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Plenarprotokoll 7/130

14.03.2024 · 268 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: Die Linke (31)CDU (24)AfD (18)FDP (16)GRÜNE (10)SPD (8)fraktionslos (3)

Birgit Pommer

Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Zuschauertribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Liebscher betraut. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Eger, Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Dr. Klisch zeitweise, Herr Abgeordneter Laudenbach, Herr Abgeordneter Rudy, Herr Abgeordneter Urbach, Herr Abgeordneter Schütze, Herr Abgeordneter Walk zeitweise, Herr Abgeordneter Worm, Herr Minister Holter, Frau Ministerin Karawanskij und Herr Ministerpräsident Ramelow zeitweise. Folgende allgemeine Hinweise: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für folgende Personen, die für das Medienunternehmen RTL Deutschland tätig sind, für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Frau Ann Lamia Malo, Executive Producer, Herrn Henning Baum, Protagonist, Herrn Dominik Gross, Tontechniker, Herrn Martin Schmidt, Kameramann, und Herrn Jan Kreutz, ebenfalls Kameramann. Für die heutige und die morgige Plenarsitzung habe ich für Herrn Patrick Klaus, Filmemacher, eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Folgende Hinweise ergehen zur Tagesordnung: Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung wurden für die heutige Plenarsitzung folgende Übereinkünfte erzielt: Die Tagesordnungspunkte 13 und 30 sollen heute vor der Mittagspause aufgerufen werden. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 34 bis 36 und 39 bis 44 sollen heute nach der Mittagspause aufgerufen werden. Daran schließen sich die Fragestunde und die Bekanntgabe der Wahlergebnisse an. Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 sollen in dieser Reihenfolge im Anschluss an die Bekanntgabe der Wahlergebnisse aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 16 soll heute auf jeden Fall aufgerufen werden. Bei der Abarbeitung ist deshalb Sorge dafür zu tragen, dass die Tagesordnungspunkte 13 und 30 vor der Mittagspause aufgerufen werden können. Zur Orientierung möchte ich noch auf die Festlegungen für die morgige Plenarsitzung zu sprechen kommen. Vorbehaltlich der Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs in der heutigen Sitzung sollen die Ernennung und Vereidigung morgen nach der Feststellung der Tagesordnung durchgeführt werden. Die Tagesordnungspunkte 32 a bis 32 c sollen morgen als zweite Punkte aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 12 und 31 sollen morgen vor der Mittagspause aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 52, 25 und 64 sollen in dieser Reihenfolge für den Fall von Wahlwiederholungen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse aufgerufen werden. Sollte es nicht zu Wahlwiederholungen kommen, würden diese Punkte nach der Fragestunde aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 14 soll morgen als letzter Punkt aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 8 a und 8 b sollen in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden, also spätestens am Freitag. Die Parlamentarischen Geschäftsführer bzw. Fraktionsvorsitzenden haben dafür eine Orientierungshilfe von der Verwaltung erhalten. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der genannten Hinweise widersprochen? Gibt es Bemerkungen? Das ist nicht der Fall. Dann wird entsprechend der Tagesordnung so verfahren. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9645 ERSTE und ZWEITE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gestatten Sie mir bitte folgenden Hinweis zur Ausfertigung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 7/9645: Das Abkommen wurde nach derzeitigem Stand für Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie nach aktueller Mitteilung durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie für Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Noch nicht unterzeichnet wurde das Abkommen für Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, das Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein. Gemäß Artikel 2 des Abkommens tritt das Abkommen nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe am ersten Tage des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte der von den vertragschließenden Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz hinterlegt wird. Die Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung des Landtags erfolgt auf dieser Grundlage. Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf die erste und zweite Beratung durchzuführen, wenn keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Wir beginnen deshalb mit der ersten Beratung, zu der ich die Aussprache eröffne. Es sind zwei Anmeldungen hier eingegangen. Zunächst rufe ich für die AfD-Fraktion Frau Abgeordnete Herold auf. Bitte, Sie haben das Wort.

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Corinna Herold AfD

Thüringer Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Kollegen Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz, der uns hier vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung beschäftigt sich mit einer auf Länderebene notwendig gewordenen Anpassung und Erweiterung eines bereits bestehenden Gesetzes das Institut für medizinische Prüfungsfragen in Rheinland-Pfalz betreffend. Die Änderungsnotwendigkeiten entstanden im letzten Jahr noch vor der Sommerpause am 7. Juni 2023 und am 6. Mai 2023. Im Großen und Ganzen handelt es sich bei den hier notwendigen Änderungen um keine tiefgreifenden und elementaren Änderungen, sondern die Einfügung erweiterter Zuständigkeiten für das Prüfungsinstitut auf die Fragen der zahnärztlichen Prüfungen und ebenso der Anpassung und Erweiterung des Aufgabengebiets nach der neuen Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom März 2020 und den Änderungen dazu vom Mai 2023. So sollte man meinen, ein solcher Vorgang ist sowohl auf der Ebene des Ministeriums als auch der im Parlament zügig zu bearbeiten und schnell zu erledigen. Aber die auf unsere Fragen in der Gesundheitspolitik immer sehr langsam und bedächtig agierende Landesregierung hat es auch hier geschafft, mal wieder ein Dreivierteljahr ins Land gehen zu lassen. In dem vorliegenden Entwurf finden sich ein paar kleinere notwendige sprachliche Erweiterungen und Korrekturen, die sich mit den fachlichen Inhalten des infrage stehenden Bundesgesetzes und mit der Ländervereinbarung beschäftigen. Zusätzlich dazu finden wir 32 Änderungswünsche bzw. Anordnungen, die sich ausschließlich um die Gendersprache drehen. Diese Sprache wird im Begründungsteil ausdrücklich erwähnt und die Umsetzung als notwendig für die geschlechtergerechte Sprache angeführt. Das führt dann unter anderem dazu, dass zum Beispiel in Artikel 13 Abs. 4 Satz 2 die Wortungetüme „Versorgungsempfängerinnen sowie Versorgungsempfänger“ eingefügt werden. (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Schlimm!) Die vorliegende Dopplung verursacht einen Mehraufwand von 29 Anschlägen für denjenigen, der dieses Sprachmonstrum verschriften muss. Inhaltlich gibt es nichts weiter dazu zu sagen außer den Hinweis, dass die Landesregierung gut beraten wäre, im Sinne der Lesbarkeit und auch vielleicht zugunsten der Bearbeitungsgeschwindigkeit die Gesetzestexte wieder in grammatikalisch regelgetreue, den Vorgaben des deutschen Dudens entsprechende Worte zu verfassen. In dem Zusammenhang wünsche ich natürlich auch dem Vorstoß der CDU an dieser Stelle viel Glück bei dem nächsten Anlauf hier im Parlament. Die geneigte Leserschaft in Fach- und auch Laienkreisen wird es ihr sehr danken. (Beifall AfD) Wir hoffen als AfD-Fraktion sehr, dass die sprachlichen Unzulänglichkeiten des hier vorgelegten Gesetzentwurfs seiner fachlichen Wirksamkeit keinen schwerwiegenden Schaden zufügen, und stimmen diesem Gesetzentwurf natürlich zu. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Dann hat für die Landesregierung Frau Ministerin Werner das Wort.

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Heike Werner

Thüringer Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, eigentlich wäre es nicht unbedingt notwendig gewesen, jetzt hier noch mal nach vorn zu gehen, weil wir an sich im Ausschuss schon ausführlich über den Staatsvertrag gesprochen haben. Aber da Frau Herold entweder nicht teilgenommen hat, nicht zugehört hat oder das Protokoll nicht lesen konnte, aus den – wie sie angesprochen hat – wahrscheinlich persönlichen Problemen, (Heiterkeit SPD) nur mal kurz der Hinweis: Der Landtag wurde über das Änderungsabkommen und die Inhalte am 29. August 2023 von mir unterrichtet. Wir haben im Ausschuss am 26. Oktober in öffentlicher Sitzung zum Staatsvertrag beraten. Sie haben das auch zur Kenntnis genommen und es gab aus meiner Sicht an dieser Stelle – ich kann mich jedenfalls nicht erinnern – von Ihnen keine Rückmeldungen, Hinweise, Redebeiträge oder Ähnliches. Der Staatsvertrag selbst wurde von mir am 7. Dezember 2023 unterzeichnet. Um das innerstaatlich auch zur Geltung und zur Anwendung zu bringen, steht jetzt noch aus, dass der entsprechende Staatsvertrag unabhängig von den Regelungen in anderen Ländern jetzt auch zur Zustimmung im Landtag gebracht wird. Wie gesagt, es ist noch nicht in allen Ländern die Ratifizierung vorgenommen, aber wir wollen schnell die Grundlagen schaffen, damit die neuen Aufgaben auch umgesetzt werden können, wenn es beispielsweise um Prüfungen und Ähnliches geht. Insofern bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und würde mich freuen, wenn wir heute in erster und zweiter Lesung diesen Gesetzentwurf beraten können. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Da ich keine Ausschussüberweisungen vernommen habe, treten wir in die zweite Beratung ein. Ich eröffne die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Dann schließe ich die Aussprache zur zweiten Beratung. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/ 645 in zweiter Beratung. Wer dem Ge9 setzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Rund. Die Gegenstimmen? Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Abstimmung zum Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Ich sehe, dass alle Abgeordneten im Plenum stehen. Vielen Dank. Ich frage formell nach den Gegenstimmen. Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9639 ERSTE und ZWEITE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf die erste und die zweite Beratung durchzuführen, wenn keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Wir beginnen deshalb mit der ersten Beratung, zu der ich hiermit die Aussprache eröffne. Das Wort hat für die Gruppe der FDP Herr Abgeordneter Kemmerich. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Nein!) Nein. Dann hat für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Weltzien das Wort. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Philipp Weltzien Die Linke

Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, sehr geehrte Gäste am Stream, Donnerstagmorgen zur Primetime über die IT zu reden, ist hier in diesem Haus gar nicht so üblich. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass wir heute zumindest mal einen IT-Staatsvertrag hier verhandeln. Ich danke vor allen Dingen auch allen für das Interesse an diesem recht wichtigen Thema. Denn es ist unumstritten, dass die Zeit für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes drängt, nicht nur hier in Thüringen, sondern in ganz Deutschland. Wir sehen uns mit der Herausforderung konfrontiert, sämtliche Fristen für Umsetzungen seit dem Jahr 2022 bereits gerissen zu haben. Doch trotz dieser Schwierigkeiten gibt es die spürbaren Fortschritte. Das OZG fordert so zum Beispiel einen gemeinsamen Portalverbund der Länder für ihre Leistung. Wer aber koordiniert diesen Prozess, wer greift ein, wenn es zu Streitigkeiten kommt, und wer kümmert sich um die komplexe Umsetzung, die alle Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen betrifft? Mit dem heutigen Gesetzentwurf zur Änderung des ITStaatsvertrages streben wir an, Änderungen umzusetzen und die föderale IT-Kooperation, kurz FITKO, mit flexiblen Finanzierungsmöglichkeiten für Vorhaben des IT-Planungsrats auszustatten. Die Digitalisierung der Verwaltung, das wissen wir alle, ist eine langfristige Aufgabe mit zahlreichen Herausforderungen, darunter unter anderem auch Fachkräftemangel und schlicht und ergreifend Bürokratie. Im letzten Plenum habe ich eine Anfrage zur Umsetzung von EfA-Leistungen in Thüringen, also „Eine für Alle“-Leistungen in Thüringen, gestellt und es wurde deutlich, dass die Umsetzung des OZG in unserem Bundesland zwar voranschreitet, die Nachnutzung von effizienten und Alltagsleistungen, wie beispielsweise Eheschließungen, Einbürgerungen, Elterngeld und vielem mehr, aber noch im Gange ist und auch noch nicht flächendeckend. Da ist noch viel zu tun und in Zusammenarbeit mit govdigital im Auftrag des IT-Planungsrats und in Kooperation mit der FITKO wurde ein solcher Marktplatz für diese Leistungen entwickelt und stellt mittlerweile auch vieles zur Verfügung. Unter anderem befindet sich dort zum Beispiel auch ein Verfahren für das Aufstiegs-BAföG. Den Kolleginnen und Kollegen aus dem Petitionsausschuss sollten hier die Ohren klingeln. Das war ein Punkt, den wir mit dem Landesverwaltungsamt vor gar nicht wenigen Monaten beredet haben. Jetzt steht eine Leistung zur Verfügung, deswegen würden wir uns freuen, wenn das sehr schnell ans Netz gehen würde. Ich kann unter Umständen Bedenken verstehen, was den Staatsvertrag angeht, dass diese FITKO beispielsweise noch nicht so transparent arbeitet, wie man sich das wünschen würde. Mir persönlich fehlen zum Beispiel Informationen zu den aktuellen Abarbeitungsständen von EfA-Leistungen, was ist in der Pipeline, was kommt noch. Hier würde ich mir mehr Transparenz wünschen, denn Transparenz ist von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die Digitalisierung der Verwaltung zu stärken. Deshalb fordere ich doch nachdrücklich, hier mehr Transparenz herzustellen. Die Gründung der FITKO, machen wir es kurz, war ein richtiger Meilenstein zum digitalen öffentlichen Sektor und braucht nur eine Verstetigung der Finanzierung, denn die FITKO wird eine wichtige Rolle dabei spielen, die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben und sicherzustellen, sodass wir alle von den Vorteilen einer modernen Verwaltung profitieren können. Ich bitte daher um Zustimmung zur Änderung im Staatsvertrag. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Henfling das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, der Kollege hat schon einige wichtige Sachen angesprochen. Wir sind hier mal wieder in der Abstimmung um einen Staatsvertrag, und da ist es gute Tradition in der GrünenFraktion, dass wir uns darüber beschweren, wie schwierig Staatsverträge sind. Wir haben hier einen Staatsvertrag vorliegen, der die länderübergreifende Arbeit im Bereich der Informationstechnik regelt. Das bestehende Verfahren von Staatsverträgen ist prinzipiell schwierig. Die Landtage sind häufig gar nicht in die Verhandlungen eingebunden und meist auch eher dürftig darüber informiert. Das kam ja gerade auch schon mal auf. Die Frage von Transparenz ist gerade mit Bezug auf die FITKO durchaus ein Problem. Am Ende bleibt uns nur, heute zuzustimmen oder abzulehnen. Dabei sind diese Staatsverträge ganz häufig eine Art Minimalkonsens und eine Paketlösung, was dort auf dem Tisch liegt. Die Kritik, die wir auch an den Medienstaatsverträgen haben, greift auch hier. Das Verfahren ist aus unserer Sicht überholt. Eine Einbindung oder zumindest eine formalisierte Vorabinformation nach dem Vorbild der EU-Frühwarndokumente würde hier tatsächlich mehr Transparenz schaffen. Aber kommen wir kurz zum Inhalt des Staatsvertrags: Inhaltlich ist der vorliegende Zweite Änderungsstaatsvertrag zum IT-Staatsvertrag durchaus sinnvoll. Die Digitalisierung wird als Daueraufgabe definiert. Ich finde es immer interessant, dass wir so was im Jahr 2024 feiern müssen. Ja, das ist ja eigentlich ein bisschen das Traurige daran, aber sei es drum. Da sind jetzt sozusagen klare Ansagen drin. Und die Finanzierung des IT-Planungsrats und auch der Umsetzungsanstalt, der FITKO, werden in diesem Staatsvertrag ausgebaut. Das ist definitiv ein wichtiger Schritt. Die Vernetzung und Integration von IT-Systemen zwischen Bund, Ländern und vor allem auch Kommunen ist eine wesentliche Schlüsselfrage im Bereich der Digitalisierung. Die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes trägt genau diesem Aspekt auch Rechnung. Wir können trefflich darüber streiten, ob die Änderungen weitreichend genug sind. Das sind sie natürlich eigentlich nicht, aber da komme ich zurück zu dem, was ich am Anfang gesagt habe: Es ist ein Staatsvertrag, wir arbeiten hier auf einem Minimalkonsens. Beispielsweise könnte man auch kritisch hinterfragen, ob dem IT-Planungsrat nicht auch im Onlinezugangsgesetz eine stärkere Rolle und damit eine Aufgabenerweiterung zukommen müsste. Die Überlegungen haben allerdings keinen Einfluss auf diesen Staatsvertrag, auch wenn ich sie jetzt hier äußere. Daher beantragen wir an dieser Stelle eine Abstimmung in erster und zweiter Beratung und würden uns freuen, wenn Sie dem Staatsvertrag entsprechend zustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Frau Ministerin Taubert für die Landesregierung, bitte, Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Gäste, die wichtigen Fragen der föderalen Zusammenarbeit im Bereich des E-Governments sind durch den IT-Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern geregelt. Dieser Staatsvertrag kann nur durch einen Staatsvertrag geändert werden. Deshalb soll mit diesem Gesetz nach Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen die erforderliche Zustimmung des Landtags zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags eingeholt werden. Nach entsprechender Unterrichtung des Thüringer Landtags gemäß Artikel 67 Abs. 4 der Thüringer Verfassung wurde der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags zwischen Thüringen und der Bundesrepublik Deutschland am 13. Dezember 2023 durch den Ministerpräsidenten unterzeichnet. Mit dem letzten IT-Staatsvertrag wurde die FITKO, also die Föderale IT-Kooperation, als – wir sagen mal – Muskel der Verwaltungsdigitalisierung gestärkt, und gerade die kleinen und mittelgroßen Länder werden von dieser Anpassung profitieren. Die Änderung des Staatsvertrags wird notwendig, um der Erkenntnis, dass die Digitalisierung der Verwaltung kein abschließendes einmaliges Projekt darstellt, sondern eine Daueraufgabe ist, Rechnung zu tragen. Das wesentliche Ziel des Zweiten IT-Staatsvertrags ist es, die FITKO grundsätzlich zu stärken und zu einer agileren und flexibleren Einheit zu entwickeln, die die Verwaltungsdigitalisierung der Länder und des Bundes nachhaltig unterstützen kann. Für Thüringen als kleineres Bundesland hat die Stärkung der FITKO eine besondere Bedeutung: Der Freistaat kann somit in der Zukunft noch stärker von den Synergieeffekten der föderalen Zusammenarbeit profitieren. Die FITKO wird durch die Bereitstellung des Digitalisierungsbudgets von Bund und Ländern anteilig finanziert. Künftig übernimmt der Bund 25 Prozent und die Länder 75 Prozent der Kosten des Digitalisierungsbudgets. Der Länderanteil wird nach dem Königsteiner Schlüssel gezahlt und die Beteiligung des Bundes wird fortgeschrieben. Das ist ein gutes Verhandlungsergebnis aus Thüringer Sicht. Thüringens Anteil ist bereits im Beschluss des Einzelplans 16 für das Haushaltsjahr 2024 und auch in der Mittelfristigen Finanzplanung eingeplant. So sind für 2024 3,38 Millionen Euro vorgesehen. Als Eckwert für 2025 sind 3,985 Millionen Euro eingeplant. Der Staatsvertrag – diese Änderung – wird uns bei der Digitalisierung der Verwaltung helfen und diese verbessern. Das kann schneller, effizienter und präziser sein. Natürlich, Frau Henfling, wir würden uns an mancher Stelle auch viele Dinge einfacher wünschen. Aber unser mehrgliedrigeres System, das wir in Deutschland haben – Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden –, führt eben dazu, dass die Abstimmungsprozesse in jedweder Digitalisierung außerordentlich schwierig sind. Wir haben schon viele Projekte, die wir hier diskutiert haben, wo wir aufgezeigt haben, wie einfach es gehen könnte und wie schwierig es ist. Letztendlich sind wir Bundesländer auch in den Kabinetten natürlich aufgerufen, da gemeinsam zusammenzuarbeiten, denn auch da gibt es die einen oder anderen Partikularinteressen, das wissen Sie. Aber das ist natürlich Voraussetzung, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich im Bereich der IT in einer absehbaren Zukunft viele Möglichkeiten bieten, sich auch digital mit der Verwaltung zu committen. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags

Ich habe keine Ausschussüberweisung vernommen. Dann schließe ich die Aussprache in der ersten Beratung und wir gehen in die zweite Beratung. Ich eröffne die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache in der zweiten Beratung. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/9639 in zweiter Beratung. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition, der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Da kann ich nichts sehen. Stimmenthaltungen? Bei den Stimmenthaltungen der AfD-Fraktion ist der Gesetzentwurf angenommen. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Es stehen die Abgeordneten der Koalition, der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Vielen Dank. Die Gegenstimmen? Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? Es stehen die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8225 ERSTE BERATUNG Wird das Wort der Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Jankowski, Sie haben das Wort für die AfD-Fraktion.

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Denny Jankowski AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Schüler am Livestream! In Deutschland, auch in Thüringen, steigen seit Jahren die Zahlen der Einwanderung. Damit einhergehend steigt auch der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an unseren Schulen und damit auch der Anteil von Schülern, die einen Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache aufweisen. Eine gemeinsame Sprache der Schüler und Lehrer ist aber eine Grundvoraussetzung für die Durchführung von ordentlichem Unterricht. Eine gemeinsame Sprache ist die Grundvoraussetzung dafür, dass sich eine Klassengemeinschaft überhaupt bilden kann und eine vernünftige Lernumgebung erst entsteht, und vor allem ist eine gemeinsame Sprache auch eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Schüler optimale Lernerfolge erzielen können. (Beifall AfD) Diese Landesregierung bleibt aber seit Jahren unbeirrt immer weiter auf ihrem eingeschlagenen Weg, Schüler mit Migrationshintergrund und ohne ausreichende Deutschkenntnisse mit aller Macht in den regulären Schulklassen integrieren zu wollen, was am Ende dazu führt, dass nicht nur die Lehrer überfordert werden, sondern auch die Lernerfolge aller betroffenen Schüler gemindert werden. Die ohnehin angespannte Situation hat sich in den letzten beiden Jahren durch die Fluchtbewegung aufgrund des Krieges in der Ukraine noch einmal deutlich verschärft. Es war von vornherein klar, dass unser angeschlagenes Bildungssystem dies nicht ohne Weiteres verkraften kann. Aber auch hier bleibt die Landesregierung unbeirrt auf ihrem eingeschlagenen Weg und versucht nun mittlerweile, über 5.000 ukrainische Schüler in die Thüringer Schulen zu integrieren, auch hier zum größten Teil Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse. Die Folgen dieser planlosen Politik sind: Es fehlt den Schulen an Klassenräumen, es fehlt den Schulen an Personal und die Lehrer wissen nicht mehr, wie sie überhaupt noch vernünftig unterrichten sollen, wenn große Teile der Schulklasse sie nicht einmal mehr verstehen. Die Probleme sind besonders groß in unseren größeren Städten. Erst im letzten Jahr haben sich im Erfurter Norden mehrere Schulen zu einer Allianz zusammengeschlossen, um Druck auf die Politik auszuüben und sich endlich Gehör zu verschaffen, weil sie sich mit den Problemen allein gelassen fühlen und sich nicht mehr anders zu helfen wussten. Ich glaube, spätestens seitdem sollte nun jedem klar sein, dass der Versuch der massenhaften Integration von Schülern ohne ausreichende Deutschkenntnisse in den regulären Unterricht vollkommen aus dem Ruder gelaufen ist und es so nicht weitergehen kann. (Beifall AfD) Wir haben mittlerweile in Thüringen Schulen mit einem Migrantenanteil von über 50 Prozent und der Anteil an Schülern mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache liegt an diesen Schulen etwa in gleicher Höhe. Hier ist ein vernünftiges Unterrichten nicht mehr möglich. Wir wollen mit unserem Antrag zur Änderung des Schulgesetzes deswegen eine Obergrenze für Schüler mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache bei der Klassenbildung einführen, um die Lehrer und vor allem auch die betroffenen Schüler zu schützen, um vor allem aber zu gewährleisten, dass ein ordentliches Unterrichten stattfinden kann. Wir wollen das Schulgesetz deswegen unter § 41b ändern. Dieser Paragraf regelt die Klassenbildung. Wir wollen diesen unter Absatz 2 erweitern um folgenden Satz: „Der Anteil von Schülern mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache darf bei der Klassenbildung an allgemeinbildenden Schulen einen Anteil von zehn Prozent nicht überschreiten.“ Dadurch wird gewährleistet, dass die Lehrer nicht länger überfordert werden und nicht ständig erst einmal eine gemeinsame sprachliche Verständigungsebene mit den Schülern finden müssen. Eine gemeinsame Sprache ist nun mal die Grundvoraussetzung für einen gemeinsamen Unterricht. Wenn Schüler die Sprache nicht beherrschen, müssen sie zunächst in Vorschaltklassen oder Deutschkursen die Sprache erlernen. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wir sprechen eine gemeinsame Sprache, ich verstehe Sie trotzdem nicht!) Nur wer ausreichend Deutschkenntnisse besitzt, kann dann auch in den regulären Unterricht überwechseln. (Beifall AfD) Dies würde allen Schülern ermöglichen, bestmögliche Lernerfolge zu erzielen, sowohl den Schülern mit Deutsch als Muttersprache, aber auch den Schülern, die die Sprache erst erlernen müssen. Ich freue mich auf eine spannende Diskussion zu unserer Gesetzesänderung und beantrage schon jetzt die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Wolf. Wir können hier immer nur nach der angemeldeten Redeliste gehen. Dann hat jetzt Frau Abgeordnete Baum für die Gruppe der FDP das Wort.

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Franziska Baum FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Vielen Dank. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier auf der Tribüne – herzlich willkommen – und auch am Livestream! Grundsätzlich haben wir in Thüringen und auch in Deutschland tatsächlich aktuell – das haben die IQB-Standards festgestellt – eine Herausforderung mit der Sprachkompetenz unserer Schülerinnen und Schüler. Das stimmt. Es besteht auch eine Korrelation zwischen schulischer Leistung und dem Migrationshintergrund. Das ist etwas, was wir als Problem festhalten und wo wir rangehen müssen. Ich muss aber dazusagen: Erstens, Migrationshintergrund hat nicht zwingend etwas mit der Kenntnis der Sprache zu tun. Das muss man dazusagen. (Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP) Wir haben auch andere Sprachförderungsherausforderungen mit Leuten, die Deutsch als Muttersprache haben. Die Frage ist immer, wenn man so eine Problematik feststellt, von welcher Seite man die betrachtet. Man kann das von einer Seite machen wie Sie und kann sagen, es ist so schwer, in den Klassen zu arbeiten, und das ist es. Also, es ist pädagogisch eine echte Herausforderung für unsere Lehrkräfte, mit dieser Heterogenität umzugehen. Und Sie sagen, das ist so herausfordernd, wir kappen das jetzt und es dürfen jetzt einfach nicht mehr so viele in die Klassen. Oder man betrachtet es von den Schülern her und sagt, wir wollen, dass jeder Einzelne hier in der Lage ist, seine Schulbildung erfolgreich zu absolvieren, und geben ihnen die entsprechenden Ressourcen und die Rahmenbedingungen, um das zu ermöglichen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Schulgesetz lässt das aktuell auch zu. Das Schulgesetz lässt zu, dass in Regionen, in denen viele Menschen in die Schule gehen, die Deutsch noch nicht als Sprache beherrschen, sogenannte Vorschaltklassen oder Sprachförderklassen aufgemacht werden. Das wird auch in einzelnen Landkreisen genutzt. Es wird auch sehr erfolgreich genutzt. Die Schulträger sind da auch relativ kreativ, wie sie das umsetzen, sei das mit digitalen Mitteln oder sei das in Zusammenarbeit mit verschiedenen Schulen, zumal das dann auch so umgesetzt wird, dass die Schulpflicht trotzdem noch absolviert werden kann. Das heißt, es sind zusätzliche Angebote. Wenn man Ihren Vorschlag jetzt mal zu Ende denkt, maximal 10 Prozent der Schüler, die einen Sprachförderbedarf haben, dürfen in eine Klasse rein, dann kann man das jetzt durchrechnen. Sie haben ja hier wahnsinnige Zahlen aufgeführt, wie viele Kinder mit Migrationshintergrund wir in den Schulen haben. Dann bleibt aber am Ende auf jeden Fall irgendwer übrig und den packen Sie dann in eine gesonderte Klasse. Dann sind Sie schon wieder gesetzeswidrig, weil das dann keine 10 Prozent mehr sind. Also irgendwie geht Ihre Rechnung an der Stelle nicht auf. (Beifall Gruppe der FDP) Ihre Konsequenz aus dieser Rechnung ist dann: Wir lassen die alle gar nicht erst rein. Dann reden wir nämlich hier über ganz was anderes. Das unterstützen wir nicht und Ihre Herangehensweise unterstützen wir auch nicht. Deswegen kann der Gesetzentwurf, so wie er ist, wieder zurück in die Mottenkiste. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Tischner das Wort.

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Christian Tischner CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne oder am Livestream, wir erleben seit über zwei Jahren schier unfassbare Zerstörung und Leid. Wir alle ringen immer wieder nach Worten, (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Zer- störung?) dass mitten in Europa Putins Russland abermals ein Nachbarland angreift. Wir erkennen und erleben in unseren Wahlkreisen die Menschen, die noch vor zwei Jahren wie wir ihren Beruf ausgeübt haben, Bildungseinrichtungen besuchten, Freizeitaktivitäten unbeschwert nachgingen und mit ihren Familien und Freunden gemeinsam feierten. Seit zwei Jahren ist für diese Menschen all dies nicht mehr vorhanden und sie mussten sich neu in Deutschland finden. Wenn sie das mit Überzeugung tun, dann brauchen diese Menschen auch unsere Unterstützung. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Das Leben in einem neuen Land ist aber keine Einbahnstraße. Ja, es gibt auch die Fälle, wo Gastfreundlichkeit ausgenutzt wird, und das macht die Akzeptanz eines humanitären Politikansatzes in der Gesellschaft nicht leichter. Deshalb müssen hier auch Recht und Gesetz klar gelten und sogar verschärft werden, wie die CDU-Fraktion in verschiedenen Anträgen zur Migrationspolitik in den letzten Monaten deutlich gemacht hat. Meine Damen und Herren, genau vor zwei Jahren habe ich in meiner Rede hier im Landtag gefordert, dass es gemeinsames Ziel von Behörden und ein gemeinsames Ziel der Freiwilligen sein muss, schnellstmöglich die Rahmenbedingungen zu schaffen, um die vielen ukrainischen Frauen und Kinder, die vor allem zu uns gekommen sind, tatsächlich auch zu unterstützen und ankommen zu lassen. Gerade für die Jüngeren ist es wichtig, in einer für sie zerbrochenen Welt voll von Verlusten und mit Zukunftsängsten Angebote der individuellen Betreuung zu eröffnen und auch Chancen des Miteinanders zu eröffnen. Wo gelingt das besser als in unseren Bildungseinrichtungen?! Gleichwohl wissen wir alle um die vorhandenen Belastungen, die unsere Kindergärten, die unsere Schulen mehr und mehr tragen müssen: der historische Lehrermangel, steigender Krankenstand beim Personal, hoher Investitionsstau, steigende Lernrückstände, emotional-soziale Folgen der Coronakrise. Leider hat sich in den vergangenen Jahren aber bewahrheitet, dass die Regierung Ramelow zwar die Arme ganz weit aufmacht, aber die Schaffung der Möglichkeiten für eine gelungene Integration der Kinder in unseren Bildungseinrichtungen versagt. Dass in Gera und in Erfurt Hunderte Schülerinnen und Schüler auf einen Schulplatz warten, zeigt die Unfähigkeit zur Lösung der Probleme auf oder schlicht die Überforderung dieser Landesregierung oder beides. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat doch damit gar nichts zu tun!) Wenn inzwischen Tausende Mädchen und Jungen in unseren Einrichtungen angekommen sind und Bildungsqualität nicht noch weiter sinken soll, dann ist dies keine Selbstverständlichkeit, denn die Schulen dürfen wir an der Stelle nicht alleinlassen. Wir fordern erneut, was wir schon seit zwei Jahren fordern, dass die betroffenen Kinder und Familien Ansprechpartner und Mentoren in den Bildungseinrichtungen erhalten. Wir fordern flächendeckende Übersetzungsangebote. Wir fordern natürlich ganz klar die Sprachförderung, ob in Sprachklassen, ob in Willkommensklassen, ob in Vorschulklassen oder Kursen, egal wie man es nennt. Es ist dringend notwendig. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Hatten Sie nicht einen Änderungsantrag zum Haushalt eingebracht, mit dem Sie solche Maßnahmen reduzieren wollten?) Wir fordern die Unterstützung bei Schulsachen. Wir fordern die Unterstützung mit Unterrichtsmaterial. Ja, auch digitale Ausstattung kann helfen. Und was braucht es an unseren Kindergärten und unseren Schulen? Dort braucht es – das sehen wir an Gera und Erfurt – zusätzliche Räume. Es braucht zusätzliches Personal und der Weg, den man mit den pädagogischen Assistenten geht, ist ein Weg, (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das stimmt doch gar nicht! Das ist gar nicht wahr! Kommen Sie doch mal nach Gera! aber er reicht nicht aus. Reden Sie doch mal mit den Schulen, was dort los ist. Die Bereitschaft, den Betreuungsschlüssel aufzuweichen, gerade wenn viele Kinder mit Migrationshintergrund in den Klassen oder in den Gruppen sind, ist notwendig und wichtig. Ja, wir brauchen auch Psychologen und Sozialarbeiter, sprich es braucht Ressourcen. Was brauchen die Träger? Die Träger brauchen Unterstützung für die Schaffung der zusätzlichen Kapazitäten. Die Träger, das sind die Schulträger, aber es sind auch die Träger für Kindergärten. Wir brauchen die Ermöglichung von Gruppenbildung, von sprachlich homogenen Gruppen, die auch von ukrainischen Personen betreut werden können. Wir brauchen Ausnahmegenehmigungen zur Betreuung von ukrainischen Kindern durch ukrainisches Personal, die kein berufliches Anerkennungsverfahren durchlaufen haben. Wir brauchen auch Unterstützung für die Bereitschaft der Transportmöglichkeiten. Und ja, Sie hören aus unseren erneuten Forderungen: Für uns liegt die Lösung für einen guten Unterricht nicht in Quoten, sondern in Ressourcen. Mit der Migration ist es wie bei der Inklusion, sehr geehrte Damen und Herren von den Linken, SPD und Grünen. Wer das eine will, der muss zuerst das andere bereitstellen, sonst scheitert es, sonst entsteht Unzufriedenheit. Und die Unzufriedenheit unter den Menschen – ja, sie ist da – ist die Nahrung für die AfD und für solche Gesetzentwürfe, wie wir sie heute hier im Landtag diskutieren müssen. Und da bin ich bei Ihrer Forderung, sehr geehrte Kollegen von der AfD: Abgesehen davon, dass der Vorschlag erhebliche Umsetzungsprobleme bedeutet – Kollegin Baum hat es gerade beschrieben –, gehört so ein bisschen auch zu Ihrer DNA, solche Gesetzentwürfe hier einzubringen. Die DNA des Aussortierens, das ist typisch für Sie mit Ihren Remigrationsplänen. Aber – und das sagen wir Ihnen auch ganz deutlich – das Schulgesetz taugt nicht, um an der Stelle eine andere Migrationspolitik zu organisieren. Vielleicht ein Beispiel für die Schülerinnen und die Schüler, die auf der Tribüne sitzen: 10 Prozent pro Klasse, das heißt bei 25 Schülern – vielleicht seid ihr 25 oder 26 Schüler – zweieinhalb Kinder. Halbe Kinder gibt es nicht oder halbe Schüler, also zwei Schüler pro Klasse. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ab 2,5 rundet man auf 3 auf!) Und jetzt könnt ihr mal überlegen in eurer Schule, in eurem Bekanntenkreis, was für Auswirkungen das allein für euch hätte, auf euer Leben, auf euer Miteinander, auf ein gutes Klassenverhältnis, wenn auf einmal gesagt wird, jetzt muss hier jemand weg, wo auch immer hin. Wer Zuwanderung, insbesondere die illegale Zuwanderung, begrenzen will, der muss hierfür andere Instrumente wählen, aber nicht das Schulgesetz. Meine Fraktion hat dies hier im Hause immer wieder vorgeschlagen, die AfD hat sich dabei regelmäßig in die Büsche geschlagen. Die Kinder, die Schutz und Hilfe in unseren Schulen gefunden haben, diese – wie es die AfD will – auszuschließen, das ist kein christlicher Ansatz. Meine Damen und Herren, unsere Forderung an die Landesregierung ist erneut und bleibt: Machen Sie sich ehrlich darüber, was unsere Bildungseinrichtungen unter welchen Bedingungen leisten können, Herr Staatssekretär. Bringen Sie Ordnung in Ihr Migrationschaos – leider ist die Migrationsministerin mal wieder nicht da –, damit eben kein Nährboden für Extremismus entsteht. Und um es noch mal klar zu sagen: Wir brauchen für unsere Kinder und wir brauchen für unsere Schulen Ressourcen und keine Quoten. Danke schön. (Beifall CDU)

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Birgit Pommer

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Jankowski das Wort.

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Denny Jankowski AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, kommen wir zunächst einmal zu den Zahlen: In ganz Thüringen beträgt der Migrantenanteil bei den Schülern 10,5 Prozent. Damit hat sich der Migrantenanteil unter den Schülern seit 2015 in Thüringen mehr als verdoppelt. Die Schüler sind auch nicht gleich verteilt. Wir haben eher ländlich geprägte Regionen wie den Saale-Holzland-Kreis oder den Landkreis Greiz, da liegt der Migrantenanteil bei den Schülern bei 6 Prozent. In den Ballungszentren wie zum Beispiel in den Städten Gera und Erfurt, da liegt der Migrantenanteil bei den Schülern aber schon bei über 15 Prozent. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sind übrigens alles Kinder!) Und auch die Verteilung der Migranten an den einzelnen Schulen ist sehr unterschiedlich. Mittlerweile haben wir in Thüringen 68 Schulen mit einem Migrantenanteil bei den Schülern von 20 bis 30 Prozent, 51 Schulen mit einem Migrantenanteil von 30 bis 50 Prozent und auch schon 12 Schulen mit einem Migrantenanteil bei den Schülern von über 50 Prozent. Damit sind wir bei diesen Schulen weit jenseits von Quoten, bei denen eine sinnige Integration überhaupt noch möglich ist. (Beifall AfD) Korrelierend mit dem Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund ist der Anteil von Schülern mit Förderbedarf zum Erlernen der deutschen Sprache. Ich kann mich hier nur wiederholen: Eine gemeinsame Sprache ist die Grundvoraussetzung für einen gelingenden Unterricht, der allen Beteiligten am Ende auch nützt. Ohne altersangemessenes sprachliches Verständnis und vor allem Verständigungsmöglichkeiten können Schüler Lernerfolge nicht optimal erzielen. Der von der Landesregierung eingeschlagene Weg, Schüler mit Migrationshintergrund und vor allem ohne ausreichende Deutschkenntnisse in die regulären Schulklassen zu integrieren, führt zu einer Überforderung der Lehrer und mindert die möglichen Lernerfolge aller Schüler. Spätestens der Warnruf der Erfurter Schulen aus dem letzten Jahr sollte doch nun allen aufzeigen, dass es so nicht weitergehen kann. (Beifall AfD) Herr Tischner, Sie haben gefragt, warum wir den Weg über die Änderung des Schulgesetzes gehen wollen. Sie meinten, das wäre Ihrer Meinung nach nicht sinnvoll. Na ja, eigentlich regelt das Thüringer Schulgesetz die Klassenbildung ja sehr genau. Wenn man es anwenden würde, dann würde es auch nicht zu solchen Überforderungszuständen wie derzeit in Erfurt kommen. Das Thüringer Schulgesetz regelt in § 41b die Klassenbildung an den Schulen und in Absatz 2 steht – ich zitiere –: „Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Schüler mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache werden bei der Klassenbildung an allgemein bildenden Schulen mit Ausnahme der Förderzentren doppelt gezählt.“ Die Schüler mit Förderbedarf sollen doppelt gezählt werden, weil man anerkennt, dass sie einen höheren Betreuungsaufwand darstellen und der Lehrer somit mehr Zeit braucht, um sich mit den Schülern zu beschäftigen. In der Praxis wird dieser Passus des Schulgesetzes aber oftmals einfach ignoriert, besonders hier in Erfurt. Selbst Mitarbeiter des Schulamts müssen einräumen, dass sie nicht nur diesen Passus ignorieren, sondern auch die Brandschutzvorschriften, um am Ende mehr Kinder in die Klassenräume zu bekommen. Mit anderen Worten, die verfehlte Migrations- und Integrationspolitik der Bundes- und Landesregierung wird am Ende auf dem Rücken der betroffenen Schüler und Lehrer ausgetragen. (Beifall AfD) Wenn wir Schulen mit einem Migrationsanteil bei den Schülern von über 50 Prozent haben, bei solchen Zahlen ist eine Integration nicht möglich. Wir sehen zunehmend Mobbing und Gewalt an diesen Schulen, weil zum Teil Parallelgesellschaften entstehen, viele Schüler haben die Verbindung zu ihrer Schule verloren, die Zahl von Schulverweigerern ist gestiegen und immer mehr Schüler haben psychische Probleme. Es sollte mittlerweile doch klar sein, wenn immer mehr Schüler mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache auf immer weniger Lehrer treffen, dann implodiert unser Bildungssystem und am Ende verlieren alle Beteiligten. (Beifall AfD) Wir haben in Thüringen mittlerweile eine Schulabbrecherquote von 9,5 Prozent, im letzten IQBBildungstrend rutschte Thüringen wieder einmal ab. Der Anteil der Schulabgänger, die nicht ausbildungsfähig sind, steigt von Jahr zu Jahr weiter an, weil ihnen sprachliche und mathematische Grundkenntnisse fehlen. Und auch hier ist der Zusammenhang zwischen dem Migrationshintergrund, mangelnden Sprachkenntnissen der deutschen Sprache und schulischen Kompetenzen relativ deutlich. Denn die Sprache ist nun einmal der Schlüssel für gesellschaftliche und vor allem schulische Teilhabe. (Beifall AfD) Der reguläre Unterricht ist nicht der richtige Ort zum Erlernen von Deutsch als Zweitsprache. Diesen Bedarf kann der normale Lehrer nicht leisten, wenn ein Drittel oder sogar mehr Schüler einer Schulklasse einen Förderbedarf haben. Vor allem wird man die Sprachprobleme auch mit dem regulären Unterricht so nicht lösen können. Ohne Grundkenntnisse in der deutschen Sprache ist ein zielgerichtetes Lernen an den Schulen nicht möglich. Auch der Präsident des Deutschen Lehrerverbands spricht sich für verpflichtende Sprachtests aus und darüber hinaus fordert er eine Höchstquote für Migranten in den Schulklassen. Unser Lösungsansatz im Gesetzentwurf sieht deswegen Folgendes vor: Wir wollen eine verpflichtende Quote von maximal 10 Prozent an Schülern mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache in unseren Schulklassen. Nur durch eine solche Obergrenze führt Integration nicht zu einer Mehrbelastung für Lehrer und auch nicht zum Absinken des Leistungsniveaus insgesamt in unseren Schulen. Wer als Schüler nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, der muss in separaten Klassen unterrichtet werden, bis sein Sprachniveau so hoch ist, dass er dem Unterricht problemlos folgen kann. Diese Schulklassen müssen auf den Erwerb grundständiger Sprachkenntnisse ausgerichtet sein und können zum Beispiel auch an den Volkshochschulen stattfinden. Ein Übergang in die regulären Klassen darf nur noch dann erfolgen, wenn die Schüler der Vorschaltklasse einen Nachweis über ein ausreichendes Sprachniveau erbracht haben. Den Status quo beizubehalten würde uns nur weiter in eine Bildungskatastrophe hineinführen, bei der alle Beteiligten verlieren: die Lehrer, da sie maßlos überfordert werden, die deutschsprachigen Kinder, weil sie keine ordentliche Lernumgebung vorfinden und der Lehrer sich nicht auf die Vermittlung des Unterrichtsstoffs konzentrieren kann. Und auch die Kinder mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache verlieren, da sie aufgrund ihrer Sprachdefizite dem Unterricht nicht folgen können. Wir brauchen endlich eine handfeste Lösung, damit unser Bildungssystem wieder Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit ermöglicht und alle Kinder die bestmöglichen Lernerfolge erzielen können. Deswegen unser Antrag hier zum Schulgesetz und ich bitte um Zustimmung für eine Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Es gibt eine weitere Wortmeldung, für die SPDFraktion Herr Abgeordneter Dr. Hartung.

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Thomas Hartung SPD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Beim Gesetzentwurf der AfD merken wir wieder, es geht nicht um Integration, es geht nicht um die individuelle Förderung von leistungsschwächeren Schülern, es geht nicht darum, Menschen eine Bildung zu ermöglichen, es geht stattdessen um Ausgrenzung, um Separierung, um Stigmatisierung von Menschen. Das hat bei der AfD ja Tradition, das kennen wir. Schon im Sommer 2023 hat der AfD-Führer Höcke ja eine solche Ausgrenzung gefordert. Damals ging es um Kinder und Jugendliche mit einem Förderbedarf und Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Hier sollte – so hat er es angekündigt – die Befreiung Thüringens vom Ideologieprojekt Inklusion stattfinden. Wir lehnen das selbstverständlich ab. Aber hier – ich will das mal noch ein bisschen näher ausbauen – hat Herr Höcke davon geredet, dass unsere Kinder von den Kindern mit Behinderung und Förderbedarf nur ausgebremst werden, Bremsklötze ihrer Entwicklung. Ich finde das schon perfide. Ich glaube, Kinder und Jugendliche mit einem erhöhten Förderbedarf sind auch unsere Kinder, für die wir auch Verantwortung haben. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) 1933 hat man solche Menschen, die Herr Höcke meint, Ballastexistenzen genannt. Dahin dürfen wir nie wieder kommen! Deswegen stellen wir uns gegen jegliche Ausgrenzung von Menschen. Diesmal ist es die völkische Sichtweise auf Menschen, diesmal werden also nicht Kinder mit einer Behinderung ausgegrenzt, sondern Kinder mit einem Migrationshintergrund oder – wenn ich AfD-Sprech benutzen würde – nicht deutsche Kinder. Diese sollen unter einer Verallgemeinerung von hohen Quoten in den Schulen ausgegrenzt werden. Dabei wird eine Kausalität zwischen Migrationshintergrund und Förderbedarf hergestellt, die es in dieser Stringenz so nicht gibt. Aus Sicht der AfD ist es aber wichtig, hier ein Katastrophenszenario aufzubauen, den Untergang von Volk und Vaterland zu sehen, um deswegen mit der Lösung, die ist ja hier mehrfach von dem AfD-Vertreter zitiert worden, um die Ecke zu kommen, dass höchstens 10 Prozent der Kinder in den Schulen einen Migrationshintergrund haben dürfen. Um das mit einfachen Worten mal zu sagen, wenn Schüler nicht mehr unter diese 10 Prozent fallen, gibt das Gesetz keine Antwort darauf, wie sie beschult werden, die fallen dann einfach durch das Raster. Kollegin Baum hat schon darauf hingewiesen, man kann sie auch nicht in Vorschaltklassen stecken, denn die wären ja nicht gesetzeskonform und es steht im Gesetz auch nichts dazu. Es steht eben nicht drin, was mit diesen Kindern wird. Am Ende – Herr Jankowski hat es ja hier gesagt – ist es halt einfach deren Problem, wie sie Bildung erlangen. Das ist nicht unser Ansatz. Für uns ist jedes Kind gleich viel wert, jedes Kind muss uns gleich viel wert sein, und dazu stehen wir. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich möchte hier sagen, dass, wenn ich dieses Gesetz lese, sehr ungute Erinnerungen aufkommen. Mich erinnert dieses Novellierungsvorhaben an ein Gesetz mit dem Titel „Gesetz gegen Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen“ vom 25. April 1933. Da wurde festgelegt, dass der Anteil nicht arischer Kinder an deutschen Schulen 5 Prozent nicht übersteigen darf. Bei Einschulung durften es sogar nur 1,5 Prozent sein. Dieses Gesetz war ein wichtiger Schritt zur Ausgrenzung jüdischer Menschen in Deutschland. Wohin das geführt hat, wissen wir. Es führte erst über die Separierung und Stigmatisierung zu Verfolgung, Deportation und Vernichtung. Fünf Punkte, vier davon sind DNA und initialer Bestandteil der Programmatik der AfD. Dem stellen wir uns entgegen. Wir lehnen das ab. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir lehnen auch jede Überweisung eines solchen völkischen Gesetzes in irgendeinen Ausschuss ab. Vielen Dank.

