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Martina Fehlner

SPD 02.07.2025 Sitzungen 19/54

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Sechste Medienänderungsstaatsvertrag modernisiert und verbessert den Jugendmedienschutz technisch und inhaltlich und bringt ihn auf den aktuellen Stand der digitalen Gegebenheiten. Das ist wichtig, und das ist notwendig. Jugendmedienschutz muss ein ganz zentraler Punkt unserer Medienpolitik sein und weiterhin bleiben. Eine Evaluierung der jetzt beschlossenen Maßnahmen ist nach drei Jahren vorgesehen; denn die digitale Welt wird sich auch weiterhin rasant verändern, wie wir wissen. Darauf gilt es, sich rechtzeitig und fachgerecht einzustellen. Wir wissen: Kinder und Jugendliche nutzen immer häufiger digitale Medien, allen voran TikTok, YouTube oder Snapchat. Die Nutzung von Internet und Smartphone hat laut einer aktuellen Studie bei 90 % der Jugendlichen einen festen Platz in ihrem Leben und in ihrem Alltag, und das bedeutet: Die Kommunikation junger Menschen findet inzwischen primär online statt. Damit werden auch entwicklungsgefährdende, zum Teil auch süchtig machende Inhalte wie Gewaltvideos, Hass, Propaganda, Pornografie, fragwürdige Chat-Anfragen, Schönheitsdiktat, Mobbing, Grooming-Spiele mit Lootboxen und kostspielige Verkaufsangebote immer leichter und einfacher zugänglich. Im neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag soll daher ein sichereres Online-Umfeld für Kinder und Jugendliche geschaffen und die Medienaufsicht effizienter gemacht werden. Risiken und Gefahren sollen besser erkannt und begrenzt werden können. Das begrüßen wir nachdrücklich. (Beifall bei der SPD) Auf einige für unsere Fraktion wichtige Eckpunkte möchte ich nochmals kurz eingehen. Worum geht es konkret? – Zukünftig müssen – und das klang jetzt auch bei meinen Vorrednern schon an – Betriebssysteme auf mobilen Endgeräten nach der Neufassung des § 12 erstmals eine Jugendschutzfunktion bereitstellen. Mit einem Klick auf einen passwortgeschützten Button können Eltern diese Funktion aktivieren. Das bedeutet: Ungeeignete Inhalte sind damit erst gar nicht sichtbar, altersgerechte Apps und Inhalte können aber weiterhin genutzt werden. Die Landesmedienanstalten erhalten mit dem neuen Medienänderungsstaatsvertrag zudem neue Befugnisse gegenüber ausländischen Plattformen und ein wirksames Hilfswerkzeug. So können sie Banken verbieten, Zahlungen an Plattformen weiterzuleiten, die jugendgefährdende und strafbare Inhalte verbreiten. Gleichzeitig geht es um eine Stärkung der freiwilligen Selbstkontrolle. Wie gesagt, auch aus unserer Sicht ist der Medienänderungsstaatsvertrag ein außerordentlich wichtiger Schritt für mehr Jugendschutz; doch bleiben für uns noch einige Fragen nicht ausreichend beantwortet: Warum müssen beispielsweise Plattformen wie TikTok oder YouTube ihre Algorithmen immer noch nicht offenlegen, wenn es um gefährdende Inhalte für Minderjährige geht? (Beifall bei der SPD) Die Tech-Konzerne dürfen weiterhin mit personalisierten Reizen arbeiten, die Kinder über Stunden im sogenannten Scroll-Modus halten. Kritisch sehen wir auch, dass es keine Pflicht zur Altersverifikation gibt, weder für Anbieter noch für App-Stores noch für die großen Hosting-Plattformen. Da sollte unbedingt noch nachjustiert werden. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie wichtig der Jugendmedienschutz ist, zeigt die aktuelle Diskussion, auch bei uns in Deutschland, um ein mögliches Social-Media-Verbot für Teenager und Kinder unter 16 Jahren. In Australien gibt es eine solche Altersbegrenzung bereits, und auch bei uns werden die Schattenseiten von Social Media immer lauter diskutiert. Fest steht: Wir alle haben eine ganz große Verantwortung, wenn es um Medienbildung, Medienkompetenz und nicht zuletzt um Resilienz geht.

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