Alex Dorow
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ja, Staatsvertrag, die Zweite. Wir sprechen jetzt, ebenfalls in Zweiter Lesung, über die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, über den Siebten Medienänderungsstaatsvertrag. In diesem geht es vor allem um die Strukturen, um die Kosten und um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns mit Nachdruck für die Verbesserungen einsetzen und dass wir im Laufe der letzten Wochen und Monate auch Schritt für Schritt vorangekommen sind, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Zukunft hat und durch die Reformen wieder besser in der Bevölkerung akzeptiert wird. Ich habe schon in der Ersten Lesung gesagt, dass ich es bedaure, dass es diesen politischen Druck anfangs geben musste und wir bei der Ausführung so ins Detail gehen müssen. Aber die Verantwortlichen haben die Möglichkeiten im Vorfeld nicht selbst genutzt und die Kritik anfangs auch nicht annehmen wollen. Für eine gute und unabhängige Arbeit braucht der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbstverständlich ausreichende Mittel. Wir müssen aber nun die Regeln setzen, wo und wie künftig eingespart wird, damit wir ein schlankeres und effizienteres System bekommen. Der Staatsvertrag ist das Ergebnis einer langjährigen und intensiven Bestrebung der Länder, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einmal digitaler, effizienter, aber auch moderner aufzustellen und dadurch auch seine Akzeptanz zu stärken. Auftrag und Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen geschärft, der Umfang seiner Angebote soll gestrafft, die Zusammenarbeit auch zwischen den Anstalten soll ausgebaut, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sollen verbessert werden, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig zu machen. Ich gehe noch einmal kurz auf die wesentlichen Änderungen ein, möchte mich allerdings in der Tat kurzfassen, da dies bereits die Zweite Lesung ist. Der Auftrag wird nicht qualitativ, aber quantitativ begrenzt. Das heißt, dass die Zahl der Spartenprogramme und der Hörfunkprogramme reduziert werden muss. Dies wird nun staatsvertraglich vorgegeben, da die vorherigen Möglichkeiten nicht genutzt wurden. Künftig sollen ARD und ZDF zwei Programme mit Schwerpunkt Information, Bildung und Dokumentation sowie drei Programme mit dem Schwerpunkt Kinder, Jugendliche und jüngere Menschen anbieten. Aktuell unterhalten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Fernsehbereich zehn Sparten- und Partnerkanäle. Drei Kanäle fallen ab 2027 weg. Spätestens ab 2033 sollen die verbleibenden Programme in reine Onlineangebote überführt werden. 3sat und ARTE bleiben erhalten. Die Inhalte von 3sat sollen perspektivisch in ARTE und in das Hauptprogramm von ARD und ZDF überführt werden. ARTE soll zudem zu einem gemeinsamen europäischen Kulturkanal ausgebaut werden. Auch die Zahl der Radioprogramme soll gestrafft werden. Dies betrifft die terrestrisch verbreiteten Hörfunkprogramme in der ARD. Künftig kann jede Landesrundfunkanstalt mit bis zu vier Hörfunkprogrammen beauftragt werden. Außerdem wäre ein weiteres Programm pro sechs Millionen Einwohner im Sendegebiet möglich. Was bedeutet das im Klartext? – In der Summe erreichen wir damit eine signifikante Reduktion der ARD-Hörfunkprogramme von 69 auf 53 und somit um 23 %. Doppel- und Mehrfachangebote, die es zuhauf gibt, werden so abgebaut. Für den Bayerischen Rundfunk bedeutet dies eine maximale Anzahl von sechs terrestrischen Hörfunkprogrammen. Deren Beauftragung ist durch Anpassung der entsprechenden Regelungen im Bayerischen Rundfunkgesetz bis zum 1. Januar 2027 neu zu regeln. Mit der Reduzierung der Spartenkanäle und Hörfunkwellen werden inhaltliche Redundanzen abgebaut. Außerdem wird dem Vorwurf eines ausufernden öffentlichrechtlichen Rundfunks entgegengewirkt. Mit der Überführung in Onlineangebote wird der zunehmenden On-Demand-Nutzung von Medien vor allem bei der jüngeren Generation Rechnung getragen. Gerade dieser Schritt, Kolleginnen und Kollegen, ist deutlich wahrnehmbar und ein deutliches Zeichen für die Außenwahrnehmung. Die Ausgaben von ARD und ZDF hierfür dürfen künftig ein angemessenes Verhältnis zum Gesamtaufwand nicht