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Birgit Pommer

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Ich habe weitere Anzeigen von Wortmeldungen. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich. (Zuruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie können auch erst Herrn Möller reden lassen, wenn Sie wollen!) Bitte, Frau Rothe-Beinlich.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Gäste auf der Tribüne, grundlegend für uns sind zwei Dinge, wenn es um die Beschulung und das Recht auf Bildung geht, nämlich einmal, ich sagte es gerade, das Recht auf Bildung, was in der UN-Kinderrechtskonvention in § 28 festgeschrieben ist, und die Schulpflicht, die wir haben. Beides halte ich für ganz große Errungenschaften und will auch noch mal kurz sagen, warum. Das Recht auf Bildung sagt, dass Kinderrechte keine Grenzen kennen. Das Recht auf Bildung in der UN-Konvention sagt, dass jedes Kind das Recht hat, eine Schule zu besuchen. Und alle Kinder – da bin ich Herrn Thomas Hartung extrem dankbar – sind uns selbstverständlich gleich viel wert. Das scheint aber hier nicht selbstverständlich zu sein. Es kann nicht darum gehen, woher Kinder kommen, welchen Migrationshintergrund oder was auch immer sie haben, sondern jedes Kind hat das Recht darauf, zu lernen. Jedes Kind hat das Recht darauf, gefördert zu werden. Es gibt kein Recht auf Diskriminierung. Im Gegenteil, es gibt das Recht darauf, lernen zu dürfen in einer Schule mit anderen Kindern, und das werden wir auch immer verteidigen. Wenn man sich den Gesetzentwurf, den die AfD hier heute eingebracht hat, genau anschaut, dann findet sich darin tatsächlich nur eine Zahl. Lassen Sie sich da nicht von den vielen Worten ringsherum über irgendetwas hinwegtäuschen. Die einzige Zahl, die sich in diesem Gesetzentwurf findet – und das ist perfide –, lautet: 10 Prozent als Obergrenze. Alle anderen – Thomas Hartung sagte es richtig –, was ist mit denen? Fallen durch das Raster? Werden aussortiert? Dürfen die Schule nicht mehr betreten? Kein Wort findet sich in dem Gesetzentwurf, dass wir vielleicht mehr Lehrerinnen und Lehrer brauchen, die beispielsweise Deutsch als Zweitsprache unterrichten – da sind wir uns einig, die brauchen wir –, dass es mehr Förderung braucht, dass es individuelle Förderung tatsächlich auch für viele Kinder braucht. Das hat nämlich gar nichts damit zu tun, mit welcher Muttersprache sie in die Schule kommen, sondern es gibt auch viele Kinder, die auch sonst Probleme mit der Sprache haben. Darauf hat Franziska Baum auch schon verwiesen. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob ich quasi deutschsprachig aufwachse, sondern wenn wir uns die Lebensrealität in den Schulen anschauen, dann erleben wir ganz viel Heterogenität, dann erleben wir, dass es völlig normal ist, verschieden zu sein, dass jedes Kind unterschiedliche Fähigkeiten und Fertigkeiten mitbringt. Dafür haben wir ein extrem gutes Schulgesetz, weil das auf individuelle Förderung für jedes Kind setzt. Das Entscheidende ist, wie wir das umgesetzt bekommen. Aber das interessiert die AfD bekanntermaßen überhaupt nicht. Die AfD will einfach nur ausgrenzen, die AfD gibt eine Zahl vor und dann rüttelt sie einmal, und ihr völkischer Gedanke, der dabei leitend ist, ist uns allen hier hinlänglich bekannt. Darum habe ich vorhin gesagt, dass die Schulpflicht auch eine große Errungenschaft ist. Die Schulpflicht ist in der Tat eine Errungenschaft, weil sie erst dazu geführt hat, dass tatsächlich alle Kinder eine Schule besuchen können. Auch das ist wirklich eine große Errungenschaft, auch wenn Schule manchmal nervt – das kennen wir alle auch noch aus unserem eigenen Leben und unserem eigenen Schulbesuch –, weil es gut, richtig und wichtig ist, dass dort alle Kinder, egal, woher sie kommen, zusammenkommen, mit Gleichaltrigen lernen und gefördert und unterstützt werden. Herr Tischner, Ihre Rede kann man so einfach nicht stehen lassen, (Beifall DIE LINKE) denn Sie haben ganz viele Punkte benannt, über die wir sicherlich trefflich diskutieren können. Ich bin niemand, der die Augen vor Problemen verschließt. Ganz im Gegenteil, (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ja, ja!) das weiß auch der Staatssekretär Herr Speitkamp, der bestimmt auch noch was dazu sagt. Ich verschließe die Augen nicht, aber ich vermische nicht einfach alles unredlich an einer Stelle, wo es nicht hingehört. Da muss man dann tatsächlich auch – ich sage es mal ganz hart – liefern, lieber Herr Tischner. Ich erinnere Sie gern an die Haushaltsberatungen. Wer wollte denn gerade Mittel kürzen, als es darum ging, Sprachkurse beispielsweise zu unterstützen? Wer hat denn bei der Erweiterung der Schulsozialarbeit ... (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie haben es doch gekürzt!) Jetzt schreien Sie doch nicht so rum! Entschuldigen Sie bitte, Herr Tischner, getroffene Hunde bellen. Verzeihung, aber Sie wollten bei der Erweiterung der Schulsozialarbeit nicht mitgehen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir wollen, dass es an jeder Schule tatsächlich Schulsozialarbeit gibt. Wir wollen die Schulpsychologie ausbauen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist unredlich!) Das ist nicht unredlich, das ist ehrlich, und das ärgert Sie an der Stelle. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie haben es doch zurückgedreht!) Denn Sie haben zu allem Möglichen geredet, aber nicht zum Gesetzentwurf der AfD, der einzig und allein eine Quote zum Aussortieren einführen will. Und deshalb noch mal, da können Sie natürlich stöhnen, gähnen oder was auch immer, wir wissen, dass das nicht nur Ihr perfider Remigrationsplan ist, sondern Ihre Menschenverachtung, die Sie auch immer wieder in irgendwelche Prozente gießen. Uns geht es darum, dass jedes Kind von Anfang an gefördert und gefordert wird – das gehört in der Schule tatsächlich zusammen – und dafür die notwendige Unterstützung erhält. Und das sollten wir gemeinsam tun. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Sie fördern doch die Kinder nicht! Das ist das Problem!) Wir fördern die Kinder nicht? Ach was. Was wollen Sie denn? Wenn alle in eine Klasse kommen? Das funktioniert natürlich nur, wenn ich ein Mehrpädagoginnenprinzip zum Beispiel habe, wenn ich die notwendige Unterstützung habe, wenn die Kinder die notwendige Sprachförderung bekommen, die ihnen nach Gesetz zusteht. Und das sage ich noch mal: Die Kinderrechtskonvention spricht vom Recht auf Bildung. Das Recht auf Bildung steht jedem Kind zu, egal, woher es kommt, egal, wie der Nachname aussieht. Und ob Ihnen das passt oder nicht, werte AfD, die Sie an eine ganz alte Ideologie anknüpfen – da bin ich Herrn Hartung dankbar, dass er an das Gesetz von 1933 erinnert hat. Sie versuchen es eben genau so. Und das müssen Sie jetzt auch aushalten: Wir werden dafür sorgen, dass jedes Kind den Zugang zum Unterricht hat und dass jedes Kind so gefördert wird, dass es den bestmöglichen Schulabschluss erreichen kann. Davon sind wir im Moment noch ein Stück weit weg. Das wissen Sie alle. Aber wir wollen dafür alles tun, denn die Zukunft sind unsere Kinder, und zwar egal, woher sie kommen. Wir heißen sie alle herzlich willkommen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Das Wort erhält für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Möller.

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Stefan Möller AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Danke. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, um das noch mal zu verdichten, wir wollen nicht mehr als 10 Prozent Schüler mit sprachlichem Förderbedarf. Dieser Gesetzentwurf sieht mitnichten vor, dass es nur 10 Prozent Menschen mit Migrationsanteil gibt. Die Schüler mit Migrationshintergrund, die die deutsche Sprache verstehen, die können sehr wohl natürlich darüber hinaus auch in diesen Schulklassen sein. (Beifall AfD) Es geht – wie gesagt – nur um den sprachlichen Förderbedarf. Meine Damen und Herren, diesen Vorschlag zu machen – das ist ja der einzige Vorschlag, über den hier diskutiert wird –, das ist auch dringend notwendig, denn das, was Sie machen, Frau Rothe-Beinlich mit Ihrer rot-rot-grünen Koalition, Sie kippen all diese Schüler einfach irgendwo über bestimmte Schulen nach Zufallsprinzip aus und dann ist Ihnen alles Weitere egal. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir kippen überhaupt niemanden aus!) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das sind Menschen!) Aus der Statistik raus und damit ist das Thema für Sie erledigt. Ob dann damit nun vernünftiger Unterricht möglich ist in dieser Situation, das ist Ihnen völlig egal, denn Sie sind zur Inklusionspolitik gar nicht in der Lage. Die dafür erforderlichen Bedingungen können Sie gar nicht schaffen, das haben Sie neun Jahre lang bewiesen. Wenn Sie sich jetzt hierhinstellen, dass Sie noch nicht alles geschafft haben – Sie haben gar nichts hinbekommen. (Beifall AfD) Sie kennen doch die Verhältnisse in Erfurt. Sie kennen die Verhältnisse in Gera. Nichts haben Sie hinbekommen. Gescheitert sind Sie. Das Einzige, was Sie schaffen, ist, dass Sie Kritik und Gegenvorschläge sofort in eine Linie mit 1933 bis 1945 stellen. Meine Damen und Herren, wenn der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion von unseren Kindern spricht, ohne das in irgendeiner Form aufzuteilen in Menschen mit Behinderungen, in Menschen mit sprachlichem Förderbedarf, in Schüler ohne Förderbedarf, dann meint er auch alle Kinder. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, ganz bestimmt!) Wenn Sie daraus den Schluss ziehen, dass das in eine Linie zu stellen ist mit unarischen Kindern und den Gesetzentwürfen von 1933 bis 1945, dann zeigt das nur eines, wie schwach Sie ideologisch und inhaltlich auf Ihrer Brust sind und dass Sie uns inhaltlich gar nicht stellen können. Sie brauchen diesen Nazivergleich. (Beifall AfD) Andere Möglichkeiten haben Sie nicht. An dieser Diskussionskultur scheitert nicht nur das Bildungssystem, daran scheitert auch jede parlamentarische Auseinandersetzung. Das ist der Grund, warum Probleme in diesem Land nicht gelöst werden können – weil es Ihnen wichtiger ist, Gespensterdebatten zu führen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Es gibt eine weitere Wortmeldung, für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Wolf.

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Torsten Wolf Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, liebe Schülerinnen und Schüler und Gäste hier im Haus, Sie erleben hier wieder einmal eine sehr unsägliche Debatte über einen Entwurf zu einem Gesetz, Schulgesetzentwurf. Das ist heute nicht das erste Mal, dass die AfD – das kam vorher, glaube ich, schon zweimal vor – mit einem Ein-Paragrafenentwurf zum Schulgesetz kommt, und immer geht es um Ausgrenzung. Immer geht es darum, Kinder mit Migrationshintergrund möglichst nicht oder nur in geringer Anzahl an unseren Schulen lernen zu lassen oder – das ist das zweite Lieblingsthema dieser Fraktion – um Frühsexualisierung. Nur einmal so als Hinweis. Sehr geehrter Herr Tischner, eigentlich wollte ich zur AfD gar nichts sagen, aber Sie haben mich dann doch noch mal nach vorn getrieben. Ich lese Ihnen mal etwas vor. (Zuruf Abg. Tischner, CDU: So ein Mist!) Gucken Sie doch mal da rüber. Da können Sie wahrscheinlich mehr Zustimmung erlangen zu dem, was Sie gesagt haben. Ich lese Ihnen mal was vor aus einer sächsischen Zeitung vom 13.10.2023 – Frau Präsidentin, mit Ihrer Genehmigung –: „Sachsen hat immer größere Probleme, ukrainische Schülerinnen und Schüler unterrichten zu können. Aktuell warten 764 Kinder und Jugendliche auf einen Schulplatz. Vor einem halben Jahr waren es noch 213 gewesen. Vor allem in Leipzig und Dresden sind viele Klassen bereits voll, dass bislang keine Zuweisung an eine Schule erfolgen konnte.“ Nun mache ich das der Sächsischen Landesregierung überhaupt nicht zum Vorhalt. Wir alle – und da bin ich Ihnen ausdrücklich dankbar für Ihre ersten beiden Sätze, Herr Tischner – sind nach dem mörderischen Überfall von Putin auf die Ukraine und der daraus folgenden Fluchtbewegung vor allen Dingen von Familien, vor allem von Frauen und Kindern, in den letzten zwei Jahren vor eine Situation gestellt gewesen, die wir nicht voraussehen konnten und die vor allen Dingen nicht nur wir als diejenigen, die Personal beschäftigen und die Lehrpläne aufstellen, sondern auch die Schulträger nicht voraussehen konnten. Das wissen Sie so gut wie ich. Ja, da gibt es in allen Bundesländern hohe Herausforderungen. Aber alle Bundesländer gehen diese Herausforderungen an, und das eint uns. Ich hoffe, dass das nach dem 1. September hier in Thüringen auch weiterhin so ist, dass demokratische Regierungen, also Regierungen, die sich aus demokratischen Parteien zusammensetzen, dass diese demokratischen Regierungen tatsächlich eins im Mittelpunkt haben, nämlich, dass jedes Kind dasselbe Recht hat auf Bildung. Jedes Kind hat dasselbe Recht auf Bildung und Entwicklung. (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Aber sie müssen Deutsch können, Herr Wolf! Deutsch!) Jedes Kind – das ist ein grundgesetzlicher Anspruch – hat dasselbe Recht auf Bildung. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nach § 28 Kinderrechtskonvention!) Kollegin Rothe-Beinlich ist ja schon auf die internationalen Verpflichtungen eingegangen. Aber ich sage es jetzt auch mal so – jetzt nicht nur historisch, darauf ist Kollege Hartung schon eingegangen –: Es ist eine ethische Verpflichtung. Es ist etwas, was man selber fühlt, wenn man in Kinderaugen guckt, wenn man Familien ansieht. Herr Jankowski, machen Sie das nie? (Zuruf Abg. Jankowski, AfD: Natürlich!) Dann hat man Menschen vor sich, dann hat man Erwartungen, dann hat man Hoffnung auf Zukunft vor sich. Und das verbindet sich bei Kindern vor allen Dingen mit Bildung. Da schließt es sich völlig aus, dass man Kinder aussortiert. Das hatten wir in Deutschland schon einmal, dass man Menschen aussortiert. Das machen Sie permanent. Was aber noch hinzukommt, ist, dass die AfD offensichtlich überhaupt nicht in der Lage ist, ihre völkische Propaganda – das sieht man im Antext zu diesem Gesetz, das liest sich wie eine AfD-Pressemitteilung – in ein ordentliches Gesetz zu kleiden. Sie sind nicht mal in der Lage dazu. Sie müssten eigentlich wissen, dass Sie – erstens – damit in verfassungsrechtliche Gegebenheiten, nämlich in die Schulnetzplanung von den Kommunen eingreifen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie müssten wissen, dass im Schulgesetz steht – aber das wissen Sie ja alles nicht. Dazu gibt es rechtliche Grundlagen, wie lang können denn überhaupt Schulwege sein; bei Grundschülerinnen und Grundschülern zum Beispiel 35 Minuten maximal. Das hebeln Sie völlig aus, wenn Sie das nicht mal sehen ... (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das steht in der Verfassung, ja?) Nein, das steht im Schulgesetz. Sehen Sie, das lesen Sie noch nicht mal, stellen sich aber hier vorn hin und halten dümmliche Reden. Ich sage es nur mal: Sie halten hier dümmliche Reden. Dafür nehme ich jetzt gern mal den Ordnungsruf in Kauf. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Hören Sie sich mal reden!) Ja, ich argumentiere anhand einer Gesetzeslage, aber auch anhand von etwas, was mir selber sehr wichtig ist. Aber es gibt auch neben dem Schulgesetz noch ein Gesetz, das Schulfinanzierungsgesetz, welches unter anderem regelt, was passieren würde oder was passiert, wenn zum Beispiel wie in einer Stadt Gera die Schulen tatsächlich voll sind, weil sehr viele Menschen da in den letzten Monaten hingezogen sind. Das Ministerium versucht händeringend, Schulplätze in anderen Gebietskörperschaften zu finden, wie zum Beispiel im naheliegenden Landkreis Greiz, weil da noch Schulplätze da sind. Dann kommen wir in die Situation, dass dort Schülerbeförderung bezahlt werden muss. Das steht im Schulfinanzierungsgesetz. Auch das müssten Sie eigentlich wissen. Aber, wie gesagt, Sie haben weder die Kompetenz, noch haben Sie das Herz, Bildungspolitiker zu sein. Da spreche ich Sie jetzt ganz persönlich an. Ich sage es auch, wir werden das natürlich nicht überweisen. Was wir aber gemacht haben, ist, dass wir sehr wohl Vorsorge getroffen haben. Wir haben da zum Beispiel im Haushaltsgesetz Vorsorge getroffen. Wir haben die Anzahl der pädagogischen Assistenz – und das ist auch wichtig und richtig so – nahezu verdreifacht. Darauf warten die Schulen. Das sind unter anderem ukrainische Fachkräfte, die hier in den Schulen ankommen sollen, über Qualifizierung, dann auch möglichst noch andere Aufgaben an Schulen übernehmen können, aber die erst mal die Möglichkeit haben, über pädagogische Assistenz an unseren Schulen zu arbeiten. 356 sind da jetzt für dieses Jahr vorgesehen. Und ja, wenn diese Aufgabe weiter anwächst, werden wir uns wahrscheinlich auch darüber unterhalten müssen, das noch mal auszuwerten. Wir haben aber auch die pädagogische Assistenz in unserem Schulgesetz aufgenommen und werden weiter daran arbeiten, dass wir über die Anerkennung der Abschlüsse der Menschen mit pädagogischer Qualifizierung hier in unseren Schulen mehr Menschen haben, die auch im Schulalltag Kompetenzen vermitteln können und nicht aussortieren. Zur CDU noch mal – Kollegin Rothe-Beinlich hatte schon Beispiele genannt –: Was haben Sie sonst noch im Haushaltsgesetz gemacht? Sie haben zum Beispiel für Fortbildungen von Lehrerinnen und Lehrern die Haushaltsmittel gekürzt. Tolle Leistung! Gerade das, was man braucht. Aber natürlich auch mit Ihrer Globalen Minderausgabe – Herr Staatssekretär, wie haben Sie es mal genannt? Das ist der Borkenkäfer in der Bildungspolitik. Auch wieder der CDU wichtig gewesen. Das war Ihnen wichtig, dort anzusetzen, die Mittel zu kürzen. Was denken Sie denn, wo das ankommt oder warum dann weniger in den Schulen ankommen kann? Also bitte ehrlich bleiben, bitte mit uns zusammen die richtigen Wege gehen, liebe CDU-Fraktion. Kollegin Baum, Ihnen danke ich ausdrücklich für Ihre Rede. Nein, wir werden diesen Unsinn, dieses herzlose, dieses menschenverachtende Gesetz nicht überweisen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Tischner noch einmal das Wort.

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Christian Tischner CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die vorangegangenen Beiträge haben mich dann noch mal hier nach vorn motiviert. Zum AfD-Gesetz ist, glaube ich, alles gesagt. Unsere Position ist auch klar. Wir sind für Ressourcen statt für Quoten in der Schule. Aber, Herr Wolf, Sie müssen sich schon entscheiden, ob Sie mit einem realistischen Blick Thüringer Schulpolitik machen wollen oder so, wie Sie es wieder hier vorgetragen haben, mit einem vernebelten Blick, der eben nicht die Situation zur Kenntnis nimmt und der nur das schönredet, was Sie angeblich so alles an Ideen haben, deren Umsetzung dann aber scheitert. Und, Frau Rothe-Beinlich, mich hat es noch mal nach vorn getrieben, weil wir schon bei der Wahrheit bleiben sollten. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, gern!) Ich kenne Sie eigentlich so, dass Sie eine große Kämpferin für Moral und Wahrheit sind. Zur Wahrheit gehört eben auch, dass es meine Fraktion war, die CDU-Fraktion, die gesagt hat, wir stellen den Volkshochschulen zusätzlich 300.000 Euro zur Verfügung, um genau solche Sprachkurse, egal für welches Alter, anzubieten. Und was hat Rot-RotGrün gemacht? Sie haben diese geeinte Sache in der letzten Minute rückgängig gemacht. (Beifall CDU) Sie haben die 300.000 Euro für die Volkshochschulen rückgängig gemacht. Ein halbes Jahr später konnten wir in der Zeitung lesen, dass die Volkshochschulen nicht mehr in der Lage sind, die Kurse für Migranten anzubieten. Das hat man Rot-RotGrün zu verdanken. Zu den Pädagogischen Assistenten möchte ich auch noch mal sagen, Herr Wolf: Die Idee haben wir Ihnen seit zwei, drei Jahren vorgeschlagen. Gott sei Dank, endlich sind sie im Haushalt gelandet und wir haben es von vornherein unterstützt, dass Lehrerstellen genutzt werden, (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie haben doch dem Haushalt gar nicht zugestimmt!) (Unruhe CDU) damit wir diese Pädagogischen Assistenten einstellen können. In der Hinsicht, meine Damen und Herren, glaube ich, sollten wir einfach bei der Wahrheit bleiben. Vielen Dank.

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Birgit Pommer

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Für die SPD-Fraktion noch einmal Herr Abgeordneter Dr. Hartung.

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Thomas Hartung SPD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Herr Möller, Sie erzählen, es ginge Ihnen nicht um Ausgrenzung. Würde das der Wahrheit entsprechen, Herr Möller, dann würden Sie irgendein Wort darüber verlieren, was aus den Schülern wird, die über diesen 10 Prozent liegen. Da steht kein einziges (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das hat er doch gesagt!) – nein – Wort in Ihrem Gesetz. Nein, das Gesetz ist das, woran wir uns halten. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das steht auch im Gesetz!) Da steht kein Wort drin. Was er hier sagt, ist völlig gleichgültig. Ihr Gesetz ist das, woran wir arbeiten. Da steht nichts dazu. Da steht nichts, was aus diesen Kindern wird. Ich muss Sie noch mal korrigieren, Herr Möller. Ihr Führer, der jetzt nicht mehr da ist, hat sehr wohl gesagt, dass es Kinder gibt, die unseren Kindern den Lernerfolg behindern, weil sie einen höheren Förderbedarf und eine höhere Inklusion haben.

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Birgit Pommer

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Thomas Hartung SPD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Aber selbstverständlich.

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Birgit Pommer

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Bitte schön, Herr Möller.

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Stefan Möller AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Herzlichen Dank. Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie das Konzept der Vorschaltklassen, was Kollege Jankowski auch in seiner Rede erwähnt hat, sowohl in seiner Rede überhört haben als auch im Gesetzentwurf, in der Gesetzesbegründung übersehen haben? (Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Sie kennen Ihren eigenen Gesetzentwurf nicht!)

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Thomas Hartung SPD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Sie gehen nicht fehl in der Annahme, ich habe das sehr wohl in seiner Rede gehört, aber es steht nicht im Gesetz. Es steht in der Begründung und die Begründung ist egal. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist der erste Punkt. Zweitens: Die Vorschaltklasse wäre nach Ihrem Gesetz gesetzeswidrig. Die Vorschaltklasse wäre nach Ihrem Gesetz gesetzeswidrig. Es funktioniert nicht, Herr Möller. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Reinhardt um das Wort gebeten.

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Daniel Reinhardt Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler, ihr seht ja ein Spektakel, es geht wieder mal um das Eingemachte, um Bildungsund Schulpolitik. Ich möchte gern noch mal einen kurzen Praxisausblick und Abgleich geben und vielleicht damit auch einen Wahrnehmungsausblick. Ich war bei mir im Wahlkreis in Gera, wo ich herkomme, in der Schule am Bieblacher Hang. Das ist eine von den Schulen, die eine Migrationsquote von 60 Prozent haben. Das ist quasi genau so ein Schmelztiegel, von dem wir gerade sprechen. Die Schule und auch die Pädagoginnen und Pädagogen – und darauf zielt es auch ab – haben diese hohe Migrationsquote im Übrigen in Bieblach-Ost seit den 90er-Jahren, und zwar damals mit den sogenannten Russlanddeutschen. Die Schule hat es hervorragend verstanden, mit ihren Pädagoginnen und Pädagogen die Integration von Menschen, die nicht Deutsch als Erstsprache haben, in ihrer Schule umzusetzen. Die haben ein hervorragendes Konzept, sie haben hoch motivierte Pädagoginnen und Pädagogen und die haben eine tolle Schülerschaft. (Beifall DIE LINKE) Das, was denen geholfen hat, ist, dass man der Direktorin und den Lehrerinnen und Lehrern Beinfreiheit bei den Entscheidungen gelassen hat, wie und womit, mit welchen Ressourcen sie die Integration umsetzen. Ich will mal zwei Beispiele nennen: Wir haben als Stadt Gera beispielsweise gesagt, die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter dürfen individueller eingesetzt werden und müssen nicht den ganzen Tag den einen Schüler begleiten, so wie es im Plan steht. Das heißt, sie sind wesentlich flexibler geworden. Das, was sich die Lehrerinnen und Lehrer dort wünschen, neben der hervorragenden Arbeit, die sie machen, ist tatsächlich eins: zwei DaZ-Lehrer mehr – das würde denen helfen – und vielleicht auch mal eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher für die Elternarbeit. Aber auch das setzen sie bereits um. Sie leisten dort eine hervorragende Arbeit und die würden niemals Ihrem Gesetz zustimmen und sagen, jawohl, wir führen hier eine 10-Prozent-Quote ein und fördern nur die Kinder, die Deutsch sprechen. Das wäre völlig praxisfern …

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Birgit Pommer

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Zu zweitens kommen Sie nicht mehr, Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Daniel Reinhardt Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Schade eigentlich, denn da würde es mal ums Eingemachte gehen und das würde die AfD stellen und zeigen, wie schlecht ihr Antrag an dieser Stelle ist. (Beifall DIE LINKE)

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Birgit Pommer

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann erhält Herr Staatssekretär Prof. Speitkamp für die Landesregierung das Wort.

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Prof. Dr. Speitkamp

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete und sehr geehrte Zuhörende und Zuschauende, wir haben schon Einiges gehört zu der starren Obergrenze. Es tut mir leid: Historisch gibt es da nur eine Anknüpfung. Das muss man so sehen. (Heiterkeit AfD) Das ist eine Symbolik, die von einer solchen Quotierung ausgeht, die Ihnen sehr bewusst ist. Sie sollten wissen, mit welcher Geschichte Sie hier spielen, (Heiterkeit AfD) (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Machen Sie einfach weiter!) wenn Sie eine solche Quote setzen wollen. Die Landesregierung lehnt diesen Gesetzentwurf ab. Wir lehnen den Vorschlag einer starren Obergrenze in Thüringer Schulklassen für Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf ab. Der Gesetzentwurf ist ungeeignet, er zielt auf die Ausgrenzung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in der Bildung in Schulen. Im Effekt würde der Gesetzentwurf durch die Hintertür eine Schmälerung der Rechte von Schülerinnen und Schülern bewirken, etwa auch der Rechte der Eltern, das Recht auf Freizügigkeit, das viele Familien mit Migrationshintergrund haben, und das Recht zur Wahl der Schulart. Wir widersprechen auch grundsätzlich dem Ansinnen, dass in Bildungsfragen mit zweierlei Maß gemessen wird, dass das Recht auf Bildung eingeschränkt wird in diesem Sinne und dass vor allen Dingen die Diskriminierung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in Gesetzesform gegossen werden soll. Das versuchen Sie von der AfD mit diesem Vorschlag. Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen mit Migrationshintergrund. Aus unserer Sicht werden dabei Ressentiments geschürt und wird Ausgrenzung befördert. Das wird mit scheinbar pädagogischen Überlegungen befördert, wonach ein gutes Lernen, gute Bildung nur möglich sei, wenn eine bestimmte Grenze, eine völlig willkürlich gesetzte Grenze nicht überschritten sei. Überall in Deutschland und auch in Thüringen wird an vielen Schulen das Gegenteil bewiesen. Bei allen Problemen, die kein Mensch bestreitet, wird das Gegenteil bewiesen durch viele engagierte Lehrerinnen und Lehrer und begleitende Unterstützungskräfte, pädagogische Assistenzen. In Thüringen gibt es 30.000 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, davon zwischen 15.000 und 20.000 von ihnen, die aktuell noch Sprachförderbedarf auf unterschiedlichen Niveaus haben. Diese Schülerinnen und Schüler wollen Sie über einen Kamm scheren. Auch das geht nicht. Die Niveaus sind ganz unterschiedlich, die Bedürfnisse ganz unterschiedlich. Wir sind bei insgesamt 260.000 Schülerinnen und Schülern in Thüringen etwa an der Grenze von nahezu 10 Prozent von Schülern mit Förderbedarf, sicherlich schulartspezifisch zum Teil bei einem noch höheren Anteil. Diesen Schulen und Kommunen sagen Sie nicht, wie es stattdessen gehen soll, was die Lösung ist, was mit den Schülerinnen und Schülern passieren soll. Das steht nicht im Gesetzesvorschlag. Es gibt keinen vernünftigen Vorschlag, wie die Probleme gelöst werden können, wie Sie mit Ihrem Modell die Probleme angehen wollen. Thüringen, sehr geehrte Damen und Herren, hat die völkerrechtliche Verpflichtung – auch das ist schon gesagt worden –, allen Kindern und Jugendlichen ein schulisches Bildungsangebot zu machen. Das beinhaltet die Sprachförderung. Natürlich steht diese auch bei uns an erster Stelle. Der Ansatz, diese Schülerinnen und Schüler möglichst schnell in Thüringer Schulklassen zu integrieren, ist richtig. Nur so kann über den Sprachunterricht heraus Spracherwerb, Sprachnutzung und soziale Integration befördert werden und schnell funktionieren. Deutsch lernt man eben auch und vor allen Dingen im Unterricht, auf dem Schulhof, in der Alltagskommunikation. Thüringen steht wie ganz Deutschland in diesem Bereich vor großen Herausforderungen, schnell ganz viele Menschen zu integrieren. Ich möchte einige Dinge noch mal erwähnen, die hier etwas schief vermittelt worden sind. Erstens: Die Inklusion ist natürlich wieder hineingerührt worden. Nein, das gehört hier nicht dazu. Das ist ein anderes, aber auch wichtiges Thema. Zweitens: Es war davon die Rede, Herr Abgeordneter Tischner, dass Hunderte in Gera auf einen Schulplatz warten. Es wandern ständig neue Familien zu, die integriert werden. Es werden täglich Kinder sozusagen durch Schulamt und Schulverwaltungsamt integriert. Es stehen nicht Hunderte herum, sondern es ist ein ständiger Prozess der Integration. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Die war- ten auf Schule!) Letzte Woche waren es 190, davon 90 sozusagen über der Schulpflichtgrenze. Wir sind ständig dabei, hier nachzuarbeiten und neue Lösungen zu finden. Die pädagogischen Assistenzen: Es hat mich gefreut, Herr Tischner, dass Sie das positiv sehen. Ich erinnere mich an andere Gespräche, wo Sie sehr skeptisch zu diesem Thema waren. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein Quatsch! Wenn man nicht zuhört, kann man ja wenigstens lesen!) Aber es freut mich, dass Sie das so sehen, wir würden es gern im Gesetzentwurf unterbringen und das hatten Sie für falsch gehalten. Wie auch immer, pädagogische Assistenzen arbeiten in dem Feld, sind hoch aktiv, ermöglichen angemessenen sprachlichen, integrationsbegleitenden Unterricht, Beaufsichtigung, Auseinandersetzungen mit Schülerinnen und Schülern und … (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie müs- sen jetzt keinen Wahlkampf machen!) (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Also ich würde gern zuhören!)

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Birgit Pommer

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Das wollen alle anderen auch. Herr Staatssekretär.

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Prof. Dr. Speitkamp

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Ich höre auch gern zu. Aber ich rede auch gern. Jedenfalls haben wir schon vor rund einem Jahr eine Reihe von pragmatischen Regeln auf den Weg gebracht, die es ermöglichen, dort, wo die Lage besonders zugespitzt ist, den Schulen und den Schulämtern Entscheidungsspielräume zu geben, wie sie konkret und am besten praktisch die Sprachförderung umsetzen können. Der Weg des integrativen Ansatzes bleibt. Teilintegrative Möglichkeiten sind ja längst gegeben. In zugespitzten Situationen können Sprachgruppen gebildet werden. Das passiert da, wo es nötig ist, muss aber individuell nach den Schulbedürfnissen geregelt werden. Was wir brauchen, sind DaZ-Lehrkräfte und keine Änderung des Schulgesetzes. Auch hier haben wir neue pragmatische Regelungen getroffen. Seit Schuljahresbeginn können wir vor allem DaZ-Lehrkräfte, die bisher aus Anerkennungsgründen nur befristet eingestellt werden konnten, unbefristet einstellen, wenn sie sich bewährt haben. Das haben wir ermöglicht, auch die neuen pädagogischen Assistenzen, wie gesagt. So können wir Menschen im System halten, die an den Schulen dann sehr wichtige Arbeit bei der Integration, beim Sprachunterricht leisten können und leisten. Statt über Diskriminierung im Schulgesetz zu sprechen und hier diskriminierende Formulierungen hineinzubringen, sollten wir lieber inhaltlich über bessere Wege der Integration diskutieren und gemeinsam Regelungen finden. Die vorgeschlagenen Regelungen im Schulgesetz hierzu sind jedenfalls nicht geeignet und nicht richtig. Wir lehnen sie ab. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Ausschussüberweisung beantragt, die ich hiermit zur Abstimmung bringe. Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist gegen die Überweisung? Das sind die Stimmen aus der Koalition, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die fraktionslose Abgeordnete Kniese. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Ich schließe damit die erste Beratung zum Gesetzentwurf und ich schließe auch diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9548 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Bilay für die Fraktion Die Linke. Er zieht zurück. Für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Mühlmann. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ich ziehe zurück!) Ebenfalls nicht. Dann Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Jetzt haben wir tatsächlich eine Rednerin, oder nicht? Dann für die Gruppe der FDP Abgeordneter Bergner, der ebenfalls zurückzieht. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Gibt es den Antrag auf Ausschussüberweisung? (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Ja!) Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Wir würden das Gesetz an den Innen- und Kommunalausschuss überweisen wollen.

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Birgit Pommer

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Rund. Die Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9640 ERSTE BERATUNG Wird dazu das Wort zur Begründung gewünscht? Das kann ich nicht sehen. Dann eröffne ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 6. Für die AfDFraktion hat Herr Abgeordneter Kießling das Wort.

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Olaf Kießling AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und auch an den Bildschirmen, der Gesetzentwurf der Landesregierung beschäftigt sich mit der Umsetzung des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes vom 10.08.2021, der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen. Die Gründe hierfür liegen in Erwägung nahestehender Fakten. Nach Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe c des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die Beseitigung der Hindernisse für den freien Personen- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten eines der Ziele der Gemeinschaft. Dies bedeutet für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten insbesondere die Möglichkeit, als Selbstständige oder abhängig Beschäftigte einen Beruf in einem anderen Mitgliedstaat als dem auszuüben, in dem sie ihre Berufsqualifikation erworben haben. Ferner sieht Artikel 47 Abs. 1 des Vertrags vor, dass Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise erlassen werden. Daher hat die Kommission die Vorlage „Neue europäische Arbeitsmärkte – offen und zugänglich für alle“ angenommen, welche nun seit der Tagung in Stockholm vom 23. und 24. März 2021 umgesetzt werden soll. Die nationalen Vorschriften für das Gebiet der Architektur und die Aufnahme und Ausübung der Architekturtätigkeit sind ihrem Geltungsumfang nach jedoch sehr unterschiedlich. Laut EU ist die Berufsfreiheit ein Grundrecht. Nationale Bestimmungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen – wie zum Beispiel Architekten und Ingenieure – regeln, sollen daher keine ungerechtfertigten oder unverhältnismäßigen Hindernisse für die Ausübung dieses EU-Grundrechts schaffen. Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Verhältnismäßigkeit der eigenen Anforderungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, zu prüfen und die Ergebnisse dieser Prüfung der Kommission vorzulegen, wodurch der Prozess der gegenseitigen Evaluierung eingeleitet wird, was ja auch hier dieses Gesetz beinhaltet. Ziel ist es, den Binnenmarkt zu stärken und den Menschen und Unternehmen mehr Chancen zu geben. Jedoch berührt die EU-Richtlinie nicht die Befugnisse der Mitgliedstaaten, die Organisation und den Inhalt ihrer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu bestimmen. Dies gilt insbesondere für die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, Berufsorganisation und die Befugnis zur Organisation und Überwachung der Berufsausbildung zu übertragen. Wie die Landesregierung in ihrem Antrag festgestellt hat, erhöhen sich die Aufgaben bei der Architektenkammer Thüringen und bei der Ingenieurkammer Thüringen bezüglich der Überwachung des Führens der geschützten Berufsbezeichnungen. Hier muss dann über eine Vielzahl von Ausbildungen und Qualifizierungen der unterschiedlichsten europäischen Mitgliedstaaten entschieden werden, ob diese Ausbildung den hiesigen hohen Qualitätsansprüchen genügt oder eben nicht, ob eventuell Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind und ob die Dokumente sowie die Abschlüsse überhaupt und in welcher Form anzuerkennen sind, was für die Kammern ein massives zusätzliches Aufgabengebiet bedeutet, wobei nicht abzuschätzen ist, ob die Kammern dieser Aufgabe personell und strukturell gewachsen sind. Hier wird der Verwaltungsaufwand von den Aufsichtsbehörden auf die beiden Kammern übertragen. Nun sollen nach dem EU-Vorschlag auch Berufsgesellschaften im Bereich Architektur und Ingenieurwesen möglich sein, und das nicht nur nach deutschem Recht, nein, auch nach jedem anderen Recht eines Mitgliedstaats. Hier werden die Möglichkeiten und die Unüberschaubarkeit um ein Vielfaches erweitert. Für eine Person mit einer ausländischen Berufsqualifikation, die eine nach § 3 Abs. 1, 4 oder 5 geschützte Berufsbezeichnung führen will, sollen laut vorliegendem Gesetzentwurf gemäß § 2 Abs. 4 die Regelungen des Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes keine Anwendung finden. Was dies für die Qualität der Arbeit in Thüringen bedeutet, wird sich dann in der Praxis zeigen. In Drittstaaten ausgestellte Ausbildungsnachweise unter den Voraussetzungen des Artikels 3 Abs. 3 der Richtlinie 2005/36/EG sollen nach § 4 Abs. 4 des Gesetzentwurfs unsere Ingenieurkammer verpflichten, die Führung der Berufsbezeichnung des Ingenieurs auf Antrag zu bewilligen. Auch für die Architekten und die Architektenkammer in Thüringen wird es mit diesem Gesetzentwurf und der Umsetzung des EU-Rechts in Thüringen nicht einfacher, im Gegenteil. Laut Artikel 4 EU-Verordnung heißt es: „(1) Die Mitgliedstaaten nehmen vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit nach den in dieser Richtlinie festgelegten Bestimmungen vor.“ Und in Absatz 3: „(3) Jede Vorschrift im Sinne von Absatz 1 wird von einer Erläuterung begleitet, die so ausführlich ist, dass eine Bewertung der Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ermöglicht wird.“ – so der Wille der EU, was wir umsetzen sollen. Sie merken schon, es ist sehr bürokratisch, viel Papier und viele Formulierungsgeschichten. Somit gibt es weiteren Bürokratie- und Vorschriftenzuwachs, was im Ausschuss noch besprochen werden sollte, denn wir halten das schon für ein Bürokratiemonster. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Bergner das Wort. (Zuruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Ich ziehe zurück!) Er zieht zurück. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, ich habe auch keine übersehen. Dann spricht für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Prof. Schönig.

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Prof. Dr. Schönig

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, das Kabinett hat am 5. März 2024 diesen Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf liegt Ihnen in der Drucksache 7/9460 vor. Die Notwendigkeit dieses Änderungsgesetzes ergibt sich aus mehreren Gründen, die ich jetzt hier noch mal begründen möchte. Im Vordergrund steht zunächst die vollständige Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, vorrangig solcher der sogenannten EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie. Um diese durchzusetzen, hat die EU-Kommission im Dezember des Jahres 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Gegenstand dieses Vertragsverletzungsverfahrens sind berufsrechtliche Regelungen des Bundes und aller Länder. Betroffen ist also auch das aktuelle Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz. Die EU-Kommission fordert konkret, in den entsprechenden Gesetzen sowohl – erstens – Begriffsbestimmungen zu verorten, wie zum Beispiel Definitionen zu den Begriffen „Berufsqualifikation“ und „geschützte Berufsbezeichnung“, als auch – zweitens – ein bestimmtes Prüfkriterium zur Feststellung der Verhältnismäßigkeit von Satzungsvorschriften der Kammern durch Verwendung des Wortes „insbesondere“ zu konkretisieren, um den nicht abschließenden Regelbeispielcharakter eines damit im Kontext stehenden Anforderungskatalogs zu verdeutlichen. Zu diesen Forderungen haben EU-Kommission, der Bund und die Länder ihre Standpunkte ausgetauscht. Im Ergebnis haben der Bund und die Länder entschieden, den Forderungen der EU-Kommission – allerdings ohne Anerkennung einer entsprechenden Rechtspflicht – nachzukommen und entsprechende Änderungen in ihren Gesetzen auf den Weg zu bringen. Zur zeitlichen Einordnung hat die EU-Kommission über das Bundeswirtschaftsministerium Ende Januar 2024 mitteilen lassen, dass die entsprechenden Änderungsgesetze bis spätestens zum 30. Juni 2024 in Kraft getreten sein sollten. Wir gehen davon aus, dass die EU-Kommission bei erfolglosem Verstreichen dieses Termins, der offensichtlich ein Fristende markieren soll, relativ zügig den nächsten Schritt einleiten, das heißt, Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben wird. Hier drohen dem Bund und den Ländern nicht unerhebliche finanzielle Sanktionen. Allein aus diesem Grund ist es so wichtig, dass der Thüringer Landtag dieses Gesetz noch vor der Sommerpause beschließt. Sehr geehrte Damen und Herren, das Ihnen im Entwurf vorliegende Änderungsgesetz hat seinen Grund aber nicht nur in diesen europarechtlichen Gegebenheiten. Vielmehr wollen wir damit auch die aus dem bisherigen Gesetzesvollzug gewonnenen Erkenntnisse umsetzen und das Berufskammerrecht weiter modernisieren. Lassen Sie mich dazu nur einige wenige Schwerpunkte nennen. Modernisierung bedeutet natürlich auch Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung. Mit Blick darauf sieht der Gesetzentwurf nunmehr für alle Antrags- und Anzeigeverfahren das vereinfachte Formerfordernis der schriftlichen oder elektronischen Antragstellung bzw. Anzeige vor. Ebenfalls zum Zweck der zügigen Verfahrensabwicklung regelt der Gesetzentwurf das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren für den Anwendungsbereich des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes. Für Personen mit ausländischer Berufsqualifikation sieht der Gesetzentwurf außerdem einen Rechtsanspruch auf isolierte Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation mit einer deutschen Referenzqualifikation vor, sodass diese leichter anerkannt werden können. Der Gesetzentwurf verfolgt auch das Ziel, die gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit für die gemeinschaftliche Berufsausübung der Berufsgruppen der Architekten, Stadtplaner und Ingenieure zu fördern. Deshalb soll freiberuflich tätigen Berufsangehörigen zukünftig eine größere Auswahl zulässiger Gesellschaftsformen zur Verfügung gestellt werden. Gern haben wir auch Vorschläge der Kammern aufgenommen. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass die Kammern zukünftig durch Satzungen neue Listen und Verzeichnisse einführen können, mit denen eine Art Qualitätssiegel in Anlehnung an andere Berufe, wie zum Beispiel Fachanwälte und Fachärzte, geschaffen wird. Auch dem Anliegen der Kammern, zukünftig die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung sowohl in Form der Briefwahl als auch in Form der elektronischen Wahl durchführen zu können und die Gremien der Kammern bei bestimmten Situationen auch in digitaler Form durchführen zu können, sind wir nachgekommen. Sehr geehrte Damen und Herren, nach alldem denke ich, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Bedürfnissen sowohl der Kammern als auch der in ihnen vertretenen Berufsstände mit ihren Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, Ingenieurwesen Rechnung getragen und weitere Grundlagen für ein modernes Kammer- und Berufsrecht geschaffen haben. Ich freue mich auf die insofern anstehenden Ausschussberatungen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Birgit Pommer

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Ausschussüberweisungen? Herr Abgeordneter Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes

Danke, Frau Präsidentin. Wir würden gern den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten schicken wollen.

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Birgit Pommer

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes

Weitere sind nicht beantragt. Dann ist die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen des gesamten Plenums. Gegenstimmen? Gegenstimmen sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen sehe ich auch nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen. Ich schließe für heute den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9641 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Bitte schön, für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Prof. Schönig.

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Prof. Dr. Schönig

Thüringer Bauordnung BO) (Thür

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, nach der letzten umfassenden Novelle der Thüringer Bauordnung im Jahr 2014 ist mit dem vorliegenden Entwurf der Thüringer Bauordnung wieder eine Neufassung des Gesetzes geplant. Diese sieht nach den verschiedenen punktuellen Änderungen in den letzten zehn Jahren eine umfassendere Fortschreibung und Neugliederung sowie eine Vielzahl von Anpassungen vor. Die Bauordnung 2024 stellt in verschiedener Hinsicht die Weichen für eine nachhaltige Entwicklung Thüringens in den nächsten Jahren. Ich möchte aus dem Gesetzentwurf einige Aspekte herausstellen, die aufzeigen, wie wir die Zukunft gestalten wollen im Bereich des Bauens. In einer digitalen Welt ist es längst Standard, Verwaltungsleistungen online zu beantragen. Diesem Anspruch sollte auch die Bauverwaltung gerecht werden. Bislang standen einem digitalen Antrag rechtliche Hürden entgegen, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beseitigt werden. Schriftform und Unterrichtserfordernisse werden bis auf ganz wenige begründete Ausnahmen abgeschafft. Damit ist es künftig rechtssicher möglich, Bauanträge digital zu beantragen. Die Thüringer Bauordnung soll aber auch einen Beitrag leisten, Treibhausemissionen zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund wurden die materiellen Anforderungen fortentwickelt. Für denjenigen, der ein Haus baut, bedeutet dies, dass er auch in ein Reihenhaus eine deutlich größere PV-Anlage installieren kann, da die Abstände zu Brandwänden verringert wurden. Er kann eine geräuscharme Wärmepumpe an der Grundstücksgrenze errichten und muss für diese keine Abstandsflächen einhalten. Er kann bei einem rechtmäßig errichteten Bestandsgebäude bis zu 40 cm Wärmedämmung aufbringen, was nach bisherigem Recht abstandsflächenrechtlich unzulässig war. Auch werden in großem Stil Verfahrensregelungen angepasst, um die Realisierung von Solarparks in Bebauungsplangebieten bzw. an Autobahnen oder übergeordneten Schienenwegen zu erleichtern oder den Bau von Windenergieanlagen im Außenbereich durch einen Wegfall von Abstandsflächen zu ermöglichen. Ein wichtiges Thema ist auch die Beschleunigung des Mobilfunkausbaus, der durch Regelungen zur Verfahrensfreiheit erleichtert wird. Masten mit bis zu 15 Metern im Innenbereich und 20 Metern im Außenbereich sind künftig verfahrensfrei, ebenso für längstens zwei Jahre aufgestellte ortsveränderliche Antennen, die – einschließlich Masten – 10 Meter hoch sind. Durch die Ausnahme auch hoher Antennen von über 30 Metern von der Sonderbaueinstufung entfallen auch dort Prüfpflichten für bautechnische Nachweise mit der Folge einer Verfahrensbeschleunigung. Sehr geehrte Damen und Herren, kommen wir nun zu den Maßnahmen, die eine Mobilitätswende ermöglichen. Kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und Große kreisangehörige Städte dürfen in Zukunft die Zahl der notwendigen Kfz-Stellplätze sowie der Fahrradabstellplätze selbst per Satzung regeln. Dies ermöglicht es, gemeindliche Mobilitätskonzepte zu berücksichtigen und gegebenenfalls weniger Kfz-Stellplätze zu fordern. Andererseits müssen künftig auch geeignete Abstellplätze für Fahrräder geschaffen werden, wenn ein entsprechender Bedarf besteht. Diese Regelung wird flankiert durch die Forderung, leicht erreichbare Abstellräume für Fahrräder für Wohnungen vorzusehen. Uns ist bewusst, dass die Bauordnung auch Möglichkeiten bietet, die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Gebäudebestand rechtlich zu erleichtern. Der Gesetzentwurf ermöglicht im Rahmen der Genehmigungsfreistellung die Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken. Durch einen Verzicht auf damit bisher einhergehende Anpassungserfordernisse an das gesamte Gebäude können nutzbare Wohnflächen mit überschaubarem Aufwand nun geschaffen werden. Dies kann insbesondere in den großen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt einen Beitrag zur Wohnraumversorgung leisten. Es kann aber auch neuen, attraktiven Wohnraum schaffen in Ortskernen, in kleineren Städten, zu deren Aufwertung beitragen und damit helfen, weitere Flächenversiegelungen durch Neubau am Stadtrand zu vermindern. Dass bei diesen Dachgeschossnutzungen die Barrierefreiheit nur eingeschränkt realisierbar ist, liegt auf der Hand. Nicht jede Wohnung im Altbau kann barrierefrei werden. Aber auch für die demografisch dringlich gebotene Mehrung des Angebots an barrierefreiem Wohnraum bietet die neue Bauordnung verschiedene Verbesserungen. So wurde die barrierefreie Zugänglichkeit in Wohnungen auf den Freisitz erweitert und es wurden barrierefrei zugängliche Abstellräume für Mobilitätsmittel eingeführt. Die anderen Forderungen der Barrierefreiheit gelten außerdem künftig auch für Einrichtungen des Erziehungswesens. Dass an dieser Stelle nicht alle Erwartungen erfüllt werden konnten, liegt nicht zuletzt daran, dass unter Berücksichtigung aller Aspekte, die in die Bauordnung einfließen, das Bauen bezahlbar bleiben muss. Daher wurde beim letzten Treffen der Landesbauminister auch vereinbart, kostensteigernde Standards zu vermeiden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich noch auf die dringend rechtliche Verpflichtung verweisen, die einen zeitnahen Beschluss des vorgelegten Gesetzentwurfs fordert. Unter anderem die Umsetzung europäischen Rechts erfordert Änderungen der Thüringer Bauordnung. Nach Auffassung der Europäischen Kommission verstößt die in fast allen Ländern inhaltsgleiche Regelung zur Bauvorlageberechtigung gegen die sogenannte Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie. Zur Beendigung dieses bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahrens wurde mit der Kommission ein geänderter Text abgesprochen, der in die Landesbauordnung integriert werden muss. Dies ist im Gesetzentwurf geschehen. Weiterhin müssen zur Umsetzung der Richtlinie 2018/2001 (EU) zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen verschiedene Verfahrenserleichterungen für die entsprechenden Anlagen vorgesehen werden. Auch hier haben wir die notwendigen Regelungen getroffen. Entsprechend der Forderung der am Bau Beteiligten und der Verabredung im bundesweiten „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ übernimmt die neue Thüringer Bauordnung die seit der letzten Novellierung beschlossenen Änderungen der Musterbauordnung und gewährleistet damit, dass sich Planer, Bauherren oder Baubetriebe auf weitgehend gleiche materielle Regelungen in allen Bundesländern verlassen können. Sehr geehrte Abgeordnete, ich bin überzeugt, dass die geplanten Änderungen der Thüringer Bauordnung einen Beitrag leisten können, das Bauen in Thüringen attraktiver und leichter zu machen. Ich freue mich nun auf den Austausch in anstehenden Ausschussberatungen. Für Rückfragen zum Hintergrund einzelner Regelungen steht Ihnen mein Haus gern zur Verfügung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Birgit Pommer

Thüringer Bauordnung BO) (Thür

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Malsch für die CDU-Fraktion.

