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Jörg Baumann

AfD 02.07.2025 Sitzungen 19/54

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Bei den Gesetzentwürfen der Staatsregierung und der SPD sowie bei den dazugehörigen Änderungsanträgen der GRÜNEN zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes sehen wir leider eine Entwicklung, die in vielen Punkten symptomatisch für eine Politik der ideologischen Einmischung ist. Dabei zeigt sich auch, dass generell den Dienstvorgesetzten bzw. allen Bürgern sowie Entscheidungsträgern großes Misstrauen entgegengebracht wird. Es wird einfach unterstellt, dass Männer bevorzugt und Frauen generell benachteiligt werden. Die Antragsteller behaupten, dass sie dem Gleichberechtigungsgrundsatz unserer Verfassung Geltung verschaffen wollen. Doch in der Praxis bedeutet das in Wahrheit etwas ganz anderes. Die vorgebliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst führt nämlich in der Realität zu einer Quotenregelung durch die Hintertür. Das zeigt auch die verpflichtende Zielvorgabe für Frauen in Führungspositionen, die weiter ausgebaut werden soll. Parteien und Politiker, die nicht in der Lage sind, das Wort "Frau" zu definieren, kämpfen für die angeblich nicht vorhandenen Rechte jener nicht definierbaren Personengruppe. Die AfD lehnt diese ideologisch motivierten Vorgaben ab. (Beifall bei der AfD) Wir setzen stattdessen auf individuelle Leistung, Eignung und Befähigung als entscheidende Kriterien für berufliches Fortkommen. Wir wollen keine politischen Zielvorgaben, die letztlich die Entscheidungsfreiheit der Vorgesetzten einschränken und in der Realität dazu führen, dass aus Quotengründen Personen in Führungspositionen kommen, denen sie vielleicht gar nicht gewachsen sind. Es ist bezeichnend, dass die Gesetzentwürfe und die Änderungsanträge davon ausgehen, dass die öffentliche Verwaltung wissentlich und willentlich diskriminiert. Fakt ist aber, dass die Gleichstellung vielerorts längst erreicht ist. Die Staatsregierung selbst schreibt in ihrem Gesetzentwurf zum Beispiel, dass "der Frauenanteil in der gesamten öffentlichen Verwaltung auf 60,9 % gestiegen" ist. "Auch der Frauenanteil in Führungs- und Leitungspositionen hat sich auf insgesamt 45,5 % erhöht." Hier hat sich der Frauenanteil also fast um die Hälfte erhöht, und man kann davon ausgehen, dass dieser Anteil auch weiterhin permanent steigen wird. Trotzdem reicht es den professionellen Diskriminierungsnörglern immer noch nicht. Sie wollen noch mehr Eingriffe, noch mehr Reglementierungen und noch mehr staatliche Kontrolle. Wir als AfD erkennen Gleichberechtigung selbstverständlich als Wert an; aber Gleichberechtigung darf nicht dazu führen, dass die Chancengleichheit ausgehebelt wird. Wer für beide Geschlechter Zielvorgaben festlegt, behandelt Menschen nicht als Individuen, sondern schert alles über einen Kamm. Weiter bauen die Gesetzentwürfe und die Änderungsanträge erneut zusätzliche bürokratische Hürden auf: noch mehr Gleichstellungskonzepte, Musterformulare, Datenabfragen und Berichtspflichten. Wir sind der Meinung, dass jedes neue Formular, jede zusätzliche Berichtspflicht und zusätzliche Gleichstellungskonzepte Ressourcen binden, die im öffentlichen Dienst dringend an anderer Stelle gebraucht werden. Die angekündigte Bürokratieentlastung ist also, wie immer, reine Rhetorik. Ferner wird mit dem Ausbau der Rolle der Gleichstellungsbeauftragten, Vernetzungsstellen und Mediationsverfahren ein zusätzlicher Apparat geschaffen, der völlig überflüssig ist. Die Gleichstellungsbeauftragten haben außerdem Einblick in sensible Personalvorgänge, Einfluss auf Stellenbesetzungen und Mitsprachrechte – dies alles, ohne dass dies einen konkreten Nutzen bringt, sondern unter Umständen sogar schadet. Es sind auch Kleinigkeiten, die nicht nachvollziehbar sind und keinen Sinn ergeben. Ich nenne ein Beispiel: Bei jeder Stellenausschreibung soll die weibliche und die männliche Berufsbezeichnung verwendet werden, in Klammern ergänzt um "m/w/d". Die Ausschreibung der weiblichen und männlichen Stellenbezeichnung sei dabei Ihrer Meinung nach essenziell zur Auflösung von festgeschriebenen Rollenbildern. Träumen Sie einfach weiter. In der Praxis wird das absolut nichts bewirken. Wirtschaft und Bürger werden laut der Gesetzentwürfe angeblich nicht belastet. Doch tatsächlich werden Kommunen mit Vorgaben und Berichtspflichten traktiert. Der Gemeinde wird die Selbstverwaltung somit erschwert, und es ist ein weiterer Eingriff in die kommunale Freiheit. Es wird behauptet, es sei ein Problem, dass viele Frauen in Teilzeit arbeiten und darum keine Führungsverantwortung erhalten. – Das geht den Staat aber nichts an. Er hat sich nicht in individuelle Lebenswege einzumischen. Die Menschen entscheiden sich frei für Teilzeit, für Familie, für Karriere oder aber auch dagegen. Hier darf sich die Politik nicht einmischen. Umerziehung durch den Staat brauchen und wollen die Menschen nicht. Wir als AfD fordern eine Rückbesinnung auf das, was unsere Gesellschaft stark gemacht hat: Eigenverantwortung, individuelle Entscheidungen, Leistungsbereitschaft und Vielfalt echter Lebensentwürfe. Deshalb lehnen wir die Gesetzentwürfe und die Änderungsanträge rundweg ab. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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