überschreiten. Dies betrifft vor allen Dingen die Sportrechte. Im Verhältnis werden künftig die Ausgaben hierfür auf 5 % des anerkannten Gesamtaufwands pro Beitragsperiode begrenzt. Noch ein Wort zu den Mitarbeitervergütungen, weil das auch ein wichtiger Punkt ist und weil zum Schluss immer wieder eine Neigung bestand, bei den Mitarbeitern zu sparen, was sich logischerweise auf die Qualität auswirkt. Außertarifliche Verträge sollen bei der Vergütung der Mitarbeiter auf das notwendige Maß beschränkt werden. Damit soll auch einem Lohndumping entgegengewirkt werden. Hierfür soll ein verbindliches Vergütungssystem für den Abschluss von Dienstverträgen mit außertariflich Beschäftigten eingeführt werden. Die Vergütungen einschließlich Versorgungsleistungen, Nebenleistungen etc. müssen angemessen und mit dem öffentlichen Sektor vergleichbar sein, und dies, Kolleginnen und Kollegen, muss auch öffentlich gemacht werden. Nebeneffekt: Hierdurch sollen insbesondere auch die Gehälter der Intendanten auf ein angemessenes Niveau gebracht und so die Akzeptanz bei den Beitragszahlern gestärkt werden. Mit der Deckelung der Sportrechtekosten und der Orientierung der außertariflichen Vergütungen am öffentlichen Sektor werden wichtige Forderungen nach Kosteneinsparung erfüllt, aber eben, wie gesagt, auch einem möglichen Lohndumping entgegengewirkt. Dies kann die Akzeptanz der Sender und ihrer Budgets aus Sicht der Beitragszahler ebenfalls verbessern. Kolleginnen und Kollegen, der Entwurf des Reformstaatsvertrags ist ein wichtiger Schritt, der deutlich macht, dass es uns wirklich ernst ist. Dieser muss aber nicht nur verabschiedet, sondern jetzt auch rasch umgesetzt werden. Hierzu müssen die Anstalten konstruktiv mitarbeiten und ihren Teil beitragen. Nur gemeinsam kann dieser Prozess erfolgreich sein. Vielleicht noch ein letztes Wort zu den Inhalten: Wir haben diesen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus guten Gründen so formuliert. Er wurde in den vergangenen Jahren auch auf unser Betreiben hin mehrfach nachgeschärft, so zum Beispiel die besondere Fokussierung auf Kultur, Bildung und Information, die Einschränkung, dass auch die Unterhaltungsformate einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen müssen und damit nicht einfach austauschbar mit den Unterhaltungssendungen der Privaten sein sollen, oder die Verpflichtung zu einer breiten Themen- und Meinungsvielfalt, sodass sich möglichst die gesamte Bevölkerung in den Programmen wiederfinden kann. Wir treten für eine weitere Stärkung des Informationsanteils deshalb ein, weil nach unserer Auffassung hier und nicht in der Unterhaltung der Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegt, nämlich die Menschen sachlich und ausgewogen zu informieren, damit sie sich an den gesellschaftlichen Debatten in unserer Demokratie beteiligen können. Kolleginnen und Kollegen, die Medienwelt ist immer mehr von digitalen Filterblasen, von Fake News, vom Einfluss digitaler Plattformen geprägt, wo in letzter Konsequenz niemand redaktionelle Verantwortung übernimmt. Das ist ein ganz maßgebliches Kennzeichen und die Schwierigkeit unserer Zeit. Niemand übernimmt bei diesen Nachrichten redaktionelle Verantwortung für Inhalte. Da ist ein öffentlichrechtlicher Rundfunk, der faktenorientierte Information, sachliche Einordnung und eine möglichst umfassende und unabhängige Berichterstattung unter Einhaltung journalistischer Qualitätsstandards bietet, besonders wertvoll. Deshalb bleibt er für uns unverzichtbar. Letzter Nachsatz: Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen diesen Anforderungen an eine ausgewogene und neutrale Darstellung dann aber auch gerecht werden, insbesondere zwischen Berichterstattung und Kommentierung wieder klarer trennen, was in letzter Zeit immer wieder nicht festgestellt werden konnte. Solchen Defiziten konkret nachzugehen, ist aber nicht unsere Aufgabe, sondern das ist die Aufgabe der Gremienaufsichten, also der Rundfunk- und Fernsehräte, die die Rundfunkanstalten im Interesse der Allgemeinheit kontrollieren und sich mit entsprechenden Beschwerden auseinandersetzen. Alles in allem, wie in den beratenden Ausschüssen von unserer Seite Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