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Marcus Malsch CDU

Thüringer Bauordnung BO) (Thür

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne, aufgrund umfassender Änderungserfordernisse soll eine Ablösung der bisher geltenden Thüringer Bauordnung von 2014 erfolgen. Wir haben hier also ein vollständig neues Gesetz vorliegen in der drittletzten Plenarsitzung vor Ende der Legislatur. Respekt! Die Drucksache hat übrigens 215 Seiten, die Anhörungen zu Holzbau und Typenbau liegen bereits über zwei Jahre zurück. Es ist bereits jetzt absehbar, dass bei dieser Komplexität die verbleibenden zwei Ausschusssitzungen nicht ausreichen werden, um das Gesetz zu besprechen, zu bewerten, geschweige denn zu verabschieden. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Dann machen wir eine Sondersitzung!) Erst zum letzten Plenum hat das Ministerium dem Landtag ein ähnlich komplexes Werk, das Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, und nun die Bauordnung sowie das Architekten- und Ingenieurkammergesetz hingeknallt. Werte Kolleginnen und Kollegen, wer zum jetzigen Zeitpunkt einen derart umfassenden Gesetzentwurf vorlegt, beweist nur eins: eine ganze Legislaturperiode geschlafen. (Beifall CDU) Der Referentenentwurf stammt vom April 2023. Frau Staatssekretärin, wofür haben Sie jetzt elf Monate gebraucht, um das Gesetz dem Landtag vorlegen zu können? Selbst angesprochen haben Sie die Dringlichkeit der EU-Verordnung und auch des Handlungszwangs. Und uns verbleiben jetzt zwei Ausschusssitzungen? Das kann nicht der Ernst dieser Landesregierung sein. Dabei, werte Kolleginnen und Kollegen, ist eine Novelle seit Langem wegen notwendiger Vereinfachungen und zum Abbau bürokratischer Hürden erforderlich, denn Bauen muss grundsätzlich wieder einfacher werden. Es braucht mittelfristig grundlegenden Bürokratieabbau und eine Reduzierung der Anforderungen im Baurecht. Ein virtuelles Bauamt könnte den Bauaufsichtsbehörden zentrale Lösungen zur Verfügung stellen und die Verfahren von der Antragstellung bis zur Bescheidung digitalisieren, damit es für Bürger und Behörden schneller, einfacher und günstiger wird. Das Instrument der Genehmigungsfiktion kann dazu beitragen, dass Bauanträge schneller erteilt werden. Ein Bauantrag gilt dann als genehmigt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und die Behörde nicht in einer bestimmten Frist entscheidet. Hier muss eine erweiterte Anwendung geprüft und umgesetzt werden. Von all diesen Dingen finde ich im Gesetzentwurf tatsächlich nichts. Stattdessen pflegen Sie Ihren Erneuerbare-Energien-Fetisch auch in diesem Gesetzentwurf. Es sollen verfahrensrechtliche Erleichterungen für die Genehmigungen von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien geschaffen werden, heißt es da. Was aber jetzt als Erleichterung für die einen Grundstückseigentümer angepriesen wird, kann leicht zur Belastung für den Nachbarn werden. Stichwort Wärmepumpe – die soll nun direkt an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden dürfen. Werte Kolleginnen und Kollegen, im Einzelnen muss eine Anhörung im Ausschuss für eine Bewertung sorgen. Wir werden uns das ganz genau anschauen. Ich sage es gleich, aufgrund des umfangreichen Regelungsinhalts ist es praktisch undenkbar, dass das Gesetz zur zweiten Beratung aus diesem Ausschuss zurückkommen kann. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Birgit Pommer

Thüringer Bauordnung BO) (Thür

Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Kießling das Wort.

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Olaf Kießling AfD

Thüringer Bauordnung BO) (Thür

Danke, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, liebe Zuschauer und auch liebe Zuschauer an den Bildschirmen, dieser 250-seitige Gesetzentwurf der Landesregierung beschäftigt sich mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, ebenso auch wieder mit der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und mit der Richtlinie der EU 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. September 2018 zur Förderung und Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen – damit man mal sieht, wie lange das schon zurückliegt. Ziel der Gesetzesänderung soll unter anderem sein, die sogenannten Treibhausgase zu senken mit der vermehrten Nutzung von Anlagen, die im Bereich der sogenannten erneuerbaren Energien angesiedelt sind. Die Änderungen bezüglich des Onlinezugangsgesetzes sind notwendig – keine Frage. Das Baugesetzbuch wurde nun mit zahlreichen Änderungen komplett überarbeitet. Ich gehe jetzt hier nicht auf alles ein, denn das sind etliche Paragrafen. Aber bereits der § 1 wurde um einen Absatz 8 ergänzt. Hier ist zu lesen, dass Windenergieanlagen und Teile davon keine baulichen Anlagen sind, für die dieses Gesetz gelten soll, und das, obwohl § 2 des Gesetzes voll auf Windenergieanlagen als bauliche Anlagen, welche fest mit dem Boden verbunden sind, zutreffend wäre. In § 6 heißt es jetzt neu im Satz 3 unter Absatz 1, dass die Abstandsflächen für Windenergieanlagen im Außenbereich nach dem Baugesetzbuch nicht gelten sollen, ebenso für Antennenanlagen bis 50 Meter. Neu im Gesetz ist auch in Absatz 7 unter § 6 Satz 4: Hier soll für Wärmepumpen bis 2 Meter Höhe und 3 Meter Länge an der Grundstücksgrenze die Abstandsflächenregelung nicht mehr gelten ohne Rücksicht auf irgendwelche Lärmbelästigungen solcher Anlagen. Die Regelungen im bisherigen Absatz 7 bei Maßnahmen zur Energieeinsparung, sprich Dämmung, und auch Solaranlagen, die bisher mit einem 0,25 Meter zulässigen Abstand versehen waren, werden nun im neuen Absatz 8 mit 0,4 geregelt, das heißt also Aufbauten sozusagen. Neu ist auch, dass trotz allem ein Mindestabstand von 2,5 Meter von der Nachbargrenze keine Rolle mehr spielen soll. Das ist halt neu im Gesetz. Dies könnte aber in der Realität zu Problemen führen. Auch in § 35 in Bezug zum Brandschutz wurde der Abstand von Solaranlagen auf Dächern von bisher 1,25 Metern auf nur noch 0,5 Meter geändert für Anlagen, die höchsten 0,3 Meter über der Dachhaut oder integriert sind. Dies kann natürlich im besagten Falle – wortwörtlich gemeint – brandgefährlich werden, meine Damen und Herren. Die Bauvorlageberechtigung wurde im neuen § 67 neu geregelt für antragstellende Personen, welche vergleichbare Regelungen eines anderen Landes haben, wo sie bauvorlageberechtigt sind. Diese können sich eintragen lassen bei der Thüringer Ingenieurkammer, müssen es aber nicht nach den neuen Regelungen. Die Untersagung des Tätigwerdens als Bauvorlageberechtigter durch die Ingenieurkammer Thüringen im alten § 64 Abs. 4 ist nun komplett entfallen aufgrund der EU-Regelungen. Auch muss nun die Ingenieurkammer Thüringen ein Verzeichnis der Bauvorlageberechtigten führen, aus dem sich die Deckung der sich aus der Tätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren mit entsprechendem Versicherungsschutz ablesen lässt. Dieser Berufshaftpflichtversicherungsschutz ist ab Eintragung und bis fünf Jahre danach zu führen bzw. von der Kammer zu überwachen. Dies dürfte sich gerade bei ausländischen Personen und Versicherungsanbietern sehr schwierig gestalten. Neu ist auch der § 69 zur Eintragung und Löschung von antragstellenden Personen. Nach § 68 Abs. 3 – hier geht es im Absatz 2 um die notwendigen Unterlagen der Ausbildungsnachweise, welche der Kammer vorzulegen sind. Aber – man höre und staune –: Gibt der Antragsteller jedoch an, die notwendigen Unterlagen zur Eintragung nicht vorlegen zu können, so soll sich die Ingenieurkammer bitte schön selbst die Unterlagen in dem jeweiligen Heimatland des Antragstellers besorgen. So verlangt es die EU-Regelung. Bei berechtigten Zweifeln an vorgelegten Unterlagen der Antragsteller darf sich die Ingenieurkammer selbst an zuständige Stellen im Herkunftsmitgliedstaat zur Überprüfung wenden – wie auch immer das geschehen soll. Dies wird sich in der Praxis als sehr schwierig erweisen und ist dazu noch mit zusätzlichem, nicht vertretbarem Aufwand für die Kammern verbunden. Für Personen, die nicht in der Liste der Vorlageberechtigten aufgrund fehlender Qualifikationen eingetragen werden können, soll die Ingenieurkammer Ausgleichsmaßnahmen in Form von Anpassungslehrgängen oder Eignungsprüfungen laut Satzung durchführen. Diese Maßnahmen sind zuvor aber wiederum von der obersten Bauaufsichtsbehörde zu genehmigen. Es muss also alles getan werden, um nach Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe c des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft die Beseitigung der Hindernisse für den freien Personen- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen – koste es scheinbar, was es wolle. Hier gibt uns die EU weitere bürokratische Aufgaben vor, welche die Kammern mal eben so zusätzlich erfüllen sollen. Die soll mal ein paar Gebühren erhöhen. Auch der § 71 der Gesetzesvorlage, welcher die vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung durch bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und Ingenieure nebst Anzeigeverfahren regelt, macht die ganze Sache noch komplizierter und unübersichtlicher mit noch mehr Verwaltungsaufwand für die Ingenieurkammern. In § 99 Abs. 1 dieser Gesetzesvorlage führen Sie zu Windenergieanlagen aus: Anlagen, die der Erforschung und Entwicklung von Windenergie dienen, müssen einen Abstand von 1.000 Metern von der Mitte des Mastes bis zum Wohngebäude einhalten. Dieser Abstand darf laut Absatz 2 durch Rechtsverordnung jederzeit geändert werden und in Absatz 3 gilt dieser Abstand bei Windenergieanlagen von unter 50 Metern überhaupt nicht. Dieser Mindestabstand soll auch nicht gelten, wenn ein Raumordnungsplan oder ein Flächennutzungsplan vorliegt, was ja derzeit überall der Fall ist. Dieses ist für meine Fraktion und viele Bürger eine unakzeptable Regelung, was zur Ablehnung Ihres Gesetzentwurfs in dieser Form führt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Thüringer Bauordnung BO) (Thür

Als Nächste erhält Abgeordnete Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Laura Wahl GRÜNE

Thüringer Bauordnung BO) (Thür

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörende, zunächst einmal möchte ich herzlich Frau Staatssekretärin Schönig für die ausführliche und umfassende Erklärung und Einbringung danken, die sehr gut deutlich gemacht hat, in wie vielen Bereichen wir jetzt hier die Thüringer Bauordnung an die erforderlichen Aspekte der Zeit anpassen wollen. Ich bin allerdings ein bisschen irritiert angesichts der Rede von Herrn Malsch, der erklärt hat, im März die Arbeit als Abgeordneter schon einstellen zu wollen und dass die Zeit nicht mehr ausreiche, sich mit diesen Änderungen noch umfassend auseinanderzusetzen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Malsch, wir haben noch ein halbes Jahr Zeit in diesem Landtag, in dem wir wichtige Änderungen auf den Weg bringen können. (Unruhe CDU) (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Hoffentlich gilt das auch fürs Ehrenamtsgesetz!) Und dafür, dass Sie auf Ihr Schild vom Fraktionsraum so prägnant „Heimat der Fleißigen“ aufgeschrieben haben, (Heiterkeit DIE LINKE) bin ich ein bisschen enttäuscht von Ihrem Fleiß. (Unruhe CDU) Aber klar ist auch, dass ich jetzt in meiner fünfminütigen Rede nicht auf alle Aspekte eingehen kann, dafür haben wir ja den Ausschuss. Deswegen will ich mich auf die konzentrieren, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Zu nennen sind hier insbesondere die Anpassungen, die zur Beschleunigung von Energie- und Verkehrswende geeignet sind. Grundsätzlich wird die Gesetzesnovelle aus unserer Sicht einen positiven Beitrag zur Umsetzung der Energiewende leisten können. Einige Verbesserungen bei der Nutzung von erneuerbaren Energien waren und sind überfällig. So ist beispielsweise der bisher vorgeschriebene Abstand bei Dachsolaranlagen zur Brandschutzwand des Nachbarn mit 1,25 Metern viel zu restriktiv gewesen. Gerade auf Reihenhausdächern ist die Nutzung der Solarenergie bei einem solch großen Abstand einfach nicht lohnenswert. Die Bauministerkonferenz hatte deshalb bereits im Dezember 2022 einen Änderungsvorschlag zur Musterbauordnung gemacht. In der vorliegenden Novelle wird nun dieser Vorschlag übernommen. Der Mindestabstand verringert sich in den meisten Fällen auf einen halben Meter, das verbessert die bisherige Rechtslage. Dennoch muss angemerkt werden, dass damit noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. So müssen beispielsweise in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bei Solaranlagen auf Reihenhausdächern überhaupt keine Mindestabstände eingehalten werden. Aus unserer Sicht ist es deshalb überlegenswert, im weiteren parlamentarischen Verfahren auch in Thüringen auf solche Mindestabstände zu verzichten. Hinsichtlich der Wärmeversorgung werden wir in diesen Plenartagen auch noch über das Wärmeplanungsgesetz sprechen. Es ist zwar absehbar, dass in vielen Quartieren eine zentrale Wärmeversorgung eine gute Option für die Umstellung auf klimaneutrale Wärme ist, aber dennoch wird es auch viele Gebiete geben, in denen sich Gebäudeeigentümerinnen dezentral versorgen müssen. Zweifellos werden Wärmepumpen hierbei eine bedeutende Rolle spielen. Allerdings ist die Festlegung der Mindestabstände zu den Nachbargrundstücken je nach Bundesland bisher sehr uneinheitlich. In einigen Ländern gelten gar keine Mindestabstände, in anderen wiederum, wie auch in Thüringen, gilt bei der Einstufung der Wärmepumpe als gebäudeähnlich ein Mindestabstand von zumeist 3 Metern. Mit der vorliegenden Novelle wird eine Wärmepumpengröße bestimmt, bei der auf die Festlegung eines Mindestabstands verzichtet werden kann. Diese Norm entspricht der Regelung in Hessen, die dort bereits seit 2022 in Kraft ist. Diese Regelung halten wir auch für gut vertretbar für Thüringen, denn liegen im Einzelfall immissionsschutzrechtliche Gründe vor, dann kann auch davon abgewichen werden. Darüber hinaus begrüßen wir die Erleichterungen für das Bauen im Bestand. Durch Aufstockung von Gebäuden kann zusätzlich Wohnraum geschaffen werden, ohne dafür neue Flächen in Anspruch zu nehmen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele geleistet. Hinsichtlich des Themas „Verkehrswende“ werden bei Stellplatzpflichten kleine Schritte Richtung mehr klimafreundliche Mobilität gemacht, was wir außerordentlich begrüßen. Fahrradabstellplätze sind nun grundsätzlich vorzusehen. Es muss nicht länger ein sogenannter erheblicher Bedarf nachgewiesen werden. Zudem erhalten größere Städte, wo Parkdruck eine große Rolle spielt, mit der Novelle mehr Gestaltungsspielraum. Allerdings, dass Car-Sharing, ein gut ausgebauter ÖPNV oder das Fahrrad geldoder platzfressende Bedarfe an Stellplätzen und mehr reduzieren werden, ist im Entwurf noch nicht adressiert. Wir Bündnisgrüne freuen uns auf jeden Fall, wenn wir dazu im Ausschuss auch noch mal ins Gespräch kommen, und hoffen sehr, dass wir gemeinsam als Fraktionen diesem umfassenden Entwurf dann mit einer Anhörung im parlamentarischen Verfahren den Stellenwert geben, den er auch verdient hat. Als rot-rot-grüne Fraktionen bedanken wir uns bei der Landesregierung für die Vorlage des Entwurfs und möchten die Überweisung an den Infrastrukturausschuss beantragen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Bauordnung BO) (Thür

Vielen Dank. Ein herzliches Willkommen an die Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne! Wir befinden uns im Tagesordnungspunkt 7 und wir diskutieren über die Bauordnung, damit ihr besser folgen könnt. Als Nächstes erhält für die Gruppe der FDP Abgeordneter Bergner das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Thüringer Bauordnung BO) (Thür

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, seit Beginn dieser Legislatur verfolgt uns hier im Parlament, wie sich auch aus den Protokollen der Plenarsitzungen herauslesen lässt, das Thema der Thüringer Bauordnung. Ähnlich verhielt es sich auch mit dem Agrarstrukturgesetz, das erst vor einigen Wochen im Plenum auftauchte, obwohl es der damalige Landwirtschaftsminister Hoff bereits angekündigt hatte. Ja, die Mühlen der Regierung mahlen zuweilen sehr langsam. Umso zeitkritischer – das kam heute hier schon zum Ausdruck – droht nun das Ende der Legislatur, wie es ja auch Kollege Denny Möller gestern bereits in einem anderen Zusammenhang, aber eben sehr richtig bemerkte. In der letzten Woche erreichte uns als Abgeordnete nun der Entwurf der Landesregierung einer neuen Thüringer Bauordnung als Vorabdruck. 214 Seiten, eng beschrieben, mit Erläuterungen und Begründungen, leider aber ohne Synopse, die an der Stelle sicherlich hilfreich gewesen wäre, um zu sehen, welche Punkte sich nun wie verändert haben. Und ich gebe gern an dieser Stelle zu, im Detail konnte ich die Neufassung der Bauordnung noch nicht in Gänze bewerten, weil auch so die Tagesabläufe natürlich vollgepackt sind. Ich werde sicherlich im Ausschuss noch einiges dazu sagen, zumal auch die 5 Minuten Redezeit, die ich hier habe, nicht für alles reichen, was uns aufgefallen ist. Auffällig ist allerdings auch beim kursorischen Lesen, dass die Beteiligung des Normenkontrollrats auf den 24.04.2023 datiert ist. Was ist denn in der Zwischenzeit, also in den elf Monaten passiert? Warum kommt das Gesetz erst jetzt, kurz vor Ende der Legislatur, mit nur noch wenigen verbleibenden Ausschusssitzungen, meine Damen und Herren, in der ein derartig komplexes Verfahren im Detail diskutiert werden muss? (Beifall Gruppe der FDP) Ein weiterer Punkt, der mir aufgefallen ist, weil es ein Vorhaben der FDP und damit auch ein Herzensanliegen von mir ganz persönlich ist: Mit Verwunderung, Bestürzung und auch Verärgerung nehmen wir zur Kenntnis, dass sich in dem hier vorliegenden Entwurf der Abschnitt zum Lehmbau nicht wiederfindet. (Beifall Gruppe der FDP) Das ist umso bedauerlicher, da der Antrag der FDP hier im Plenum in der Februarsitzung einstimmig verabschiedet wurde, also auch mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen. Ich will erwähnen: Die Kollegen von R2G haben sich im Ausschuss sogar mit einem Änderungsantrag am Vorhaben beteiligt, den wir auch gern übernommen hatten. Da muss ich schon sagen, wie ernst es der Regierung damit ist, Beschlüsse des Landtags auch umzusetzen, zeigt sich an dieser Stelle mal wieder. Ich empfinde das schon als ein gutes Stück Missachtung auch des Parlaments; (Beifall Gruppe der FDP) Kollege Montag wird das ja für seinen Bereich auch unter TOP 24 noch einmal thematisieren dürfen. Meine Damen und Herren, es ist ja, wenn Sie auch auf die Zeit, die vielleicht notwendig gewesen wäre, abstellen, nicht so, dass es absehbar gewesen wäre, wie sich die Entwicklung zu unserem Lehmbauantrag anstellt, er war ja auch lange im Ausschuss mit Anhörung usw., mit allem Drum und Dran. Unabhängig davon werden wir uns bei diesem vorliegenden Gesetzentwurf, wenn er dann in den Ausschuss kommt, unterhalten müssen über die Prüfung der Fragen des Bürokratieabbaus. Da sehe ich einigen Gesprächsbedarf. Bei der Digitalisierung würde ich mich gern mit Ihnen unterhalten über die Frage, wie georeferenziert sind die Unterlagen. Das ist gerade zwischen Hochbau und Tiefbau oft ein erhebliches Problem, dass dann die Schnittstellen insofern nicht passen, weil einfach in unterschiedlichen Koordinatensystemen gearbeitet wird bzw. im Hochbau manchmal auch völlig unter Verzicht auf Koordinatensysteme, die in irgendeiner Weise realistisch sind. Wir werden diskutieren über die Frage der Bauvorlageberechtigungen und die Anforderungen, die hier an die Ingenieurkammer und an die Architektenkammer formuliert sind, wo wir – glaube ich – noch erheblichen Diskussionsbedarf haben werden. Unabhängig davon, meine Damen und Herren, werden wir natürlich als Freie Demokraten eine Überweisung in den Ausschuss mittragen, denn dort gehört es hin, um auch hier einiges daran reparieren zu können – hoffe ich zumindest – und dort vor allem mit den Experten aus den Fachbereichen eine Anhörung durchführen und vor allem auch darauf drängen zu können, dass sich die hier beschlossenen Punkte – ich erinnere noch mal an den Lehmbau – auch im finalen Werk der Thüringer Bauordnung wiederfinden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Thüringer Bauordnung BO) (Thür

Vielen Dank. Als Nächste erhält für die Fraktion Die Linke Abgeordnete Lukasch das Wort.

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Ute Lukasch Die Linke

Thüringer Bauordnung BO) (Thür

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne, liebe Kolleginnen und Kollegen, am 05.03. wurde nach intensiver Einarbeitung der Entwurf zur Thüringer Bauordnung durch das Ministerium vorgestellt. Den Abgeordneten – das hat Herr Malsch schon gesagt – wurde der Referentenentwurf bereits vor einem Jahr zur Kenntnis gegeben. Ich habe bisher keine Anfragen oder Nachfragen zur Bauordnung nach dem Referentenentwurf von Ihnen irgendwo zur Kenntnis genommen. Das Gesetz, welches aus dem Jahr 2014 stammt und zuletzt 2022 geändert wurde, stellt damit die modernste Bauordnung im gesamten Bundesgebiet dar. Der Entwurf spiegelt nicht nur die zahlreichen Veränderungen auf Bundes- und Europaebene wider, wie etwa in den Bereichen Digitalisierung oder Energieerzeugung, sondern er entspricht auch langjährigen Forderungen der Linken, eine bessere Grundlage für barrierefreies Bauen und damit ein besseres Leben in Thüringen zu schaffen. (Beifall DIE LINKE) So müssen beispielsweise in Gebäuden, die nach Bauordnung mit einem Fahrstuhl auszustatten sind, nicht nur in einer Etage, sondern in mindestens zwei Geschossen barrierefrei zugängliche Wohnungen vorhanden sein. Damit soll das Angebot an barrierefreiem Neubau verstärkt sowie den Bedarfen von Menschen mit Behinderungen und den Folgen einer alternden Gesellschaft begegnet werden. Von den Maßnahmen zum Abbau der Barrieren profitieren nicht nur ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, sondern auch junge Familien, die mit Kinderwagen, Laufrad und Co. unterwegs sind. Auch denen wird der Alltag erleichtert. Ein weiterer wichtiger Beitrag ist außerdem die Ergänzung von barrierefreien Freisitzen wie Balkonen oder Terrassen, denn die Praxis hat gezeigt, dass es in den letzten Jahren große Probleme gab, wenn barrierefreie Wohnungen gebaut wurden und dann doch die Terrasse oder der Balkon mit einer nicht unerheblichen Barriere versehen war, sodass die Menschen mit Rollstuhl dies nicht nutzen konnten. Um neben physischen auch bürokratische Hürden abzubauen, wurde die bestehende Bauordnung außerdem einer Prüfung auf unnötige Formerfordernisse unterzogen. Damit ebnet der Entwurf digitale Baugenehmigungen und damit beschleunigen und vereinfachen wir die Bauverfahren. Zum Thema „Nachhaltigkeit“ hat hier die Abgeordnete Wahl schon ausführlich geschildert, was die energetische Sanierung usw. alles umfasst. Das will ich nicht alles noch mal erzählen. Ich würde nur noch mal ganz kurz darauf eingehen: Sicherlich ist das ein umfangreiches Werk. Trotzdem möchte ich noch mal daran erinnern, der Referentenentwurf ist schon ein Jahr in unseren Händen und wir hätten damit arbeiten können. Ich habe den immer auf dem Schreibtisch ganz oben liegen gehabt, weil mir das wirklich eine Herzensangelegenheit ist, barrierefreien Wohnraum zu schaffen. Dass man da diese Hürden überwindet, das ist einer der größten Knackpunkte oder eines der für mich persönlich ganz wichtigen Dinge. Lassen Sie uns im Ausschuss darüber diskutieren. Ich freue mich auf die Beratung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Bauordnung BO) (Thür

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine Wortmeldung mehr. Die Landesregierung hat ja bereits gesprochen. Ich habe jetzt wahrgenommen, dass es eine Überweisung an den Infrastrukturausschuss geben soll. Gibt es weitere Wünsche für Überweisungen? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir darüber ab. Wer das Gesetz an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und die fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei den Stimmenthaltungen der AfD-Fraktion ist dieser Überweisung stattgegeben. Und wir können den Tagesordnungspunkt 7 an dieser Stelle schließen. Ich würde jetzt zunächst den Tagesordnungspunkt 13 und danach den Tagesordnungspunkt 30 aufrufen, weil wir vereinbart haben, dass wir die vor der Mittagspause auf jeden Fall abarbeiten. Da ich noch nicht ganz einschätzen kann, wie lange wir dafür brauchen werden, würde ich das gern so herum machen. Wenn wir noch Zeit haben vor der Mittagspause, würde ich dann noch Tagesordnungspunkt 8 a und b aufrufen wollen. Das heißt, wir drehen das einmal um. Gibt es da Widerspruch, dass wir so verfahren? Das sehe ich nicht. (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Nein, das ist super!) Dann machen wir das jetzt so und kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 13 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9654 dazu: Irrweg Flächenziele beenden – Für einen sicheren und bezahlbaren Energiemix in Thüringen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9655 ERSTE BERATUNG Wird hier das Wort zur Begründung zum Gesetzentwurf oder zum Entschließungsantrag gewünscht? Beides nicht. Dann eröffne ich die Aussprache. Zunächst erhält Abgeordneter Gottweiss für die CDU-Fraktion das Wort.

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Andreas Bühl CDU

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Der ist auf dem Weg. Ich würde Sie bitten, erst einen anderen Kollegen dranzunehmen. Aber Ihre Schnelligkeit hat uns überrascht.

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Gut, ist in Ordnung. Die Geschwindigkeit ist sozusagen hier das Problem. Deswegen würde ich zunächst Abgeordneten Gleichmann für die Fraktion Die Linke aufrufen.

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Markus Gleichmann Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier im Hause und am Livestream, wir reden mal wieder über erneuerbare Energie, diesmal auf Antrag der CDU. Und wieder will die CDU den Ausbau der erneuerbaren Energien ausbremsen. Wieder wird vorgegeben, irgendwie einen anderen Plan zu haben, der sich aber dann doch als kein wirklich anderer Plan entpuppt. Alternativen werden nicht genannt. Darauf will ich jetzt auch noch mal ganz kurz genauer eingehen. Ich kann mich noch erinnern, wir haben erst im letzten Jahr drei Energieanträge der CDU, die auf ihrem sogenannten Energiekonzept für Thüringen fußen, hier in den Ausschuss überwiesen, den entsprechenden Fachausschuss. Dort haben wir sie diskutiert. Und bei einem, nämlich bei der Beteiligung der Industrie oder der Transformation von Industriegebieten, sind wir uns sogar einig geworden. Also wir hatten sogar ein Votum quasi aus dem Ausschuss heraus. Und was macht die CDU? Sie zieht genau den Antrag dann zurück, sodass er quasi nicht ins Plenum zur endgültigen Entscheidung kommt. Das hat uns schon sehr verwundert, denn ich dachte immer, wir sind hier, um gemeinsam Dinge zu beraten. Da kommen schon mal auch inhaltlich diskutable Entwürfe von Ihnen und dann ziehen Sie den einfach zurück, wenn es darum geht, ans Eingemachte zu gehen. Das ist sehr merkwürdig und lässt doch tief blicken, dass vieles von dem, was Sie hier machen, eigentlich schon vorgezogener Wahlkampf ist. Wir hatten es ja eben schon gehört. Nun zu Ihrem aktuellen Entwurf: Sie wollen ja das Thüringer Klimagesetz in verschiedenen Bereichen ändern. Um es kurzzufassen, Sie wollen als hauptsächlichen Punkt hineinbringen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien sich nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit richtet. So weit, so gut. Das war der ursprüngliche Entwurf oder der jetzt gültige Gesetzestext. Jetzt wollen Sie noch hinzufügen: „… sowie an der Entwicklung des tatsächlichen Thüringer Energiebedarfs orientiert werden.“ Es ist spannend, denn Sie haben nirgendwo aufgeschrieben, wie Sie diesen Thüringer Energiebedarf sehen oder wie Sie die Entwicklung dieses Thüringer Energiebedarfs sehen. In Satz 2 wollen Sie das, was das hauptsächliche Ansinnen Ihres Antrags ist, machen, nämlich das Flächenziel von 1 Prozent Windkraft aufheben. Also das ist quasi wieder ein Anti-Windkraftantrag. Das kennen wir ja schon und werden wir heute in einem anderen Kontext noch mal diskutieren. Das Flächenziel von 1 Prozent können wir gern aufheben, denn wir wissen ja, es gelten mittlerweile mindestens 2,2 Prozent, insofern ist das auch ganz unproblematisch. Aber, ich glaube, das ist nicht die Stoßrichtung, die Sie möchten. Jetzt in der weiteren Diskussion bzw. der weiteren Änderung, die Sie herbeiführen möchten, wollen Sie hinzufügen, dass die Landesregierung den Aufbau von Speichern und Verteilinfrastrukturen befördert. Das finden wir ja sehr gut. Speicher bauen, die Infrastruktur der Stromleitung auszubauen, das ist eine wichtige Sache. Nun hat aber das eine mit dem anderen auch was zu tun, denn wenn wir Speicher ausbauen – und da sind wir uns ja einig, dass wir das machen möchten –, dann ändert sich natürlich was an dem tatsächlichen Energiebedarf, den Sie unter Punkt 1 als wichtigsten Punkt Ihrer Energiepolitik sehen. Das heißt, wir brauchen mehr Energie. Bisher zielen Sie ja darauf ab und sagen, Thüringen braucht 14 Terawattstunden aus Windenergie usw. usf. und dann machen wir das und nicht mehr. Aber das stimmt ja nicht mehr. Wenn wir anfangen, Speicher auszubauen, brauchen wir natürlich über dem, was der direkte Abnahmebetrieb ist, auch noch Strom, der dann die Speicher wieder befüllt, weil – und das wissen wir alle – erneuerbare Energien natürlich volatil sind und mal weniger, mal mehr zur Verfügung stehen. Das heißt, das muss ausgeglichen werden mit Speichern. Das heißt, wir brauchen eigentlich sogar mehr Ausbau, wie wir das aber auch in den Konzepten, die bisher Grundlage des Klimagesetzes sind, durchführen. Dann ist es natürlich auch zutiefst unsolidarisch, was Sie da schreiben. Wenn wir sagen, wir bauen nur noch genau so viel Energie, wie wir hier in Thüringen brauchen. Denn wir wissen, wir haben noch nie in der Geschichte des Landes Thüringen seit der Industrialisierung den Energiebedarf nur mit Strom aus Thüringen decken können, sondern wir haben immer zurückgegriffen auf andere Stromlieferanten. Es ist natürlich schön, zu sagen, wir wollen hier keine Windkraftanlagen bauen oder keine Photovoltaikanlagen, weil das irgendeinen Impact auf unsere Landschaft hat, aber fragen Sie doch mal in Sachsen die Gebiete der Braunkohle, die bisher Energie geliefert haben, wo ganze Landschaften zerstört wurden, ganze Landschaften auch nicht da sind (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: In Thüringen auch!) oder im Raum Sachsen, Leipzig geflutet sind. Das sind zwar heute schöne Naherholungsgebiete, aber da hat Landschaft wirklich gelitten. Da sind Dörfer zerstört worden. Da wurde Heimat zerstört. Dagegen ist doch eine Windkraftanlage was ganz anderes. Insofern ist das zutiefst unsolidarisch, was Sie sagen. Das ist quasi Gartenzaundenken, also Ihr Denken geht nicht weiter als Ihr eigener Gartenzaun. Das ist natürlich nicht zu akzeptieren.

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Herr Gleichmann, ich unterbreche Sie ganz kurz, weil uns hier oben ein Fehler unterlaufen ist. Sie haben die doppelte Redezeit auf Ihrer Anzeige, die ist aber schon bei 9 Minuten und 50 Sekunden zu Ende. Es tut mir leid.

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Markus Gleichmann Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Das ist ja ärgerlich. Insofern lasse ich mir da noch ein paar Minuten übrig, denn ich fand es auch schade, dass Sie den Antrag nicht mehr eingebracht haben. Es ist immer günstig, wenn jemand auch den Antrag einbringt, damit die Intention auch noch mal deutlicher wird. Darauf kann man auch viel besser reagieren. Das habe ich jetzt gar nicht. Ich habe ja quasi den Antrag eingebracht, weil ich ihn noch mal erklärt habe. Vielleicht kriege ich ja doch noch mal mehr Redezeit. (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE) Ich lasse ein bisschen was übrig und komme dann noch mal. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Es tut mir leid, fälschlicherweise haben wir hier oben die doppelte Redezeit angenommen, aber es ist ja ein Entschließungsantrag, der dazu ist. Deswegen ist es natürlich die einfache Redezeit. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ange- kündigt ist angekündigt!) Wiederholen ist gestohlen, oder so. Nichtsdestotrotz erhält als Nächster Abgeordneter Gottweiss für die CDU-Fraktion in einfacher Redezeit das Wort.

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Thomas Gottweiss CDU

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Zuschauer, die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat bereits 2022 einen Energieplan für Thüringen vorgelegt. Wir haben den also auch schriftlich verfasst, haben dort alle unsere Gedanken reingeschrieben, (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Da stand aber nicht viel drin!) die sich tatsächlich am Stand der Wissenschaft und auch an den konkreten Fakten nachprüfen lassen, und haben da ganz klar eine Zielsetzung gesetzt. Bis 2040 soll Thüringen so viel Strom durch erneuerbare Energien produzieren, dass die Größenordnung dem tatsächlichen Energiebedarf in Thüringen entspricht. Der Energiebedarf soll durch einen intelligenten Mix aus Wasserkraft, Biomasse, Photovoltaik, Windkraft und Geothermie gedeckt werden. Gleichzeitig muss die Energieinfrastruktur mit dem Ausbau der Erzeugungskapazitäten mithalten. Es braucht Puffer, Speicher, Netze, Sektorenkopplung und Digitalisierung in der richtigen Größenordnung und an den richtigen Standorten. Wir gehen davon aus, dass wir bis 2040 in Thüringen mindestens 22 Terawattstunden erneuerbare Stromproduktion brauchen, um den wachsenden Energiebedarf zu decken. Zum Vergleich: Derzeit ist der Energiebedarf von Thüringen 12 Terawattstunden. Den Bedarf von 22 Terawattstunden in 2040 wollen wir mit etwa 10 Terawattstunden Windstrom, 10 Terawattstunden Photovoltaikstrom und mindestens 2 Terawattstunden Strom aus Wasserkraft und Biomasse gedeckt sehen. Das ist eine überschlägige Schätzung, die natürlich an der konkreten Entwicklung gemessen werden sollte. Und damit wären wir beim Thüringer Klimagesetz, das 2018 beschlossen wurde. Dessen gesetzliche Zielsetzung ist durchaus gut zu verknüpfen mit der politischen Zielsetzung des Energieplans der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag. So heißt es im Klimagesetz: „Ziel ist es, den Energiebedarf in Thüringen ab dem Jahr 2040 bilanziell durch einen Mix aus erneuerbaren Energien aus eigenen Quellen decken zu können.“ Und weiter heißt es: „Ausgehend vom Basisjahr 1990 und unter Bezugnahme auf die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Thüringen soll bis zum Jahr 2030 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 60 bis 70 Prozent, bis zum Jahr 2040 um 70 bis 89 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent erfolgen.“ Das Problem ist jedoch, dass es keinen verlässlichen Gesamtüberblick dazu gibt, wo wir uns auf diesem Weg zur Zielerreichung befinden. Der Begriff „Monitoring“ taucht zwar im Klimagesetz auf, ist jedoch nicht konkret genug untersetzt. Die Landesregierung scheitert in der praktischen Arbeit daran, verlässlich an den Zielen des Klimagesetzes zu arbeiten. Nur ein Beispiel: Ich habe 2021 in der Kleinen Anfrage 7/1943 nach den Thüringer Treibhausgasemissionen gefragt. In der Antwort der Landesregierung wird auf Zahlen aus 2017 verwiesen. Das heißt, seit Bestehen des Klimagesetzes 2018 wurde noch nicht einmal versucht zu schauen, ob wir auf dem richtigen Weg sind. Es gibt zwar in Teilbereichen einzelne Zahlen beim Thüringer Landesamt für Statistik, aus unserer Sicht braucht es aber ein Monitoring, das den Gesamtblick erfasst und verständlich für Politik, Wirtschaft und die Öffentlichkeit aufbereitet ist. Um die Ziele erreichen zu können, müssen wir uns an Erzeugungsmengen orientieren. Flächenziele sind untauglich und sollten aus dem Gesetz gestrichen werden. Daher haben wir einen Änderungsantrag zum Thüringer Klimagesetz vorgelegt. In den Zielen des Klimagesetzes ist eine Orientierung an einer Thüringer Bilanz eigentlich schon angelegt. Weil sich die Landesregierung aber weigert – wie wir es eben von Herrn Gleichmann auch gehört haben –, dieses Ziel stringent zu verfolgen, wollen wir eine präzise Formulierung, und zwar den Begriff „Entwicklung des tatsächlichen Thüringer Energiebedarfs“, in das Gesetz mit aufnehmen. Gleichzeitig haben wir ein Thüringer Energiemonitoring vorgeschlagen. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das haben wir vorgeschlagen, nicht Sie!) Dort ist es wichtig, dass wir einen fortlaufenden Überblick über die Entwicklung und Deckung des Energiebedarfs und die Treibhausgasemissionen haben. Neben dem Ist-Stand und dem Blick zurück brauchen wir natürlich auch eine regelmäßige Prognose. Deswegen haben wir zwei Teile in unseren Gesetzentwurf hineingeschrieben, nämlich einmal das Thüringer Energiemonitoring, was jährlich berichten soll, ähnlich wie es im Übrigen die Bundesregierung und der Bundestag geregelt haben beim Klimaschutzgesetz des Bundes. Dort ist geregelt, dass das Umweltbundesamt jährlich einen Bericht zum Stand der Dinge abgibt – und das macht das Umweltbundesamt auch. Daran sollten wir uns orientieren. Es braucht Daten zu den Treibhausgasemissionen, es braucht Daten zur Entwicklung und Deckung des Energiebedarfs und es braucht Daten zum Import und Export von Energie aus Thüringen heraus und nach Thüringen hinein. Gleichzeitig wollen wir aber natürlich auch in die Perspektive arbeiten und uns immer wieder überprüfen, ob das, was wir als Grundannahmen hatten, so durchträgt. Deswegen wollen wir, dass alle fünf Jahre eine wissenschaftliche Studie beauftragt wird, die eine Prognose abgibt, wie sich denn die Bedarfe und die Entwicklung der Energieerzeugung entwickeln. Daraus sollen dann konkrete Erzeugungsmengenziele geschaffen werden und es soll auch eine Konkretisierung der Ausbauziele geben. Herr Gleichmann hat es bereits angesprochen: Es gibt natürlich einen bundespolitischen Rahmen, der zu beachten ist. Den haben wir auch beachtet, indem wir nämlich einen Entschließungsantrag geschrieben haben, mit dem wir die Landesregierung beauftragen wollen, sich auf der Bundesebene einzusetzen, dass diese unsäglichen Flächenziele abgeschafft werden, dass sie ersetzt werden durch Energieerzeugungsmengen, und zwar auf die Bundesländer zugeschnitten. All diese Dinge müssen auf Bundesebene geklärt werden bis dahin, dass auch geprüft werden sollte in einem Normenkontrollverfahren, ob denn diese Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes nicht in unsere eigene landesplanerische Hoheit eingreifen. Ich möchte an der Stelle noch mal betonen, dass wir letzte Woche einen sehr schönen Bericht vom Bundesrechnungshof hatten. Der ist durch die Medien gegangen. Ich kann allen nur wirklich empfehlen, den sich mal durchzulesen, weil dort sehr dezidiert geklärt ist, was es denn braucht, damit die Energiewende überhaupt gelingen kann. Ich möchte hier nur mal zitieren: „Zentrales Anliegen der Bundesregierung ist es, die Ziele des energiepolitischen Dreiecks aus Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit in Einklang zu bringen. Dafür muss die Bundesregierung die Auswirkungen der Energiewende auf die Ziele systematisch erfassen. Voraussetzung ist ein systematisches Monitoring, um mögliche Konflikte zwischen den energiepolitischen Zielen erkennen und auflösen zu können.“ Und das, meine Damen und Herren, ist genau der Ansatz von unserem Änderungsantrag zum Klimagesetz. Wir wollen auch systematisch die Daten erfassen, um auch beurteilen zu können, wie weit sind wir auf dem Weg gekommen und müssen wir vielleicht nicht an der einen oder anderen Stelle auch mal Prioritäten verschieben, um das eigentliche Ziel zu erreichen. Ich würde mich sehr freuen, wenn sich in diesen Wahlkampfzeiten die regierungstragenden Fraktionen nicht nur in Polemik üben würden, sondern wenn sie tatsächlich sachlich versuchen, diese guten Impulse, die wir hier reinbringen wollen, vielleicht auch positiv zu begleiten. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Möller für die SPD-Fraktion das Wort.

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Denny Möller SPD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Herr Gottweiss von der CDU hat ja gerade versucht, fachlich seinen Gesetzentwurf zu begründen, der uns heute vorliegt. Ich würde gern einen Aspekt daraus noch mal aufgreifen, Herr Gottweiss, nämlich die Frage einer konstruktiven Begleitung. Ich habe Ihren Gesetzentwurf so gelesen, dass er sozusagen schon in Teilen unseren gemeinsamen Beschluss von vor eineinhalb Jahren hier im Thüringer Land auch aufnimmt, nämlich die Potenziale der Windenergie zu erschließen und Konflikte zu minimieren. Umso mehr hatte ich mich vor 14 Tagen bei dem ersten Plenartagesordnungsentwurf über den ursprünglichen Titel Ihres Gesetzentwurfs gefreut, da stand nämlich „Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes sowie zum Erlass eines Thüringer Solargesetzes und eines Thüringer Energiebeteiligungsgesetzes – sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen“. Jetzt sind von vor 14 Tagen zu heute leider zwei wesentliche Elemente (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Da- zu haben Sie gar nichts gesagt, Herr Gottweiss!) dort rausgefallen, nämlich ein Thüringer Solargesetzentwurf und auch ein Energiebeteiligungsgesetzentwurf. Beides hätte, glaube ich, dem Hohen Haus gut zu Gesicht gestanden. Ein Thüringer Windenergiebeteiligungsgesetz gibt es als Entwurf bereits im Ausschuss, das wäre sicherlich ein gutes Pendant gewesen, um tatsächlich auch einen Kompromiss zu finden. Nun hoffen wir, dass Sie im Fachausschuss trotzdem Vorschläge für unseren Gesetzentwurf unterbreiten, damit wir da einen Schritt weiterkommen, weil wir in der Sache gar nicht so weit auseinander sind. Ein Solargesetz hatten wir bisher auch miteinander verabredet und kommen dort nur stückweise voran. Deswegen wäre das vielleicht auch ein großer Schritt gewesen. Im Moment, muss ich feststellen, schlagen Sie in Ihrem Gesetzentwurf im Konkreten doch nur sehr übersichtliche Änderungen vor und konzentrieren sich auf zwei Elemente, das Energiemonitoring, wobei ich Ihnen jetzt auch nicht noch mal sagen muss, dass das nichts Neues ist, sondern wir seit zwei Jahren fachlich miteinander debattieren. Wir haben das als SPD-Fraktion damals auch sehr mit angeregt, so etwas zu entwickeln. Die Argumente dafür haben Sie jetzt selbst genannt. Von daher müssen wir gucken, wie wir es wirklich ausgestalten können. Aber insgesamt ist der Regelungskern Ihres Gesetzentwurfs sehr übersichtlich. Darüber hinaus wollen Sie den Ausbau der erneuerbaren Energie am tatsächlichen Energiebedarf in Thüringen ausrichten. Auch das ist eine Debatte, die nicht neu ist. Dennoch will ich hier noch mal sehr deutlich sagen, dass es am Ende eine ziemlich seltsame Herangehensweise ist, weil Sie hier der Vorstellung hinterherlaufen, es könnte eine autarke Energieversorgung für Thüringen geben. Allerdings ist Thüringen wie in ganz vielen anderen Bereichen auch kein abgeschottetes Territorium. Der Freistaat ist bisher zu 75 Prozent von Energieimporten abhängig. Die Chance, die in den Erneuerbaren liegt, genau das umzukehren, wird wohl dennoch nicht dazu führen, dass man Autarkie herstellen kann. Das ist weder technisch noch faktisch aufgrund des internationalen Energiemarkts möglich. Dementsprechend würde es auch für die Verbraucher in Thüringen gar nicht funktionieren. (Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU) Das ist aber das, was Sie sagen. Sie sagen faktisch, wir wollen in Thüringen nur so viel Energie produzieren, wie Thüringen selbst verbraucht und damit rechnerisch eine Autarkie herbeiführen, die es faktisch gar nicht gibt. Mein Kollege Gleichmann hat schon darauf hingewiesen: Gerade aufgrund der erneuerbaren Energien und einer komplett neuen Technik, die wir dahinter sehen, ist die Bereitstellung von Energie, insbesondere von Strom, entweder nur im Minutentakt darstellbar oder gar nicht. Ich habe ja gerade schon eine Summe genannt, wir haben ein Potenzial von 75 Prozent des jetzigen Energieverbrauchs, die wir erst mal in Thüringen noch herstellen müssten, um überhaupt darauf zu kommen. Deswegen ist auch die Diskussion darum, ob wir jetzt als Allererstes noch mal von vorne anfangen, ein Stück weit das, was ich Ihnen mit Ihren Ansätzen auch noch mal deutlich machen muss, dass doch nicht vom Scheitern der Energiewende zu sprechen ist. Wenn wir Ihrer Idee folgen, fangen wir tatsächlich noch einmal von vorn an, und noch einmal von vorn heißt, quasi die gesamte Entwicklung in den letzten 25 Jahre bei den erneuerbaren Energien noch mal komplett neu zu denken und damit wieder sehr viel Zeit zu verlieren, um uns über Grundsätze zu einigen. Alles in allem macht mich das etwas skeptisch, was die eigentliche Intention Ihres Gesetzentwurfs ist, denn wir wissen, dass die Effizienzdiskussion, seit Jahren den Zu- und Ausbau zu deckeln, alles verkomplizieren wird. Im Kern bedeutet das nichts anderes, als den weiteren Ausbau der Windkraft zu verhindern. Sagen Sie es doch ganz klar, liebe CDU, Sie wollen keine Windräder, weil diese Forderung populär ist. Die Folgen ignorieren Sie. Sie koppeln nämlich Thüringen von der Modernisierungswelle am Energiemarkt mit der fatalen Folge ab, sowohl auf die Wertschöpfung in Thüringen zu verzichten als auch der Thüringer Wirtschaft empfindlichen Schaden in Bezug auf ihre Wettbewerbsfähigkeit zuzufügen. Das wird uns Arbeitsplätze und Wohlstand kosten, nichts anderes, meine Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE) Sie wollen ein verbindliches Energiemonitoring, das finde ich okay. Da müssen wir jetzt diskutieren, wie es im Detail ausgearbeitet werden wird. Da freue ich mich auf die Anhörung, um das zu qualifizieren. Ebenso als grundsätzlich sinnvoll erachte ich, den Blick auf die Entwicklung von Speichern sowie Netz- und Verteilungsinfrastruktur zu weiten. Wie Sie es allerdings vorschlagen, sage ich: Vorsicht! Die Übernahme der Aufgabe von Speichern und Netzverteilinfrastruktur von Netzbetreibern kann den Freistaat teuer zu stehen kommen. Für den Netzausbau sind bisher die Netzbetreiber und die Übertragungsnetzbetreiber zuständig, die Finanzierung erfolgt über eine Umlage auf den Verbraucher. Wenn wir als Land hier grundsätzlich eingreifen, werden wir erhebliche Kosten und Kapazitäten binden müssen. Das müssen wir diskutieren. Ich beantrage deshalb die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie mitberatend an den Wirtschaftsausschuss. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Vielen Dank. Als Nächste erhält Abgeordnete Hoffmann für die Fraktion der AfD das Wort.

