf den Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das heißt, Orientierung bieten, Meinungsbildung ermöglichen, eine informierte Teilhabe für alle sichern, und nicht zuletzt mehr digitale Resilienz erhalten. Es gilt, den Auftrag qualitativ zu stärken, quantitativ zu begrenzen und die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Gesellschaft wieder zu stärken. Der klare Fokus liegt dabei auf Information, Bildung und Kultur. Es geht darum, Kompetenzen zu bündeln, Synergien zu nutzen und Doppelstrukturen abzubauen. Das ist richtig, und das begrüßen wir. Wir leben in einer sich rasant verändernden Medienwelt, die zugleich große Unsicherheiten und Angriffe auf die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit mit sich bringt. Wir leben in einer digitalen, immer komplexer werdenden Medienwelt, in der Fake News mittlerweile nicht nur die politischen Debatten durch gezielte Falschmeldungen beeinflussen, sondern auch zur Desinformation beitragen und unser gesellschaftliches Klima vergiften. (Beifall bei der SPD) Kolleginnen und Kollegen, ein Rundfunk der Zukunft wird Demokratie nicht einfach nur vermitteln, sondern muss die Rundfunknutzer einbeziehen und aktiv beteiligen. Daher ist es gut, dass der Publikumsdialog weiterhin intensiviert werden soll. Einige für uns wesentliche Änderungen und Maßnahmen des Reformpaketes möchte ich nochmals kurz aufgreifen und zusammenfassen: Um die gesamte Gesellschaft zukünftig besser erreichen zu können, werden ARD, ZDF und Deutschlandradio breiter und flexibler aufgestellt. Damit soll dem Generationenabriss entgegengewirkt werden. Fakt ist, vor allem jüngere Generationen nutzen weniger lineare Angebote, sondern nutzen intensiver On-Demand-Streaming-Angebote, Social-Media-Plattformen und Podcasts. Zukünftig wird es weniger ARD-Hörfunkkanäle und weniger Spartensender von ARD und ZDF geben. Das betrifft auch den Bayerischen Rundfunk. Von insgesamt neun Hörfunkwellen sollen nur noch sechs beauftragt werden. Beim Fernsehen sind ebenfalls Einschnitte geplant. Im Bereich Kultur soll nur noch eines der beiden Programme 3sat und ARTE erhalten bleiben. Das kann man durchaus kritisch sehen. ARTE soll als europäische Kulturplattform weiter bestehen bleiben. Medien sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie, das duale Rundfunksystem in Bayern hat sich bestens bewährt. Es ist daher gut, dass im Reformstaatsvertrag die Zusammenarbeit mit den privaten Anbietern ermöglicht wird. Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es, die Menschen mit unabhängigen, sorgfältig recherchierten, authentischen, verlässlichen Nachrichten und Informationen zu versorgen und so unterschiedlichen Meinungen und Einstellungen in unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. 67 % der Deutschen halten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für unverzichtbar. Demokratie braucht eine gesicherte Informiertheit. Unsere Gesellschaft braucht Qualitätsjournalismus; das gehört zu ihrer DNA. Der Reformstaatsvertrag trägt dem Rechnung. Er ist durchaus zukunftsweisend, und deshalb werden wir ihm auch zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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