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Hoffmann AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, die CDU-Fraktion hat hier zwei Initiativen vorgelegt, bei denen man einen gewissen Widerspruch nicht leugnen kann. Zum einen soll das Klimagesetz so geändert werden, dass die Erneuerbaren, sprich vor allem Wind und Solar, richtig in Fahrt kommen, zum anderen besagt der Entschließungsantrag, dass Flächenziele abgelehnt werden. Das hat etwas von „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“. Zunächst zum Gesetzentwurf, und da fällt mir ein: O tempora o mores. Als am 14.12.2018 das Thüringer Klimagesetz beschlossen wurde, votierte die CDU-Fraktion noch dagegen. Jetzt will die CDU-Fraktion an diesem von ihr selbst als ideologisches Machwerk bezeichneten Gesetz herumdoktern, um den Ausbau von Windindustrie und Co. zu beschleunigen – werden die Wähler zur Kenntnis nehmen. (Beifall AfD) Ich zitiere aus der Rede des CDU-Abgeordneten Gruhner aus dieser Sitzung: „Aber 2019 werden wir die Debatte tatsächlich führen: Wollen wir Energiepolitik und Umweltpolitik mit Maß und Mitte, wollen wir Vernunft oder wollen wir weiter grüne ideologiegetriebene Energiepolitik, die das Klima für Klimaschutz in diesem Land zerstört? Das wird die Debatte im nächsten Jahr. Da kann ich nur sagen: Machen Sie weiter so, wir freuen uns dann darauf.“ – Zitatende. Dazu zwei Anmerkungen – erstens: Das mit der Vernunft hat bei der CDU nicht so ganz geklappt. Zweitens: Wären Sie konsequent, würden Sie einen solchen Gesetzentwurf nicht vorlegen, sondern hätten unserer Forderung nach Abschaffung des Klimagesetzes 2021 zugestimmt (Beifall AfD) oder Sie würden jetzt selbst die Abschaffung fordern. Beides machen Sie nicht. Der CDU-Gesetzentwurf zur Änderung des Klimagesetzes will indes die technologieoffene Energieerzeugung stärken, was aber gar nicht funktioniert, weil eben jenes Klimagesetz gar nicht technologieoffen ist. Es schließt Energieerzeugung aus, nämlich unter anderem die Kernkraft, die die CDU ja angeblich wiederbeleben möchte. (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Ja, wo denn in Thüringen?) Und es fokussiert sich einseitig auf die sogenannten Erneuerbaren, unter anderem die Windindustrie, die die CDU ja angeblich einschränken will. Also was nun? (Beifall AfD) Aus dem Entwurf: „Dem Umbau des Energiesystems kommt bei der Umsetzung der Klimaschutzziele eine zentrale Rolle zu und erfordert einen verstärkten und beschleunigten Ausbau von Erneuerbare-Energie-Anlagen.“ – Zitatende. Was Sie von der CDU hier propagieren, mag sich Klimaschutz nennen, ist aber das Gegenteil von Umweltschutz, und das wissen Sie. Zudem will der Gesetzentwurf – ich zitiere –: „Weiter kann die verstärkte Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Quellen nur einen Beitrag leisten, wenn gleichzeitig die Themen der Speicherung und des Leitungsnetzes angegangen werden. All diese Themen müssen zum Gelingen der Erneuerung der Energieversorgung ganzheitlich betrachtet werden.“ Das ist innerhalb des klimaapodiktischen Diskurses zwar richtig, jedoch nicht ganzheitlich, denn Sie dürften wissen, dass man von der Speicherung von Wind- und Solarstrom in der nötigen Größe noch meilenweit entfernt ist, egal, ob man es gesetzlich fixiert oder nicht, und dass konventionelle Stabilisierungskraftwerke nämlich fehlen, die Kernkraft. Selbst wenn es die Speicher gäbe, würden die Kosten dafür die Subventionsmaschine für Wind und PV nur vergrößern. (Beifall AfD) Ebenso wird der Flächenbedarf größer, da er jetzt schon so enorm ist – Sie haben nachher Gelegenheit –, dass man den Wald zum Ausbau benutzen und Agrarflächen zupflastern will. Oder wie es der Vorstandsvorsitzende von E.ON, Leonhard Birnbaum, jüngst in einem Interview mit NTV sagte: Erneuerbare Energien verbrauchen zwei Dinge, Geld und Fläche. Und weiter: Je mehr Erneuerbare Sie ins System bringen, desto mehr Systemintegrationskosten müssen Sie zahlen. – Zitatende. Genau das befeuern Sie aber mit Ihrem Gesetzentwurf, Stichwort: Netzausbaukosten. Die hat die Bundesnetzagentur, immerhin von einem Grünen geführt, bis 2030 auf 950 Milliarden Euro festgelegt. Das landet alles auf der Stromrechnung und das befeuern Sie ebenfalls mit Ihrem Gesetzentwurf. (Beifall AfD) Und die Tatsache, dass Thüringen kein windreiches Bundesland ist, egal, wie viel Fläche für Windenergie ausgeschrieben wird, egal, wie viele Anlagen dann dort gebaut werden, die nicht vorhandene Windstärke können Sie auch durch Änderungen am Klimagesetz nicht ändern, genauso wenig wie Sie ändern können, dass nachts die Sonne nicht scheint. (Beifall AfD) Ihr Entwurf hat daher auch etwas von „Des Kaisers neue Kleider“. Was wir statt einer Änderung des Klimagesetzes brauchen, ist: runter mit der Mehrwertsteuer auf Energie, weg mit der Energiesteuer, Abschaffung der CO -Steuer, Aussetzen der Merit-Or2 der, ein wirklich technologieoffener Energiemix, zu dem Kernkraft genauso gehört wie Erneuerbare wie Biogas, und Schluss mit links-grünen Transformationsträumen einer CDU, die dem hinterherhechelt. (Beifall AfD) Dann braucht es auch kein Herumdoktern am Klimagesetz, das die Thüringer Landschaft mit Windindustrieanlagen verschandelt, das durch den massiven Ausbau von Windenergie und Photovoltaik eine Gefahr für die Umwelt darstellt und das deswegen grundsätzlich abgeschafft gehört. Bei Ihrem Entschließungsantrag sieht die Welt dann schon wieder anders aus, wobei wir von der AfD sagen, dass für die Windindustrie gar keine Flächen ausgeschrieben werden sollen. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Aber für Kernkraftwerke!) Übrigens mahnt der Bundesrechnungshof auch den Umweltschutz beim Ausbau der Erneuerbaren an, der gar nicht genug betrachtet wird. Insgesamt muss man Sie von der CDU fragen, was Sie genau wollen. Energiewende nur ein bisschen, so wie ein bisschen schwanger, das geht nicht. Machen Sie sich endlich ehrlich! Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Abgeordnete Wahl das Wort.

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Laura Wahl GRÜNE

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Hoffmann, Sie müssen sich ein bisschen entscheiden: Gestern beklagen Sie, dass mit der Windenergie zu viel Profit gemacht würde in Thüringen, was nur passieren kann, wenn die Dinger sich auch drehen. Heute ist es wieder, dass überhaupt kein Wind in Thüringen wehen würde. Mit Realität hat das alles leider nicht viel zu tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir beraten heute aber auch einen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, mit dem das Thüringer Klimagesetz geändert werden soll. Auf den allerersten Blick, würde ich sagen, hat eine solche Änderung durchaus ihre Berechtigung. Schließlich ist das Klimagesetz 2018 in Kraft getreten und die Klimakrise hat sich seitdem deutlich beschleunigt. Die Dringlichkeit für den Klimaschutz hat zugenommen und auch die internationalen und nationalen Rahmenbedingungen haben sich gesetzlich verändert. So wurden das Klimagesetz der EU und das Klimaschutzgesetz des Bundes novelliert. Allein schon daraus resultiert eine Anpassungsnotwendigkeit auch für unser Thüringer Klimagesetz. Bei einer grundlegenden Novellierung des Gesetzes würden wir als Bündnisgrüne uns dafür einsetzen, dass Thüringen bis 2040 klimaneutral wird. Auch einen CO -Schattenpreis wollen wir gern im 2 Klimagesetz verankern. Dieses Instrument ist beispielsweise in den Klimagesetzen des Bundes, von Hessen und von Baden-Württemberg drin. Mit einem solchen Preis fließen bei der Beschaffung und beim Bau bzw. der Sanierung von Landesliegenschaften die Klimakosten nämlich in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit ein. Der Schattenpreis ist aus unserer Sicht deshalb ein sehr geeignetes Instrument, um die Landesverwaltung schneller klimaneutral zu machen. Von all solchen Überlegungen, die dem Jahr 2024 angemessen wären, ist im vorliegenden Gesetzentwurf der CDU allerdings rein gar nichts zu finden. Die Änderungsvorschläge zum Energiemonitoring in § 13 mögen noch diskutabel sein, auch wenn sie in ihrer Praktikabilität nur schwer umsetzbar sein dürften. Denn selbst das Bundesumweltamt kann die Daten zu den Treibhausemissionen nicht so schnell vorlegen, wie es im Antrag gefordert wird. Ebenfalls diskutabel ist der Änderungsvorschlag zu Energiespeichern und Verteilinfrastrukturen. Zu diesem Punkt ist allerdings anzumerken, dass die rechtlichen Regelungen dazu in erster Linie auf der Bundesebene liegen. Trotzdem ist die Landesregierung in dieser Frage bisher keineswegs untätig geblieben, sie hat einen Stakeholderprozess für eine integrierte Netzplanung in Thüringen initiiert. Der Arbeitsstand dazu wurde gerade in der letzten Woche auf der Erneuerbare-Energien-Konferenz vorgestellt. Nun aber zum eigentlichen Kern des Antrags der CDU: Der Klimaschutzgedanke – das muss man deutlich sagen – wird damit geradezu in sein Gegenteil verkehrt. Dies ist ganz deutlich dem miteingebrachten Entschließungsantrag zu entnehmen. Wie bei der CDU üblich, geht es mal wieder um einen Generalangriff auf den Ausbau der Windenergie. Die CDU will nun ausgerechnet das Klimagesetz nutzen, um den Ausbau der für den Klimaschutz unabdingbaren Windkraft zu hemmen. Das ist einfach nur noch absurd und es ist auch eine Missachtung des höchsten deutschen Gerichts. Deshalb zitiere ich zum wiederholten Mal einen der Leitsätze aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Windkraftverbot im Wald – Zitat Bundesverfassungsgericht –: „dass der Ausbau […] der Windkraft einen faktisch unverzichtbaren Beitrag zu der […] Begrenzung des Klimawandels leistet und zugleich die Sicherung der Energieversorgung unterstützt.“ Zum Abschluss möchte ich noch kurz auf das Thema „Flächenziele“ eingehen. Bei dem Vorschlag der CDU handelt es sich um eine reine Vernebelungstaktik. Sie schlägt vor, den Ausbau der Windkraft über Energiemengenziele zu steuern. Aber durch eine solche Umstellung löst sich der Flächenbedarf für Windenergieanlagen ja nicht einfach in Luft auf. Auch bei einer Energiemengensteuerung muss immer noch entschieden werden, auf welchen Flächen der Ausbau dann stattfinden soll. Genau betrachtet läuft der Ausbau der Windenergie bereits jetzt nach diesem Prinzip, wie es die CDU fordert. Gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz wird von einem Strombedarf von 750 Terawattstunden im Jahr 2030 für ganz Deutschland ausgegangen. 80 Prozent sollen dann über erneuerbare Energien abgedeckt werden. Das entspricht einer Erzeugungsmenge von 600 Terawattstunden. Diese Erzeugungsmenge umgerechnet auf die Erzeugungsleistung der einzelnen erneuerbaren Energieträger entspricht dann bei der Windenergie einer installierten Leistung von 115 Gigawatt und der Flächenbedarf für diese installierte Leistung übersetzt sich dann in 2 Prozent der Landesfläche – eigentlich eine nachvollziehbare Berechnung. Die CDU bezeichnet dieses gesetzlich festgelegte Vorgehen in ihrem Entschließungsantrag aber nun einfach mal als Irrweg, ohne dies allerdings an irgendeiner Stelle des Antrags überhaupt fachlich begründen zu können. Die Ergebnisse der unzähligen Klimaneutralitätsstudien und Energiewendeszenarien werden hier wieder einmal einfach ignoriert. All dies zeigt, die Bekenntnisse der CDU zum Klimaschutz in den beiden vorliegenden Anträgen sind nichts weiter als leere Worthülsen. Die CDU will ausgerechnet über eine Änderung des Klimagesetzes den Klimaschutz ausbremsen. Dieses Ansinnen lehnen wir als Bündnisgrüne selbstverständlich ab. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Den diskutablen Teil des Antrags können wir gern im Ausschuss weiter besprechen. Einer Überweisung an den Umweltausschuss stimmen wir deshalb zu. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was wäre ein Plenum im Thüringer Landtag ohne eine Debatte über das Thema „Windkraft“?! Irgendwie wäre es fast unvollständig. Heute ist also der Anlass der Gesetzentwurf der CDU zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes. Zusätzlich haben Sie, werte Kollegen der Union, noch einen Entschließungsantrag zum Thema eingereicht. Die Minderheitskoalition verbreitet ja gern einmal die Erzählung, dass wir als Freie Demokraten grundsätzlich gegen Windkraft wären. Dabei fordern wir aber vor allem deren Steuerung auf der Basis einer vernünftigen Abwägungsentscheidung, so wie sich das im ingenieurmäßigen Denken gehört. (Beifall Gruppe der FDP) So steht es auch in unserem Waldgesetz, das ja nun nach einigen Debatten, politisch wie juristisch, endlich seinen Weg in das Gesetz- und Verordnungsblatt gefunden hat. (Beifall Gruppe der FDP) Allerdings fordern wir eben auch, die einseitige Ausrichtung, eben nur auf Windkraft und nur auf Solar, zu beenden, und wir fordern, dass die brachliegenden Ressourcen an Wasserkraft in Thüringen erheblich ausgebaut werden. Ich erinnere daran, wie viele Talsperren nach wie vor keine Wasserkraft gewinnen. Auch brachliegende Ressourcen an Biogas müssen nach unserer Auffassung ausgebaut werden und könnten es vor allem. (Beifall Gruppe der FDP) Sie können vor allem auch eine Einkommensquelle für unsere Landwirte bieten. Der Vorschlag der Union, den wir heute debattieren, geht einen Schritt weiter und behauptet, mit zwei kleinen Änderungen im Klimagesetz eine ganzheitliche Betrachtung der Energieversorgung zu ermöglichen. Das sehen wir tatsächlich hier so noch nicht. Gehen wir einmal auf Ihre konkreten Forderungen ein: Sie fordern als Erstes, die Zielsetzung des Umbaus der Energieerzeugung in Thüringen um den Passus der Entwicklung des tatsächlichen Thüringer Energiebedarfs zu erweitern. Das hat ja auch schon Resonanz gefunden. Nun ist aber das Stromnetz natürlich kein abgeschlossenes Konstrukt, sondern ein freier Markt über Landes- und Staatengrenzen hinweg. Warum sollte Thüringen nicht mehr Energie erzeugen, als wir hier verbrauchen? Warum sollten findige Unternehmer, wenn sie denn in der Lage sind, nicht aus Thüringen heraus Strom exportieren, um damit eine regionale Wertschöpfung zu ermöglichen, meine Damen und Herren? (Beifall Gruppe der FDP) Zudem wird sich der Stromverbrauch in den kommenden Jahren laut Meinung der einschlägigen Experten massiv erhöhen, zum einen durch die Dekarbonisierung der Industrie, zum anderen durch gestiegene Bedarfe auf den Sektoren der Gebäudeenergie und der Mobilität. Ihre nächste Forderung ist komplett konträr zu Ihrem eigenen Entschließungsantrag. Sie wollen die im Klimagesetz festgeschriebene Festlegung auf Ausweisung von 1 Prozent der Landesfläche für Windenergie ersatzlos streichen. Da die Landesregierung aber mehr als 2 Prozent ausweisen möchte bzw. aus Berlin getrieben auch ausweisen soll, reißen Sie hier einen Haltepunkt ein und öffnen dem ungesteuerten Wildwuchs neuer Windräder Tür und Tor. Die dritte Forderung, meine Damen und Herren, nach einem umfassenden Monitoring teilen wir. Zu häufig wird Politik auf der Basis falscher Annahmen, ideologischer Grundsätze und unvollständiger Daten betrieben. Inwieweit sich hier aber neue Bürokratie aufbaut, die Unternehmen oder auch die kommunale Familie belastet, müssen wir noch prüfen und kritisch hinterfragen. Da sehe ich also Diskussionsbedarf auch im Ausschuss, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP) Zusammenfassend lässt sich sagen, die CDU hat uns an manchen Stellen aufmerksam zugehört und will jetzt auch eine schon lange formulierte Forderung der FDP, wie beispielsweise den Aufbau von Stromspeichern in Thüringen, umsetzen. Noch ein Wort in Richtung von Herrn Kollegen Gleichmann: Es geht vor allem bei dem zu speichernden Strom um den Überschussstrom, für den wir jetzt Geld an andere Länder dafür bezahlen, damit sie ihn uns abnehmen. Deswegen brauchen wir da nicht mehr Strom – mit Ausnahme der Widerstände, die es da gibt, ganz klar. Insofern ist es kein nennenswerter Mehrbedarf an Speicherung. Natürlich müssen wir Strom speichern, wenn wir eine vernünftige Energiewirtschaft betreiben wollen. (Beifall Gruppe der FDP) Das ist generell positiv. Ob der gewählte Weg über das Klimagesetz mit Anhängen im Entschließungsantrag der richtige ist, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das können wir in aller Ruhe und vernünftig im Ausschuss diskutieren. Wir werden natürlich eine Ausschussüberweisung mittragen. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt (Zwischenruf Abg. Dr. Bergner, fraktionslos: Doch, hallo!) diverse andere Wortmeldungen vor. Ich versuche, das zu sortieren. Frau Dr. Bergner, dann würde ich Ihnen das Wort geben. Bitte schön.

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Ute Bergner fraktionslos

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, über Sinn und Unsinn der sogenannten Klimaschutzmaßnahmen wurde hier in dem Haus bereits vieles gesagt. Die wichtigste Frage, nämlich die Aufnahme eines breiten wissenschaftlichen Diskurses unter Einbeziehung aller wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Ursachen eines selbstverständlich stattfindenden Klimawandels, wird allerdings bisher konsequent von Regierenden aller Couleur abgelehnt. Auch die CDU stellt sich hier diesem Thema leider nicht. Die Ausführungen von Herrn Gottweiss zeigen allerdings, dass der Entschließungsantrag ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Monitoring, Erkenntnisse, Zahlen, Daten, Fakten als Grundlage für politische Entscheidungen, anstatt Glaubenssätze, das ist ein grundlegend neuer Ansatz. Wenn der Einfluss des Menschen und namentlich der des CO jedoch völlig falsch bewertet wird, was im2 mer mehr alternative wissenschaftliche Studien zeigen, dann werden auch die falschen Maßnahmen ergriffen, um resilienter zu werden. Der vernünftige Umgang mit Wissenschaft im Bereich der Klimaforschung wäre also die wichtige Forderung. Allerdings bedarf es dazu wohl eines grundsätzlichen Politikwandels. Sehen wir, was die Zukunft bringen wird. Zwischenzeitlich müssen wir jedoch Schadensbegrenzung betreiben. Und in diesem Sinne sind sowohl der Gesetzentwurf als auch vor allem der Entschließungsantrag der CDU wichtig und zielführend. Der völlig unsinnige und auch unwissenschaftliche Ansatz eines pauschalen Flächenziels für Windenergie muss fallen. Darüber besteht überhaupt kein Zweifel. Noch mehr Windräder bringen nichts außer Umweltzerstörung, Vernichtung von Lebensqualität und Zerstörung unserer Thüringer Kulturlandschaft. Dem ist ein Riegel vorzuschieben. Nun haben wir, wie wir alle wissen, bereits ausreichend viele Windräder, die bei genug Wind auch jetzt bereits zu viel Energie erzeugen. Also, was hier schon mehrfach diskutiert wurde: Speicherung ist das, was fehlt, um diese überschüssige Energie auch nutzen zu können und damit die Effizienz von Windrädern zu steigern. Auch das habe ich in diesem Haus schon mehrfach gesagt, und es passiert nichts. Und auch der Gesetzentwurf könnte hier noch schärfer formuliert werden. Wieder verweise ich darauf, dass Natriumspeicher, die im Fraunhofer IKTS aus Hermsdorf entwickelt wurden und eigentlich produktionsreif sind, eigentlich mal durch Förderung in die industrielle Anwendung überführt werden müssten. (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Kommen sie doch! Die werden doch schon gebaut!) Mir ist es nach wie vor unklar, wieso die Landesregierung das ausblendet. Wenn Sie es ernst mit Ihren Zielen meinen würden, wäre das schon längst mal in Angriff genommen worden. Die ebenfalls im Gesetz geforderte Analyse und Prognose des Energiebedarfs unterstütze ich sehr. Denn wir müssen wissen, was gebraucht wird, um Vorsorge zu treffen. Kommen wir noch mal zu den Flächenzielen. Wenn es schon nicht gelingt, aktuell eine technologieoffene und praxisorientierte Energiepolitik durchzusetzen, müssen wir unser Thüringen vor weiteren Windrädern, namentlich in den Waldgebieten, schützen. Wenn der Ansatz dazu ist, alle Wege zu nutzen, abstrakte Flächenziele zu kippen, dann ist das als ein erster Schritt zu begrüßen. Was es aber braucht, um Energieerzeugung und Umweltund Naturschutz wieder in Einklang zu bringen, ist vor allem ein breiter wissenschaftlicher und auch gesellschaftlicher Diskurs zu Ursachen des Klimawandels und zu Maßnahmen, damit umzugehen. CO -Vermeidung ist da sicher keine geeignete Me2 thode, und schon gar nicht hier in Deutschland als klima- und energiepolitischem Geisterfahrer.

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Ihre Redezeit.

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Ute Bergner fraktionslos

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Deshalb stoppt Windkraft weiter mit Umwelt- und Naturschutz. Danke für die Aufmerksamkeit.

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Als Nächste erhält Abgeordnete Hoffmann für die Fraktion der AfD das Wort.

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Hoffmann AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Frau Präsidentin! Keine Bange, Frau Wahl, ich habe mich tatsächlich schon entschieden. Es ist erstens Irrsinn, Anlagen in ein windarmes Thüringen zu bauen. Zweitens ist es Irrsinn, dass die Betreiber trotzdem Geld bekommen, auch wenn die sich nicht drehen. Das nennt sich Ausfallarbeit. Das wissen Sie anscheinend nicht. Und drittens ist es Irrsinn, die Dinger dann noch in den Wald zu pflanzen, die einzige CO -Senke, die wir haben. 2 (Beifall AfD) Der tatsächliche Widerspruch oder Spagat liegt hier bei der CDU, die sich einfach mal entscheiden muss, was sie nun will: Energiewende ja, nein. Also mal Butter bei die Fische, Herr Gottweiss! Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordneter Gleichmann zu Wort gemeldet.

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Markus Gleichmann Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Ja, sehr geehrte Damen und Herren, auch noch mal als Reaktion auf die bisherige Debatte: Herr Gottweiss, was uns vor allen Dingen fehlt bei den erneuerbaren Energien, ist Geschwindigkeit. Wir müssen endlich vorankommen mit dem Ausbau. Und es ist ja nicht so, dass dieses Flächenziel jetzt irgendwie schon erreicht wäre, noch nicht mal die 1 Prozent, die damals im Klimagesetz verankert wurden. Wir sind ja nicht so, dass wir jetzt darüber diskutieren, das zu erweitern. Sondern wir sind gerade mal bei der Ausweisung von 0,6 Prozent. Die Ausweisung heißt noch nicht, dass diese Anlagen da gebaut sind. Das heißt, wir brauchen viel, viel mehr Geschwindigkeit, damit eben auch die Industrie eine Chance hat, hier in Thüringen zu bleiben. Ich weiß gar nicht, warum ich das immer der Gruppe der FDP und der Fraktion der CDU sagen muss. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Weil Sie keine Angst verbreiten sollen!) Das ist, glaube ich, als Linker ja gar nicht meine Aufgabe, für die Industrie Lobby zu erreichen. Aber ich glaube, wenn man im Land umhergeht und mit den Menschen spricht, dann sagen sie, sie brauchen Planbarkeit, sie wollen auf Windkraft, sie wollen auch auf erneuerbare Energien umsteigen. Es gibt ganz viele elektrifizierbare Prozesse in der Industrie, also dieser Industrie vor allen Dingen, die auch die Wertschöpfung hier bringt. Und wenn man elektrifiziert, braucht man natürlich auch die entsprechenden Anlagen. Es ist ja auch nicht so, dass wir hier irgendwie Anlagen bauen würden, die für irgendwas anderes produzieren als eben für unser ureigenes Interesse. Jede Kilowattstunde, die hier in Thüringen produziert wird – und das ist auch noch auf lange Zeit so – ist eine Kilowattstunde für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes, für die Menschen in unserem Land, die am Ende auch eine Bezahlbarkeit des Stroms sicherstellen. Denn alle Gedankenexperimente, die vor allem hier die rechte Seite auftut mit Atomkraft usw., sind im Grunde genommen nicht finanzierbar, nicht mal ansatzweise. Sie können sich ja mal mit den aktuellen Atomkraftprojekten in Frankreich, in England, in Tschechien, in Schweden auseinandersetzen, alle sind bzw. werden deutlich teurer, als sie ursprünglich geplant waren. Wenn man diese Investitionskosten und dann auch noch die Endlagerkosten mit reinnimmt, dann ist Atomkraft eben das Teuerste, was man anbieten kann. Und Sie sind ja immer noch die Aussage schuldig, wohin denn das Atomkraftwerk in Thüringen gebaut werden sollte. Das erwarten wir natürlich dann auch, wenn Sie das ehrlich durchziehen wollen. Insofern brauchen wir die Energiewende hin zu erneuerbarer Energie, und da gehört Windkraft eben dazu. Es geht noch weiter. Es passiert gerade ganz viel hinsichtlich Wasserstoffinfrastruktur, was auch wichtig ist, denn es gibt nämlich auch Industrieprozesse, die sind nicht elektrifizierbar, insbesondere in der Glasindustrie, weil man da Wasserstoff eben braucht, auch um die chemischen Prozesse in Gang zu setzen und auch bei den Rohstoffindustrien, weil man diesen Netzausbau nicht leisten könnte, um die entsprechende Energiemenge zu fördern batterieelektrisch oder im elektrischen Verfahren. Deswegen brauchen wir Wasserstoff. Der Wasserstoffausbau in der Infrastruktur findet statt. – Dazu werden wir uns sicherlich morgen noch mal unterhalten, dazu gibt es ja auch einen Antrag. – Aber wir müssen die Wasserstoffleitungen, wenn sie denn da sind, auch befüllen und da funktioniert es eben so – und da gebe ich Herrn Bergner recht –, dass der Überschussstrom am besten genutzt werden kann, wenn er in dem Moment nicht direkt abgenommen wird in der Umwandlung mit Elektrolyseuren, wozu wir in Thüringen ja auch federführend bzw. technologieführend sind, zu Wasserstoff und im Endeffekt, wenn wir ihn wieder brauchen, wieder zurückgewandelt wird – Kraft-Wärme-Kopplung – oder von der Industrie direkt genutzt werden kann. Und dafür brauchen wir jede einzelne Kilowattstunde. Das heißt, diese Phantomdebatte, die wir hier führen, ist wirklich sinnlos. Wir brauchen mehr Geschwindigkeit bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien, damit wir dem Land Thüringen eben auch die Zukunft geben, die es verdient hat. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Vielen Dank. Jetzt liegen mir tatsächlich keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich Minister Stengele zu Wort gemeldet.

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Stengele

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Gleichmann, Herr Gottweiss – Herr Möller ist, glaube ich, gerade gar nicht da –, Frau Wahl, Herr Bergner, ich empfinde das als eine wirklich produktive und konstruktive Diskussion. Ich rede jetzt nicht über den Text, den Sie da aufgelegt haben, dazu wurde aber auch schon etliches gesagt. Aber es ist richtig, dass wir uns über diese Fragen unterhalten. Das Klimagesetz, das wir vor fünf Jahren verabschiedet haben, hat sich in manchen Teilen überlebt, es hat aber sehr gute Ergebnisse hervorgebracht, zum Beispiel sind wir dadurch, dass da die Fernwärmeplanung drinstand, auf dem Gebiet einfach einen ganzen Schritt weiter als andere Bundesländer. Selbst in Brüssel hat man das wahrgenommen, dass wir mit diesen Planungen, die da in dem Gesetz drinstehen, ganz vorne mit dabei sind. Ich will deshalb, weil im Grunde ganz viel gesagt worden ist, nur ein paar ganz wenige Stichpunkte aufgreifen. Eine aktuelle Studie von einer der weltweit renommiertesten Unternehmensberatungen, nämlich PricewaterhouseCoopers, sagt, die Volkswirtschaft kommt günstiger weg, wenn Deutschland es tatsächlich wie angestrebt schafft, klimaneutral zu werden. Die Investitionskosten im Rahmen der Energiewende sind ein bedeutender Kostentreiber, aber die Energiekosten dürfen hier nicht übersehen werden. Das Vorziehen von Investitionen wird in der Zukunft sehr schnell durch niedrigere Energiekosten überkompensiert. Also profitiert nicht nur der Klimaschutz, sondern auch die Volkswirtschaft durch diese geringeren Belastungen. Das heißt, Geschwindigkeit ist ein wichtiger Faktor, um möglichst schnell zu niedrigeren Preisen zu kommen. Ich nehme das mit dem Monitoring ernst. Das, was Sie hier reingeschrieben haben, ist im Moment von keinem Bundesland zu leisten. Ich habe mich da sehr genau erkundigt. Dieses Monitoring könnte sinnvoll sein. Das wird aufwendig sein. Wir müssen bei Monitoring-Sachen immer aufpassen, dass wir nicht zu selbstreferenziell werden und zu viele Sachen uns hineinschreiben und dabei das eigentliche Ziel, nämlich vorwärtszukommen, aus den Augen verlieren. Es wurde etliches dazu gesagt. Die Idee, dass wir uns am Thüringer Strombedarf orientieren, ist eigentlich insofern interessant, weil – ich glaube, Denny Möller hat das gesagt – das wäre das erste Mal. Im Moment müssen wir 70 Prozent unserer Energie oder noch mehr importieren. Das heißt, das würde natürlich zu einem enormen Hochlauf der erneuerbaren Energien führen. Dass Thüringen keine Insel ist, sondern dass wir in einem Stromund Energieverbund sind, wurde ja auch mehrfach schon ausgedrückt.

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Gottweiss?

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Stengele

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Ja, gern.

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Thomas Gottweiss CDU

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Ich wollte Sie nur mal fragen, weil Sie sozusagen auf diesen Autarkiegedanken und die Orientierung am Thüringer Bedarf eingegangen sind: Wie sehen Sie denn dieses Ziel aus dem Klimagesetz, dass wir 2040 bilanziell unseren eigenen Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen decken wollen? Ist das nicht eigentlich genau der gleiche Gedanke? Sehen Sie den auch kritisch?

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Stengele

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Nein, weil das einfach nur den Hochlauf der erneuerbaren Energien bedeutet, während Sie – es ist eine Frage der Formulierung. Bei Ihnen klingt es ja so, als würden wir da eine Bremse reinhauen müssen, damit wir nicht mehr ausbauen, als wir herstellen könnten. Aber wir sind von diesen beiden Zielen im Moment so weit entfernt, dass es mich im Grunde nicht um den Schlaf bringt. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass es schneller geht. Das ist die eindringliche Mahnung, Herr Gottweiss, an Sie und an Ihre Fraktion: Vieles von dem, was Sie heute hier gesagt haben, ist absolut nachdenkenswert, aber es kann nicht dazu führen, es darf nicht dazu führen, dass wir dabei vergessen, die Akzeptanz für die erneuerbaren Energien, speziell für die Windenergie, zu erhöhen. Denn wenn wir den tatsächlichen Strombedarf zum Bespiel von Thüringen ausrechnen wollen, dann, hoffe ich, sind wir einer Meinung, dass da Wiegand-Glas und das Unterwellenborner Stahlwerk noch dabei sind und nicht in der Zwischenzeit abgewandert sind, weil wir nicht schnell genug Energie zur Verfügung gestellt haben. Und diese Tendenzen gibt es. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich fände es auch ganz gut, wenn wir uns darauf verständigen könnten, immer wieder zu sagen, wenn wir Flächen ausweisen, 2,2 Prozent Fläche ausweisen, dass wir dann von 0,04 Prozent versiegelter Fläche reden. So steht es in der Begründung von Prof. Voigt drin, diese Flächenversiegelung von über 2 Prozent. Es sind 0,04 Prozent, die versiegelt werden würden. Die Flächenausweisung soll im Grunde nur dazu dienen, das schlimmste Unheil abzuwenden, nämlich dass jeder überall, immer irgendwo was bauen kann, sondern dass wir sagen, wir Thüringer, und zwar die im Norden, die im Westen, die in der Mitte, im Süden und im Osten, wir wollen es lieber da haben, da ist es sinnvoller. Dafür sind die Flächenausweisungen da, nämlich dass wir es gezielt steuern, damit nicht dieser Wildwuchs stattfindet, der stattfinden wird, wenn wir die Flächen nicht ausweisen. Da haben wir die viel größeren Probleme. Also, deshalb gleichzeitig hier gut diskutieren, aber nicht ständig den Hochlauf von erneuerbaren Energien verhindern, weil – wenn ich der Gruppe der FDP das mitgeben darf, weil Sie vorhin auch so offen darüber gesprochen haben – diese Gesetze, die Sie zu Wind im Wald machen, das alles bringt höchste Verwirrung in der Bevölkerung hervor und mindert weiterhin die Akzeptanz auch von Windkraftanlagen auf dem Acker oder in einer benachteiligten Fläche, weil die Leute überhaupt nicht mehr wissen, was gilt denn jetzt, Windkraft ist schädlich. Da brauchen wir gar nicht darüber reden, was da alles behauptet wird. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: So dämlich würde ich die Leute nicht einschätzen!) Nein, nein. Das ist nicht der Punkt. Ich rede viel mit den Leuten. Das ist der letzte Punkt noch zu Ihnen, Herr Bergner, mit Biogas und genauso mit Wasserkraft mit diesen Talsperren. Also diese Talsperren, die Sie da sagen: Ich habe mir das angeguckt. Für die, die wir nicht als Talsperren nutzen, wären die Kosten für den Ausbau für Talsperren im Moment so hoch, dass wir es nicht rentabel kriegen. Aber – Sie haben ja schon gesagt – Sie können mir mal eine zeigen, wo es anders ist, da fahren wir gemeinsam hin, denn wir wollen natürlich Wasserkraft. Das will ich deutlich sagen. Das wollen wir, so viel wie es sinnvoll und vertretbar möglich ist. Und da rede ich eben auch von ökonomischen Aspekten. Beim Biogas ist es dasselbe. Biogas ist hervorragend. Was wir nicht wollen, ist, dass man auf den Äckern nur noch Pflanzen ausbringt, die man anschließend vergasen kann. Das ist nicht im Sinne der Erfinder. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Also, da den guten Mix zu finden und die gute Balance, dann kommen wir da gut zusammen. Ich will aber zum Abschluss noch mal sagen, ich fand die Diskussion wirklich produktiv und hier sollten wir diskutieren und da sollten wir endlich erneuerbare Energien errichten. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Vielen Dank. Es gibt jetzt zwei Ausschussüberweisungen, die ich wahrgenommen habe, einmal an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz und an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Ist das richtig? Gibt es weitere Überweisungswünsche? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt erst mal darüber ab. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen außer der AfD und die fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Neinstimmen? Das sehe ich nicht. Enthaltungen? Enthaltungen der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, Gruppen außer der AfD und die fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei Enthaltungen der AfD ist auch die Überweisung dahin vollzogen. Jetzt ist die Frage der Federführung. Ich gehe davon aus, dass der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz federführend sein soll. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten außer der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Enthaltungen der AfDFraktion. Damit ist die Federführung im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Wir können auch diesen Tagesordnungspunkt schließen und kommen zum Aufruf des TagesordAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9606 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache. Als Erster erhält Abgeordneter Zippel für die CDU-Fraktion das Wort.

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Christoph Zippel CDU

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, gleich sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht vor enormen Herausforderungen: Demografie, Fachkräftemangel, Kostenexplosionen. Es gibt viel zu tun: Sicherung der ambulanten Versorgung, Krankenhausreform, Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung, Stärkung der Prävention, ich könnte ewig so weitermachen. Müssen wir da jetzt wirklich über Cannabis sprechen? Ich bin ehrlich, ich wünschte, wir müssten das nicht. Aber das Gesundheitswesen schnauft auf dem letzten Loch und der Ampel fällt nur ein, dort auch noch Cannabis hineinzustopfen. Wir haben enorme Probleme mit den Suchtmitteln, die bereits legalisiert sind. Alkohol und Nikotin zwingen uns Beitragszahlern enorme Folgekosten auf und es wird nicht grundlos versucht, Suchterkrankungen durch Prävention bereits in den Schulen vorzubeugen. Über all das müssen wir nicht sprechen und wir sind uns einig, Alkohol und Nikotin sind keine Lösungen, sondern natürlich ein Problem. Doch diesen Grundkonsens können wir offensichtlich bei Cannabis nicht finden. Warum nicht? Liebe SPD, Grüne, FDP, fehlt Ihnen die Empirie? Waren die Zuschriften im Bundestag der Anzuhörenden uneindeutig? Vielleicht mal eine Kostprobe der Stellungnahmen: Die Bundesärztekammer ist dagegen, die Deutsche Polizeigewerkschaft ist dagegen, der Deutsche Richterbund ist dagegen, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte ist dagegen, die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde ist dagegen, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie ist dagegen, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin ist dagegen, Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie ist dagegen, der Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie ist dagegen. Der Internationale Suchtstoffkontrollrat der UN sagt, dass eine Legalisierung gerade bei jungen Menschen zu erhöhtem Konsum führt, und sogar die Studie des ISD, die Bundesgesundheitsminister Lauterbach selbst beauftragt hat, ist gegen eine Legalisierung. Cannabisbezogene Störungen steigen laut dem eigenen Gutachten des Bundesministeriums für Gesundheit um 17 Prozent. Wenn der Konsum im Jugendalter anfängt, steigen diese auf 25 bis 50 Prozent. Und jetzt sagen Sie, wenn alle Anzuhörenden – okay, ich gebe zu, der Hanfverband findet Ihren Vorschlag wirklich großartig – gegen Ihren Vorschlag sprechen, warum kann man da nicht einfach mal zuhören? Ihnen ist doch klar, dass junge Menschen bis 25 Jahre durch den Cannabiskonsum besonders gefährdet sind. Ihnen ist klar, dass bei ihnen Gedächtnis-, Erinnerungs- und Lernleistung gestört werden. Ihnen muss doch klar sein, dass Aufmerksamkeit, Denkleistung und Intelligenz der Konsumenten leiden. Ihnen ist klar, dass Sie bei vulnerablen Gruppen depressive Störungen, Suizidalität, bipolare Störungen, Angsterkrankungen und Psychosen in Kauf nehmen. Ihnen ist klar, dass die Legalisierung gerade junge Menschen in einen höheren Konsumdruck bringt. Ihnen ist klar, dass der Cannabiskonsum zu typischen Rauchererkrankungen, wie Lungenkrebs, führt. Wie kann es sein, dass Sie alle Warnungen in den Wind schlagen und die Kosten für die Allgemeinheit wissentlich in Kauf nehmen? Wie kann es sein, dass Ihnen die Koalitionstreue und der Koalitionsvertrag mehr sind als die Verantwortung gegenüber Bürgern und insbesondere den Minderjährigen? (Beifall CDU) Und dann höre ich aus Ihren Reihen oft: „Chill mal!“ oder „Das bisschen Cannabis ist ja kein großes Thema.“ Da will ich nur zur Erinnerung bringen: Wenn 1 Prozent der Privathaushalte von der Erlaubnis Gebrauch machen sollte und diese je 50 Gramm Cannabis erhalten, entspricht das 20 Tonnen Cannabis in den Privathaushalten. Und macht nur 1 Prozent der Privathaushalte von der Anbauregelung Gebrauch, dann sind bei einem realistischen Ernteertrag von einem Kilogramm pro Jahr plötzlich 400 Tonnen Cannabis mehr in Deutschland im Umlauf. Und das soll dann den Kinder- und Jugendschutz stärken? Ernsthaft, ist das Ihr Argument? Dann sagen Sie: Ja, aber das entlastet die Justiz. (Unruhe DIE LINKE) Ich möchte hier nur mal den Richterbund wiedergeben, der erklärt: Die rückwirkenden Straferlasse bei Cannabisvergehen und die Kleinteiligkeit sorgten für enorme Zusatzbelastungen. So erwartet allein das Amtsgericht Köln für die zuständigen fünf Richter bei durchschnittlicher Bearbeitungszeit von einer Stunde pro wieder neu aufzuwickelndem Fall etwa ein Jahr zusätzliche Arbeit für alle fünf Richter bei jeweils 40 Wochenstunden. Und dann ist Ihr Gesetz auch noch handwerklich schlecht gemacht: Wer soll kontrollieren, ob die 100 Meter Abstand zur Schultür den kompletten Schulhof betreffen oder ob der Mann im schwarzen Mantel mit den großen Taschen (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: … wie beim Glücksspiel, das finden Sie doch auch so gut!) wirklich seine 50 Gramm Cannabis bei einem Anbauverein erworben hat? Liebe SPD, liebe Grüne, auch liebe Linke, werte Landesregierung vor allen Dingen, ich bitte Sie im Namen der Kinder, Eltern und zukünftiger Patienten, wenn sie die Kosten tragen müssen: Stimmen Sie gegen diesen Vorschlag! (Beifall CDU) Und ja, es mag die Freiheit sein, sich selbst zugrunde zu richten, aber es gibt auch eine Schutzverantwortung des Staats, und der bitte ich nachdrücklich nachzukommen. Wir brauchen kein Cannabis fürs Volk, (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wir brauchen Opium für das Volk, hm?) damit niemand mitbekommt, wie sich das Gesundheitssystem langsam auflöst. Bitte stimmen Sie für unseren Antrag und gegen dieses Gesetz im Bundesrat! Danke. (Beifall CDU)

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Bergner

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Vielen Dank, Herr Kollege Zippel. Ich rufe für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Engel auf. (Unruhe im Hause) Meine Damen und Herren, die Debatte findet hier vorn am Pult statt. Jetzt hat Frau Abgeordnete Engel das Wort. Und wenn Sie nicht aufhören zu schreien, schmeiße ich Sie raus. Wir werden jetzt hier Ordnung reinbringen und Ruhe, und notfalls unterbreche ich die Sitzung, wenn Sie das nicht hinkriegen. Jetzt hat Frau Abgeordnete Engel das Wort.

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Kati Engel Die Linke

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Menschen, die sich nicht zuordnen möchten! Liebe CDU, ich bin es leid. Ich bin es so leid, dass wir seit Jahren, ja seit Jahrzehnten über dieselbe Sache reden, ohne dass Sie den Anschein erwecken, irgendetwas von dem, was wir sagen, aufgenommen zu haben. Aber ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben und daher wiederhole ich (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Und die gan- zen Interessenvertreter der Anhörung, denen haben wir auch nicht zugehört!) für Sie die wichtigsten Fakten noch einmal. Und vielleicht ist es jetzt Ihre Gelegenheit, einfach mal einen Stift zu nehmen und mitzuschreiben, dann muss ich das das nächste Mal nicht wiederholen. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Haben Sie bei mir mitgeschrieben, haben Sie mal zugehört?) Ich habe Ihnen zugehört. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Offensicht- lich nicht!) Also welche positiven Aspekte hat uns ein Cannabisverbot bisher gebracht? Das bisherige Ziel einer cannabisabstinenten Gesellschaft ist augenscheinlich nicht erreicht und ich denke, das können Sie alle so auch bestätigen. Weder konnte das Angebot durch das Verbot merklich eingeschränkt werden, noch wurde die Nachfrage eingeschränkt, und inzwischen ist bekannt, dass es für die Ablehnung von Drogen anderer Gründe als der Strafverfolgung bedarf. Es gibt keine belastbaren Untersuchungen, die belegen, dass Drogenverbote den Konsum einschränken oder eine Legalisierung den Drogenkonsum steigern würde. So, und welche negativen Aspekte hat uns ein Cannabisverbot bisher gebracht? Konsumierende werden durch das Verbot stigmatisiert. Ansonsten unbescholtene Bürgerinnen werden kriminalisiert, was oftmals eine Zäsur im Lebenslauf und im beruflichen Werdegang nach sich zieht. Mit dem Verbot fördern wir illegale Strukturen sowie die sogenannte Organisierte Kriminalität. Diese haben wiederum durch fehlende legale Konkurrenz das Monopol inne und können Preise hochtreiben. Künstlich hohe Preise wiederum führen zur Beschaffungskriminalität und belasten damit die Gesellschaft. Ebenso fördern hohe Preise in Verbindung mit kurzfristiger Angebotsverknappung einen gesundheitsschädlichen Mischkonsum mit anderen Substanzen, meist mit Tabak, Alkohol oder anderen Drogen. Hinzu kommt, dass durch fehlende staatliche Kontrollen die Qualität der Drogen starken Schwankungen unterliegt. Für die Konsumierenden ist es oftmals überhaupt nicht klar, wie hoch der Wirkstoffgehalt ist oder ob Streckstoffe in ihren Substanzen sind oder nicht, was wiederum zu gesundheitlichen Schäden führt. Außerdem ist es dem Dealer an der Ecke nicht nur egal, was er verkauft, sondern auch, an wen er es verkauft. Durch eine staatlich regulierte Abkehr wäre ein verlässlicher Verbraucher- und Jugendschutz überhaupt erst möglich. (Beifall DIE LINKE) Ein Verbot geht auch immer mit einer Tabuisierung einher. Ein ehrlicher, offener Diskurs über den Konsum wird dadurch erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht. Zum Beispiel können so Schülerinnen ihre Erfahrungen kaum mit Lehrkräften oder mit ihren Eltern thematisieren oder reflektieren. Das ist doch das, was eigentlich eine gelungene Präventionsarbeit, die auf Augenhöhe stattfindet, erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht.

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Bergner

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Frau Abgeordnete, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Zippel?

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Kati Engel Die Linke

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Am Ende.

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Bergner

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Am Ende der Rede.

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Kati Engel Die Linke

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Nicht zuletzt belastet eine Kriminalisierung die Polizei und die Justiz. Es werden Kapazitäten gebunden, welcher es wiederum in anderen Bereichen bedarf. Außerdem entstehen auch hier wieder enorme Kosten für die Gesellschaft. Das Cannabisverbot hat nicht nur sein eigentliches Ziel verfehlt, es hat erst eine Vielzahl neuer Problemlagen geschaffen. Bis hierher ist meine Rede einfach Copy-and-paste von 2018, weil wir das ganze Ding hier schon mehrmals diskutiert hatten. Es macht mich müde, dass Sie, liebe CDU-Fraktion, wieder einmal wider besseres Wissen Unwahrheiten und Verzerrungen verbreiten, nicht nur inhaltlich, sondern auch rein formell. Letzten Endes wissen Sie, dass das Cannabisgesetz nicht zustimmungsbedürftig im Bundesrat ist, sondern dass Sie maximal eine zeitliche Verzögerung bewirken können. Während wir hier weiter diskutieren und politische Spielchen dieses Verfahren blockieren, wird immer noch alle drei Minuten ein Strafverfahren gegen einen Cannabiskonsumenten oder eine Cannabiskonsumentin eröffnet. Dann kann man das mal hochrechnen. Eine Verschiebung des Inkrafttretens dieses Cannabisgesetzes um ein halbes Jahr würde also zu 90.000 weiteren Strafverfahren führen. Das bedeutet nicht nur zusätzliche Arbeit für die Justizbehörden, sondern es bedeutet auch eine sinnlose Verlängerung staatlicher Verfolgung ansonsten unbescholtener Bürgerinnen. Nun zum Inhalt: Natürlich kann man das Cannabisgesetz kritisieren. Es ist nicht die vollmundige Koalitionsversprechung, die alle erwartet haben. Es gibt ein kompliziertes Abgabesystem und statt einer deutschlandweiten kontrollierten Abgabe gibt es nur regionale Modellprojekte. Das sind nicht die einzigen Punkte, die es zu diskutieren und zu verbessern gilt. Aber wenn ich mir in Ihrem Antrag Ihre Sorgen anschaue und näher betrachte, so passen diese eins zu eins zu einer ganz anderen Substanz, die wirklich eine problematische Substanz für unsere Gesellschaft ist. Das ist nämlich Alkohol. Alkoholkonsum führt im Vergleich zu Cannabis deutlich häufiger zu aggressiven Straftaten. Fast jede dritte Gewalttat wird unter Alkoholeinfluss verübt. Außerdem beeinträchtigt Alkoholkonsum die körperliche und geistige Entwicklung Jugendlicher in der Pubertät. Psychische Erkrankungen könnten die Folge sein oder auch verstärkt werden. Ich möchte daran erinnern, dass Bier und Wein bereits ab 16 Jahren gekauft werden können und jeder dritte Jugendliche unter 25 Jahren in Deutschland das sogenannte Rauschtrinken betreibt. Laut der WHO geht jeder 20. Todesfall auf Alkohol zurück. Dadurch sterben jedes Jahr mehr Menschen als durch AIDS, Gewalt und Verkehrsunfällen zusammen. Nur so am Rande, der Vollständigkeit halber: Am 24. März 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit auf fragdenstaat.de mitgeteilt – ich zitiere –: „[...], dass uns keine Todesfälle aufgrund von Cannabiskonsum bekannt sind.“ Liebe CDU, Sie müssen endlich aufhören, sofort in Schnappatmung zu verfallen, sobald das Wort „Cannabis“ fällt, und Sie müssen ganz dringend aufhören, dieser Unterteilung von illegalen und legalen Drogen zu verfallen, denn diese Unterteilung sagt nichts, aber wirklich gar nichts über die Gefährlichkeit einer Substanz aus. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kollektive Besäufnisse unter dem Deckmantel der Brauchtumspflege sind der beste Beweis, dass Alkoholmissbrauch kein Problem einer Randgruppe ist. Alkohol ist eben die Gesellschaftsdroge schlechthin. Raphael Gaßmann, der bis 2020 der Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen war, beschreibt dies so – ich zitiere –: „In Deutschland haben wir ein Konsumverhalten, das völlig unvernünftig ist. Das kann eine Gesellschaft sich nur leisten, wenn sie das Problem herunterspielt. Als einzige von allen psychoaktiven Substanzen wird nur Alkohol nicht geahndet. Die deutsche Politik erlaubt, bewirbt und fördert ihn sogar.“ Und hier schließt sich wieder der Kreis. Denken Sie doch bitte das nächste Mal daran, liebe CDU, wenn Sie zum Beispiel am Tag des Bieres ein vollkommen unreflektiertes Sharepic posten und dort den Alkohol sogar noch als Kulturgut bezeichnen. Das ist nämlich die wahre Doppelmoral, und dafür sollten Sie sich schämen! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Halt, jetzt wäre noch die Zeit für die Zwischenfrage. Frau Abgeordnete Engel, Sie hatten eine Frage erlaubt. (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Sie hat nicht gesagt, ob sie die Frage beantwortet!)

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Christoph Zippel CDU

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Vielen Dank, Frau Kollegin, für die Ausführungen. Ich hätte eine Nachfrage. Sie sprachen, wie wichtig Ihnen der Schutz von Jugendlichen sei. Mich würde interessieren, da es nachgewiesen ist aus Portugal und Colorado, wo es die Legalisierung gab, dass der Schwarzmarkt, wenn es legalisiert wurde, sich dann verstärkt auf die Minderjährigen konzentrierte und der Konsumdruck bei den Minderjährigen besonders hoch ist, wie sich das deckt mit Ihrem besonders hervorgehobenen Schutz von Jugendlichen, weil genau das eben nicht die Konsequenz aus der Legalisierung ist. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Sie wollen doch gar keine Antwort!)

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Kati Engel Die Linke

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Ja, das war ein Statement, das war überhaupt keine Frage. (Unruhe im Hause) Indem man eine regulierte Abgabe erst ermöglicht, legt man den Schwarzmarkt trocken. So einfach ist das. (Beifall DIE LINKE) (Unruhe im Hause)

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Bergner

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Vielen Dank. Meine Damen und Herren, es war eine Zwischenfrage erlaubt. Es hat eine Antwort gegeben. Alles andere bitte wird über die normale Diskussion am Pult ausgetragen. Ich rufe jetzt für die AfD-Fraktion Frau Abgeordnete Herold auf.

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Corinna Herold AfD

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne, Zuschauer im Netz, ich darf von dieser Stelle aus als Abgeordnete, als Zahnärztin, die seit mehr als 20 Jahren intensiven Kontakt zu Betroffenen, Patienten, Drogengebrauchern hat, der CDU-Fraktion an dieser Stelle ausdrücklich für diesen Vorstoß danken. (Beifall AfD) Aber keine Sorge, ein bisschen Kritik muss auch sein. Nachdem die CDU-Fraktion jahrelang dem ideologiegetränkten rot-grünen Treiben auf verschiedenen Gesellschaftsfeldern durch Duldungsstarre Vorschub geleistet hatte, kommt jetzt ein knappes halbes Jahr vor der Landtagswahl etwas Bewegung in die dringend erforderliche Auseinandersetzung mit rot-grünen Gesellschaftsexperimenten auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen. Im Bildungswesen, im Gesundheitswesen im Rahmen der völlig überzogenen Coronamaßnahmen, bei der Frage der Behandlung der freien Geschlechtswahl und nun auch bei der Neuregelung des Umgangs mit scheinbar harmlosen, aber auf lange Sicht gefährlichen und heimtückischen Drogen haben Rot-Rot-Grün im Bund und auch in einzelnen Bundesländern, devot unterstützt durch die FDP, in den letzten Jahren viel Schaden angerichtet. (Beifall AfD) Herr Montag, Ihre 3-Prozent-Partei hat das in Berlin erst möglich gemacht, (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Haben Sie eine Macke oder was?) und der kinderlose Herr Buschmann vorneweg. Es wird Jahre dauern, diese Schäden zu ermitteln, einzudämmen und durch geeignete Gesetzgebung und Behandlung der Betroffenen nach Möglichkeit rückabzuwickeln. Als allererster Versuch auf diesem Weg ist der hier vorliegende Antrag zu betrachten, dem wir bei den Punkten I.1 bis 4 vollumfänglich zustimmen. Die Forderungen unter II sind teilweise geeignet, Schaden von Kindern und Jugendlichen, aber auch von erwachsenen Konsumenten abzuwenden. Natürlich muss dieses Gesetz vollumfänglich gestoppt werden. Langfristig angelegte Prävention sollte nicht nur in den Händen der Suchthilfe liegen, sondern eine gesellschaftspolitische Querschnittsaufgabe sein. Ich erlaube mir an dieser Stelle auf die noch zu führende Debatte über die Prävention von psychosomatischen und psychischen Erkrankungen hinzuweisen – es kommt in der Tagesordnung unter Punkt 23, darauf beziehe ich mich. Alleine die Erfüllung der hier notwendigen politischen Hausaufgaben wäre geeignet, alle mit den Themen „Jugend“ und „Drogenkonsum“ befassten Experten und politischen Akteure auf Jahre hin zu beschäftigen. Eine präventive und effektive Sicherungsstrategie zur Vermeidung des Konsums von Drogen jeglicher Art ist in unseren Augen unter anderem die Stärkung der Kernfamilie. Zahlreiche Untersuchungen zur seelischen und körperlichen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen verweisen darauf, dass die beste Prävention ein stabiles und glückliches Familienumfeld ist, zu dem natürlich aus Sicht der Kinder ein guter und sicherer Zugang zu beiden Elternteilen gehört, die in gemeinsam ausgeübter Verantwortung mit Liebe und Zuwendung das gesunde Heranwachsen dieser Kinder garantieren können. Wir als AfD-Fraktion kritisieren an dieser Stelle ausdrücklich den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der sich über die Meinung zahlreicher Experten und Fachgremien hinweggesetzt hat. Diese haben nicht nur auf den großen Schaden hingewiesen, dem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 25. Lebensjahr durch die gelegentliche oder häufigere Cannabisexposition ausgesetzt sein werden. Auch die vom Gesetzgeber behaupteten positiven Effekte auf die Entlastung der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden werden nicht eintreten. Im Gegenteil, es handelt sich hier um den völligen Rückzug des Staats und der Strafverfolgungsund Ordnungsbehörden aus einem Feld, das einfach halbherzig, lieblos und verantwortungslos angegangen wird, wobei am Ende den Verantwortlichen, nämlich den Politikern, den Entscheidungsträgern, das Schicksal der betroffenen Kinder und Jugendlichen höchstwahrscheinlich egal ist. (Beifall AfD) Der Schwarzmarkt für Drogen aller Arten, aber auch für Cannabis speziell, wird sich nicht von diesem Gesetz beeindrucken lassen, sondern wird im Gegenteil wachsen. Dafür gibt es zahlreiche gut dokumentierte statistische Beweise. Nicht nur in Colorado, auch in den Niederlanden und anderen Ländern ist der Drogenkonsum angewachsen. Und die Mengen, die frei verkäuflich sind und die frei verfügbar mitgeführt werden dürfen, meine Damen und Herren, wenn Sie die einschlägigen Experten hören, wie zum Beispiel letzte Woche im Fernsehen die Frau Dr. Vanessa Graßnickel, die nachgerechnet hat, dass die erlaubte Menge für täglich etwa fünf Joints reicht. Wer mal in Kontakt war mit Jugendlichen, mit Erwachsenen, die viel rauchen, der weiß, dass man mit fünf Joints am Tag – im Volksmund genannt – dauerbreit ist. Das heißt, die betroffene Person ist weder in der Lage zu denken noch zu arbeiten noch ein Fahrzeug zu führen. Da kommen wir zum nächsten großen Problemfeld, was hier noch nicht angesprochen worden war. Es ist überhaupt nicht geregelt. Man soll 24 Stunden abstinent sein zwischen einem Joint und dem Führen eines Fahrzeugs. Meine Damen und Herren, keiner, der regelmäßig Drogen gebraucht, ist in der Lage, das einzuschätzen und durchzuziehen, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie bei Alkohol!) zumal auch die Konzentration der verwendeten Droge dabei eine große Rolle spielt. Und wollen Sie jedes Mal jeden Cannabisraucher dazu verpflichten, den Joint, den er gerade gekauft hat oder sich gedreht hat, auf den THC-Gehalt testen zu lassen, bevor er sich den am Wochenende genehmigt? (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Der wird ja angegeben, das steht auf der Verpackung drauf!) Meine Damen und Herren, dieses ganze Gesetz ist komplett lebensfremd. Es ist lebensgefährlich, es ist verantwortungslos. Ich kann nur dringend darum bitten, diesen Unsinn, der da auf dem Rücken unserer Kinder und Jugendlichen ausgetragen werden soll, mit allen uns zur Verfügung stehenden parlamentarischen Mitteln zu stoppen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Henfling.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, nach dem Redebeitrag sind so viele Falschinformationen in diesem Raum, dass meine 5 Minuten kaum reichen werden, um allein das schon aufzuklären. Nur mal so, man kann das ganz schnell rausfinden. In den Niederlanden gibt es auf 17 Millionen Einwohner etwa 250 Menschen, die an Überdosen einer illegalen Droge gestorben sind, also ca. 15 Personen pro 1 Million Einwohner. In Deutschland sind es 1.333 Drogentote bei 80 Millionen. Es ist also erst mal grundsätzlich falsch, dass wir in den Niederlanden mehr Drogentote haben. Am meisten gekifft wird in Europa übrigens in Frankreich. Da konsumieren 11 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal im Jahr einen Joint – nur um das mal einzuordnen. Das ist ja wieder mal so ein typisches Kulturkampfthema. Es geht ja hier eigentlich gar nicht um Fakten, Herr Zippel. Das haben Sie auch damit bewiesen, dass Sie in Ihrer Pressemitteilung erst noch mal auf Süßigkeiten abgestellt haben. Das haben Sie Gott sei Dank heute nicht gemacht, weil sie wahrscheinlich mal nachgeschaut haben, was die Folgekosten durch erhöhten Zuckerkonsum eigentlich tatsächlich für diese Gesellschaft bedeuten. Das war zumindest schon mal ganz klug, aber Sie haben ja noch Redezeit, vielleicht lobe ich Sie zu früh. Von daher, finde ich, muss man jetzt vielleicht mal bei ein paar Sachen tatsächlich ansetzen, denn Herr Zippel behauptet ja, bei der Cannabislegalisierung würde es darum gehen, dass wir Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Cannabis und den Produkten daraus tatsächlich erleichtern. Das ist natürlich totaler Quatsch. Bei der Cannabislegalisierung reden wir von Erwachsenen, das heißt also, wir reden von mündigen Bürgerinnen und Bürgern, wir reden auch übrigens nicht von 16 wie zum Beispiel bei Alkohol – das hat die Kollegin Engel schon angesprochen –, sondern wir reden von 18 bzw. 21. Auch da gibt es noch mal einen Unterschied. Das ist erst mal der Fakt. (Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Und das wollen Sie für Ihre Kinder? Herzlichen Glückwunsch!) Außerdem diskutieren Sie gerade so und das finde ich ja fast ein bisschen niedlich, als würden Jugendliche im Moment nicht kiffen. Ich sage Ihnen, das Gegenteil ist der Fall. Ich habe solche Jugendlichen zu Hause, ich weiß, dass Kinder und Jugendliche – nicht meine, aber zumindest andere – definitiv Drogen konsumieren. – Jetzt atmen Sie von der AfD doch alle mal tief in den Bauch. Vielleicht sollten Sie mehr kiffen, das würde helfen, ist entspannend. – (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage Ihnen auch: Als Mutter ist es mir sehr daran gelegen, meine Kinder so lange wie möglich von allen Drogen wegzuhalten, egal ob wir von Alkohol reden, egal ob wir von Cannabis reden oder sonst irgendwelchen anderen Sachen. (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Oder Fernsehen!) Je später Kinder und Jugendliche in Berührung mit solchen Substanzen kommen, egal ob es legal oder illegal ist, umso besser ist das. Ich glaube, das können wir doch alle hier unterschreiben. Und das ist auch das Ziel jeglicher Suchtprävention. Was uns aber bei diesem Ziel nicht hilft, ist eine völlig sinnlose, weltfremde – Danke, Frau Werner – Einteilung in illegale und legale Drogen. Die hilft uns bei der Prävention nicht. Diese Diskussion zur Entkriminalisierung führen wir seit Jahrzehnten; es ist ja nicht so, als hätten wir jetzt gerade frisch damit angefangen. Es geht darum, dass Menschen, die erwachsen sind, die in der Lage sind, eigenständige Entscheidungen zu treffen, auch die eigenständige Entscheidung darüber treffen können, dass sie einen kiffen dürfen. Es geht darum, Menschen, die aus medizinischen Zwecken Cannabis konsumieren, den Zugang zu diesem Produkt zu erleichtern. Das ist übrigens ein sehr günstiges Produkt für Menschen zum Beispiel mit chronischen Schmerzen, für Krebspatientinnen – die Latte ist lang. Ich glaube einfach, dass die Prohibition auf Cannabis vor allen Dingen ganz unterschiedliche Gründe hat – da könnten wir jetzt noch geschichtlich einsteigen, spannende Sache. Ich habe mit 18 übrigens meine Seminarfacharbeit zu dem Thema geschrieben. Ich kann die mal hochladen, die ist zwar schon ein bisschen veraltet, aber sie ist ein guter geschichtlicher Abriss zu dem ganzen Thema. (Beifall DIE LINKE) Was ich damit sagen will: Es geht nicht darum, Kindern und Jugendlichen jetzt zu erlauben, dass sie kiffen dürfen. Nein, es geht immer darum, egal von welcher Substanz wir sprechen, dass wir dafür sorgen müssen, Kinder und Jugendliche so lange wie möglich davon abzuhalten, Drogen zu konsumieren. Das schaffen wir aber nur, wenn wir Räume schaffen, in denen Kinder und Jugendliche erstens offen darüber reden können, zum Beispiel zu Hause, aber auch in der Schule, indem sie aufgeklärt werden in einer Art und Weise, die ihnen tatsächlich auch etwas bringt. Wir machen momentan noch eine Suchtprävention aus der Hölle, die ist ganz tief in den 90ern stecken geblieben an manchen Stellen. Da müssen wir sozusagen auf die innovativen Projekte setzen, die wir haben. Das heißt also, die Suchtprävention ist tatsächlich ein ganz wichtiger Punkt. Das steht aber überhaupt nicht dem Wunsch entgegen, dass volljährige Menschen legal konsumieren dürfen, dass sie dafür nicht mehr verfolgt werden und dass es klare Regeln dafür gibt, wie das abzulaufen hat. Das eine hat mit dem anderen erst mal überhaupt nichts zu tun. Und ja, natürlich können wir etwas gegen den Schwarzmarkt machen, wenn wir Leuten erlauben, dass sie ihr eigenes Cannabis anbauen. Da tun wir was gegen den Schwarzmarkt und wir tun was gegen Organisierte Kriminalität, die sehr davon lebt, dass wir das Ganze verbieten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, letzter Punkt, Sie behaupten, dass wir die Cannabislegalisierung, die im Übrigen nur eine Teillegalisierung ist – wir steigen aber nicht ins Völkerrecht ein heute –, jetzt stoppen könnten. Das können wir natürlich nicht, weil es um die Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat geht. Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz, das heißt, wir können einem Vermittlungsausschuss zustimmen oder nicht. Ich rate uns sehr, dass wir das nicht tun, denn wir sollten diesen Paradigmenwechsel endlich vollziehen. Das ist Sinn und Zweck dieser Übung und ich werbe sehr dafür, dass wir dieser Legalisierung jetzt endlich auch folgen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Ich rufe für die Gruppe der FDP Herrn Abgeordneten Montag auf.

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Robert-Martin Montag FDP

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt ging die Redezeit schon früher los, als ich angefangen habe. Ich schaffe das aber trotzdem, das sind alles nur dornige Chancen, das wissen wir doch. Wir finden uns hier in einer Debatte wieder, die schon lange währt, die jetzt zu einem gesellschaftlichen Konsens geführt wird, die aber historisch betrachtet nicht neu ist, denn der indische Hanf war viele Jahrzehnte legal gewesen und wurde erst 1929 in Deutschland gesetzlich verboten. Man konnte sagen, die Prohibition in den USA ging, das Cannabisverbot in Deutschland kam. Also auch unsere Großväter und Großmütter haben sich schon damit auseinandergesetzt. Insofern war früher nicht alles schlecht. Die große Angst – man muss schon den richtigen historischen Vergleich ziehen –, lieber Kollege Zippel, dass jetzt 1 Prozent der Bevölkerung plötzlich in den Drogenkonsum schlittert, hält mit der Realität nicht stand. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie können doch anbauen, dann können Sie konsumieren!) Doch, das war die Angst, 1 Prozent, wie viele das sind, wie viele Tonnen das sind. Es sind bereits heute 4,5 Millionen Menschen in Deutschland zwischen 18 und 64 Jahren, die regelmäßig Cannabis konsumieren. Jetzt bemühen wir einfach mal Mathe und stellen fest, dass das heute bereits 8,8 Prozent der Bevölkerung sind. Die Quelle aber des Cannabis ist bisher allein der Schwarzmarkt, das heißt, häufig verunreinigt, mit gefährlichen Substanzen versetzt und eben mit unbekanntem THC-Wert. Cannabislegalisierung ist tatsächlich ein Paradigmenwechsel in der deutschen Cannabispolitik, weg von der Prohibition hin zu einem Umgang mit Cannabis, der die gesellschaftliche Realität widerspiegelt und eben die Eigenverantwortung in Deutschland stärkt. Zukünftig gilt: Cannabiskonsum unter Einhaltung von Kinderschutz- und Jugendschutzregelungen und Abstandsregelungen ist legal. Mit dem Eigenanbau und den Cannabisclubs wird es möglich, Cannabis aus kontrolliertem Anbau zu konsumieren. Konsumenten wissen dann, woher ihr Cannabis kommt, wie viel THC es enthält und dass es nicht mit gesundheitsschädigenden Substanzen versetzt ist. Zudem wird dadurch der Weg zum Dealer überflüssig, denn die Einstiegsdroge ist deswegen eine Einstiegsdroge, weil beim Kontakt zum Dealer einem dann am Ende die schweren und schwer gesundheitsschädlichen Drogen angeboten werden. Also, Wissen und Aufklärung sind Grundlage für verantwortungsvolle Entscheidungen. Suchtexperten sagen, die Strafandrohung hilft nicht. Ich habe eben schon aktuelle Zahlen der Landeskriminalämter genannt. Sie kriminalisiert Minderjährige ebenso wie Erwachsene und verhindert den Zugang zu Beratung und Hilfe. Durch die Legalisierung werden junge Menschen angstfrei Zugang zu Hilfsangeboten erhalten und in kritischen Situationen werden die Eltern aktiv ins Aufklärungsboot geholt. Legalisierung schafft aber eben auch bessere Bedingungen und Chancen für Medizinalcannabis grown in Germany. Da vielleicht an den Kollegen Malsch, der dem Bierbrauerhandwerk auch unternehmerisch zuspricht: Da tun sich jetzt plötzlich ganz neue legale einkommenssteigernde Betätigungsfelder auf. Zudem wird auch bei der Frage Bürokratie abgebaut, also die Herausnahme aus dem Betäubungsmittelgesetz für eine bessere Situation der Patienten, aber auch ein Entfallen eines enormen bürokratischen Aufwands für Apothekerinnen und Apotheker und Ärzte. Zusammenfassend noch mal die wichtigsten Punkte: Entkriminalisierung für einen verantwortungsbewussten Umgang beim Cannabiskonsum, mehr Aufklärung, mehr Prävention, mehr Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz, mehr Möglichkeiten zum Aufbau und Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland, verbesserter Zugang zum Medizinalcannabis für Patientinnen und Patienten durch Herausnahme aus dem Betäubungsmittelgesetz, weniger Bürokratie für Mediziner und Apotheken. Insofern ist das ein durchaus gesellschaftlich nicht ganz unumstrittener Vorgang, aber einer, der sich eben in der Realität widerspiegelt. Das Beste, was man tun kann, ist, Realität in der Politik zu regeln. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordneter Liebscher für die SPD-Fraktion das Wort.

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Lutz Liebscher SPD

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Zippel, Sie haben gefragt, warum reden wir heute hierüber. Sie haben einen Antrag eingebracht und es ist jetzt schon verschiedentlich gesagt worden, dass wir natürlich hier im Hohen Haus überhaupt gar nicht darüber entscheiden können, wie sich unsere Landesregierung im Bundesrat zu diesem Einspruchsgesetz verhält bzw. zur Frage der Anrufung des Vermittlungsausschusses. Und ich will Ihnen ganz ehrlich sagen: Wenn wir schon die Gelegenheit haben, hier darüber zu sprechen, hätte ich mir schon sehr gewünscht, dass wir die Ängste und Sorgen, die Sie ja auch in Ihrem Antrag benennen, eben nicht nur wiederholen und wiedergeben und verstärken, sondern auch ernst nehmen, uns damit auseinandersetzen und darauf versuchen eine Antwort zu finden. Das, was das Cannabisgesetz tut, will ich gleich ausführen. Sie haben von der Schutzverantwortung des Staats gesprochen – das waren Ihre Worte – und Sie haben auch einige Zahlen genannt. Aber Sie haben nicht über Zahlen gesprochen, die den Ist-Stand des Cannabiskonsums in Deutschland abbilden. Wenn wir uns anschauen, wie sich die Zahlen von 2011 bis 2021 entwickelt haben genau im Bereich der Gruppen, die Sie schützen wollen, dann müssen wir feststellen, dass gerade im Bereich der Jugendlichen der Konsum in diesem Bereich um 50 Prozent gestiegen ist und im selben Zeitraum der Konsum derjenigen im Alter von 18 bis 25 um 100 Prozent gestiegen ist. Das zeigt doch sehr deutlich, dass das, was wir gerade haben an Regelungen in diesem Bereich, nicht funktioniert. Verbot und Kriminalisierung haben nicht dazu geführt, dass diese Zahlen gleich bleiben oder zurückgehen – im Gegenteil. Wir haben eine ganz starke Zunahme in den letzten Jahren sehen können. (Beifall DIE LINKE) Und es gibt weitere Probleme, die wir beobachten. Es gibt Beimengungen, unreines Cannabis mit einem THC-Gehalt von teilweise 30 bis 40 Prozent, das natürlich noch eine viel stärkere Auswirkung auf die Psyche der Konsumenten hat. Wir haben eine steigende Anzahl von Drogendelikten, die im Zusammenhang mit Cannabis stehen. Also, wir müssen ganz nüchtern feststellen, dass der bisherige Ansatz des Verbots und der Kriminalisierung gescheitert ist. Jetzt kann man sich fragen: Soll das so bleiben, kann alles so bleiben, wie es ist? Wir sagen: Nein! Die Lage ist nicht befriedigend und deswegen ist es richtig, dass der Bundestag das neue Cannabisgesetz auf den Weg gebracht hat, auf diese Entwicklungen reagiert und die Sorgen und Ängste ernst nimmt, von denen auch Sie gesprochen haben. Denn die Zahlen zeigen, dass es fahrlässig wäre, die Entwicklung laufen zu lassen. Es wäre im Übrigen das Gegenteil von Kinderund Jugendschutz. Das hat nichts mit Gesundheitsschutz zu tun und adressiert in keiner Weise die bisherigen Vertriebsstrukturen des Schwarzmarkts, wenn wir einfach sagen, was Sie sagen, es soll alles so bleiben, wie es ist. Also, es wäre fahrlässig, angesichts dieser Zahlen und Entwicklungen den Kopf in den Sand zu stecken, und es ist fahrlässig, zu diesem Thema Bierzeltreden zu halten und die Betroffenen weiter zu stigmatisieren. Deswegen ist es richtig, dass ein Paradigmenwechsel eingeleitet wurde, der weggeht von Kriminalisierung und Stigmatisierung und sich hinwendet zu einer gerechten und neuen Cannabispolitik, die auf mehr Gesundheitsschutz durch kontrollierten Umgang mit Cannabis setzt, und zwar durch die Legalisierung des Eigenkonsums, die eine Alternative schafft zum Schwarzmarkt, durch eine Stärkung des Kinderund Jugendschutzes, indem Präventionsangebote gestärkt und die Aufklärung über die Gefahren, insbesondere für das wachsende Gehirn von Kindern und Jugendlichen unter 25, intensiviert werden. Und das nur als kleine Nebenbemerkung: Die Debatte, die seit über einem halben Jahr zu diesem Thema geführt wird, ist natürlich schon ein riesiger, wenn auch nicht im Gesetz verankerter Baustein zur Aufklärung zu diesem Thema. Insofern ist auch die Debatte heute hier wichtig und richtig und kann zur Aufklärung zu diesem Thema beitragen. Es wird eben auch das Strafmaß erhöht auf mindestens zwei Jahre für all diejenigen, die bandenmäßig an Kinder und Jugendliche weiter illegal Cannabis verkaufen. Sie haben eine Reihe von Stellungnahmen zitiert, die sich kritisch zu der Cannabisgesetzgebung geäußert haben. Sie haben nicht gesprochen über die Suchtforscherinnen und Suchtforscher und die Suchtberaterinnen und Suchtberater, die dazu forschen und die Menschen, die quasi täglich mit Suchtbetroffenen zu tun haben. Sie haben dazu eine ganz andere Auffassung und sagen, das Gesetz geht da in die richtige Richtung und mit der Entkriminalisierung wird der richtige Weg beschritten. Und dieselben Akteure – nämlich die Suchpräventionsmitarbeitenden und die Forscher – vermissen einfach auch eine sachliche Debatte zu diesem Thema. Insofern bleibt ganz nüchtern betrachtet das Cannabisgesetz wirklich ein Meilenstein in der Drogenpolitik, der die gescheiterte Verbotspolitik ablöst und einen Paradigmenwechsel einleitet. Das Gesetz stellt den Gesundheitsschutz und den Kinderund Jugendschutz in den Fokus, stärkt die Präventionsangebote und bekämpft die Kriminalisierung und den Schwarzmarkt. Das Gesetz schafft einen neuen Umgang mit Cannabis und erkennt endlich die gesellschaftlichen Realitäten an. Ich kann Sie, liebe CDU, nur einladen, das auch endlich zu tun. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, ich spreche im Namen aller, wenn ich mich sehr darüber freue, dass Matthias Hey heute wieder da ist. (Beifall im Hause) Herzlich willkommen, und das nicht nur wegen des Nugats. (Heiterkeit SPD) Jetzt hat sich Abgeordneter Zippel für die CDUFraktion noch mal zu Wort gemeldet. Bitte schön.

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Christoph Zippel CDU

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will auf einige Argumente noch mal eingehen, die aufgezählt worden sind, insbesondere, weil es mir immer schwerfällt, Argumenten zu folgen, die einfach hinken und wo einfach Beispiele aufgezählt werden. Wenn wir mit der gleichen Logik rangehen würden, würde nämlich Folgendes passieren: Es ist zum Beispiel diese ganze Relativierung. Ich habe in meiner Rede extra darauf hingewiesen, dass wir natürlich auch andere gefährliche Drogen in Deutschland haben. Aber mit der Argumentation, weil wir legale Drogen in Deutschland haben, haben wir ein Argument dafür, eine andere Droge zuzulassen. Mit der gleichen Logik müssten Sie doch, wenn bei Ihnen zu Hause der Dachstuhl brennt, als Lösung den Keller fluten. Das ist doch keine Lösung. Also erklären Sie bitte doch mal diese Logik, die hinter Ihrer Argumentation steht! (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: So ein Blödsinn!) (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das gleiche Argument, das Herr Liebscher vorgebracht hat, weil wir einen Anstieg des Drogenkonsums haben und weil wir den Hanfkonsum nicht eingeengt haben, ist die gleiche Thematik. Wir haben auch einen Haufen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Die Raserei auf deutschen Autobahnen hat kein Ende gefunden, obwohl wir eine klare Regelung haben, wenn dort ein Schild steht, dürfen Sie nicht schneller fahren. Nach dem gleichen Verständnis: Weil wir die Raserei mithilfe der StVO nicht eingeschränkt kriegen, müssen wir also die Straßenverkehrsordnung als Lösung abschaffen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 130 als Tempolimit wären machbar!) Das wäre die exakt gleiche Logik. Und Entschuldigung, da können wir Ihnen nicht folgen. (Beifall CDU) Und beim Thema „Jugendschutz“ – weil mir das ganz besonders am Herzen liegt und weil die Kollegin von den Linken es offensichtlich inhaltlich nicht verstanden hatte – will ich noch mal klarmachen: Es gibt klare Erkenntnisse darüber, dass, wenn Sie legalisieren, der Schwarzmarkt sich andere Opfer sucht, und diese Opfer sind die unter 18-Jährigen in diesem Fall. (Zwischenruf Abg. Beier, DIE LINKE: Und die kaufen nix?) Das ist klar untersucht. Das heißt, das ist eine Illusion, dass Sie den Schwarzmarkt austrocknen werden. (Zwischenruf Abg. Engel, DIE LINKE: Aber das ist doch jetzt auch schon so!) Das ist in Portugal so passiert, das ist überall anders passiert: Der Markt sucht sich andere Kunden, sucht sich andere Opfer. Da können Sie erzählen, was Sie wollen, da gibt es wissenschaftliche Untersuchungen dazu. Ich will an der Stelle noch eine Sache sagen, weil ich die ganz große Begeisterung bei der Ampelkoalition hier rausgehört habe, plus die Linken: Wenn Sie mit der gleichen Begeisterung, mit der Sie für volle Regale in den Cannabisclubs kämpfen, für volle Regale mal zur Abwechslung in den Apotheken kämpfen würden, wäre den Menschen da draußen um einiges mehr geholfen. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Werner zu Wort gemeldet.

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Heike Werner

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ganz kurz nur, Herr Zippel, diese letzte Bemerkung hätten Sie sich wirklich sparen können. Das Problem der fehlenden Medikamente liegt an der verfehlten Politik im Bereich Pharmazie, und die haben Sie in der Bundesregierung mit zu verantworten gehabt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt wird mühsam versucht, hier wieder Regularien einzuführen, die eben eine ausreichende Versorgung mit Medikamenten ermöglichen sollen. Ich würde natürlich auch gern noch zu dem Antrag der CDU etwas sagen wollen, es ist heute schon sehr viel Richtiges gesagt worden, auch sehr viel Falsches leider. Und jetzt noch mal grundsätzlich ein paar Worte: Wir reden heute über die kontrollierte Abgabe von Cannabis in Deutschland durch das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis. Ja, und das ist das, was für die CDU jetzt wahrscheinlich schwierig ist, aber es wird hier ein Bruch vorgenommen mit einer verfehlten Verbotspolitik, für die eben die CDU im Bund seit Jahrzehnten verantwortlich gewesen ist. Der Beschluss wiederum, den Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zum Eigenkonsum unter zahlreichen Vorgaben zu entkriminalisieren, wie es das angenommene Gesetz der Ampelkoalition vorsieht, ist wiederum das Ergebnis eines langen und intensiven Diskussionsprozesses. Er spiegelt das Bestreben wider, eine realitätsnahe und verantwortungsbewusste Politik zu gestalten, die den Schutz der Gesundheit, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und die Bekämpfung des Schwarzmarkts in den Vordergrund stellt. Herr Zippel, darüber sind Sie hinweggegangen. Diese historisch gewachsene Entscheidung geht mit einem umfassenden Säulenkonzept einher, das eben nicht nur die Entkriminalisierung selbst betrifft, sondern auch die Implementierung eines regulierten und kontrollierten Markts für Cannabis umfasst. Dieser Ansatz gewährleistet, dass das angebaute Cannabis bestimmten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen muss, und trägt somit direkt zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und damit des Gesundheitsschutzes bei. Die Angewiesenheit derzeit der Konsumentinnen und Konsumenten auf verunreinigtes Haschisch und Marihuana aus dubiosen Quellen wird so beendet. Indem der Schwarzmarkt zurückgedrängt wird, stärken wir zudem die öffentliche Sicherheit und entlasten perspektivisch unsere Justizund Polizeibehörden. Es ist eben – ich will es noch mal sagen – die gescheiterte Verbotspolitik der vergangenen Jahrzehnte, die Hunderttausende in die Hände der Organisierten Kriminalität getrieben hat. Hier ist jetzt ein Wendepunkt erreicht. Das ist richtig und wichtig. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Anders als vielfach jetzt hier in der Diskussion vermittelt wurde, ist natürlich der Schutz der Jugendlichen und der Kinder ein zentraler Punkt dieses Gesetzes. Es ist selbstverständlich, dass das Gesetz eben keinen Erwerb und Konsum von Cannabis durch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vorsieht. Anders als es im Übrigen bei Alkohol ist. Herr Zippel, ich will es an dieser Stelle auch noch mal sagen: Wein, Bier, Sekt können Kinder und Jugendliche leider schon ab 16 Jahren konsumieren; ab 14 Jahren ist es erlaubt, wenn die Eltern dabei sind. Dazu gehört auch der Eierlikör im Eisbecher. Ich glaube, der beste Kinder- und Jugendschutz ist der, der die Vorbildwirkung der Eltern und auch der Großeltern beinhaltet. Jeder von uns sollte sich mal fragen, wann das Kind das erste Mal vielleicht eine Schnapspraline zu essen bekommen hat. Das ist eben keine Vorbildwirkung. Das hinterfragen Kinder und Jugendliche, die erkennen genau diese Doppelmoral. Deswegen geht es darum, selbst Vorbild zu sein. Diese eigene Vorbildwirkung ist an der Stelle der beste Kinder- und Jugendschutz. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Zippel?

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Heike Werner

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Ja.

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Christoph Zippel CDU

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Frau Ministerin. Eine kurze Nachfrage: Sie sprachen gerade von der Entlastung der Justiz und der Polizei. An der Stelle möchte ich nachfragen, warum sich dann alle 16 deutschen Innenminister gegen diese Legalisierung ausgesprochen haben, wenn es doch die Polizei so sehr entlasten würde?

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Heike Werner

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Ich sprach davon, dass es perspektivisch eine Entlastung der Justiz und der Polizei sein wird. Das wissen Sie auch, Sie kennen die Regelung. Es gibt am Anfang einen Berg von Akten, der bearbeitet werden muss. Ich verstehe die Justizministerinnen und Justizminister, dass sie an der Stelle Probleme sehen. Aber sie wissen auch, dass insbesondere aus dem Bereich der Polizei seit vielen Jahren gesagt wird, wir haben hier eine Doppelmoral. Hier gibt es eine Kriminalisierung, die eben nicht dazu beiträgt, dass tatsächlich mehr Schutz möglich ist, sondern eher dazu, dass wir durch diese Kriminalisierung unnötigen Aufwand haben für Polizistinnen und Polizisten. Insofern: Perspektivisch wird es zu einer Entlastung führen. Im Moment – und das ist immer so bei Beginn eines Gesetzes – haben wir einen Mehraufwand, der sicherlich umgesetzt werden muss, aber der, wie ich meine, am Ende auch überschaubar sein wird. (Beifall DIE LINKE) Es gilt jetzt – und ich will es auch noch mal deutlich sagen – wie bei allen Drogen, dass gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen, die natürlich auch einen aktiven, wirksamen Jugendschutz einbeziehen. Das ist natürlich auch bei der kontrollierten Freigabe von Cannabis der Fall. Wir wissen, gezielte Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen sind essenziell, um junge Menschen über die Risiken von Drogen, aber insbesondere auch des Cannabiskonsums aufzuklären und einen verantwortungsvollen Umgang zu fördern, denn die gescheiterte Verbotspolitik – und das wurde schon gesagt – der vergangenen Jahrzehnte hat eben nicht dazu geführt, dass junge Menschen nicht gekifft haben. Sie hat eben leider dazu geführt, dass sie Cannabis bei Menschen eingekauft haben, die auch härtere Drogen beispielsweise verkaufen. Sie hat dazu geführt, dass der Konsum verheimlicht wurde. Sie hat dazu geführt, dass – und das ist das Wichtigste – wegen der Hürden die Sucht- und Drogenhilfe, um mit Konsumentinnen und Konsumenten in Austausch und Aufklärung zu kommen, in dem Umfeld vielfach schwerer und bisweilen sogar unmöglich geworden ist. Das werden Ihnen die Sozialarbeiterinnen und -beraterinnen vor Ort bestätigen, liebe Kollegen von der CDU, wenn Sie mit denen denn mal ins Gespräch kommen. Und wenn Sie den Experten vor Ort nicht glauben, dann möchte ich noch mal den Brief des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen empfehlen, der beispielsweise an die Landesregierungen appelliert hat, auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten, und noch mal deutlich darauf hingewiesen hat, dass Deutschland endlich eine Cannabispolitik benötigt, die den Gesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt stellt. Und das ist mit diesem Gesetzentwurf gegeben. (Beifall DIE LINKE) Ich kann gleich noch ein Beispiel geben, was wir derzeit für Erfahrungen auch schon gemacht haben. Dass mit dieser teilweisen Legalisierung Räume geöffnet werden, in denen beispielsweise, Herr Kowalleck, und das ist wichtig, kritisch über den eigenen Konsum geredet werden kann, über die Risiken aufgeklärt wird und auch an Veränderungen gearbeitet werden kann, das ist ein Wendepunkt, der eben mit dem neuen Gesetz möglich ist und der wichtig ist. Ebenfalls wichtig ist natürlich, dass sich der Schwerpunkt zur Ausweitung der Präventionsarbeit in dem Gesetz eindeutig wiederfindet. Hier können wir an sehr gute Präventionskonzepte und ‑ programme anknüpfen, die wir in Thüringen bereits aufgelegt und gestärkt haben. Und, Frau Henfling, erlauben Sie mir den Hinweis – Sie ist leider nicht da –, dass unsere Programme eben keine Programme aus der Hölle sind, sondern ganz im Gegenteil. Wir haben uns intensiv daran orientiert, Präventionspolitik an Qualitätskriterien zu orientieren. Das kann man sehen, wenn man sich unsere Präventionsangebote in Thüringen anschaut. Seit 2014 haben wir beispielsweise die Förderung für die Suchthilfe in Thüringen von damals 387.000 auf 485.000 Euro im Haushalt 2024 erhöht. Beim Fachverband Drogen- und Suchthilfe wurde von 419.000 Euro auf jetzt 552.000 Euro erhöht. Mit dem Drug-Checking-Projekt haben wir in Thüringen tatsächlich Pionierarbeit geleistet, insbesondere auch bei der Arbeit mit Heranwachsenden und jungen Erwachsenen. Und, Herr Kowalleck, das müssen Sie sich unbedingt mal anschauen, weil wir mit diesem Projekt ermöglichen, dass die Drogen, die eingenommen werden, auf die Zusammensetzung geprüft werden und man zum Beispiel erkennen kann, wie die Konzentration der jeweiligen Droge ist und ob es Beimischungen gibt. Nach diesen ersten Evaluierungen sind es zum Beispiel 71 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten, die gesagt haben, sie würden jetzt eine geringere Konzentration wählen, weil sie eben die Ergebnisse der Substanzanalyse haben, und 69 Prozent der Konsumierenden haben aufgrund der Beimischung, die festgestellt wurde, in diesem Projekt gesagt, dass sie eben diese Droge jetzt nicht mehr konsumieren würden. Daran sieht man, dass mit Aufklärung und eben auch mit einem guten Verbraucherschutz hier tatsächlich auch ein risikoarmer Genuss von Drogen ermöglicht werden kann. Es gibt auch andere innovative Projekte in Thüringen: die Wanderausstellung „Suchtprävention – gestern, heute, morgen“, Angebote der Drogerie, die Sie vielleicht auch kennen. Auch die Beratung natürlich bei suchtbelasteten Familien, das ist insbesondere für Kinder und Jugendliche wichtig, spiegelt sich hier wider. Die im Cannabisgesetz geforderten Schulungen für die Präventionsfachkräfte in den Anbauvereinigungen werden jetzt auch schon durch die Thüringer Fachstellen für Suchtprävention vorgedacht und auch mit dem geplanten Haus „Welt der Versuchungen“ sind wir Vorreiter und wollen Suchtprävention und Gesundheitsförderung mit Kunst und Wissenschaft in einem neuen Ausstellungshaus vereinigen. Ich möchte abschließend noch mal betonen, dass wir uns der Verantwortung natürlich bewusst sind, die mit den Veränderungen in dem Gesetz einhergehen. Wir haben als Landesregierung auch eingefordert – und es gab auch gestern an der Stelle noch mal die ausdrückliche Zustimmung von der Bundesregierung –, dass es hier hinsichtlich etwaiger finanzieller Aufwendungen entsprechende Kompensationen auch braucht, insbesondere wenn es darum geht, künftig die Sicherungs- und Präventionsmechanismen zum Schutz Heranwachsender und jugendlicher Erwachsener weiter auszubauen. Es ist unser Ziel, eine Drogenpolitik zu gestalten, die eben auf den Schutz der Gesundheit setzt, auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und die Förderung des sozialen Wohls ausgerichtet ist. Dafür brauchen wir auch die Unterstützung der Bundesregierung, die gestern noch mal zugesichert wurde. Was die Anrufung des Vermittlungsausschusses angeht, gibt es hier derzeit noch Diskussionen. Gestern gab es ein Gespräch des Bundesgesundheitsministers mit den Justiz-, den Innen- und den Gesundheitsministerinnen und ‑ ministern. Hier finden auch noch weitere Gespräche statt. In Abhängigkeit davon werden wir in der nächsten Woche dann natürlich auch unser Abstimmverhalten gemeinsam besprechen. Ich bedanke mich an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die weiteren Schritte, die wir gemeinsam sicherlich in dieser Angelegenheit gehen werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, an der Stelle auch noch mal der Hinweis: Wenn Ihnen der Schutz der Kinder und Jugendlichen so wichtig ist, dann freue ich mich bereits jetzt auf Ihre Initiativen zum Werbeverbot für Alkohol, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn genau in dem Bereich des Alkohols, dieser wirklich gefährlichen und deutlich häufiger konsumierten Droge, sind wir tatsächlich noch meilenweit entfernt, etwa von Werbeverboten, die im Cannabisgesetz selbstverständlich enthalten sind. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Durch die längere Redezeit der Landesregierung ergeben sich jetzt theoretisch noch Redezeiten für die Fraktionen und Gruppen. (Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Sorry!) Möchte jemand diese Redezeit in Anspruch nehmen? Das sehe ich nicht. Sehr gut. Dann habe ich jetzt für den Antrag keine Ausschussüberweisung wahrgenommen. Ich frage noch mal nach: Gibt es den Wunsch nach einer Ausschussüberweisung? Nein. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: An den Vermittlungsausschuss!) Wir können nichts an den Vermittlungsausschuss überweisen. Dann stimmen wir jetzt direkt über den Antrag ab. Ich bitte diejenigen, die dem Antrag zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. Das sind die Fraktionen der AfD, der CDU und der fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Von hier oben würde ich sagen, damit ist der Antrag abgelehnt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bleiben Sie bitte noch einen Moment hier. Ich habe einen Fehler gemacht. Ich habe vorhin vergessen, noch über den Entschließungsantrag in Tagesordnungspunkt 13 abzustimmen. Deswegen müssen wir den erneut aufrufen. Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9654 dazu: Irrweg Flächenziele been­ den – Für einen sicheren und bezahlbaren Energie­ mix in Thüringen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9655 ERSTE BERATUNG Da ist jetzt die Frage, ob der Entschließungsantrag auch an die Ausschüsse für Umwelt, Energie und Naturschutz und Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen werden soll. In der gleichen Reihenfolge? Gut. Wer den Entschließungsantrag in der Drucksache 7/9655 an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses und die fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Wer diesen Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überweisen möchte, den bitte ich auch noch mal um das Handzeichen. Auch das sind alle Gruppen und Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Sehe ich nicht. Damit ist er auch überwiesen. Wer für die Federführung zu diesem Entschließungsantrag im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz ist, den bitte ich noch mal um das Handzeichen. Auch das sind alle Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gegenstimmen? Und Enthaltungen? Sehe ich nicht. Vielen herzlichen Dank. Dann können wir den Tagesordnungspunkt 13 wieder schließen und gehen jetzt in eine Mittagspause bis 13.40 Uhr. Guten Appetit! Keine Ausschüsse, wir starten danach mit den Wahlen.

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Diana Lehmann

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie vereinbart setzen wir die Sitzung fort und ich rufe auf die TagesWahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9651 Der Landtag der 6. Wahlperiode hat in seiner 79. Sitzung am 23. März 2017 Frau Dr. Ute Jung als Stellvertreterin für das damalige berufsrichterliche Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Elke Heßelmann, deren Nachfolgerin Renate Wittmann ist, auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Die Amtszeit von Frau Jung endet mit Ablauf des 22. März 2024. Gemäß § 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf die Dauer von sieben Jahren. Notwendig sind damit mindestens 60 Stimmen. Aufgrund des bevorstehenden Amtszeitendes von Frau Dr. Jung hat der Landtag eine neue Stellvertreterin bzw. einen neuen Stellenvertreter für das berufsrichterliche Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Renate Wittmann auf die Dauer von sieben Jahren zu wählen. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und geheim. Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt in der Drucksache 7/9651 vor. Vorgeschlagen ist für eine weitere Amtszeit Frau Dr. Ute Jung. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/9698 dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9647 Gemäß § 21 Satz 1 Buchstabe q Doppelbuchstabe pp und Satz 2 des ZDF-Staatsvertrags in Verbindung mit § 53 Abs. 1 und 3 des Thüringer Landesmediengesetzes bestimmt Thüringen eine Vertreterin bzw. einen Vertreter des insgesamt 60 Mitglieder umfassenden ZDF-Fernsehrats. Dem Freistaat Thüringen ist der Bereich „lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen“, kurz LSBTTIQ, zugeordnet. Um die Einräumung eines Entsendungsrechts durch Beschluss des Landtags konnten sich gesellschaftliche Verbände und Organisationen aus den genannten Bereichen mit Sitz in Thüringen bis zum 15. März 2024 beim Landtag bewerben. Zu den eingegangenen Bewerbungen wurde in der Drucksache 7/9647 unterrichtet. Beworben hat sich der eingetragene Verein „Vielfalt Leben – QueerWeg Verein für Thüringen“. Die vierjährige Amtszeit des derzeitigen Mitglieds des ZDF-Fernsehrats und damit des vom Landtag am 18. Juni 2020 bestimmten Landesverbands Thüringen des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschlands endet am 5. Juli 2024. Da das Wahlverfahren nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, findet die allgemeine Verfahrensvorschrift nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt in der Drucksache 7/9698 vor. Vorgeschlagen ist der eingetragene Verein „Vielfalt Leben – QueerWeg Verein für Thüringen“. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 36 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9684 Die Wahl wird nach den Vorgaben der Landesverfassung und der Geschäftsordnung ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9684 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/9692 Gewählt ist nach den Vorgaben des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erhält. Notwendig sind damit mindestens 60 Stimmen. Der Wahlvorschlag aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen, hier der Fraktion Die Linke, liegt Ihnen in der Drucksache 7/9692 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter André Blechschmidt. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 40 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9676 Gewählt ist nach den Vorgaben des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9676 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Die Vorbereitung des Wahlvorschlags in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf Teil eins des TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9677 Nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Richterwahlausschusses mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Der Wahlvorschlag der Fraktion AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9677 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Torsten Czuppon. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf Teil zwei des TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9678 Nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes wird die Vertreterin bzw. der Vertreter eines Mitglieds des Richterwahlausschusses, das dem Landtag angehört, mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9678 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Cotta. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf Teil eins des TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9679 Gewählt ist nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9679 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Torsten Czuppon. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf Teil zwei des TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9680 Auch bei dieser Wahl ist nach Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9680 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jens Cotta. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf Teil eins des TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9681 Nach den rechtlichen Vorgaben ist zum Landessportbeirat gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen die Drucksache 7/9681 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter René Aust. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf Teil zwei des TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9682 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9682 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 44 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9683 Gewählt ist nach den Vorgaben der Stiftungssatzung, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9683 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Björn Höcke. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwölf Stimmzettel. Sie haben pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind Herr Abgeordneter Beyer, Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Liebscher eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Stephan Tiesler CDU

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Zippel, Christoph; Worm, Henry; Wolf, Torsten; Weltzien, Philipp; Walk, Raymond; Wahl, Laura; Dr. Wagler, Marit; Prof. Dr. Voigt, Mario; Vogtschmidt, Donata; Urbach, Jonas; Tischner, Christian; Tiesler, Stephan; Thrum, Uwe; Tasch, Christina; Stange, Karola; Schütze, Lars; Schubert, Andreas; Schard, Stefan; Schaft, Christian; Rudy, Thomas; Rothe-Beinlich, Astrid; Reinhardt, Daniel; Ramelow, Bodo; Pommer, Birgit; Prof. Dr. Polster, Regina; Plötner, Ralf; Pfefferlein Babette; Müller, Olaf; Müller Anja; Mühlmann, Ringo; Montag, Robert-Martin; Möller, Stefan; Möller, Denny; Mohring, Mike; Mitteldorf, Katja; Merz, Janine; Meißner, Beate; Maurer, Katja; Marx, Dorothea; Dr. Martin-Gehl, Iris; Malsch, Marcus; Dr. Lukin, Gudrun; Lukasch, Ute; Liebscher, Lutz; Lehmann, Diana; Dr. Lauerwald, Wolfgang.

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Laura Wahl GRÜNE

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Laudenbach, Dieter; Kowalleck, Maik; Korschew s ky, Knut; König-Preuss, Katharina; Dr. König, Tha ­ däus; Kniese, Tosca; Dr. Klisch, Cornelia; Kießling, Olaf; Kemmerich, Thomas; Kellner, Jörg; Kalich, Ralf; Jankowski, Denny; Hoffmann, Nadine; Höcke, Björn; Heym, Michael; Hey, Matthias; Herold, Co ­ rinna; Henkel, Martin; Henke, Jörg; Henfling, Made ­ leine; Dr. Hartung, Thomas; Hande, Ronald; Gün ­ gör, Lena Saniye; Gröning, Birger; Gröger, Tho ­ mas; Gottweiss, Thomas; Gleichmann, Markus; Frosch, Karlheinz; Engel, Kati; Emde, Volker; Eger, Cordula; Dittes, Steffen; Dr. Dietrich, Jens; Czup ­ pon, Torsten; Cotta, Jens; Bühl, Andreas; Braga, Torben; Blechschmidt, André; Bilay, Sascha, Dr. Bergner, Ute; Bergner, Dirk; Beier Patrick; Baum, Franziska; Aust, René.

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Diana Lehmann

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Hatten alle Abgeordnete die Möglichkeit zur Stimmabgabe? Ich stelle fest, dass dem so ist, und schließe damit die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen den auf. Nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. In der Sitzung nicht beantwortete Zusatzfragen sind nach § 91 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Ich rufe auf in der Drucksache 7/9549 die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Denny Jankowski.

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Denny Jankowski AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Meine Mündliche Anfrage ist zum Thema „Schulabbrecher in Thüringen“. Laut einem MDR-Bericht vom 13. Februar 2024 ist die Schulabbrecherquote in Thüringen mit 9,5 Prozent im deutschlandweiten Vergleich besonders hoch. Laut dem Bericht seien bundesweit die Hälfte aller Schulabbrecher Förderschüler, da diese an der Förderschule keine anerkannten Abschlüsse erlangten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schüler haben in Thüringen im vergangenen Schuljahr 2022/2023 die Schule ohne einen Abschluss verlassen – bitte aufschlüsseln nach Schulart sowie Anzahl der Schüler –? 2. Wie viele der Schüler, die in Thüringen im vergangenen Schuljahr 2022/2023 die Schule ohne einen Abschluss verlassen haben, hatten einen Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache – auch bitte hier aufschlüsseln nach Schulart sowie Anzahl der Schüler –? 3. Worin sieht die Landesregierung die Ursache für die im bundesweiten Vergleich deutlich höhere Schulabbrecherquote Thüringer Schüler und welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um diesem Trend entgegenzuwirken? Vielen Dank.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium Bildung, Jugend und Sport. Herr Staatssekretär Speitkamp, bitte.

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Anfrage des Abgeordneten Jankowski beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Schuljahr 2022/2023 haben in Thüringen 18.452 Schülerinnen und Schüler die Schule mit einem Abschluss verlassen. 1.856 Schülerinnen und Schüler verließen die Schule ohne Abschluss, also 10,06 Prozent. Von den 1.856 Schülerinnen und Schülern, die die Schule ohne Abschluss verlassen haben, konnten 1.274 keinen Hauptschulabschluss erreichen, das entspricht einer Quote von 6,9 Prozent. 299 Schülerinnen und Schüler konnten Abschlüsse im Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung und 283 Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang zur Lernförderung erreichen. Das ist Ausdruck der individuellen Förderung in Thüringen. Statistisch fließen sie aber in die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen, ein. Ich darf nach Ihrer Frage noch mal etwas detaillierter aus der Tabelle vortragen. Zusammengefasst also 18.452 Abgänger, davon ohne Abschluss 1.856, ohne ersten Schulabschluss 1.274, 299 mit Abschluss im Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung, 283 mit Abschluss im Bildungsgang zur Lernförderung. An der Regelschule: 8.291 Abgänger, davon 923 ohne Schulabschluss, 851 ohne ersten Schulabschluss, 4 mit Abschluss im Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung und 68 mit Abschluss im Bildungsgang zur Lernförderung. Gemeinschaftsschule: 2.820 Abgänger, davon 245 ohne Schulabschluss, davon 216 ohne ersten Schulabschluss, 4 mit Abschluss im Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung und 25 mit Abschluss im Bildungsgang zur Lernförderung. Gymnasium: 5.772 Abgänger, davon 81 ohne Abschluss und entsprechend auch 81 ohne ersten Schulabschluss. Gesamtschule oder sonstige Schulen: 770 Abgänger, davon 46 ohne Schulabschluss, 41 ohne ersten Schulabschluss. Förderschule: 775 Abgänger, davon 561 ohne Abschluss und davon wiederum 288 mit Abschluss im Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung und 188 mit Abschluss im Bildungsgang zur Lernförderung. Im Kolleg haben alle 24 mit Abschluss abgeschlossen. Zu Frage 2: Die Angabe über Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache liegt für Absolventen und Absolventinnen bzw. Abgängerinnen und Abgänger nicht vor. Ersatzweise wurde die Zahl der Abgänger mit nicht deutscher Familiensprache angeführt. Es besteht aber kein direkter inhaltlicher Zusammenhang der Daten. Also jetzt noch einige Daten zu den Abgängern mit nicht deutscher Familiensprache. Zusammengefasst sind das 1.214, davon haben 399 keinen Abschluss erreicht. Regelschule: 687, davon haben 252 keinen Abschluss erreicht. Gemeinschaftsschule: 191 mit nicht deutscher Familiensprache als Abgänger, davon haben 54 keinen Abschluss erreicht. Gymnasium: 227 nicht deutscher Familiensprache, 65 ohne Abschluss. Und Gesamtschule/sonstige Schulen: 92 Abgänger nicht deutscher Familiensprache, davon 15 ohne Abschluss. Bei Förderschule waren es 17 Abschlüsse nicht deutscher Familiensprache und 13 ohne Abschluss. Zu Frage 3 nach den Ursachen: Eine Erklärung für die hohe Quote im bundesweiten Vergleich ist die statistische Einrechnung der Schülerinnen und Schüler mit den Abschlüssen im Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung und im Bildungsgang zur Lernförderung, das habe ich bei Frage 1 schon ausgeführt. Die Ursachen für das Verlassen von Schule ohne Abschluss sind vielfältig und komplex. Das Thema „Schulerfolg statt Schulabbruch für alle Schülerinnen und Schüler“ ist ein ständiges Arbeitsfeld der Landesregierung, in dem zahlreiche Maßnahmen in Thüringen zur Anwendung kamen und kommen. Solche Maßnahmen sind Praxisklassen oder Praxisunterricht nach § 6 Abs. 5 Thüringer Schulgesetz. Sie verstehen sich als präventives Konzept zur Vermeidung bzw. Verringerung des Schulabsentismus. Ziel der Praxisklassen ist es, Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 7 und 8 so zu fördern, dass sie wieder erfolgreich lernen können und am Unterricht regelmäßig teilnehmend zu einem Schulabschluss an der Regelschule geführt werden. Eine weitere Maßnahme ist die individuelle Abschlussphase. Sie kann nach § 6 Abs. 5a Thüringer Schulgesetz an allen Regel- und Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden. Durch die individuelle Abschlussphase erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine längere Lernzeit, so erforderlich, bis zu zwei Schulbesuchsjahren mit erhöhtem Praxisanteil, um die für den Hauptschulabschluss notwendigen Kompetenzen zu erlangen. Neben den gesetzlich verankerten Maßnahmen wurden an ausgewählten Schulen zusätzliche Projekte zur Reduzierung des Anteils von Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss umgesetzt. Diese wurden im Rahmen des Operationellen Programms für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds im Freistaat Thüringen in den Jahren 2014 bis 2020 gefördert. Sie hatten zum Ziel, den Zugang zur Berufsbildung zu verbessern, die Zahl der Ausbildungsabbrüche zu verringern sowie die Grundlage für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration zu schaffen. Diese ESF-Schulförderrichtlinie wurde bis in das Jahr 2022 hinein auch mit dem Ziel der Erhöhung des Schulerfolgs umgesetzt. Zum Programm ESF Plus Thüringen 2021 bis 2027 wurde die ESF-Plus-Schulförderrichtlinie mit Wirkung zum 1. August 2022 erlassen. Gefördert werden an ausgewählten Schulen Maßnahmen zur Unterstützung im Unterricht und der Lernprozesse, also Angebote für Schülerinnen und Schüler zur individuellen Förderung, praxisorientierte Lernangebote, die sozialpädagogische und psychologische Unterstützung, die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sowie die fachliche und wissenschaftliche Begleitung von Schulen. Dies soll ebenso zur Reduzierung der Anzahl von Schulabbrüchen beitragen. Sollte es nicht gelungen sein, einzelne Schülerinnen und Schüler zum Abschluss zu führen, gibt es in Thüringen verschiedene Möglichkeiten, einen Schulabschluss nachzuholen. Zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des Realschulabschlusses besteht zunächst die Möglichkeit zur autodidaktisch vorbereiteten Externenprüfung. Zur Prüfungsvorbereitung können verschiedene Bildungsträger unterstützend tätig werden, zum Beispiel Volkshochschulen oder Fernschulen. Auch der berufsbildende Bereich bietet für Schüler ohne Hauptschulabschluss verschiedene Perspektiven. So kann in dem an den Berufsschulen angebotenen Berufsvorbereitungsjahr der gleichwertige Hauptschulabschluss in einem Vollzeitbildungsgang erworben werden. Für Jugendliche mit nicht deutscher Herkunftssprache, bei denen wegen unzureichender Kenntnisse der deutschen Sprache noch nicht zu erwarten ist, dass sie den Abschluss dieses Berufsvorbereitungsjahres in einem Jahr erreichen werden, können auch Vorklassen eingerichtet werden. Die duale Berufsausbildung bietet die Möglichkeit, neben einem berufsqualifizierenden Abschluss einen dem Hauptschul- und Realschulabschluss gleichwertigen Schulabschluss zu erwerben. Für die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung ist kein Schulabschluss erforderlich. Ergänzend können Schulen an Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III teilnehmen. Hierzu können Schulen derzeit ihr Teilnahmeinteresse beim TMBJS bekunden. Zu den Zielen dieser Maßnahmen zählt auch die Unterstützung bei der Erreichung eines Schulabschlusses durch die individuelle Ursachenbestimmung der schulischen Schwierigkeiten, die Feststellung der Kompetenzen – vorliegende Ergebnisse einer durchgeführten Potenzialanalyse sind zu nutzen –, weiterhin durch die Organisation von individuellen Unterstützungsleistungen, durch Nachhilfeangebote, Sprachförderung, die Nutzung von Onlineangeboten usw., die Unterstützung bei Problemen in der Schule, durch den Kontakt mit der Schule, den Lehrenden und den Eltern, durch Elternarbeit, also durch Transparenz des individuellen Förderplans und schließlich durch Hilfestellung bei Problemlagen, Kriseninterventionen etc. Vielen Dank.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf mit der Drucksache 7/9565 Frau Abgeordnete Wahl.

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Laura Wahl GRÜNE

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Beeinträchtigungen der Wasserqualität in den Thüringer Talsperren durch klimakrisenbedingte Waldschäden in deren Einzugsgebiet Laut aktuellem Waldzustandsbericht 2023, herausgegeben vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, hat sich der Zustand der Thüringer Wälder aufgrund von klimakrisenbedingten Auswirkungen, wie Trockenheit und Hitze, weiter verschlechtert. Infolge der zunehmenden Waldschäden kommt es zu erhöhten Nährstoffauswaschungen aus dem Waldboden und somit zu einer zusätzlichen Belastung der Gewässer. Insbesondere in den Einzugsgebieten der Trinkwassertalsperren können die Nitrat- und Phosphoreinträge problematisch werden und die Trinkwasserqualität beeinträchtigen. Somit stellen sich Fragen hinsichtlich der forstwirtschaftlichen Möglichkeiten, um diese Einträge wieder schnellstmöglich zu vermindern. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Trinkwassertalsperren in Thüringen sind von dieser Waldschadensproblematik betroffen bzw. an welchen Talsperren wurden bereits erhöhte Werte gemessen? 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um der beschriebenen Problematik entgegenzuwirken? 3. Welche Bewirtschaftungsmaßnahmen bzw. Aufforstungskonzepte verfolgt in diesem Zusammenhang die landeseigene Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst? 4. Welchen Novellierungsbedarf auf der gesetzlichen und untergesetzlichen Ebene, wie beispielsweise in den Wasserschutzgebietsverordnungen, sieht die Landesregierung, um der beschriebenen Problematik effektiver entgegenwirken zu können?

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Diana Lehmann

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Staatssekretärin Schönig, bitte.

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In Thüringen werden aktuell fünf Talsperren aktiv für die Trinkwasserversorgung genutzt. Es handelt sich hierbei um die Talsperren Ohra, Leibis-Lichte, Schönbrunn, Scheibe-Alsbach und Neustadt/Harz. Die fünf Talsperren sichern über die vorhandenen Fernwasserversorgungssysteme rund 43 Prozent der Trinkwasserversorgung des Freistaats ab und stellen damit mit Abstand das wichtigste Standbein auch für die Zukunft der öffentlichen Wasserversorgung in Thüringen dar. In den vergangenen Jahren hat sich der Waldbestand in den Einzugsgebieten der Trinkwassertalsperren infolge der anhaltenden Trockenheit und des Befalls mit Forstschädlingen kontinuierlich verringert. Im Einzelnen hat sich die Zunahme der Schadflächen bezogen auf das Einzugsgebiet zwischen 2. Juni 2019 und April 2023 wie folgt entwickelt: An der Talsperre Ohra sind die Schadflächen von 0,6 Prozent auf 15 Prozent angestiegen, an der Talsperre Leibis-Lichte von 0,6 auf 34 Prozent, an der Talsperre Schönbrunn von 0,2 Prozent auf 24 Prozent, an der Talsperre Scheibe-Alsbach von 0,2 auf 31 Prozent und an der Talsperre Neustadt/Harz von 3,2 auf 57 Prozent. Das liegt insbesondere daran, dass die Fichte bislang dort die dominierende Baumart in allen Einzugsgebieten der Trinkwassertalsperren mit relativen Anteilen von 64 bis 95 Prozent darstellt. Mit dem Anstieg an Kahlflächen steigen die Nährstoffgehalte im Wasser, vor allem Phosphor, Nitrat, gelöster organischer Kohlenstoff, da von den freiliegenden Waldböden Nährstoffe durch den Regen in die Talsperren ausgeschwemmt werden. Beispielsweise ist eine Zunahme der Nitratkonzentration bereits in fast allen Trinkwassertalsperren feststellbar, am deutlichsten jedoch in der Talsperre Neustadt/Südharz, wo sich die Nitratkonzentration von gut 2 Milligramm pro Liter auf 20 Milligramm pro Liter innerhalb von vier Jahren zwischen 2019 und 2023 verzehnfacht hat. Ähnliche Beobachtungen sind auch für den Phosphoreintrag und die Konzentration von organischen Kohlenstoffverbindungen an verschiedenen Talsperren zu verzeichnen. Die höheren Stoffeinträge führen zu vermehrtem Algenwachstum und Trübungen. Das wiederum erfordert einen deutlich höheren Aufbereitungsaufwand für das Rohwasser aus den Talsperren. Ich komme zu den Maßnahmen, die die Landesregierung bisher ergriffen hat, um der beschriebenen Problematik entgegenzuwirken – Frage 2: Aufgrund der starken Betroffenheit der Einzugsgebiete der Trinkwassertalsperren durch Waldschäden haben die Wasser- und Forstverwaltungen seit November 2022 ihre Zusammenarbeit vertieft. In gemeinsamen Abstimmungen wurde im Jahr 2023 eine Risikoanalyse hinsichtlich der Auswirkungen klimatischer Änderungen und Änderungen des Waldbestands auf die Thüringer Trinkwassertalsperren erarbeitet. Derzeit erfolgt die Abstimmung eines Katalogs, unter anderem für Maßnahmen des Erosionsschutzes, der Wiederbewaldung und des Waldumbaus. Neben diesen Maßnahmen hat auch die Thüringer Fernwasserversorgung bereits verschiedene operative, strategische und kooperative Maßnahmen umgesetzt oder begonnen. Hierzu zählen unter anderem ein verdichtetes Monitoring-Programm auf Parameter, die sich aufgrund der Waldschäden verschlechtern, verstärkte Pflegemaßnahmen an den Talsperren Leibis-Lichte, Ohra, Schmalwasser und Neustadt auf Waldflächen im Eigentum der Thüringer Fernwasserversorgung, Entwicklung einer Waldstrategie für Waldflächen im Eigentum der Thüringer Fernwasserversorgung in den Wasserschutzgebieten und die Sensibilisierung betroffener Forstämter vor Ort. Zudem startet am 1. April 2024 ein gemeinsames Forschungsprojekt zwischen der Thüringer Fernwasserversorgung und dem Department Seenforschung des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung, das nicht nur die künftigen Auswirkungen des Klimawandels für die Trinkwassertalsperren beleuchten soll, sondern auch die Fragen der Veränderungen in den Einzugsgebieten berücksichtigt. Zu Frage 3, den Bewirtschaftungsmaßnahmen bzw. Aufforstungskonzepten bei der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst – zu den Bewirtschaftungsmaßnahmen der Landesforstanstalt: Die Flächen rund um die Einzugsgebiete der Trinkwassertalsperren, die sich im Eigentum der Landesforstanstalt befinden, werden in enger Abstimmung mit dem zuständigen Talsperrenbetreiber bewirtschaftet. Bei Pflege- sowie Wiederbewaldungsmaßnahmen finden die Anforderungen der Betreiber, beispielsweise ein hoher Laubholzanteil, bei der Planung und Realisierung durch das örtlich zuständige Forstamt im Rahmen der grundsätzlichen Dauerwaldzielstellung im Zuge des Waldumbaus Berücksichtigung. Auch im Zuge der Kalamität wird auf den Erhalt der Trinkwasserqualität besonderes Augenmerk gelegt. Zum Aufforstungskonzept der Landesforstanstalt: Die Landesforstanstalt ist, wie jeder andere Waldbesitzer auch, gemäß § 23 Thüringer Waldgesetz verpflichtet, kahlgefallene und stark verlichtete Flächen innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Jahren wiederzubewalden. Die wiederzubewaldenden Flächen im Eigentum der Landesforstanstalt inklusive der Flächen im Einzugsgebiet der Trinkwassertalsperren werden maßgeblich nach den örtlich bestehenden Möglichkeiten der Naturverjüngung differenziert bearbeitet. Standortgerechte Naturverjüngung wird stets übernommen und gegebenenfalls mit eingebrachten Mischbaumarten angereichert. Nicht standortgerechte Naturverjüngung wird als Zeitmischung genutzt, um die positiven Effekte einer Bestockung zu erhalten, über nachfolgende Pflegeeingriffe oder vorgezogene Verjüngungsmaßnahmen aber zu klimaresilienten Mischbeständen entwickelt. Sollte sich keine Naturverjüngung einstellen bzw. ist nicht zu erwarten, dass sich diese von allein einstellt, werden diese Bereiche flächig mit Baumartenzusammensetzungen gemäß dem geltenden Bestockungszieltypenkatalog bepflanzt. Zu Frage 4, dem Novellierungsbedarf auf der gesetzlichen und untergesetzlichen Ebene: Im Rahmen der Bemühungen zur Neufestsetzung von Wasserschutzgebieten wurde den Trinkwassertalsperren bei der zuständigen Festsetzungsbehörde, dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, vordringliche Priorität eingeräumt. Derzeit befinden sich vorrangig die Wasserschutzgebiete für die Talsperren Scheibe-Alsbach, Talsperre Neustadt, Talsperre Schönbrunn und die Talsperren Ohra und Schmalwasser Tambach-Dietharz in der Neufestsetzung, weil die noch aus DDR-Zeiten stammenden Schutzgebietsbeschlüsse nur unzureichende Bestimmungen zur forstlichen Fragestellung enthalten. Die geplanten Schutzbestimmungen werden unter anderem Regelungen für die Themenbereiche Erosionsschutz bei forstlichen Einschlags- und Rückemaßnahmen sowie Waldumbau und Wiederbewaldung enthalten. Der Katalog wird zwischen dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft abgestimmt. Hinsichtlich der Risikobewertung wird auch die durch den Bund im Dezember 2023 erlassene Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung einen Beitrag leisten können. Auf dieser Grundlage wird durch die Thüringer Fernwasserversorgung in den kommenden Jahren eine umfassende Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung erarbeitet. Um den klimawandelinduzierten negativen Auswirkungen auf die Wasserqualität der Trinkwassertalsperren entgegenzuwirken, sieht die Landesregierung den Schwerpunkt aber insgesamt weniger bei den ordnungsrechtlichen Maßnahmen, sondern vor allem in der weiteren Stärkung der kooperativen Zusammenarbeit. Vielen Dank.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Gibt es Zusatzfragen? Herr Abgeordneter Bergner, bitte.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Die erste Frage: Wie erklären Sie – abgesehen davon, wenn Waldbestand weg ist, dass dann Wasser schneller abfließt, das ist mir alles klar – einen erhöhten Nitrateintrag bei Böden in den Trinkwasserschutzzonen? Das ist ja doch etwas unerwartet, sage ich mal. Ist das künstlich eingetragenes Nitrat, um den Waldbestand zu stärken, oder was sind da die Hintergründe? Die zweite Frage: Gibt es bei den Überlegungen zur Stabilisierung der Wasserqualität möglicherweise auch Überlegungen zur Regulierung des Friedfischbestands? Hintergrund dieser Frage ist die Tatsache, dass ich mich an einen Fachartikel aus DDR-Zeiten im Zusammenhang mit der Talsperre Spremberg erinnere, die ja naturgemäß sehr belastet war und wo man durch einen erhöhten Raubfischbesatz den Friedfischbesatz gesenkt hat, um damit wieder mehr Wasserflöhe gegen die Algen vorgehen lassen zu können. Ist eine solche Überlegung vielleicht auch mit in das Konzept eingeflossen?

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Beide Fragen kann ich ad hoc nicht beantworten und würde das mitnehmen. Wir reichen die Antwort schriftlich nach. Vielen Dank.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Dann rufe ich auf die Anfrage in der Drucksache 7/9569. Herr Abgeordneter Bühl, bitte.

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Andreas Bühl CDU

Fragestunde

Laut dem Artikel in der Tageszeitung „Thüringer Allgemeine“, Lokalausgabe Ilmenau, vom 13. Februar 2024 wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ilm-Kreis der Termin der Oberbürgermeisterwahl in Ilmenau auf den 26. Mai 2024 festgelegt. Jedoch endet die Amtszeit des amtierenden Oberbürgermeisters erst am 31. Oktober 2024. Somit weicht der festgesetzte Termin von der Bestimmung in § 25 Abs. 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz ab, der eine Wahl innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Amtszeit vorsieht. Ein gewählter Oberbürgermeister hätte bis zum Amtsantritt also fünf Monate Wartezeit. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Sachverhalte begründen die Entscheidung zur Abweichung von den Bestimmungen in § 25 Abs. 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Ilm-Kreis? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur kurzfristigen Festlegung des Oberbürgermeisterwahltermins in Ilmenau auf den 26. Mai 2024? 3. Gab es bereits zuvor bei der Festlegung von Wahlterminen in Thüringen eine Abweichung von den Bestimmungen des § 25 Abs. 1, wenn ja, bei welchen Wahlterminen kam es zu einer Abweichung? 4. Welchen zeitlichen Abstand zum Ende der Amtszeit und zum Wahltermin hatten die in Frage 3 aufgezählten Wahltermine und wie wurde dies jeweils begründet?

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Diana Lehmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales. Frau Staatssekretärin Schenk, bitte.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Aufgrund des Sachzusammenhangs würde ich die Fragen 1 bis 4 zusammenhängend beantworten. Die Amtszeit des amtierenden Oberbürgermeisters von Ilmenau endet am 31.10.2024. Nach § 25 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes soll der Wahltermin für die Bürgermeisterwahl, der durch die Rechtsaufsichtsbehörde festgelegt wird, innerhalb der letzten drei Monate der Amtszeit des vorhergehenden Bürgermeisters liegen. Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde des Ilm-Kreises hat vor der Festlegung des Wahltermins richtigerweise die Stadt Ilmenau angehört. Im Rahmen dieses Schriftverkehrs wurde eine Verbindung der Oberbürgermeisterwahl entweder mit der Landtagswahl am 01.09.2024 innerhalb des Dreimonatszeitraums oder mit der allgemeinen Kommunalwahl bzw. Europawahl am 26. Mai bzw. 9. Juni erörtert. Die Stadt Ilmenau hat sich letztendlich für eine Verbindung der Oberbürgermeisterwahl mit der allgemeinen Kommunalwahl bzw. Europawahl am 26. Mai bzw. 9. Juni 2024 ausgesprochen und dies mit organisatorischen, personalwirtschaftlichen und finanziellen Aspekten begründet. So könnten durch die vorgeschlagene Variante die Vorbereitungen für einen separaten Wahlgang für die Stichwahl nach der Landtagswahl eingespart werden. Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat daraufhin die Oberbürgermeisterwahl in Ilmenau mit Bescheid vom 30. Januar 2024 auf den von der Stadt Ilmenau bevorzugten Termin festgelegt. Die Entscheidung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde ist nicht zu beanstanden. Zwar erfolgte die Festlegung des Wahltermins außerhalb des Regelzeitraums von drei Monaten vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden Oberbürgermeisters, aus hiesiger Sicht hat die Rechtsaufsichtsbehörde das ihr insoweit zustehende Ermessen aber in formal- und materiellrechtlich rechtmäßiger Art und Weise zugunsten der Stadt ausgeübt. Erfragt wird außerdem eine Auflistung zur Festlegung von Wahlterminen, die in Abweichung von der von mir schon zitierten Sollregelung des § 25 Abs. 1 Satz 2, also dieser Dreimonatsfrist, des Thüringer Kommunalwahlgesetzes getroffen wurden. Derartige Daten zur Festlegung von Wahlterminen werden statistisch nicht erfasst. Um die Frage beantworten zu können, müsste eine Vielzahl von Vorgängen in den Aufsichtsbehörden überprüft werden. Ich denke aber, ich kann den eigentlichen Hintergrund der Frage, also ob es in der Praxis schon zu Abweichungen von den grundsätzlichen Regelungen des Kommunalwahlrechts kommt, an einem naheliegenden Beispiel beleuchten. Die Amtszeit des amtierenden Oberbürgermeisters von Ilmenau weicht nur deswegen von der Amtszeit der meisten anderen hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte ab, weil bei der Festsetzung des Wahltermins für die letzte Wahl des Oberbürgermeisters im Jahre 2018 ebenfalls von den grundsätzlichen Regelungen des Kommunalwahlrechts abgewichen wurde. Die Festsetzung des Wahltermins erfolgte auf einen Zeitpunkt, der Monate nach Ablauf der Amtszeit des seinerzeitigen Oberbürgermeisters lag. Man behalf sich dann damit – das wissen Sie –, dass der alte Amtsinhaber über seine offizielle Amtszeit hinaus als Beauftragter eingesetzt wurde. Hintergrund war, dass bei den Wahlen auch die Ortschaften mitwählen sollten, die im Zuge der Gebietsreformmaßnahmen von Ilmenau eingegliedert wurden. Die zuständige untere Rechtsaufsichtsbehörde hat damals wie heute den gesetzlich vorgesehenen Ermessensspielraum genutzt, um einen Wahltermin zu bestimmen, der den Interessen der Stadt Ilmenau gerecht wird. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Gibt es Zusatzfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die Anfrage in der Drucksache 7/9570 auf. Herr Abgeordneter Gottweiss, bitte.

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Thomas Gottweiss CDU

Fragestunde

Anträge zu Windenergieanlagen in Mittelthüringen nach Nichtigkeit des Regionalplans Mit Urteilsverkündung vom 22. November 2022 hat das Oberverwaltungsgericht Weimar den 1. Sachlichen Teilplan Windenergie Mittelthüringen von 2018 für unwirksam erklärt. Gegen dieses Urteil wurde beim Bundesverwaltungsgericht der Antrag gestellt, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil aufzuheben und die Revision zuzulassen. Am 14. Dezember 2023 ist der abschlägige Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen zugegangen. Somit hat der Sachliche Teilplan Windenergie von 2018 keine Rechtswirksamkeit mehr. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz liegen aktuell in den unteren Immissionsschutzbehörden im Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen vor? 2. Wie viele dieser Anträge beziehen sich auf Standorte außerhalb von Vorranggebieten „Windenergie“ des aktuellen Entwurfs zum 2. Sachlichen Teilplan Windenergie Mittelthüringen vom 12. Dezember 2023?

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Diana Lehmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Frau Staatssekretärin Schönig, bitte.

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gottweiss beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen liegen mit Stand 31. Januar 2024 insgesamt zehn Anträge auf Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen in den unteren Imissionsschutzbehörden vor. Zu Frage 2: Vier Anträge beziehen sich teilweise und ein Antrag vollständig auf Standorte außerhalb der Vorranggebiete „Windenergie“ des 2. Sachlichen Teilplans Windenergie Mittelthüringen vom 12. Dezember 2023. Die genaue Aufschlüsselung kann ich Ihnen gern als Tabelle überreichen. Vielen Dank.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Zusatzfragen kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich in der Drucksache 7/9586 die Anfrage von Herrn Abgeordnetem Bergner auf.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten Die Wahrnehmung der Aufgaben des Freistaats Thüringen erfordert auch Arbeits- und Dienstzeiten in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen. Dafür wird nach § 4 Abs. 1 der Thüringer Erschwerniszulagenverordnung eine Zulage in unterschiedlicher Höhe gewährt. Der Landtag hat in seinen Beschlüssen in den Drucksachen 7/9326 und 7/9328 die Landesregierung aufgefordert, die Zulagenbeträge zum 1. Januar 2024 bzw. spätestens bis 30. Juni 2024 zu erhöhen. Das Geld für die Umsetzung der Erhöhung ist im Haushalt zum Beispiel in Kapitel 03 14 Titel 422 01 eingeplant. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann beabsichtigt die Landesregierung, die Erhöhung der Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten in welcher Form umzusetzen? 2. Warum wurden die Zulagenbeträge nach § 4 Abs. 1 Thüringer Erschwerniszulagenverordnung nicht, wie mit dem Landtagsbeschluss in Drucksache 7/9326 aufgefordert, zum 1. Januar 2024 erhöht? 3. Beabsichtigt die Landesregierung, die Zulagenbeträge nach § 4 Abs. 1 Thüringer Erschwerniszulagenverordnung, wie mit dem Landtagsbeschluss in Drucksache 7/9328 aufgefordert, spätestens bis zum 30. Juni 2024 zu erhöhen? 4. Falls Frage 3 mit Nein beantwortet wird, wie begründet die Landesregierung diese Entscheidung?

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Diana Lehmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Thüringer Finanzministerium. Frau Ministerin Taubert, bitte. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage in Drucksache 7/9586 beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Zur Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten nach § 4 Thüringer Erschwerniszulagenverordnung beabsichtigt die Landesregierung eine Änderung der Thüringer Erschwerniszulagenverordnung. Mit der Änderung soll insbesondere die Zulage nach § 4 Nr. 1 Erschwerniszulagenverordnung, die unter anderem für den Dienst an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen gezahlt wird, von derzeit 3,80 Euro auf 5 Euro pro Stunde erhöht werden. Ebenso soll die Zulage nach § 4 Nr. 3 Thüringer Erschwerniszulagenverordnung für Dienst in der Nacht zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr früh von aktuell 1,76 Euro auf 5 Euro pro Stunde erhöht werden. Gegenwärtig wird durch die Landesregierung geprüft, ob darüber hinaus die Zulage nach § 4 Nr. 2 Thüringer Erschwerniszulagenverordnung für Dienst an den übrigen Samstagen in der Zeit zwischen 13.00 Uhr und 20.00 Uhr von aktuell 1,05 Euro auf 2,50 Euro pro Stunde erhöht wird. Entsprechend der Forderung des Thüringer Landtags in der Drucksache 7/9326 prüft die Landesregierung außerdem die Abschaffung der Zulage für Wechselschichtdienst und Schichtdienst nach § 14 der Thüringer Erschwerniszulagenverordnung im Gegenzug zur Erhöhung der Zulage nach § 4. Sobald die Prüfungen abgeschlossen sind, wird der Entwurf der Änderungsverordnung in die Ressortabstimmung und Verbändeanhörung gehen. Mit diesen künftigen Zulagenbeträgen wird Thüringen als einziges Land für Sonn- und Feiertagsdienst als auch für Dienst in der Nacht 5 Euro pro Stunde zahlen. Dies ist in keinem anderen Bundesland aktuell der Fall. Zu Frage 2: Hinsichtlich des Zeitpunkts der Erhöhung der Zulagenbeträge nach § 4 Abs. 1 Thüringer Erschwerniszulagenverordnung liegen unterschiedliche Forderungen des Landtags vor. So fordert der Landtag in der Drucksache 7/9326 eine Erhöhung der Zulagenbeträge nach § 4 Abs. 1 Thüringer Erschwerniszulagenverordnung zum 1. Januar 2024 und in der Drucksache 7/9328 eine Erhöhung bis spätestens 30. Juni 2024. Somit lag kein eindeutiger Auftrag des Landtags für eine Erhöhung zum 1. Januar 2024 vor. Außerdem erfolgt, wie bereits in meiner Antwort zu Frage 1 erwähnt, derzeit noch eine Prüfung zum Wegfall der Zulage nach § 14 Thüringer Erschwerniszulagenverordnung. Zu Frage 3 und Frage 4: Die Antwort zu den Fragen 3 und 4 fasse ich zusammen. Ja, die Landesregierung beabsichtigt, die Zulagenbeträge wie mit dem Landtagsbeschluss in der Drucksache 7/9328 gefordert bis spätestens zum 30. Juni 2024 zu erhöhen.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Herr Bergner, Sie haben eine Zusatzfrage?

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Jawohl. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Frau Ministerin, für die umfangreiche Antwort. Jetzt noch die Frage: Bis wann, denken Sie, kann die Verordnung fertig überarbeitet sein? Ja, wir sind ziemlich weit. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: 30. Ju- ni!)

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Diana Lehmann

Fragestunde

Herr Bergner, bitte.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Dann die zweite Frage: Wann denken Sie, meine erste Frage konkret beantworten zu können? Ich kann es Ihnen heute nicht sagen. Aber sobald ich es weiß, Herr Bergner, sage ich Ihnen Bescheid. Wenn wir so verbleiben können? Aber ich will noch eins hinten anhängen. Es ist natürlich klar, es ist ein politischer Wille des Landtags. Aber gerade solche Verordnungen ergeben sich ja entweder aus dem Tarifrecht oder dem Beamtenrecht und aus der Frage, wie für bestimmte Erschwernisse Zulagen gezahlt werden. Und wogegen ich mich immer wehre – und das sage ich auch öffentlich, es wird ja auch hin und wieder bemängelt, dass ich das tue, ich sage es trotzdem –, es ist keine politische Entscheidung, ob ich so eine Zulage erhöhe oder nicht, sondern ich muss abprüfen, ob die Zulage gerechtfertigt ist, weil die Arbeitserschwernis auch in dem Maße da ist. Wenn das willkürlich gemacht würde, dass sich eine Mehrheit im Landtag durchsetzt und sagt, jetzt kriegen die einen das und die anderen das, dann haben wir im Tarif- bzw. Beamtenrecht einfach keine Gerechtigkeit mehr. Also die Gerechtigkeit liegt darin, dass ich bemesse, ob die Erschwernis so ist oder anders ist oder höher geworden ist und nicht, wie es gerade mal gefordert wird von anderen. Danke.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Herr Abgeordneter Walk hat eine weitere Nachfrage.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Zunächst einmal begrüße ich die Antwort auf die Frage 1, Frau Ministerin, dass die Zulagen erhöht werden sollen. Ich finde das auch als gutes Zeichen und auch als angemessen. Hintergrund dieser Regelung ist ja neben dem Ausgleich der Belastung, ein Zeichen zu setzen – Stichwort „Attraktivität des Polizeiberufs“. Das ist die eine Seite. Wenn wir aber jetzt gleichzeitig hören, dass Sie die Wechsel- bzw. Wechselschichtdienstzulage wieder abschaffen wollen, reduziert sich dieser Mehrwert in finanzieller Hinsicht natürlich wieder und damit das eigentliche Ziel, den Polizeiberuf attraktiv zu machen. Wie sehen Sie das aus Ihrer Sicht? Ich werde das in einem anderen Antrag, der dem Landtag vorliegt, vielleicht zu gegebener Zeit dann auch noch mal beantworten, also es doppelt sich dann leider, aber es ist ja so, dass die Gewerkschaften sagen, dass die Wechselschichtzulage einen erheblichen Aufwand auch für die Betroffenen selbst in einer Abrechnung bedeutet und dass sie es als sinnvoller ansehen – das ist auch der Abwägungsprozess gewesen, warum wir jetzt gesagt haben, wir geben dem Antrag des Landtags und den Forderungen der Gewerkschaften nach, weil wir gesagt haben, das ist eine sehr konkrete Sache, weil sich bei diesen einzelnen Schichten oder Einsätzen am Wochenende und besonderen Feiertagen die Wechselschichtzulage nach der Interpretation der Gewerkschaften und der Betroffenen erübrigen würde. Es geht dann nicht darum, ob das jetzt ein besonderer Anreiz und Wertschätzung für den Polizeidienst ist. Das ist es nämlich nicht. Es ist tatsächlich, wenn jemand eine Erschwernis hat, deswegen bekommen es manche und manche nicht. Ich muss es immer auseinanderhalten, so schön wie das im politischen Raum anders dargestellt werden kann.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Herr Abgeordneter Kießling, Sie haben auch noch eine Nachfrage?

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Olaf Kießling AfD

Fragestunde

Ja, vielen Dank. Können Sie ungefähr sagen, wie viele Personen davon betroffen sind, also wie viele Personen hiervon profitieren würden und welche finanziellen Auswirkungen das in Summe auf den Landeshaushalt hat? Was es für Auswirkungen auf den Landeshaushalt hat, würde ich Ihnen dann, wenn der Antrag zum gleichen Thema behandelt wird, sagen können, aber was die Personen betrifft, das können wir nicht sagen.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Die Möglichkeiten zu den Nachfragen haben sich damit auch erschöpft. Wir rufen die Anfrage in der Drucksache 7/9607 auf. Herr Abgeordneter Kalich.

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Ralf Kalich Die Linke

Fragestunde

Nachnutzung des Geländes der Polizeiinspektion in Schleiz Nach Kenntnis des Fragestellers ist der Umzug der Polizeiinspektion in Schleiz in den Neubau für das Jahr 2026 vorgesehen. Das besagte Gelände, das eine Liegenschaft des Landes ist, kann dann anders genutzt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Grundstücke in welcher jeweiligen Größe befinden sich auf dem derzeitigen Gelände der Polizeiinspektion in Schleiz? 2. Wer entscheidet zu welchem Zeitpunkt über die Nachnutzung des nachgefragten Geländes? 3. Ist in diesem Zusammenhang gegebenenfalls vorgesehen, dass die Nachnutzung auch durch unterschiedliche Nutzer erfolgen kann und wenn nein, warum nicht? 4. Besitzt die Stadt Schleiz ein Vorkaufsrecht für das nachgefragte Gelände und wenn ja, besteht das Vorkaufrecht nur dann, wenn das gesamte nachgefragte Gelände von der Stadt Schleiz erworben wird? Danke.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Frau Staatssekretärin Schönig, bitte.

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich, Nachnutzung des Geländes der Polizeiinspektion in Schleiz, beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das derzeitige Gelände der Polizeiinspektion Saale-Orla-Kreis mit Sitz in Schleiz besteht aus drei Grundstücken mit einer Gesamtgröße von 12.728 Quadratmetern. Dieses besteht aus den Grundstücken in der Gemarkung Schleiz, Flur 1, Flurstück 795/1 mit 7.232 Quadratmetern mit der Lage Am Schloß 3, Flurstück 795/2 mit 1.010 Quadratmetern mit der Lage Am Schloß, und Flurstück 795/4 mit 4.486 Quadratmetern mit der Lage Alter Berg 7. Zu Frage 2: Zunächst wird das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales rechtzeitig vor der Fertigstellung des Neubaus für die Polizeiinspektion Saale-Orla in Schleiz prüfen, ob es eine Nachnutzung aus dem Geschäftsbereich geben wird. Falls die polizeiliche Nutzung aufgegeben werden soll, ist eine weitere Verwendung der Liegenschaft für Landeszwecke bzw. Landeseinrichtungen zu prüfen. Die Prüfung des Landesbedarfs obliegt grundsätzlich dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr im Benehmen mit dem Thüringer Finanzministerium. Die hierzu erforderliche Beteiligung der Ressorts kann in Abstimmung mit dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr durch das bislang nutzende Ressort initiiert werden. Der Zeitpunkt einer Nachnutzung ist abhängig von der Aufgabe der bestehenden polizeilichen Nutzung. Falls kein anderweitiger Landesbedarf an dieser Liegenschaft bestehen sollte, ist die Liegenschaft gemäß der Landeshaushaltsordnung zu verwerten. Für die Veräußerung ist das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr im Auftrag des Thüringer Finanzministeriums zuständig. Zu Frage 3: Eine Nutzung durch unterschiedliche Nutzer ist in Abhängigkeit von einem möglichen Landesbedarf grundsätzlich denkbar. Da noch keine Prüfung zur Nachnutzung erfolgte, kann hierzu noch keine konkrete Antwort gegeben werden. Und zu Frage 4: Grundsätzlich stehen der belegenden Kommune, in diesem Fall der Stadt Schleiz, die im Baugesetzbuch geregelten bauplanungsrechtlichen Vorkaufsrechte zu, soweit deren jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden. Diese Rechte können sich auf Grundstücksteile beschränken, wenn das jeweilige Planungsrecht dies entsprechend vorgibt und die verbleibende Restfläche weiterhin wirtschaftlich genutzt oder in anderer Weise angemessen verwertet werden kann. Eine diesbezügliche bauplanungsrechtliche Prüfung der betreffenden Landesliegenschaft wurde bisher nicht vorgenommen. Dingliche Vorkaufsrechte sind im betreffenden Grundbuch von Schleiz, Blatt 411, nicht eingetragen. Ein lediglich schuldrechtlich vereinbartes Vorkaufsrecht ist nicht bekannt. Privatrechtliche Vorkaufsrechte können in der Regel nur für Grundstücke als Ganzes ausgeübt werden. Vielen Dank. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Keine Nachfragen!)

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Diana Lehmann

Fragestunde

Nachfragen erkenne ich nicht. Dann rufe ich auf die Anfrage in der Drucksache 7/9612. Frau Abgeordnete Hoffmann, bitte.

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Hoffmann AfD

Fragestunde

Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen – Fragen zum Schreiben an die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft In der gemeinsamen Sitzung der Planungsversammlung und des Regionalen Planungsbeirats der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen am 28. Februar 2024 erfolgte die Beratung und Beschlussfassung zu einem Schreiben – Positionspapier der RPG Südwestthüringen bezüglich der Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie im Regionalplan Südwestthüringen – an die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft. Inhalt des Schreibens ist nach Auskunft in der öffentlichen Sitzung vom 28. Februar 2024 unter anderem die Mitteilung, dass die im zweiten Änderungsentwurf des Landesentwicklungsprogramms festgeschriebene Fläche zur Ausweisung von Windvorranggebieten in der Region Südwestthüringen nicht erreichbar sei. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat das Ministerium respektive die Ministerin das Schreiben erhalten, wenn ja, wurde das Schreiben bereits beantwortet – bitte Zeitpunkt des Eingangs und der Beantwortung angeben –? 2. Welche Auffassung vertritt das Ministerium respektive die Ministerin zum Inhalt des Schreibens – bitte begründen –? 3. Gab es vor der Veröffentlichung des zweiten Änderungsentwurfs Gespräche mit Vertretern der Regionalen Planungsgemeinschaft, der Planungsversammlung oder des Planungsbeirats betreffend die Flächenvorgaben zur Ausweisung von Windvorranggebieten in der Region Südwestthüringen? 4. Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung, die Flächenvorgaben zur Ausweisung von Windvorranggebieten mittels Potenzialflächen zu ermitteln?

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Diana Lehmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Frau Staatssekretärin Schönig, bitte.

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete und sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Ja, das Schreiben mit dem Titel „Positionspapier der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen zu den im zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms festgelegten Flächenzielen für die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie“ ist am 8. März 2024 eingegangen. Eine Beantwortung ist noch nicht erfolgt. Zu Frage 2: Die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen vertritt in diesem Schreiben häufig einseitige, unsachgemäße und nicht mit geltendem Bundesrecht im Einklang stehende Positionen. Während die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen in ihrem aktuellen Entwurf zum sachlichen Teil der Regionalplanung Windenergie 2,3 Prozent der Regionsfläche für Vorranggebiete Windenergie ausgewiesen hat und die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen immerhin 1,21 Prozent, macht der Anteil für Südwestthüringen nur 0,35 Prozent aus. Während die Planungsgemeinschaft Ostthüringen zum Themenbereich „Windenergie“ einen in Kraft befindlichen Regionalplan aus dem Jahr 2020 vorweisen kann, die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen einen Planentwurf aus dem Jahr 2022 und die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen sogar aus dem Jahr 2023, verharrt die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen auf einem Planentwurf aus dem Jahr 2018. Der Beitrag Südwestthüringens ist insofern nicht annähernd so groß wie derjenige der übrigen Regionalen Planungsgemeinschaften. Aus Sicht der Landesregierung sind die Herausforderungen zur Verwirklichung der mittels des Landesentwicklungsprogramms vorzugebenden Flächenvorgaben in allen Landesteilen grundsätzlich gleich hoch. Der Nachholbedarf ist allerdings offensichtlich in Südwestthüringen größer als in vielen übrigen Landesteilen. Abhilfe kann nur die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen selbst schaffen. Sollte die Regionale Planungsgemeinschaft ihren angemessenen Beitrag zur Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie nicht leisten, dann entfällt die planerische Steuerung in allen Gebietskörperschaften Südwestthüringens. Die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen fordert Solidarität und eine noch stärkere Berücksichtigung der landschaftsräumlichen Gegebenheiten zu ihren eigenen Gunsten ein. Eine Verringerung der Flächenvorgabe für Südwestthüringen würde die Flächenvorgaben für die anderen Planungsregionen erhöhen, insbesondere in Nordthüringen und Mittelthüringen. Bereits jetzt liegen die regionalen Teilflächenziele für Nordthüringen und Mittelthüringen über denen von Südwestthüringen. Weniger Vorranggebiete Windenergie in Südwestthüringen bzw. in waldreichen Landesteilen würde die Zahl der Vorranggebiete Windenergie im Offenland, überwiegend im Bereich des Thüringer Beckens, erhöhen. Die im zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms enthaltenen Flächenvorgaben berücksichtigen die landschaftsräumlichen Besonderheiten aller Landesteile gleichermaßen fachlich fundiert und sind transparent und nachvollziehbar dargestellt. Seit der vierten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 20. Juli 2022 sind Landschaftsschutzgebiete für die Windenergienutzung geöffnet. Ein pauschales Festhalten an Landschaftsschutzgebieten als Tabubereiche durch die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen ist insofern weder rechtmäßig noch sachgerecht. In Bezug auf die Ermittlungen der Windhöffigkeit verweist die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen auf eigene für die Planungsregion Südwestthüringen vorliegende Berechnungen aus der Vergangenheit. Im zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms werden aktuellere, fachlich belastbare und bundesweit leicht zugängliche Windhöffigkeitsdaten aus dem Jahr 2022 verwendet. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz verpflichtet Thüringen, bis Ende 2032 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Diese Flächenvorgabe für Windenergie kann weder durch andere Energieträger kompensiert noch durch sonstige Lasten vermieden werden. Es handelt sich um bindendes Bundesrecht. Alles in allem ist das Positionspapier nicht hilfreich, wenn es um die Vermeidung des Klimawandels und die Umsetzung der Energiewende geht. Die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen sollte der Pflicht nachkommen, ihren Beitrag innerhalb Thüringens zu leisten. Zu Frage 3: Ja. Zu Frage 4: Eine potenzialbasierte Vorgehensweise ist sachgerecht, da sie die tatsächlichen landschaftsräumlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Mit dem zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen bilden weiterhin die regional unterschiedlichen Potenziale die Grundlage für die regionalen Teilflächenziele. Vielen Dank.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Frau Abgeordnete Hoffmann hat eine Nachfrage.

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Hoffmann AfD

Fragestunde

Ja, eine Nachfrage, Frau Staatssekretärin: Sie sagten ja schon, dass der zweite Änderungsentwurf der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen noch nicht vorliegt. Haben Sie Kenntnis darüber, wann der veröffentlicht wird?

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Nein.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Gut. Weiteren Nachfragebedarf kann ich nicht erkennen. Dann rufen wir auf in der Drucksache 7/9632 die Anfrage des Abgeordneten Walk. Herr Abgeordneter Walk. (Zuruf Abg. Walk, CDU: Ja, das bin ich!) So weit sind wir uns schon mal einig.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Kandidatur von Bürgermeistern und Landräten für Kommunalparlamente Im Jahr 2024 finden am 26. Mai 2024 gleichzeitig die Wahlen der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte sowie der Mitglieder von Stadt- und Kreisräten statt. In vielen Fällen kandidieren hauptamtliche Bürgermeister und Landräte ebenfalls für Kommunalparlamente. Aus Altersgründen oder durch Abwahl werden einige von ihnen aus ihren Ämtern ausscheiden. Die neu gewählten Kommunalparlamente werden sich jedoch aufgrund des von der Landesregierung auf den 26. Mai festgelegten Wahltermins gemäß § 13 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz bereits in der ersten Juniwoche konstituieren. Aufgrund der Fristen bis zur Übergabe der Amtsgeschäfte der Bürgermeister und Landräte gemäß §§ 25 und 29 Thüringer Kommunalwahlgesetz könnten sich für diejenigen, die eigentlich in Kommunalparlamente gewählt wurden, Amtshindernisse ergeben und diese dadurch ihr Kommunalwahlmandat nicht antreten. Insbesondere in den Stichwahlen am 9. Juni unterlegene Kandidaten wären davon betroffen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie kann der Wille der Wähler, welche noch amtierende, aber aus dem Amt ausscheidende hauptamtliche Bürgermeister und Landräte in Kommunalparlamente gewählt haben, praktisch umgesetzt werden? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann der hauptamtliche Bürgermeister oder Landrat das Amt des Stadtrats bzw. Kreisrats im Falle seiner Wahl annehmen? 3. Wäre die Problematik anders zu bewerten, wenn eine Stadt oder ein Landkreis über einen hauptamtlichen Beigeordneten verfügen würde? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Gesamtproblematik, falls ein gemeinsamer Wahltermin auf den Beginn eines Monats festgelegt würde, beispielsweise den 9. Juni? Ich will außerhalb des schriftlich Eingereichten schon mal anmerken, dass ich mitbekommen habe, dass die Antwort sehr umfangreich ist, insbesondere die Ausführungen zur Rechtslage. Ich würde hier schon ankündigen, dass die Ausführungen zur Rechtslage, wenn sie so detailliert sind, dass sie sozusagen mehrere Seiten füllen, dass das schriftlich nachgereicht werden kann und wir uns auf die Kernaussagen konzentrieren. Das wäre jetzt mein Angebot.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales. Frau Staatssekretärin Schenk, bitte.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich in der gebotenen Kürze wie folgt und würde dann bei den juristischen Hintergründen jeweils den Paragrafen nennen und auf die Erläuterung, was der Paragraf beinhaltet, mal verzichten. Aufgrund des Sachzusammenhangs werde ich die Fragen im Übrigen zusammenhängend beantworten. Die Landesregierung hat die Wahlen der Stadtratsund Gemeinderatsmitglieder, der Kreistagsmitglieder und der Ortschafts- und Ortsteilbürgermeister nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden auf den 26. Mai terminiert. Die Amtszeit der neu gewählten Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder beginnt damit nach § 13 Abs. 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes am ersten Tag des auf den Wahltag folgenden nächsten Monats. Das ist in unserem Fall der 1. Juni 2024. Die Termine für die Wahlen der hauptamtlichen Bürgermeister, Bürgermeisterinnen und Landräte werden nicht von der Landesregierung, sondern von den jeweils zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden festgesetzt. Mein Haus hat aber mit einem Rundschreiben vom Oktober 2023 die Rechtsaufsichtsbehörden gebeten, auch bei diesen Kommunalwahlen wegen der Synergieeffekte einen einheitlichen Wahltag festzulegen. Gleichwohl wurde darauf hingewiesen, dass vor der Festsetzung des konkreten Wahltermins eine Abstimmung mit der jeweiligen Gemeinde bzw. dem Landkreis erfolgen soll. Ich verweise auf die Anfrage des Abgeordneten Bühl, wo wir das gerade schon mal exerziert haben, weil es eben örtliche Besonderheiten geben kann, die das notwendig machen. Die Amtszeiten dieser neu gewählten Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Landräte beginnen am Tag nach der Annahme der Wahl, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeiten der vorhergehenden Bürgermeister oder Landräte. Diese enden bei den zuletzt im April 2018 gewählten OB, Landräten und Bürgermeistern am 30. Juni 2024, sodass die Amtszeit der neu gewählten kommunalen Wahlbeamten nach Annahme der Wahl frühestens am 1. Juli 2024 beginnen kann. In diesem Zusammenhang wurde von Abgeordnetem Walk in der Vorbemerkung der Mündlichen Anfrage angesprochen, ob es Amtsantrittshindernisse für die Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder gibt. In § 23 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bzw. in § 102 Abs. 4 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung ist das geregelt. Ich verzichte jetzt auf die Darstellung des Inhalts dieser beiden gerade genannten Paragrafen. Man kann zusammenfassend nämlich sagen: Ein Amtsantrittshindernis nach den vorgenannten Bestimmungen, also diesen beiden Paragrafen, liegt nur dann vor, wenn die aus dem Amt ausscheidenden Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte gleichzeitig Gemeinderatsmitglieder bzw. Kreistagsmitglieder sind. Das kommt natürlich nur zum Tragen, wenn sich die Amtszeiten der neu gewählten Mandatsträger mit den Amtszeiten der aus dem Amt scheidenden Kommunalwahlbeamten quasi überlappen, also sich überschneiden. Neben der Überschneidung der Amtszeiten ist es für das Amtsantrittshindernis erforderlich, dass die gewählten kommunalen Mandatsträger das Amt auch angenommen haben. Das heißt, sie müssen gegenüber dem Wahlleiter wirksam die Annahme der Wahl erklärt haben. Wann gilt jetzt die Wahl als angenommen? Die Wahl gilt als angenommen, wenn die gewählte Person nicht innerhalb der vorgenannten Wochenfrist die Wahl durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Wahlleiter ablehnt. Bis zu einer wirksamen Erklärung der Annahme der Wahl als Gemeinderatsmitglied oder als Kreistagsmitglied besteht also die Gefahr einer Ämterhäufung bei ein und derselben Person nicht, also zumindest praktisch nicht, weil sie die Wahl noch nicht angenommen hat. Wie bei den letzten Gemeinderats- und Kreistagswahlen im Jahr 2019 werden aufgrund der in § 29 Thüringer Kommunalwahlgesetz vorgesehenen Frist bis zum Beginn der Amtszeit am 1. Juni 2024 möglicherweise noch nicht alle Gewählten schriftlich die Annahme ihrer Wahl erklärt haben, sodass die Amtsantrittshindernisse in dieser Zeit noch nicht zum Tragen kommen können. Das Vorliegen des Amtsantrittshindernisses hängt also entscheidend davon ab, zu welchem Zeitpunkt die jeweils gewählte Person die Annahmeerklärung wirksam abgibt bzw. die vorgenannte Fiktion des § 29 greift. Kommunalwahlrechtliche Fristen zur endgültigen Festlegung der Wahlergebnisse durch den zuständigen Wahlausschuss und der sich daran anschließenden Benachrichtigung der Gewählten sind weder im Thüringer Kommunalwahlrecht noch in der Kommunalwahlordnung vorgesehen. Die Terminsetzung obliegt jeweils dem zuständigen unabhängigen Wahlorgan. Ich komme jetzt noch mal zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der hauptamtliche Bürgermeister oder Landrat das Amt des Gemeinderates, Stadtrates oder Kreisrates annehmen kann, wenn die von mir vorhin genannten Amtsantrittshindernisse zum Tragen kommen. Ich möchte da auf die Ausnahmeregelung in § 23 Abs. 4 Satz 2 bzw. schon von mir genannten § 102 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung verweisen. Danach kann das von der Unvereinbarkeit betroffene gewählte Gemeinderatsmitglied oder Kreistagsmitglied, das dieses Amtsantrittshindernis vermeiden will, da er quasi noch in dem anderen Dienstverhältnis steht, sich beurlauben lassen. Diese gesetzlichen Regelungen gelten unabhängig davon, ob eine Stadt oder ein Landkreis einen hauptamtlichen Beigeordneten hat. Auch die Festsetzung des Wahltermins durch die Landesregierung ändert an diesen gesetzlichen Bestimmungen nichts. Mit den vorgenannten Ausnahmeregelungen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Unvereinbarkeit in den vorgenannten Fällen gesehen und eine Möglichkeit geschaffen, das Amt als Gemeinderatsmitglied oder Kreistagsmitglied dennoch anzunehmen, ohne gänzlich aus dem bestehenden Dienst- oder Arbeitsverhältnis als hauptamtlicher Bürgermeister oder Landrat ausscheiden zu müssen. Die Beurlaubung aus diesem Dienstoder Arbeitsverhältnis ohne Bezüge für hauptamtliche OB, Bürgermeister und Landräte richtet sich nach den Bestimmungen des Thüringer Beamtengesetzes. Sie finden die Details in § 67 Abs. 1. Die Voraussetzungen dürften bei der Wahl einer Kommunalvertretung in der Regel erfüllt sein. Daneben ist im jeweiligen Einzelfall natürlich vor Ort zu entscheiden, ob dienstliche Gründe der Gewährung des beantragten Sonderurlaubs ohne Bezüge durch den jeweiligen Bürgermeister hauptamtlich oder Landrat entgegenstehen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Herr Abgeordneter Schubert hat eine Nachfrage.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, ein hoch spannendes Thema. Ich habe die Nachfrage: Wenn sich jetzt zum Beispiel ein aktuell amtierender Oberbürgermeister für den Stadtrat wählen lässt und dann am Tag der Mandatsannahme, also in der ersten Juniwoche, zum Beispiel noch in die Stichwahl involviert ist, also gar nicht weiß, ob er möglicherweise so ein Amtshindernis dann in Zukunft hätte, müsste er sich denn dann, um dieses Mandat im Gemeinderat anzunehmen, schon am 1. Juni beurlauben lassen?

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Schenk

Fragestunde

Er müsste sich beurlauben lassen, wenn er die Wahl angenommen hat. In dem Fall ist er ja noch kein gewählter Oberbürgermeister, also müsste er sich nicht beurlauben lassen. Aber Sie meinen, weil er amtierender Oberbürgermeister ist, müsste er sich dann beurlauben lassen?

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Um das Stadtratsmandat anzunehmen.

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Schenk

Fragestunde

Aus meiner Sicht, ja. Denn er ist ja amtierender Oberbürgermeister. Das Ziel der Gewaltenteilung ist ja, dass er nicht gleichzeitig in dem einen Gremium Oberbürgermeister sein kann und auf der anderen Seite sich selbst im Stadtrat beteiligt.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Dann würde ich die zweite Nachfrage noch anschließen wollen. Wenn ich darf, Frau Präsidentin?

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Diana Lehmann

Fragestunde

Gern.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Das heißt, in der umgedrehten Variante dieser Fallkonstellation kann er das Mandat im Gemeinderat nicht annehmen, wenn er sich nicht gleichzeitig beurlauben lässt am 1. Juni?

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Schenk

Fragestunde

Das würde sich auf den ersten Blick jetzt für mich so darstellen. Aber ich kann bzw. wir können das gern noch mal, wenn sich das aus den Ausführungen für Sie nicht klar ergeben hat, schriftlich beantworten. Aber aus meiner Sicht ist das so, nachdem was ich jetzt gerade mit Verweis auf diese Beurlaubung klargestellt habe. Andererseits – das hatte ich auch ausgeführt – ist bei der Beurlaubung noch zu beachten, dass man natürlich die Beurlaubung nicht als gesetzt sehen kann, sondern die Beurlaubung ist ja nur dann möglich, wenn keine dienstlichen Gründe dagegensprechen usw., was ich jetzt gerade zum Schluss ausgeführt habe. Insofern wäre jetzt noch die Frage zu prüfen – das entnehme ich jetzt zumindest Ihrer Nachfrage –, ist das notwendig, denn es kann sich ja dann, wenn er zum Beispiel nicht beurlaubt wäre, automatisch zur Versagung des Mandats führen. Das scheint mir jetzt auch eher problematisch zu sein, also würden wir das schriftlich beantworten.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Herr Abgeordneter Walk hat ebenfalls noch Nachfragebedarf signalisiert.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Danke erst mal für die umfangreichen Ausführungen, Frau Staatssekretärin. Ich habe noch eine Verständnisfrage, ob ich das in der Kürze der Zeit, in den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten richtig erfasst habe. Entscheidend für ein Amtshindernis – sogenannte Ämterhäufung haben Sie es genannt – ist ausschließlich – das ist auch nachvollziehbar – die schriftliche Annahme der Wahl. Das ist die erste Hürde, die man überspringen muss.

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Schenk

Fragestunde

Richtig.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Wenn man die übersprungen hat, ist eine Ämterhäufung nicht mehr möglich. Dann bleibt aber dennoch der Ausweg nach beispielsweise § 102 Abs. 4, indem man sich beurlauben lässt. Die Frage ist ja immer: Wie kommt man aus der Situation raus? Das ist, was ich als Kern Ihrer Ausführungen festgehalten habe.

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Schenk

Fragestunde

Genau. Man kann im Prinzip zusammenfassend sagen, entweder Sie nehmen die Wahl möglichst spät an und dann ist quasi das Problem durch Zeit schon erledigt, weil eine Wahlentscheidung vorliegt. Oder Sie nehmen eben diesen Sonderurlaub in Anspruch.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Genau. Alles klar. Danke.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Weitere Nachfragemöglichkeiten gibt es dann nicht mehr, wenn Herr Walk keine weitere Nachfrage hat. Dann rufe ich auf in der Drucksache 7/9637 die Anfrage des Abgeordneten Kemmerich. Herr Kemmerich ist gerade nicht da. Übernimmt jemand? Herr Bergner übernimmt.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Entschuldigung, Frau Präsidentin, für die kleine Panne. Zukunft des Deutschlandtickets in Thüringen Thüringen ist das bisher einzige Bundesland, welches die Anwendung des beliebten Deutschlandtickets im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gesetzlich vorschreibt. Mit der Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr wurde zum 1. Oktober 2023 den Aufgabenträgern des ÖPNV diese Auflage erteilt und zugleich wurden die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, einen entsprechenden Nachteilsausgleich für die Unternehmen zu schaffen. Thüringen spielt damit eine wesentliche Vorreiterrolle bei der Ausgestaltung des notwendigen Rechtsrahmens. Jedoch ist aus den Medien zu entnehmen, dass das Gesamtprojekt Deutschlandticket immer wieder debattiert wird und offenbar noch nicht auf Dauer gesichert ist. Kollege Kemmerich fragt die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung aktuell zur Wirksamkeit, der erreichten Marktdurchdringung, der technischen Umsetzung und der notwendigen Finanzierung seit der Einführung des Deutschlandtickets in Thüringen bis jetzt vor? 2. Sind die notwendigen Voraussetzungen zur Fortführung des Angebots in diesem und dem kommenden Jahr geschaffen und wenn nein, wann werden diese geschaffen? Bitte den aktuellen Stand, insbesondere zur Finanzierung durch Bund, Land und Aufgabenträger aufschlüsseln. Danke schön.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Frau Staatssekretärin Schönig, bitte.

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Einführung des Tarifs Deutschlandticket zum 1. Mai 2023 hat zu einer erheblichen Steigerung der ÖPNV-Nutzung deutschland- und thüringenweit geführt. Neben den Umsteigern aus den bisherigen Abonnements gibt es einen etwa gleich großen Anteil von Kunden, die den ÖPNV zwar schon bisher, aber nicht so intensiv wie nunmehr mit dem Deutschlandticket genutzt haben. Der Anteil an Neukunden wird auf etwas unter 10 Prozent geschätzt. Aus Sicht der Landesregierung ist es wünschenswert, diese Zahl zu erhöhen, wozu aber im Wesentlichen eine Angebotssteigerung des ÖPNV, insbesondere im ländlichen Raum, notwendig ist. Die technische Umsetzung konnte dank des großen Engagements aller Verkehrsunternehmen in Thüringen ohne größere Probleme erfolgen. Die Finanzierung erfolgt auf der Basis des zwischen Bund und Ländern vor der Einführung des Tarifs abgestimmten Betrags an Ausgleichsmitteln in Höhe von bundesweit 3 Milliarden Euro bzw. des auf Thüringen entfallenden Anteils von jeweils 19,9 Millionen Euro durch Bund und Land. Der Anteil des Bundes ist in § 9 Abs. 3 Regionalisierungsgesetz festgeschrieben, der Anteil des Landes im Landeshaushaltsplan Kapitel 10 02 Titel 682 10. Zu Frage 2: Das Angebot des Tarifs Deutschlandticket selbst ergibt sich aus § 9 Abs. 1 des Regionalisierungsgesetzes, die bundesseitige Absicherung der Finanzierung bis 2025, wie gerade gesagt, aus § 9 Abs. 2. Die landesseitige Finanzierung ist mit dem Landeshaushaltsplan 2024 für dieses Jahr sichergestellt. Eine entsprechende Aufnahme wird auch in den Entwurf des Landeshaushaltsplans 2025 erfolgen, wobei eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung bereits aufgrund des § 9 des Thüringer ÖPNV-Gesetzes gegeben ist. Die sich an die Aufgabenträger richtende Ausgleichsrichtlinie für nicht gedeckte Ausgaben im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket wird derzeit für das Jahr 2024 finalisiert und in Kürze veröffentlicht. Eine Fortschreibung für 2025 wird erst auf der Grundlage der Musterrichtlinien für das kommende Jahr erarbeitet werden können. Vielen Dank.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Es gibt eine Nachfrage von Herrn Abgeordnetem Bergner.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Zu welchem Zeitpunkt werden die Unternehmen wissen, mit welchen Beträgen sie konkret rechnen können?

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Das genaue Datum kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Das können wir aber nachreichen. Ich versuche, das zu eruieren. Und wenn wir es wissen, dann werde ich Ihnen das nachreichen.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Gut. Die Wahlergebnisse liegen noch nicht vor. Deswegen rufe ich noch eine weitere Anfrage auf in der Drucksache 7/9660. Herr Abgeordneter Thrum, bitte.

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Uwe Thrum AfD

Fragestunde

Gewährleistung der notfallmedizinischen Versorgung am Klinikstandort Pößneck Im Rahmen der Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/8590 in der Plenarsitzung vom 14. September 2023 teilte die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie mit, dass im Zuge der Umstrukturierungen die Sicherstellung der Notfallversorgung im Bereich der Chirurgie am Klinikstandort Pößneck nach einer medizinischen Ersteinschätzung nur noch für leicht eingestufte Fälle in Präsenzzeiten erfolgt, schwere Fälle würden primär durch den Rettungsdienst stabilisiert und umgehend nach Saalfeld verlegt. Mit Schreiben vom 26. September 2023 – Drucksache 7/8794 – führte die Ministerin zur bedarfsgerechten Versorgung des chirurgischen Fallgeschehens unter anderem aus, dass in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen die Überlassung eines weiteren Arztsitzes erforderlich sei. Das vorgelegte Konzept der Thüringen-Kliniken beschrieb die Ministerin mit Blick auf die anstehende Krankenhausreform als zielführend. Seit Beginn der Umstrukturierung am 1. Oktober 2023 wird nach mir vorliegenden Informationen vermehrt berichtet, dass der Rettungsdienst mit der Situation oftmals überfordert sei und Patienten an den umliegenden Krankenhäusern wegen Überlastung abgewiesen würden. Ich frage die Landesregierung: 1. Können nach § 18 Thüringer Krankenhausgesetz am Klinikstandort Pößneck in jedem Fall eine ausreichende Erstversorgung sowie weiterführende medizinische Maßnahmen insoweit abgesichert werden, als eine Gefährdung der Patienten durch Verlegung in andere Krankenhäuser nicht zu erwarten ist? 2. Ist die Überlassung eines weiteren Arztsitzes, um in fachärztlicher Tagespräsenz das bisherige chirurgisch aufkommende Fallgeschehen bedarfsgerecht versorgen zu können, bereits erfolgt und wenn nein, zu welchem Termin wäre dies zu erwarten? 3. An welchem Ort wird von welcher Fachkraft die Einschätzung und Differenzierung der Notfallpatienten in leichte und schwere Fälle bzw. die Zuweisung zum zuständigen Krankenhausstandort vorgenommen? 4. Wie häufig kam es nach Kenntnis der Landesregierung seit Beginn der Umstrukturierung am Klinikstandort Pößneck am 1. Oktober 2023 vor, dass Patienten aus dem Einzugsbereich Pößneck von den umliegenden Krankenhäusern in Saalfeld und Gera wegen Überlastung abgewiesen wurden?

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Diana Lehmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner, bitte.

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Heike Werner

Fragestunde

Danke schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Die Aufnahme und Behandlung von Notfallpatientinnen und -patienten ist in § 18 Thüringer Krankenhausgesetz geregelt. Gemäß § 18 ist ein Krankenhaus im Rahmen seines Versorgungsauftrags und seiner Leistungsfähigkeit zur Aufnahme und Versorgung von Notfallpatientinnen vorrangig verpflichtet. In Abstimmung mit den Trägern des Rettungsdienstes sind bedarfsgerechte Einrichtungen zur Behandlung von Notfallpatienten im Rahmen der Struktur der Krankenhäuser vorzusehen. Weiter bleibt nach § 18 Abs. 2 Thüringer Krankenhausgesetz bei eingeschränkten Möglichkeiten der Behandlung von Notfallpatientinnen aufgrund mangelnder Kapazität, medizinischer Ausstattung oder personeller Besetzung die Pflicht zur Notaufnahme unberührt. In jedem Fall sind eine ausreichende Erstversorgung sowie weiterführende medizinische Maßnahmen insoweit abzusichern, als eine Gefährdung der Patientinnen durch Verlegung in ein anderes Krankenhaus nicht zu erwarten ist. Dies ist vollumfänglich durch die Vorhaltungen in der Notfallversorgung am Krankenhausstandort Pößneck gewährleistet. Zu Frage 2: Nach Kenntnis der Landesregierung finden hierzu kontinuierlich die erforderlichen Gespräche und Abstimmungen zwischen dem Krankenhausträger und den zuständigen Akteuren statt. Die Umstrukturierung des Standorts Pößneck in einen sektorenübergreifenden ambulant-stationären Versorger wurde auch am 04.03.2024 in der dritten Sitzung des gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V unter Leitung des Gesundheitsministeriums thematisiert. In dieser Sitzung wurde der gemeinsame Wunsch der Akteure nach einem konkreten Handlungsrahmen thematisiert, der es wie am Beispiel des Krankenhausstandorts in Pößneck in der Frage der Überlastung von Arztsitzen oder der Errichtung von Institutsambulanzen ermöglichen soll, Lösungen zu entwickeln, um weiterhin eine gute, wohnortnahe medizinische und pflegerische Versorgung sicherzustellen. Hierfür hat das Gremium einen Arbeitsausschuss gebildet, der anhand konkreter Fälle inklusive Pößneck dem gemeinsamen Landesgremium entsprechende Umsetzungsvorschläge zuarbeiten wird. Zu Frage 3: Im präklinischen Bereich, insbesondere beim Rettungsdienst, erfolgt die Ersteinschätzung zu Notfallpatientinnen am Einsatzort. Hierbei haben sich in den letzten Jahren zur strukturierten Erhebung der Anamnese von Notfällen verschiedenste Schemata etabliert. Gemäß Nummer 7.1 Absatz 3 Satz 5 des Landesrettungsdienstplans für den Freistaat Thüringen trifft die Entscheidung, in welche für die weitere Versorgung geeignete und am schnellsten erreichbare Behandlungseinrichtung der Notfallpatient/die -patientin transportiert wird, die Einsatzleitung am Notfallort bzw. bei größeren Notfallereignissen sind es gemäß § 17 Abs. 1 Thüringer Rettungsdienstgesetz die rettungsdienstliche Einsatzleitung jeweils in Abstimmung mit der zuständigen Zentralen Leitstelle. Gemäß Nummer 7.1 Absatz 4 Satz 1 des Landesrettungsdienstplans hat die Einsatzleitung am Notfallort der Notarzt, wenn dieser nicht anwesend ist, der Transportführer des zuerst am Notfallort eintreffenden Rettungsfahrzeugs, das heißt der Notfallsanitäter oder die Notfallsanitäterin. In Krankenhäusern wird die Ersteinschätzung der Behandlungsdringlichkeit nach dem sogenannten Manchester-Triage-System vorgenommen. Dieses Manchester-Triage-System ist ein standardisiertes Verfahren zur systematischen Ersteinschätzung bzw. Triage der Behandlungsdringlichkeit von Patientinnen und Patienten in Rettungsstellen bzw. Notaufnahmen. Triage bezeichnet dabei die Methodik, den Schweregrad der Erkrankung bzw. der Verletzung innerhalb kurzer Zeit zu erkennen und mittels Kategorisierung eine Einstufung der Behandlungsdringlichkeit vorzunehmen. Die schnelle und sichere Festlegung der Behandlungspriorität ist Grundvoraussetzung, um eine dringliche notwendige medizinische Behandlung gegebenenfalls sofort einleiten zu können. Medizinische Fachkräfte, also Ärztinnen und Ärzte, sowie speziell geschulte, erfahrene Pflegekräfte ermitteln standardisiert und systematisch anhand der geschilderten Symptome der Patientinnen und Patienten die Erkrankungs- bzw. Verletzungsschwere und ordnen dieser eine farbkodierte Kategorie im fünfstufigen Manchester-Triage-System zu. Dabei entsprechen die verschiedenen Kategorien den unterschiedlichen Behandlungsprioritäten, das heißt: Kategorie Rot – sofortige Behandlung, alle anderen laufenden untergeordneten Tätigkeiten werden sofort unterbrochen, um diese Behandlung unmittelbar einzuleiten; Kategorie Orange – sehr dringende Behandlung, die Behandlung sollte innerhalb von 10 Minuten eingeleitet werden; Kategorie Gelb – dringende Behandlung, die Behandlung sollte innerhalb von 30 Minuten eingeleitet werden; Kategorie Grün – normal, die Behandlung sollte innerhalb von 90 Minuten eingeleitet werden; Kategorie Blau – nicht dringend, die Behandlung sollte innerhalb von 120 Minuten eingeleitet werden. Das Manchester-Triage-System wird mittlerweile in vielen, vor allem europäischen Ländern, also auch in Deutschland, eingesetzt und findet sich in seiner Anwendung in der Notfallversorgung am Krankenhausstandort Pößneck konsequent wieder. Zu Frage 4: Die Landesregierung hat keine Kenntnisse über derartige Fälle. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Herr Abgeordneter Thrum hat eine Nachfrage.

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Uwe Thrum AfD

Fragestunde

Sehr geehrte Ministerin, mir liegt hier eine Meldung vom Rettungsdienst des Saale-Orla-Kreises vor. Ein Mitarbeiter schreibt: Was jetzt momentan im Bereich Pößneck mit Notfallpatienten passiert, geht gar nicht mehr. Wir bekommen die Patienten nur noch mit Diskussionen los. Saalfeld ist permanent überlastet, Gera ständig überregional abgemeldet, Pößneck kann nur bedingt aufnehmen und den Ärger bekommen wir als Rettungsdienst ab. – Sie beschreiben, dass nach § 18 des Thüringer Krankenhausgesetzes im Prinzip die Versorgung am Klinikstandort Pößneck gewährleistet ist. Wie beurteilen Sie diesen Widerspruch? Sehen Sie selbst einen Widerspruch zwischen dem, was Sie gesagt haben, und dem, was der Praktiker vor Ort mitteilt?

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Heike Werner

Fragestunde

Also, zum Ersten sehe ich da keinen Widerspruch. Denn ich hatte es schon berichtet, es ist immer so, dass das Krankenhaus für die Notfallversorgung zuständig ist. Wenn aber, und das kann immer passieren, aufgrund verschiedener Umstände hier ein Notfall nicht aufgenommen werden kann, dann wird er ganz normal in ein anderes Krankenhaus weitergegeben. Sie haben es ja beschrieben, das betrifft nicht nur Pößneck, das ist auch in anderen Notfallaufnahmen der Fall, zum Beispiel, wenn aufgrund von Krankheitsfällen oder Ähnlichem hier eine Abnahme erst nicht möglich ist, dann gibt es eine entsprechende Rettungskette, die dann schaut, in welchem anderen Krankenhaus diese Notfallaufnahme ermöglicht wird. Wie gesagt, in dringlichen Fällen muss die Notfallaufnahme aufnehmen, und das wird auch getan. Zu dem Fall, den Sie gerade geschildert haben, kann ich nur darum bitten, das konkrete Datum, den konkreten Fall mitzuteilen, dann gehen wir dem auch nach. Bisher habe ich zumindest nur so anonym pauschal gehört, aber nichts Konkretes und darum würde ich Sie bitten.

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Diana Lehmann

Fragestunde

Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Ich schließe damit für heute den Tagesordnungspunkt 46 und rufe erneut auf die Tagesordnungspunkte 34 bis 36 und 39 bis 44, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9651 dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9647 Abgegebene Stimmen 79, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 79. Auf den Wahlvorschlag entfallen 55 Jastimmen, 23 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit von zwei Dritteln des Landtags nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, ob eine Wahlwiederholung mit der gleichen Wahlbewerbung gewünscht wird.

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André Blechschmidt Die Linke

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Frau Präsidentin, wir würden gern eine Unterbrechung beantragen.

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Diana Lehmann

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Ich würde gern noch alle Wahlergebnisse vortragen, wenn das in Ordnung ist.

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André Blechschmidt Die Linke

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Gern. Aber nach dem Verkünden der Wahlergebnisse würden wir eine Unterbrechung von mindestens 10 Minuten beantragen.

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Diana Lehmann

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Gut. Alles klar. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/9698 dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9647 Abgegebene Stimmen 79, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 79. Auf den Wahlvorschlag entfallen 47 Jastimmen, 28 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere dem eingetragenen Verein „Vielfalt Leben – QueerWeg Verein für Thüringen“ zur Wahl. Ich gehe davon aus, dass der Verein die Wahl annimmt. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9684 Abgegebene Stimmzettel 79, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 78. Auf den Wahlvorschlag entfallen 20 Jastimmen, 54 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD, ob Wahlwiederholung mit dem gleichen Wahlbewerber gewünscht ist. Sie signalisieren, dass das der Fall ist. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/9692 Abgegebene Stimmzettel 79, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 79. Auf den Wahlvorschlag entfallen 53 Jastimmen, 23 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Auch hier gehe ich davon aus, dass Sie nach der Sitzungsunterbrechung signalisieren, wie es mit der Wahlwiederholung weitergehen soll. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9676 Abgegebene Stimmzettel 79, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 79. Auf den Wahlvorschlag entfallen 22 Jastimmen, 55 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich. Tagesordnungspunkt 41 Teil eins Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9677 Abgegebene Stimmzettel 79, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 79. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 52 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion, ob eine Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber gewünscht ist. (Zuruf Abg. Jankowski, AfD: Ja!) Ja, das wir signalisiert. Tagesordnungspunkt 41 Teil zwei Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9678 Abgegebene Stimmzettel 79, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 79. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 48 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD, ob eine Wahlwiederholung mit dem gleichen Bewerber gewünscht wird. Das ist der Fall. Tagesordnungspunkt 42 Teil eins Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9679 Abgegebene Stimmzettel 79, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 79. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 51 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion, ob die Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber gewünscht ist. (Zuruf Abg. Jankowski, AfD: Ja!) Das wird signalisiert. Tagesordnungspunkt 42 Teil zwei Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9680 Abgegebene Stimmzettel 79, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 78. Auf den Wahlvorschlag entfallen 28 Jastimmen, 49 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD, ob auch hier die Wiederholung mit dem gleichen Wahlbewerber gewünscht ist. (Zuruf Abg. Jankowski, AfD: Ja!) Das ist der Fall. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 43 Teil eins Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9681 Abgegebene Stimmzettel 79, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 79. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 46 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage auch hier in Richtung der AfD, ob die Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber gewünscht ist. (Zuruf Abg. Jankowski, AfD: Ja!) Auch das ist der Fall. Tagesordnungspunkt 43 Teil zwei Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9682 Abgegebene Stimmzettel 79, ungültige Stimmzettel 2, gültige Stimmzettel 77. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 45 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage auch hier die vorschlagende Fraktion der AfD, ob eine Wiederholung mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber gewünscht ist. (Zuruf Abg. Jankowski, AfD: Ja!) Auch das ist der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9683 Abgegebene Stimmen 79, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 78. Auf den Wahlvorschlag entfallen 21 Jastimmen, 56 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD, ob eine Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Bewerber gewünscht ist. (Zuruf Abg. Jankowski, AfD: Ja!) Das ist auch hier der Fall. Damit unterbrechen wir kurz zur Frage der Wahlwiederholung. Herr Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Ja, bevor ich mich zur Wahlwiederholung äußere, würde ich gern eine Unterbrechung von – ich sage mal – 20 Minuten beantragen.

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Diana Lehmann

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Alles klar, dann kommen wir hier wieder zusammen um 16.05 Uhr. Ich würde die Beratung jetzt fortsetzen und damit noch mal die Tagesordnungspunkte 34 bis 36 und 39 bis 44 aufrufen. Die Frage ist in Richtung der vorschlagenden Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, ob für den Tagesordnungspunkt 34 und für den Tagesordnungspunkt 39 die Wahlwiederholung gewünscht ist. Herr Abgeordneter Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Danke, Frau Präsidentin. Für die Tagesordnungspunkte 34 und 39 wird für diesen Tag und für den morgigen Tag keine Wahlwiederholung beantragt.

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Diana Lehmann

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Vielen Dank. Dann schließen wir für heute diese Tagesordnungspunkte. Vielleicht für die Transparenz: Wir haben jetzt die Tagesordnungspunkte 9 und 10 gesetzt und danach würde ich vorschlagen, den Tagesordnungspunkt 8 a und b und danach den Tagesordnungspunkt 16 aufzurufen – nur für diejenigen, die dazu sprechen wollen, dürfen und müssen, damit sie sich ein bisschen darauf einstellen können. Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 9 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9616 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Malsch, bitte.

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Marcus Malsch CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne, ganz besonders liebe Kolleginnen und Kollegen der Forstanstalt und des Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrums aus Gotha, ich möchte Ihnen kurz begründen, warum wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Die Begründung ist relativ einfach: Wald muss Wald bleiben. (Beifall CDU, AfD) Im Wald sollen Bäume wachsen, keine Windräder. Davon ist nämlich im Waldgesetz an keiner Stelle die Rede. Mit dem vorliegenden Entwurf soll ein für alle Mal klargestellt werden, dass die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen nicht zu den Aufgaben der Landesforstanstalt gehören und es nicht zulässig sein soll, Landeswaldflächen Dritten zu überlassen oder Dritten Rechte zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf den im Eigentum der Forstanstalt stehenden Flächen zu gewähren. Werte Kolleginnen und Kollegen, das Thüringer Waldgesetz heißt übrigens mit vollständigem Namen „Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft“. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Be- wirtschaftung, hört, hört!) Bitte einfach mal auf der Zunge zergehen lassen. Da hat der Gesetzgeber schon im Titel des Gesetzes eindeutig beschrieben, was er vom Wald erwartet, und umgekehrt, was der Wald von seinen Bewirtschaftern erwarten kann. Das hat man übrigens in Gesetzen selten. Und wenn schon die Forstanstalt – getrieben von linksgrüner Windradideologie in Regierung und Landtagsfraktionen – nicht von allein Abstand davon nimmt, Bäume durch Windräder zu ersetzen, dann müssen wir das der Forstanstalt eben auftragen, auftragen durch ein Gesetz, das die Aufgaben der Forstanstalt definiert und das nunmehr künftig regeln soll, was eben nicht zu den Aufgaben der Landesforstanstalt als Bewirtschafter des ihr übertragenen Staatswalds gehört. Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn schon ein allgemeiner Schutz unseres Waldes vor dem Verfassungsgericht gescheitert ist, so soll dieses Gesetz uns und unsere Kinder, Klima, Boden, Wasserhaushalt und Luft und den Lebensraum unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt wenigstens auf knapp 40 Prozent der Gesamtwaldfläche Thüringens, nämlich den Landeswald, vor Windrädern schützen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Diana Lehmann

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Ich rufe zunächst für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Wahl auf.

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Laura Wahl GRÜNE

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Vertreter von ThüringenForst, uns liegt ein Gesetzesänderungsantrag von der CDU vor, mit dem ThüringenForst die Nutzung der Windenergie untersagt werden soll. Der Wortlaut dieses Entwurfs entspricht ziemlich genau einem Entschließungsantrag zur Waldgesetzänderung aus dem letzten Dezember. Die Landesregierung hat dazu mittlerweile Stellung genommen. Hier kann man nachlesen, dass das von der CDU angestrebte Windkraftverbot für ThüringenForst im Konflikt mit bundesrechtlichen Vorgaben steht. (Beifall DIE LINKE) Ganz konkret steht hier: Bundesgesetze und die sich daraus ergebenden Pflichten binden die öffentliche Hand ausnahmslos. Die Landesforstanstalt ist Teil der öffentlichen Hand in Thüringen. – Allein aus diesen Gründen, dass den Vertretern von ThüringenForst hier aufgegeben wird, etwas Unrechtliches mit dem Bundesgesetz umsetzen zu müssen, ist dieser Antrag schon abzulehnen. Zudem wird in der Drucksache der Landesregierung auf die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen für ThüringenForst und auf die Schwierigkeit hingewiesen, den Waldumbau auf den durch die Klimakrise geschädigten Flächen, von denen es mittlerweile unzählige gibt, zu finanzieren. Als Bündnisgrüne haben wir bereits im Dezember gegen den Antrag gestimmt und werden ihn selbstverständlich auch weiterhin ablehnen. Es hilft ja häufig bei Regelungen ein Blick über den Horizont und in diesem Fall ein Blick in die Nachbarländer und andere Bundesländer in Deutschland, wie die das handhaben. Hier mal ein paar Beispiele: Schauen wir zunächst in unser Nachbarland Hessen, in dem die CDU seit 25 Jahren ununterbrochen die Landesregierung stellt. Das Ergebnis: 60 Prozent der installierten Windenergieleistung stehen auf Waldflächen. Der Landesbetrieb HessenForst bietet auf der Grundlage eines Windenergieprogramms im Staatswald aktiv eigene Flächen für die Nutzung der Windenergie an. Und nicht nur das – in dem Bieterverfahren werden neben dem Kriterium Wirtschaftlichkeit zusätzlich auch die kommunale und regionale Wertschöpfung sowie die Bürgerbeteiligung gewichtet. Schauen wir doch in das CDU-mitregierte BadenWürttemberg. Auch hier befinden sich 61 Prozent der installierten Windkraftleistung auf Waldflächen. Auch hier vermarktet der Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg aktiv eigene Flächen zur Windkraftnutzung im Staatswald und führt regelmäßig Angebotsverfahren durch. Oder wir schauen in ein weiteres waldreiches Bundesland: Bayern. Dort stehen 31 Prozent der installierten Windenergieleistung auf Waldflächen. Die Bayerischen Staatsforsten werben auf ihrer Homepage mit dem Slogan „Ihr Partner für Windenergie“. Im waldreichen Rheinland-Pfalz ist die CDU zwar nicht an der Landesregierung beteiligt, aber auch dort nutzen CDU-Landräte ganz bewusst Windkraftflächen im Wald. Der für die Energiewende vorbildliche Rhein-Hunsrück-Kreis hätte sonst nicht der erste CO -neutrale Landkreis Deutschlands werden 2 können. Selbst in den waldärmeren Bundesländern findet ein Umdenken statt. So hat der CDU-Forstminister in Sachsen-Anhalt erst kürzlich einen Entwurf zur Änderung des Waldgesetzes eingebracht, allerdings nicht wie hier in Thüringen ein Verbot – ganz im Gegenteil. Dort soll nun die Nutzung der Windkraft ermöglicht werden. Ich glaube, all diese Beispiele zeigen sehr deutlich, dass viele Bundesländer sich eben bewusst für diesen Weg entschieden haben, zu sagen, im Wald an bestimmten Stellen ist Windenergie ein großer Nutzen. Man muss aus dieser Erkenntnis ganz deutlich sagen, dass sich die Thüringer CDU hier ganz allein auf dem Holzweg befindet. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Thüringer CDU will also einen ganz anderen, nämlich einen diametral entgegengesetzten Weg gehen. Wenn sie einen solchen Weg gehen will, dann würde man vermuten, dass sie dafür eigentlich sehr gute Gründe anführen würde. Eine solche Begründung bleibt die Fraktion aber vollständig schuldig. Im Begründungstext des Antrags finden sich lediglich ein paar Allgemeinsätze zum Waldschutz. Bestimmte Tatsachen werden dabei wie immer unterschlagen, zum Beispiel, dass die Auswirkungen der Windenergie auf Mensch, Natur und Landschaft in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren selbstverständlich im Offenland wie auch in Waldgebieten gleichermaßen geprüft werden oder dass Flächen, die aus naturschutzfachlicher Sicht nicht für die Nutzung der Windenergie geeignet sind, ausgeschlossen werden, unabhängig davon, ob sie in Waldgebieten oder im Offenland liegen. Ich muss ganz deutlich sagen, dass die Vorteile, die ThüringenForst mit der Windenergie ziehen würde, sicherlich die Nachteile überwiegen. Es kann nämlich dadurch die Finanzierung des Umbaus zu einem klimastabilen Mischwald finanziert werden. Wir wissen, die Herausforderungen sind immens. Man muss nur durch Thüringen fahren, um zu sehen, wie viele Waldflächen von Schäden betroffen sind. Hier mit der Windenergie einen kleinen Teil dabei beitragen zu können, dass der Waldumbau, die Aufforstung finanziert werden kann, ist ganz deutlich im Interesse des Waldschutzes. Auch wirtschaftlich gesehen ist es sinnvoll, dass sich eben ThüringenForst diversifizieren kann, sich breiter aufstellen kann, dass es mehr Geschäftsfelder gibt mit den erneuerbaren Energien und dadurch eine Risikostreuung stattfindet, dass man nicht nur von den Erlösen, von Holzpreisen abhängig ist, sondern langfristig auch kontinuierliche Einnahmen verwenden und diese gut nutzen kann. Deswegen werden wir im Interesse von ThüringenForst, im Interesse des Waldes von Thüringen diesen Antrag ablehnen. (Beifall DIE LINKE)

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Diana Lehmann

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Für die Gruppe der FDP hat Herr Abgeordneter Bergner das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, man könnte hier an dieser Stelle fast zu der Vermutung kommen, dass die Kollegen der CDU auf Gedeih und Verderb einen eigenen Gesetzentwurf für ihren Seelenfrieden erzeugen müssen, da sie bei der Änderung des Thüringer Waldgesetzes nicht Mit-Einreicher waren. Aber egal, sei es drum. Sie haben zugegebenermaßen hier mit dem Gesetz – na ja, ein bisschen Humor muss schon mal möglich sein – über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst einen neuen Ansatz gefunden, Windkraft im Wald zu begrenzen. Sie wollen hier mit einer Ergänzung normieren, dass es nicht zu den Aufgaben der Landesforstanstalt gehört, Windenergieanlagen auf den in ihrem Eigentum stehenden Waldflächen zu errichten und zu betreiben, und diese Forderung ist uns grundsätzlich nicht unsympathisch. Auch wir als FDP sehen den Wald in unserem Freistaat primär als CO -Senke, als Erho2 lungsfläche, als Wasserspeicher sowie als prägenden Landschaftsbestandteil und als Herzstück Thüringens zur Bekämpfung des Klimawandels, meine Damen und Herren, also zusammengefasst, alles andere als eine Industriefläche oder Holzplantage, zu der er durch die Errichtung von immer mehr Windkraftanlagen im Wald werden würde. Das Gesetz zum ThüringenForst definiert die Aufgaben der Forstanstalt bisher ja schon recht umfänglich. Zusammengefasst lässt sich sagen, ThüringenForst soll unseren Wald pflegen und hegen, ihn für alles erlebbar machen, zum Beispiel auch durch Angebote der Waldpädagogik sowie die Kenntnisse und Fertigkeiten, die es braucht, um diese Aufgaben zu erfüllen und an kommende Generationen weiterzugeben. Was nicht zu seiner Aufgabe gehören sollte, ist eine Betätigung als Energieunternehmer oder die Flächenstellung für eben jene. Im Ausschuss würden wir dazu gern die Meinung der Experten anhören und sicherlich auch noch über Ihren Gesetzentwurf diskutieren. Sicher muss man sich auch Gedanken über die Finanzierung von ThüringenForst machen. Einer Überweisung an den Forstausschuss stimmen wir natürlich gern zu. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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Diana Lehmann

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Wagler für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Marit Wagler Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, ich begrüße insbesondere Vertreter des Vorstands von ThüringenForst, des Gesamtpersonalrats und die Leiterin des forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrums. (Beifall DIE LINKE) Werte Damen und Herren von der CDU, Sie stehlen mit dieser Gesetzesänderung ThüringenForst die Zukunft. Das kann man mit Fug und Recht so sagen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir schlagen hier gerade wegen der Käferkalamität das Holz der nächsten Generation und verkaufen es auch die nächsten Jahre. Das sieht dann erst mal gut aus mit der Liquidität von Thüringens größtem Staatsunternehmen. Aber leider kann ThüringenForst über seine Gewinne nicht frei verfügen. Die Anstalt ist in den Cash-Pool des Landes eingegliedert und bekommt das Konto jede Nacht wieder auf null gestellt. Die Millionenüberschüsse aus dem trockenheits- und borkenkäferbedingten Einschlag des Holzes können also nicht in Aktienfonds oder Ähnlichem angelegt werden, um zu arbeiten. Das wäre aber notwendig, denn der größte Teil der Einnahmen von ThüringenForst kommt halt aus dem Holzeinschlag – insgesamt 90 Prozent. ThüringenForst kann seine Gewinne also nur so investieren, dass sie dann Geld abwerfen, wenn es die Fichte als bisheriger Brotbaum nicht mehr tut. Und das wird 2027, 2028, allerspätestens 2029 der Fall sein. Dann kommen die dürren Jahre mit den Kosten für Saat und Pflanzungen artenreicher Bestände auf den Kahlflächen. Bei hohen Wilddichten – und das ist in Thüringen der Fall – muss auch noch ein Zaun drum rum. Mindestens zehn bis 20 Jahre fehlen uns dann also 40 Millionen Euro jährlich rein für den Betrieb, die Hoheit nicht eingerechnet. Es gibt nur zwei Möglichkeiten, das Geld für Umbau und die Sicherung unseres Staatswalds in Zeiten ohne nennenswerten Holzeinschlag aufzubringen. Das ist die Installation eines Windrads auf ca. 800 Hektar je Staatswald oder die Finanzierung aus dem Landeshaushalt. Und weil eben die CDU bis 2012 den Staatsforst fast totgespart hatte, wurde die AÖR überhaupt erst ins Leben gerufen. Sie sollte neue Geschäftsfelder zur Querfinanzierung erschließen. Alle Untersuchungen der AÖR zu möglichen Geschäftsfeldern kamen eben zu dem Ergebnis, dass nur die Nutzung von Windenergie einen nennenswerten Beitrag zur Finanzierung von ThüringenForst leisten kann. Und andere Bundesländer beweisen das auch. Kollegin Wahl hat HessenForst schon erwähnt. HessenForst besitzt beispielsweise 140 Anlagen, die allein letztes Jahr 13,5 Millionen Euro Überschuss erwirtschaftet haben. Mit Ihrem Gesetzentwurf riskieren Sie die Existenz von ThüringenForst und werden vor dem Hintergrund der Ihnen heiligen Schuldenbremse irgendwann den Waldumbau stoppen (Unruhe DIE LINKE, Gruppe der FDP) und das Personal dafür entlassen oder unseren Staatswald, unser Tafelsilber verkaufen müssen. Und wenn Sie sagen, dass der Wald Ihnen tatsächlich wichtig ist …

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Diana Lehmann

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Ich bitte um Ruhe im Saal. Frau Abgeordnete Wagler hat das Wort.

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Marit Wagler Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Wenn Sie sagen, dass der Wald Ihnen tatsächlich wichtig ist, dann sorgen Sie nicht dafür, dass nichts mehr übrig bleibt vom Personal und von den Finanzen, um den Wald von morgen zu pflanzen, zu pflegen und zu erhalten. Danke. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Diana Lehmann

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Vielen Dank. Für die Fraktion der CDU hat Herr Abgeordneter Malsch das Wort.

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Marcus Malsch CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Begründung habe ich schon einiges gesagt. Für die Transformation des Energiesystems hin zur Klimaneutralität werden unsere wertvollen Waldflächen nicht gebraucht. Das gilt gleichermaßen für gesunde Wälder und für die Waldgebiete, die aufgrund von Extremwetterereignissen und Folgeschäden sowie Schädlingsbefall Schäden aufweisen. Auf diesen Kalamitätsflächen ist die Wiederherstellung von Wald übrigens in vollem Gange, sei es durch neu gepflanzte Bäume oder durch Naturverjüngung. Das sieht man, wenn man in den Wald geht, anstatt Werbeveranstaltungen der Windkraftlobby zu besuchen. Waldschutz ist der beste Klimaschutz. (Beifall CDU) Den Wald zu erhalten und zu mehren, ist die vornehmste gesellschaftliche Aufgabe überhaupt. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Was machen wir denn anderes?) Deshalb sollten Windräder nicht im Wald stehen, und zwar in keinem Wald. Im Besonderen aber gilt für den Landeswald: Nach § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Forstanstalt (Beifall CDU) bewirtschaftet die Anstalt den ihr übertragenen Staatswald als betriebliche Aufgabe nach Maßgabe des Thüringer Waldgesetzes unter besonderer Beachtung der Allgemeinwohlbelange. Dabei hat sie den Wald als Wald zu bewirtschaften und eben nicht auf Landeswaldflächen als Energieunternehmen zu agieren. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wenn dort nichts wächst, was wollen wir dann machen?) Werte Kolleginnen und Kollegen, die Frage, was zu den Aufgaben der landeseigenen Forstanstalt gehört und was nicht, ist Aufgabe des Gesetzgebers. Diese Aufgabe nehmen wir mit diesem Gesetzentwurf wahr. Ich möchte Sie mit einem Gesetzeszitat behelligen, auch wenn man es nachlesen oder gar wissen könnte, aber Ihnen hier auf der linken Seite muss einfach verdeutlicht werden, was Wald ist, wozu er dient und warum Wald auch Wald bleiben muss. § 1 Waldgesetz: „Dieses Gesetz dient insbesondere dazu: 1. die Landeswaldfläche als Gesamtheit der privaten, körperschaftlichen und staatlichen Waldgrundstücke zu erhalten und zu mehren, 2. eine standortgerechte Baumartenzusammensetzung und eine stabile Struktur des Waldes zu bewahren oder herbeizuführen, 3. den Wald vor Schadeinwirkungen zu schützen, 4. die Erzeugung von Holz nach Menge und Güte durch eine nachhaltige, ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes dauerhaft zu sichern und zu steigern, 5. die Schutzfunktionen und die landeskulturellen Leistungen des Waldes durch naturnahe Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern und zu steigern und hierbei insbesondere naturnahe Wälder als Lebensräume für Pflanzen und Tiere zu erhalten und zu entwickeln, 6. die Erholung in Waldgebieten zu ermöglichen und zu verbessern, 7. die Waldbesitzer in der Verfolgung der unter den Nummern 1 bis 6 bezeichneten Ziele zu unterstützen und zu fördern, 8. einen Ausgleich zwischen den Belangen der Allgemeinheit und den Interessen der Waldbesitzer herbeizuführen.“ Das ist die geltende Rechtslage. Warum lese ich die vor? Weil bereits ein einziges Windrad jedem einzelnen dieser acht Gesetzesziele entgegensteht. Deshalb, werte Kolleginnen und Kollegen, muss der Wiederaufforstung und dem klimaresilienten Waldumbau sowie Pflegemaßnahmen bei natürlichen Verjüngungsflächen absolut Vorrang vor der Umnutzung von geschädigten Waldflächen etwa zur Windenergienutzung eingeräumt werden. Deshalb verstehe ich absolut nicht, mit welcher Genugtuung sich die Vertreter von Rot-Rot-Grün darüber freuen können, dass der Thüringer Wald stirbt. (Unruhe DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Das ist eine Unterstellung!) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Na, na, übertreiben wir mal nicht!) Sie glauben, nun endlich den Wald aus Bäumen mit einem Wald aus Windrädern ersetzen zu können. Wir werden das nicht tun. Wir kämpfen weiter um jeden Hektar Wald. Die Landesregierung tut das Gegenteil. Erst vergangene Woche hat Ministerin Karawanskij angekündigt, gegen das auf Basis des Entwurfs der FDP geänderte Waldgesetz zu klagen. Neben den verfassungsrechtlichen Bedenken sieht die Landesregierung rechtliche, landesplanerische, energiepolitische und ökonomische Gründe, die gegen ein Verbot von Windenergieanlagen im Wald sprechen. Sie weist auf verpflichtende bundesrechtliche Vorgaben bis Ende 2032 hin, 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung auszuweisen. Ohne die Berücksichtigung von Waldflächen sei diese Zielvorgabe nicht zu erreichen. Mag sein, werte Kolleginnen und Kollegen, aber genau das ist ja das Problem. Eine zerstörerische Ampel in Berlin macht Vorgaben, die dazu führen, dass man dieses Land nicht wiedererkennt. Meine Fraktion hat einen eigenen Energieplan vorgelegt, Sie haben gar nichts außer Ideologie. Dann ist unser Slogan, dass wir das grüne Herz Deutschlands bewahren. In unserem Plan haben wir dargestellt, wie man genau das vermeiden kann, was ich eben mit den Flächenvorgaben zitiert habe. Wir lehnen Flächenziele für den Ausbau erneuerbarer Energien ab und sprechen uns stattdessen für am Energiebedarf orientierte, technologieunabhängige Erzeugungsmengenziele aus. Unsere Forderung an die Landesregierung ist, sich auf Bundesebene entsprechend dafür einzusetzen und in einem ersten Schritt eine Reduzierung der an Thüringen gerichteten Flächenvorgaben zu erwirken. Wir erwarten von der Landesregierung landesplanerische Vorgaben, die der Wiederaufforstung und dem klimaresilienten Waldumbau Vorrang vor der Umnutzung von geschädigten Wäldern zur Windenergienutzung einräumen. Für den kommunalen und Privatwald ist das selbst dann noch relevant, wenn dieser Gesetzentwurf angenommen wird. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben ja nun den Bericht der Landesregierung zum Beschluss des Landtags „Wald muss Wald bleiben – Keine Windkraftanlagen in Thüringer Wäldern“ gelesen – Drucksache 7/9605 für das Protokoll. Ich lasse mal dahingestellt, dass die Landesregierung erneut einen Parlamentsbeschluss in Gänze ignoriert. Das macht sie ja ständig, was es nicht besser macht. Aber immerhin hat sie sich die Mühe gemacht, ihre Auffassung dazu darzulegen. Der Tenor dieses Berichts spricht Bände. Ich verkürze einmal stark und vielleicht übertreibe ich auch ein bisschen: Rot-RotGrün bedeutet: Windrad first, Landtagsbeschlüsse interessieren nicht. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Die CDU ignoriert Bundesrecht!) Entsprechende Forderungen werden abgelehnt. Deshalb, werte Kolleginnen und Kollegen, machen wir eben ein Gesetz. An das muss sich die Landesregierung halten. So verschonen wir im vorliegenden Fall immerhin den Landeswald vor Windrädern. (Beifall CDU) Werte Kollegin Wahl, Sie haben HessenForst angesprochen. Ich war vor drei Wochen in Bad Orb eingeladen, direkt vor Ort, zum Thema „Wind im Wald auf dem Horstberg“. In der Kurstadt Bad Orb, 10.000 Einwohner, dort hat die Landesforstanstalt herhalten müssen unter grüner Regierungsbeteiligung für einen Deal mit einem dänischen Windkraftanlagenbauer, um dort sechs Windkraftanlagen hinzusetzen, direkt vor die Tore Bad Orbs, einem Kur- und Heilbad. Die sogenannte Beteiligung, die Sie hier beschrieben haben, gab es bisher nicht. Die Bürger haben erst dann erfahren und mussten dann feststellen, dass die Beteiligung eine Scheinbeteiligung sein sollte, weil das Ding schon eingetütet worden ist. Wenn sich dann abends 350 Leute hinstellen und das Schlimmste vor Bad Orb bewahren und sagen, nämlich hier, das ist unsere Region, da sind wir beheimatet und wir wollen hier Entwicklung, und zwar ohne, dass uns die Naturlandschaft kaputtgemacht wird, auf deren Wertschöpfung wir nämlich gerade leben, was die Basis ist, dann haben Sie einfach ein falsches Verständnis für Thüringen. Und das kann man Ihnen gar nicht übel nehmen. Denn wer nicht aus Thüringen kommt, kann auch nicht als Thüringer agieren und leben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Diana Lehmann

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Herr Abgeordneter Malsch, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn – offensichtlich nicht, Herr Thrum. Als nächster Redner erhält für die SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Möller das Wort. Bitte.

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Denny Möller SPD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, insbesondere liebe Vertreterinnen von ThüringenForst, sowohl der Vorstand als auch der Personalrat und weitere. Es macht ja deutlich, wie wichtig Ihnen diese Debatte hier ist, und sie ist uns allen wichtig. Herr Malsch, als Allererstes: Auf Ihr „Thüringen“ oder „Wald first“ kann ich Ihnen nur entgegnen: Rot-Rot-Grün hat die Zukunft des Landes first, denn es geht darum, unser Land zukunftsfähig zu machen und zukunftsfähig zu halten. Das sind wir den jetzigen und den zukünftigen Generationen einfach schuldig. Das, was Sie hier betreiben, ist Klitterung sozusagen aus einer wildwaldromantischen Idee heraus, um einfach was durchzusetzen, nämlich eine populäre Forderung. Die hat aber nichts damit zu tun, was die Zukunft dieses Landes betrifft oder unsere Wälder oder den Forst. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere Wälder sind in der Regel Kulturlandschaften und insbesondere durch die Aufforstung zu Forsten keine unberührte Natur. Allein die forstliche Erschließung des Waldes führt zu Lücken im Bestand und es werden, wie bei der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen, bei der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung Schotterwege im Wald angelegt. Ein Wegenetz von rund 11.000 Kilometern durchzieht Thüringer Wälder. Dies entspricht um die 4.500 Hektar Fläche. Bei einem guten Wegemanagement sind die Wege für die Windkraftanlagen zugleich Forstwege und müssen nicht neu angelegt werden. Diese Doppelnutzung verbessert die Erschließbarkeit unserer Wälder, den Abtransport von Holz und erleichtert die Pflege für neu angelegte Aufforstungen. Mit rund 34 Prozent bewaldeter Fläche steht Thüringen im bundesweiten Vergleich im Mittelfeld, wobei seit der Wiedervereinigung die Fläche von damals 511.000 Hektar auf fast 550.000 Hektar angewachsen ist. Waldflächen in ganz Thüringen sind von Schäden betroffen. In den nächsten Jahren – meine Vorrednerinnen haben es schon erwähnt – werden die gesunden Waldbestände weiter rapide schrumpfen. Allein die Wiederaufforstung der bereits verlorenen Wälder und Forste wird unser Land einen zweistelligen Millionenbetrag jährlich auf 100 Jahre hinaus kosten. Die Aufforstung der bereits verloren gegangenen Flächen an Wald ist mit dem verfügbaren Pflanzenmaterial und dem derzeit verfügbaren Personal erst in 100 Jahren wieder ausgeglichen. Ein Großteil der Flächen wird sich selbst verjüngen und in den ersten Jahrzehnten eher mit einem Dickicht als einem Wald vergleichbar sein. Um Einnahmen zu generieren und damit den Waldbesitzenden eine notwendige Einnahmequelle zu schaffen, ist es unumgänglich, auch Windkraft im Wald zu ermöglichen. Zugleich ist der Abstand zur Wohnbebauung um ein Vielfaches größer, als die verfügbaren Flächen im offenen Land es zulassen. Der Freistaat Thüringen ist der größte Landbesitzer. Vor allem der Staatswald könnte eine Schlüsselrolle für das Zusammenwirken eines nachhaltigen Waldumbaus und einer regionalen Energiegewinnung spielen. Um dieses Potenzial noch einmal deutlich zu machen: Wenn wir allein auf den geeigneten Flächen im Landesbesitz die Windkraft nicht ausschließen, könnten sich die jährlichen Pachteinnahmen auf mindestens 40 Millionen Euro belaufen, und das über eine Nutzungsdauer von 25 Jahren hinweg. Mit dem Waldbeteiligungsgesetz kommen noch für die Menschen und die Gemeinden der Umgebung direkte Einnahmen hinzu. Es ist also nicht in Worte zu fassen, welchen Schaden Sie mit diesem Gesetzentwurf dem ThüringenForst und dem Freistaat Thüringen zufügen. Unternehmerische Freiheiten in der Forstwirtschaft einzuschränken, um wahltaktisch einen vermeintlichen Vorteil zu haben, das wird den ThüringenForst teuer zu stehen kommen. Ich hoffe, wir können im Rahmen der weiteren Debatte in den Fachausschüssen diesen Schaden noch abwenden. Meine Damen und Herren, deswegen beantrage ich die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten federführend und mitberatend an die Ausschüsse für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss aufgrund der Bedeutung für den Freistaat bei den Finanzen insgesamt. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Als nächste Rednerin erhält die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner das Wort.

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Ute Bergner fraktionslos

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, als Erstes möchte ich der CDU-Fraktion einen ganz herzlichen Dank sagen, dass Sie diesen Gesetzentwurf eingebracht haben. Damit könnte ich eigentlich meine Rede schon für beendet erklären. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Aber vor allen Dingen in Richtung der Koalitionsfraktionen halte ich es für wichtig, nähere Ausführungen zu machen. ThüringenForst ist ja eine Anstalt des öffentlichen Rechts, was impliziert, dass weniger eine Gewinnerzielungsabsicht, als vielmehr das Gemeinwohl Kernaufgabe von ThüringenForst ist. Nehmen wir das mal auseinander. In den vergangenen Jahren waren die wirtschaftlichen Situationen von ThüringenForst alles andere als rosig. Es gab Zeiten, in denen die Holzpreise so niedrig waren, dass mit dem Verkauf des Holzes nicht mal die Kosten gedeckt werden konnten. Das hat sich seit einiger Zeit geändert, jedoch besteht keine Garantie darauf, dass die Preisspirale nicht wieder nach unten geht. Maßgeblich ist da zum Beispiel die Baukonjunktur, die aufgrund der bundespolitischen Vorgaben einen Einbruch erlitten hat, wie wir wissen. Nachhaltig dagegen zu arbeiten, ist übrigens mit der Förderung von Holzbauweisen möglich. Entsprechende Initiativen haben wir im Landtag behandelt. Doch die eigentlichen Kernaufgaben von ThüringenForst sind Schutz und nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes, Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen, Waldumbau zu mehr Resilienz und so manches mehr, was auch künftigen Generationen einen gesunden Wald in Thüringen hinterlässt. Dafür braucht es natürlich Geld, der auch aus dem Holzverkauf kommt. Dazu kommen entsprechende Zuschüsse aus dem Landeshaushalt, damit ThüringenForst diese Aufgabe erfüllen kann. Wenn jedoch die finanzielle Ausstattung nicht reicht, wird eben weniger aufgeforstet oder weniger Wald resilient umgebaut oder es wird versucht, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Diese Begehrlichkeiten zielen dabei in Richtung Energieerzeugung auf Waldflächen, vor allem mit Windrädern. Das jedoch hätte verheerende Auswirkungen auf die Natur und unsere Lebensgrundlagen. Und so ist der Gesetzentwurf der CDU das nötige Stoppschild. Aber wo soll denn das Geld für umfangreiche Aufgaben von ThüringenForst dann herkommen? Ich wiederhole mich gern: Wenn CO -Emissionen nun 2 mal politisch gewollt einen negativen Preis haben, müssen umgekehrt diejenigen Wirtschaftszweige davon profitieren und dort Gelder zufließen, die CO verbrauchen. Der Wald ist bekanntlich der 2 größte CO -Konsument in unserem Land. 2 Wenn man verantwortliche Mitarbeiter von ThüringenForst fragt, was sie davon halten, finden die das richtig gut, aber leider nur hinter vorgehaltener Hand. Denn die Vorgesetzten der Anstalt des öffentlichen Rechts machen andere Vorgaben. Und wer stellt sich schon freiwillig gegen seinen Chef, selbst wenn Sach- und Fachkunde dies gebieten würden? (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ich mache so was!) Wir brauchen also beim vorliegenden Gesetzentwurf diese zweite Komponente, die Entlohnung für die CO -Entnahme als staatlich gewollte Norm. 2 Denn ich sage es hier noch mal: CO ist kein 2 Schadstoff, sondern ein Rohstoff und er gehört in den Kreislauf. Dies müssen auch die Wirtschaftskreisläufe abbilden. Eine Diskussion über diesbezügliche Lösungen im Ausschuss, in dem der Gesetzentwurf zunächst behandelt werden muss, sollte zielführend und vor allem ergebnisoffen geführt werden, unter Einbeziehung aller wissenschaftlichen Erkenntnisse, auch dann, wenn sie nicht nur das gängige Narrativ stützen. Dies sind wir auch unseren Kindern und Enkelkindern schuldig. Zuerst können wir jedoch auch nur das vorgelegte Stoppschild beschließen, (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Aber dann müssen Sie auch in den Ausschuss kommen!) damit es gar nicht erst zu vollendeten Tatsachen mit Windvorranggebieten im Wald kommen wird. Auch dem stimme ich gern zu und deswegen danke für die Aufmerksamkeit.

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Diana Lehmann

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Hoffmann für die AfD das Wort.

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Hoffmann AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Vielen Dank. Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, als unser Entschließungsantrag „Keine Windkraftanlagen im Wald – Wiederbewaldung statt Industrialisierung unserer Natur“ in Drucksache 7/9146 bei der abschließenden Beratung zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes im Dezember 2023 mehrheitlich abgelehnt wurde, hätte man sagen können: Na gut, immerhin wurde der Entschließungsantrag der CDU – und das auch dank unserer Stimmen – angenommen. In beiden Anträgen wurde gefordert, dass auf Flächen von ThüringenForst keine Windindustrieanlagen gebaut werden sollen. Aber dann erklärte die zuständige Ministerin in ihrer Regierungsmedienkonferenz vom 27. Februar, dass die Landesregierung sich nicht an das mehrheitliche Votum des Landtags gebunden fühlt. So liegt nun also ein entsprechender Gesetzentwurf vor, dessen Ausschussüberweisung wir selbstverständlich zustimmen werden. Mit der Missachtung parlamentarischer Entscheidungen fügt die Landesregierung der Demokratie Schaden zu und agiert bewusst gegen den Walderhalt. Den Thüringer Wäldern wird nicht durch Industrialisierung geholfen, sondern mit Aufforstung. (Beifall AfD) Mit dem Bau von Windanlagen auf Flächen von ThüringenForst wird die Landesforstanstalt zum Büttel linksideologischer Energiepolitik degradiert und das Wild zum Schädling erklärt. Naturschutz geht anders! (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wie in Bayern und Hessen!) Personalaufwuchs, Saatgutmehrung und beherzte Wiederbewaldung schützen das grüne Herz Deutschlands, nicht der Missbrauch von Kalamitätsflächen für Anlagenbetreiber. Was Rot-Rot-Grün mit dem Ausbau der Windenergie in Wäldern bezweckt, ist der Versuch, im Schlechten noch Profit herauszuschlagen – zum Schaden der Thüringer Natur, der Bevölkerung und des Tourismus. Oder glauben Sie, die Leute kommen in den Thüringer Wald, um Vogelschredder zu bewundern? Nein, sicher nicht. Der Wald dient als Ökosystem, Erholungsort, CO 2 Speicher, ist Tourismusziel, Kulturgut und Lieferant von Holz. Er ist ein integraler Bestandteil Thüringens, unserer Natur, und trägt zur Artenvielfalt bei. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Deswegen ist der Städtetourismus auch so ausgeprägt!) Unser Wald ist unser Gut, wir müssen für ihn Verantwortung tragen – für uns und für die nachkommenden Generationen. (Beifall AfD) Der Thüringer Landesregierung fehlt aber der politische Wille zur konsequenten Wiederbewaldung. Die Beschäftigten in der Thüringer Forstwirtschaft haben in den letzten zehn Jahren Stück für Stück abgenommen, zukünftig kommen noch Altersabgänge hinzu. All das ist seit Jahren bekannt. Ebenso bekannt ist, dass das Saatgut nicht reicht und importiert werden muss. Wo bleibt hier der große Aktionsplan? Die Wiederbewaldung ist eine der großen Aufgaben für die kommenden Jahre. Dass die im von Rot-Rot-Grün und CDU beschlossenen Landeshaushalt für 2024 eingestellten Summen dabei nicht reichen, kommt noch hinzu. Die AfD-Fraktion hatte genau zu diesem Zweck der konsequenten Aufforstung bei den Verhandlungen zum Haushalt 2024 verschiedene Titel mit einer Gesamterhöhung von 20 Millionen vorgesehen. All das wurde abgelehnt. (Beifall AfD) Sowohl im Ausschuss wurde es abgelehnt, als auch ein zugehöriger Entschließungsantrag im Plenum zum Haushaltsentwurf wurde abgelehnt. Also an ThüringenForst: Sie hätten 20 Millionen mehr haben können. Das wurde abgelehnt. Statt Umweltschutz war Brandmauer angesagt. Der Wähler, vor allem im ländlichen Raum, wird es entsprechend quittieren. (Beifall AfD) Ja, die Schäden durch Kyrill 2007 und die aufeinanderfolgenden trockenen Sommer ab 2018 haben zu massenhaftem Befall durch Baumschädlinge, insbesondere durch den Borkenkäfer, geführt und die Thüringer Wälder gewaltig geschädigt. Vor allem die großen Fichtenbestände litten, weil die Fichte aufgrund ihrer flachen Wurzeln besonders anfällig für Trockenstress ist. Aber auch der Buchenbestand und andere Laubbaumkulturen sind geplagt. Aber seitdem ist nun mal nicht das passiert, was unbedingt geschehen muss, nämlich die konsequente Wiederbewaldung. Und das liegt nicht an ThüringenForst, sondern das liegt an der Landesregierung. Während man bei Rot-Rot-Grün wohl auf mehr Schadflächen spekulierte, auf denen man Windenergieanlagen bauen kann, verschlimmerte sich die Situation, sodass mittlerweile 110.000 Hektar geschädigte Waldflächen entstanden sind. Die natürliche CO -Senke Wald durch Bau und Be2 trieb Tausender Tonnen schwerer Anlagen zu zerstören, die umgebende Vogelwelt zu gefährden, Abstände von Brutplätzen zu den Anlagen zu verringern, um den Ausbau zu forcieren, ist natürlich keine Lösung für den Wald und den ländlichen Raum, sondern es ist eine Agenda von Zerstörern, die keine Politik für den ländlichen Raum machen. Und solche Zerstörer werden zu Recht abgewählt. (Beifall AfD) Der Wald kann sich hingegen nicht einfach durch Wahlen gegen eine völlig vernunftbefreite Politik wehren. Er braucht dafür einen parlamentarischen Anwalt: die AfD. (Beifall AfD) (Heiterkeit DIE LINKE) Wir werden weiter alles tun, um den linksgrünen Irrsinn zu beenden. Und die Bürger sehen das ebenso. (Unruhe DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wenn dich keiner lobt, lobe dich selbst!) Drei Viertel der MDRfragt-Mitglieder lehnen die Pläne ab, nämlich 78 Prozent, in Wäldern Windkraftanlagen aufzubauen. So lautet es in einer Meldung vom Oktober 2023. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Tau- sende von Borkenkäfern! Stand bei Facebook drin!) Was ist also zu tun? Aktive Aufforstung mit widerstandsfähigeren Arten, Gewinnung und Rückgewinnung von Forstfachkräften, Ausbildungsoffensive steigern, ausreichende eigene Saatgutbestände, keine Anlagen im Wald, auch nicht auf Flächen von ThüringenForst, Unterstützung und Wiederansiedlung von holzverarbeitenden Unternehmen sowie Forst und Jagd als Einheit denken und nicht gegeneinander ausspielen. (Beifall AfD) Was dem Wald sicher nicht hilft, sind 3.000 Tonnen Fundament im Boden, sind Rotoren, die Vögel und Fledermäuse töten, (Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Häckseln, das ist doch Ihr Plan!) sind Anlagen, die scheues Wild vertreiben, Frau Lukasch, sind ein verschandeltes Landschaftsbild. Was schlichthin dem Wald nicht hilft, ist seine Industrialisierung, denn auf diese Weise wird er zerstört (Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Bäu- me sind ja gar keine mehr da!) und dadurch hat er wirklich keine Zukunft mehr. (Beifall AfD)

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Diana Lehmann

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Als nächster Redner erhält Abgeordneter Gleichmann für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Markus Gleichmann Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Frau Hoffmann, wenn es vielleicht nicht als Anwalt des Waldes reicht, als Waldbademeister reicht es gerade noch so. Aber das, was Sie hier beigetragen haben, war weder faktisch noch inhaltlich irgendwie korrekt, sondern war nur das Repetieren von Fake News, von Verschwörungstheorien, die bei Ihnen und Ihren Anhängern ja auch wirklich immer auf guten Boden treffen. Eigentlich finde ich es immer spannend – das macht die CDU genauso und auch Frau Bergner –, wir haben hier oben Fachleute von ThüringenForst sitzen und ich kenne auch die Mitarbeitenden von verschiedenen Forstämtern und ich weiß, da ist unser Wald in guten Händen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wenn die sagen, dass es notwendig und möglich ist, dass man auch Windkraftanlagen in den Wald stellen kann und die Waldfunktion trotzdem bestehen bleibt, dann würde ich doch lieber diesen Fachleuten glauben als irgendwelchen merkwürdigen Blogs, denen Sie folgen, die der Meinung sind, dass Windkraftanlagen für Trockenheit sorgen oder die das Weltklima verändern. Dieser Quatsch ist doch wirklich das Letzte. (Unruhe DIE LINKE, AfD) Und, Herr Malsch, das, womit Sie hier Ihre Rede abgeschlossen haben, ist schon sehr merkwürdig. Es macht uns doch nicht zu besseren Freunden des Waldes, ob wir hier in Thüringen geboren sind oder nicht. Es macht mich doch nicht zum besseren Waldfreund, weil ich Waldbesitzer hier in Thüringen bin, weil ich Mitglied einer sportlichen und naturschützenden Gesellschaft bin, die sich da aktiv einbringt – das alles macht uns doch nicht zu besseren Waldschützern, sondern es macht uns zu besseren Waldschützern, wenn wir die Fakten zur Kenntnis nehmen. Fakt ist nun mal, dass der Klimawandel der größte Feind des Waldes ist, den wir aktuell hier haben, (Heiterkeit AfD) und wir es Thüringen nicht geschafft haben, uns in den letzten 30 Jahren darauf einzustellen. Die Trockenheit kommt doch nicht von irgendetwas. Selbst Frau Hoffmann hat gesagt, die Grundlage des Fichtensterbens ist die Trockenheit. Die kommt doch nicht von irgendwoher, sondern eben durch die Industrialisierung und die Folgen der letzten 200 Jahre, wo wir als Deutsche auch sehr, sehr viel dazu beigetragen haben. Das kann man doch nicht einfach negieren. Wir müssen doch jetzt die Möglichkeit finden, zu sagen, wie können wir unser Wirtschaftssystem, wie können wir unser Energiesystem so transformieren, dass wir eben nicht die gleichen Fehler machen, dass wir die Wirkungsmechanismen abstellen, die dazu führen, dass es noch schlimmer wird, als es schon ist. Wir werden es nicht mehr aufhalten können. Wir reden ja gar nicht darüber, dass wir den Klimawandel aufhalten können, sondern nur, dass wir quasi die Folgen reduzieren, indem wir nicht einfach so weiterwirtschaften wie bisher. Denn was würde denn das bedeuten? Selbst die positivsten Prognosen zeigen doch an, dass wir im Jahr 2100 – und das ist jetzt gar nicht mehr so lange hin, wenn man das im Vergleich zum Wald oder einem Baumwuchs sieht – Maximaltemperaturen um die 45 Grad im Sommer haben werden – das ist ein sehr positives Beispiel –, und das über mehrere Tage. Wenn wir so weitermachen wie bisher, ohne quasi Änderungen in unserer Wirtschaftsweise durchzuführen, dann sind das ganz andere Werte, die wir hier in Europa erreichen. Das haben wir auch vor Kurzem in einer Studie gesehen, die deutlich gemacht hat, dass der Klimawandel und der Temperaturanstieg in Europa besonders stark werden. Darauf ist unser Wald nicht vorbereitet. Die Forstleute machen das, was Forstleute eben gut machen, die machen die Waldplanung nicht für die nächsten zehn Jahre, sondern für die nächste Generation. Die bauen den Wald um mit klimaresilienten Arten. Dazu brauchen sie Unterstützung. Wir haben – und meine Kollegin Frau Dr. Wagler hat es auch deutlich gemacht – die Notwendigkeit, das eben auch zu finanzieren. Durch die großen Verluste an Waldfläche, die wir aktuell jetzt haben durch den Borkenkäfer, werden wir ab irgendeinem Zeitpunkt – 2027 bis 2029 war gesagt – keine großartigen Verkäufe mehr realisieren können, um Gewinne einzufahren. Dann braucht man natürlich auch andere Möglichkeiten, das Ganze zu finanzieren. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, ich habe noch ganz viele Ideen, wo man Geld in Thüringen nutzen kann, zum Beispiel für eine bessere Bildungsinfrastruktur usw. usf. Es wäre natürlich sinnvoll, alle Möglichkeiten zu nutzen, entsprechende Einnahmepotenziale zu heben, um dem Wald am Ende zu helfen. Ich finde es deswegen ganz spannend, dass Sie, Herr Malsch, deutlich gemacht haben, was die Grundsätze des ThüringenForstes sind, nämlich den Wald vor Schadeinwirkungen zu sichern. Schadeinwirkung ist auch der Klimawandel, oder? Also müssen wir den Wald doch auch vor dem Klimawandel insofern schützen, dass wir da nicht einfach so weitermachen wie bisher. (Unruhe CDU, AfD) Am Ende sagen Sie doch auch immer – das aber sind Fake News, das muss man auch mal sagen –, Sie rechnen immer die komplette Fläche, die für so ein Vorranggebiet ausgewiesen wird, als Abholzungsfläche. Das stimmt doch gar nicht. Eine Windenergieanlage im Wald, wie Sie immer so schön sagen, oder Industrieanlage – ist egal – braucht etwa 1 Hektar abgerodete Fläche. Da aber sind alle Transportwege mit drin. 1 Hektar, das ist quasi ein etwas größeres Fußballfeld. Das ist am Anfang so. Später wächst auch ringsherum der Wald wieder, sodass eigentlich nur noch die Sockelfläche von 40 mal 40 Metern übrig bleibt.

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Diana Lehmann

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Herr Gleichmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Abgeordneten Gottweiss?

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Markus Gleichmann Die Linke

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Ja, gern, aber schnell, ich habe nur noch 1 Minute.

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Thomas Gottweiss CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Ich würde von Ihnen gern mal erklärt haben, wie der Wald, der abgeholzt wird, um dort ein Windrad hinzustellen, weniger stark von dem Klimawandel betroffen ist, als wenn man das Windrad dort nicht baut. Den Zusammenhang habe ich nicht verstanden. (Unruhe DIE LINKE)

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Markus Gleichmann Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Na ja, gerade bei Ihnen, denke ich, Sie verstehen das immer, Sie versuchen nur irgendwie süffisant da Fragen zu stellen. Natürlich ist es so, dass die Windkraftanlagen, die wir jetzt bauen, dafür sorgen, dass wir weniger CO emittieren und im Endeffekt 2 dem Klimawandel damit entgegenwirken. Das ist ganz logisch. Aber das verstehen Sie doch auch alles. Abschließend ist vielleicht zu sagen, die Politik der CDU ist auch eine wirtschaftsfeindliche Politik, weil Sie deutlich machen, dass Sie keine Ahnung haben, wie die Energieversorgung in Zukunft hier realisiert werden soll. Das merken auch die Wirtschaftsbetriebe. Und wenn man weiterhin immer mehr Abstand zur Wohnbebauung will und gleichzeitig nicht in den Wald, dann funktioniert das eben in Thüringen insgesamt nicht. Deswegen würde ich auch gern noch die Überweisung dieses Antrags der CDU an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragen. Ich glaube, das ist auch noch mal ganz wichtig, dass die dort die entsprechenden Argumente austauschen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Hoff zu Wort gemeldet.

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Prof. Dr. Hoff

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich spreche in Vertretung der Forstministerin, die ja bekanntlich auch die Landwirtschaftsministerin ist. Derzeit tagt die Agrarministerkonferenz in Thüringen, insofern leitet sie die Agrarministerkonferenz und kann heute an dieser Debatte zu ihrem großen Bedauern nicht teilnehmen. Denn sie hätte, glaube ich, gern ein paar Sachen klargestellt und noch mal richtiggestellt. Es beginnt bei dem Irrtum – so kann man es gar nicht nennen, sondern –, bei der Falschbehauptung der Oppositionsfraktionen, dass die Landesregierung das Parlament geringschätzen würde, weil sie eine Normenkontrollklage vornimmt. Stellen wir noch mal fest, worum es hier geht. Also, es hat ein Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes in Thüringen gegeben. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dieses Gesetz ist nicht verfassungskonform. (Beifall DIE LINKE) Dann haben CDU und FDP mit Unterstützung der AfD im Kern den gleichen Sachverhalt nur in verbrämter Form noch mal eingebracht. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das ist falsch, Herr Minister Hoff!) Doch, das ist der Fakt. Und ein Gesetz … (Unruhe Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Verdrehung von Tatsachen!) Völlig in Ordnung, dafür dient ja die Diskussion. Und Sie können es, wenn Sie wollen, dann noch mal richtigstellen. Der Punkt ist, dass hier im Parlament die Parlamentsverwaltung den Abgeordneten empfohlen hat, vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Bedenken die Abstimmung nicht vorzunehmen, sondern es im Ausschuss noch mal zu behandeln, weil es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Jetzt gibt es also ein Gesetz, das vom Verfassungsgericht für nicht verfassungskonform erklärt wurde. Es gibt ein zweites Gesetz, wo die Verwaltung gesagt hat, diskutiert das lieber aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken noch mal. Und die Opposition hat gesagt, das ist uns doch egal, wir beschließen das einfach. Jetzt gibt es also ein Gesetz, das offensichtlich verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Wo nehmen Sie das „offensichtlich“ her?) Und die Landesregierung achtet das Recht, indem es … (Unruhe Gruppe der FDP) Herr Abgeordneter, Sie können doch nachher sprechen, aber jetzt redet gerade die Landesregierung mit Ihrer Erlaubnis, bitte. (Unruhe CDU) Vor dem Hintergrund hat die Landesregierung nichts anderes gemacht, als zu sagen, es ist sinnvoll, dass ein Gesetz, das in Kraft ist, auch tatsächlich daraufhin überprüft wird, ob es verfassungskonform ist oder nicht. Das ist keine Missachtung des Parlaments, sondern eine Achtung des Rechts und dafür kann der Landesregierung durchaus auch Respekt, wenn auch keine Anerkennung, entgegengebracht werden. (Beifall DIE LINKE) Das ist das eine. Das Zweite: Die CDU-Fraktion hatte ja in ihre Winterklausur den Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern eingeladen und keiner kam vorbei an der begeisterten Mitteilung: Also wir haben Markus Söder bei uns in der Fraktionsklausur gehabt – per Video zugeschaltet – und der hat gesagt, es soll wirklich besser in der Zusammenarbeit mit Bayern und Thüringen werden. Und wenn die CDU endlich regiert, dann wird es super werden. – Also, ich glaube, bei der Frage „Wind im Wald“ wird es mit Sicherheit nicht besser und beim Einsatz der Windenergie kann ich an Markus Söder wiederholt nur sagen, Thüringen ist das Land, in dem Unternehmen der energieintensiven Industrien quasi einen offenen Brief an die Opposition schicken und sagen: Bitte, bitte, gebt uns die Möglichkeit, mit Windenergie die Möglichkeiten der Energiewende vorzunehmen. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: So ein Quatsch, ein einziges Unternehmen!) Warum? Weil Thüringen das Land mit der höchsten Zahl von Beschäftigten in energieintensiven Industrien ist. Insofern stellt sich hier wirklich die Frage, ob die Opposition, die immer behauptet, sie hätte die Wirtschaftskompetenz, diejenige ist, die was für die Wirtschaft hier tut oder eher dazu führt, dass eine energieintensive Wirtschaft eben nicht in die Lage versetzt wird, den Transformationsprozess, den es braucht, entsprechend auch vornehmen zu können. In der gleichen Situation stehen wir bei der ideologischen Debatte, die die CDU-Fraktion führt. Beim Abgeordneten Malsch muss ich immer daran denken, also immer wenn der Abgeordnete Malsch sagt, dass sein ideologischer Kampf gegen die Windenergie die Verhinderung einer Ideologie von Rot-Rot-Grün ist, dann ist das der, der sich mit der rechten Hand im Laden was in die Tasche steckt und mit der linken Hand auf irgendjemanden zeigt und ruft: Haltet den Dieb! Das ist, wenn der Abgeordnete Malsch bei Winddiskussionsfragen sagt, er würde tatsächlich unideologisch sein. (Unruhe CDU) Ganz im Gegenteil: Rot-Rot-Grün agiert hier unideologisch, weil wir ein Interesse daran haben, dass es mit den Unternehmen in Thüringen – auch übrigens mit den Unternehmen der öffentlichen Wirtschaft und damit auch dem Staatsforst – funktioniert. Und jetzt schauen wir uns – und das hat die Abgeordnete Wahl ja auch schon gemacht – mal an, wie es denn mit den CDU-regierten oder den CDUmitregierten Ländern aussieht. Da haben wir nach Hessen geschaut, da schauen wir nach Sachsen, da sind die Voraussetzungen für Windenergie im Staatsforst geschaffen worden, dann schauen wir nach Sachsen-Anhalt und schauen mal nach Bayern. Allein in Bayern sind mehr als 100 Windenergieanlagen im Staatsforst. Da wird eine Diskussion auf ganz andere Weise geführt. Da ist nämlich in Altötting gerade eine Windenergieanlage mit 40 Windenergieanlagen ans Netz gegangen. Die Forstministerin der CSU, Frau Kaniber, die ich auch als Landwirtschaftsministerin sehr schätze, und der Ministerpräsident fahren gemeinsam dorthin, um deutlich zu machen, wie wichtig dieses Projekt für die Windenergie ist. Da wird keine Diskussion darüber geführt, ob man das machen darf oder nicht, sondern da führt die Diskussion im Landtag Bayern eher dahin, dass die Grünen ein Gutachten in den Landtag einbringen zu der Frage, ob man hier nicht noch günstiger agieren könnte, als es der Staatsforst macht. Und was sagt der Freie-Wähler-Minister Herr Aiwanger dazu? Er sagt, für ihn ist wichtig, dass die (Unruhe Gruppe der FDP) Herangehensweise der Bayerischen Staatsforsten sich bewährt hat für die Bereitstellung von Waldflächen für Windenergie in Bayern, weil es dem Wald, der Energie und auch dem Staatsforst nützt. Und vor dem Hintergrund, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, fahren Sie mit diesem Gesetzentwurf voll gegen die Wand. Ich sage Ihnen, diese Dauerverhinderung von Windenergie, die Sie hier postulieren (Unruhe CDU) und die Sie – was ja nach der Landtagswahl nicht passieren wird, aber nehmen wir den fiktiven Fall mal an, Sie würden in der Regierung sein –, Sie würden drei Tage später alle Ihre Windverhinderungsgesetze einfach kassieren … (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Eine bloße Unterstellung!) (Unruhe Gruppe der FDP) Na ja, Herr Abgeordneter, Sie haben natürlich an einer Stelle recht, ich kann die Wette nicht eingehen, weil es ja dazu nicht kommen wird, dass der Beweis tatsächlich angetreten wird. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern kann ich tatsächlich nur sagen, es wäre so, weil die CDU das Gegenteil nicht wird beweisen können, weil sie nach der Landtagswahl nicht in die Verlegenheit kommen wird, ihre heutigen Gesetze zu kassieren. Fakt ist aber, dass, wer auch als Fraktionen Abgeordnete in Gremien des Staatsforstes mit entsendet, doch die Interessen des Staatsforstes im Blick haben muss. Und hier ist ganz eindeutig das Gegenteil der Fall und das werden wir in dem parlamentarischen Verfahren als Landesregierung mit Sicherheit auch deutlich machen. Ein ganz letzter Satz an den Kollegen Malsch: Auf wen Thüringen so stolz ist, Johann Wolfgang von Goethe, Anna Amalia, Franz Liszt – und da habe ich nur mal drei genommen, auf die wir an jeder sich bietenden Gelegenheit hinweisen –, die sind alle drei nicht in Thüringen geboren, aber sie gelten als diejenigen, die Thüringen wirklich vorangebracht haben. Insofern: Dieser wirklich provinzielle Hinweis, dass, wer nicht in Thüringen geboren ist, hier für Thüringen nicht arbeiten kann, ist absurd und übrigens auch ein Schlag ins Gesicht von jemandem wie Herrn Ripken beispielsweise, der Chef vom Staatsforst ist. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Gibt es weiteren Redebedarf? Herr Abgeordneter Kemmerich zunächst. Sie haben noch 2 Minuten und 31 Sekunden, soweit ich weiß.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Sehr verehrte Damen und Herren und hoffentlich viele Zuschauer, die Zeuge dieser Rede von Herrn Minister Hoff geworden sind, der die Interessen des Freistaats zu vertreten hat und hier keine AgitpropVorlesung zu halten hat. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Sie sind wirklich peinlich!) Die überwiegende Mehrheit der Thüringer ist gegen Windkraft im Wald. Und das können Sie nicht negieren. (Beifall Gruppe der FDP) Und wenn wir energiepolitisch auf Windkraft im Wald schauen, Herr Minister Hoff, dann brauchen wir uns doch nur den Bericht des Bundesrechnungshofs anschauen. Der hat attestiert, dass diese Form der Energiewende auch mit der Priorisierung von Windkraft völlig vor die Wand fährt. (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Gucken Sie sich mal die Stellungnahme des Finanzministeriums an!) Herrn Minister Habeck hat man vorgeworfen – er hat es wahrscheinlich bis heute nicht kapiert –, dass wir 6.000 Kilometer und sieben Jahre hinter der Zielerreichung für den Netzausbau sind. Da kann man nicht lapidar sagen, ist uns egal, wir bauen einfach weiter Erneuerbare aus. – Es führt weiter in die Sackgasse. Das Einzige, wo wir investieren müssen, um es sinnvoll zu gestalten, sind Speicher und Leitungen. Das tun wir nicht und auch nicht mit Ihrer Initiative „Windkraft im Wald“. (Beifall Gruppe der FDP) Der Bundesverfassungsgerichtshof hat gesagt, der Wald ist schutzwürdig und schützenswert. Und das liegt uns am Herzen, das werden wir auch weiter tun. Herzlichen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Diana Lehmann

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Herr Abgeordneter Malsch hat sich noch mal für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.

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Marcus Malsch CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach der Hoff‘schen Erklärung des Überministers hier im Thüringer Landtag haben Sie einen wichtigen vergessen, er heißt Martin Luther und der hat so gehandelt, dass man den Leuten aufs Maul geschaut hat und danach gehandelt hat. Das fehlt jemandem, der nicht hier in Thüringen unterwegs ist und der montags hier einfliegt und freitags wieder rausfliegt. Das ist ganz einfach. (Unruhe DIE LINKE) (Beifall Gruppe der FDP) Wissen Sie was, Sie haben doch Redezeit gehabt, ist doch alles gut. Aber Sie haben den Vergleich mit Bayern angestrebt. Soll ich Ihnen mal was sagen? Bayern hat die niedrigste Arbeitslosenquote, (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und Wind im Wald, Herr Malsch!) eine extra gute Schulausbildung, die geringste Überschuldungsquote in Deutschland, ist Vorreiter in der digitalen Infrastruktur, dynamisch und innovativ und das sicherste Bundesland. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sind Ihre Aufgaben, die Sie haben sollten, und sich nicht mit Nebenkriegsschauplätzen befassen. Ihre Regierung hat, wenn sie den Vergleich anstrebt, versagt, hat Thüringen nach hinten gebracht (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Herr Malsch, bleiben Sie beim Thema!) und will jetzt an der Stelle Thüringen verkaufen. Die Windenergie ist der moderne Ablasshandel des 22. Jahrhunderts. Das ist es. (Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Beifall CDU)

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Diana Lehmann

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Herr Montag hat sich noch mal zu Wort gemeldet. Herr Hoff, ich würde zunächst Herrn Montag das Wort erteilen und vielleicht geht es danach noch weiter. Herr Montag, bitte.

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Robert-Martin Montag FDP

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Bevor das eskaliert, wo jeder herkommt: Ich komme aus Thüringen und bin in der Welt zu Hause. (Heiterkeit DIE LINKE, CDU, AfD) FDP-Jetset, das wisst ihr doch. Das ist doch genau das, was ihr uns immer vorwerft. (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit haben wir die wenigsten Probleme, denn wer in der Welt zu Hause ist, der weiß viel, der nimmt viel mit und der kann auch viel für seine Heimat anwenden. Aber, Herr Minister, was ich Ihnen gern noch mal ins Stammbuch schreiben möchte, ist, dass Sie sich bitte mit Gesetzen, die hier beschlossen werden, auch entsprechend auseinandersetzen mögen, denn wir haben ein Prinzip eingeführt, das klimaresiliente Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen first und Windkraftanlagen nur im absoluten Ausnahmefall, also second, heißt. Das ist eine Abwägungsfrage. Sie haben wie auch die Landtagsverwaltung selbst keine vitalen Gründe gefunden, in irgendeiner Art und Weise Verfassungswidrigkeit festzustellen. Genau, weil wir uns dieses Urteil vom Bundesverfassungsgericht sehr genau angeschaut haben, (Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Ihr wisst immer alles besser!) und deswegen ist Ihre Debatte eine Ablenkungsdebatte. (Unruhe DIE LINKE) Das kann er ja gut, aber es fällt eben auf und wenn es bemerkt wird, ist es dann auch zu Recht zu kritisieren. In dieser Frage hat der Kollege Kemmerich recht: Sie müssen die Grundlagen schaffen. Wenn Sie die Grundlagen nicht schaffen, dann ist alles andere nur Makulatur. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Diana Lehmann

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Herr Minister Hoff, bitte.

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Prof. Dr. Hoff

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Sorgen macht mir, wenn Sie so betonen, dass in diesem einen Punkt der Kollege Kemmerich recht hat. (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ich hatte doch keine Redezeit!) Nur um das hier noch mal deutlich zu machen: Die Normenkontrollklage ist ein Instrument, mit der man prüft, ob eine rechtliche Regelung verfassungskonform ist, und die ist nicht umsonst eingeführt worden. Die ist auch nicht im Grundgesetz oder an anderer Stelle eingeführt worden unter der Artikelüberschrift „Schlag ins Gesicht der Gesetzgebung“, sondern sie ist ein Instrument, das dazu dient, festzustellen, ob ein Gesetz, das beschlossen worden ist, tatsächlich den verfassungsrechtlichen Normen genügt oder nicht. Insofern ist das auch keine Frage von Missachtung des Parlaments. Es ist übrigens auch keine Niederlage, wenn man im Ergebnis einer Normenkontrollklage feststellt, dass beispielsweise das Gesetz ordnungsgemäß und verfassungskonform ist. Dann herrscht Rechtsklarheit. Und diese Rechtsklarheit herrscht nicht, vor allem nicht, nachdem im Parlamentsverfahren deutlich wurde, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gibt. (Unruhe Gruppe der FDP) Dass ich Sie jetzt nicht überzeugen kann, war jetzt auch nicht mein Anspruch. Aber zumindest hier Falschdarstellungen richtigzustellen, das schien mir doch wichtig zu sein. Lieber Kollege Malsch, wenn man einen Satz formuliert, in dem man sagt: Sie haben einen, der nicht aus Thüringen kam, vergessen, (Unruhe DIE LINKE, Gruppe der FDP) Martin Luther, der hat was Richtiges gemacht, den Leuten aufs Maul schauen, aber das können Sie als rot-rot-grüne Regierung nicht, weil Sie nicht aus Thüringen kommen – dann ist das so ein Widerspruch in sich, der aber zeigt, wie Sie bezogen auf Ideologie und Wind argumentieren, (Unruhe CDU) das, was Sie hier vorn sagen, stimmt hinten nicht, und das ist genau das Problem der Diskussion, die wir hier geführt haben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Diana Lehmann

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Das war zwar deutlich mehr als ein Satz, führt aber trotzdem nicht zu zusätzlicher Redezeit. (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Ein Argument habe ich noch vergessen!) Das führt trotzdem nicht zu zusätzlicher Redezeit, Herr Abgeordneter Gleichmann. Es tut mir leid, Ihre Redezeit ist aufgebraucht. Ich erkenne jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Es sind Ausschussüberweisungen beantragt, und zwar an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, Umwelt, Energie und Naturschutz und an den Haushalts- und Finanzausschuss, (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Und TMWWDG!) An den Wirtschaftsausschuss soll es auch überwiesen werden. Alles klar. Das tun wir. Und den Gleichstellungsausschuss habe ich noch gehört, aber das soll dann der Sozialausschuss mitmachen. Ich gehe davon aus, dass es sich da um einen Scherz gehandelt hat. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer dafür ist, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD, die Gruppe der FDP, die CDUFraktion, die AfD-Fraktion, die fraktionslosen Abgeordneten – das scheinen alle zu sein. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf hierhin schon mal überwiesen. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die Gruppe der FDP, die CDU, die AfD und eine fraktionslose Abgeordnete. Es ist leider von hier oben nicht ganz eindeutig, deswegen würden wir kurz auszählen. Also noch mal, zumindest fürs erste Mal, danach können wir uns wahrscheinlich darauf verständigen, dass wir dabei bleiben. Also wer dafür ist, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt (Unruhe im Hause) – vielleicht jetzt ganz kurz Ruhe. Sehr geehrte Herren, wir sind mitten in der Abstimmung. Es wird nicht leichter, wenn Sie sich gegenseitig anbrüllen. Ich würde sagen, wir stimmen jetzt noch mal darüber ab, und zwar über die Frage, ob der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen werden soll. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? Also, das waren 38 Jastimmen, 36 Neinstimmen. Der Form halber: Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Ausschussüberweisung zugestimmt. Es gibt den Antrag auf Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von der Linken-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion. Wir gehen also davon aus, dass wir uns darauf verständigen können, dass es weiter 38 Stimmen sind. Es gab niemanden, der rein- und rausgegangen ist. Gibt es Neinstimmen? Das sind die Stimmen aus der Parlamentarischen Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion. (Zwischenruf Abg. Heym und Abg. Kellner, CDU: 37!) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: 37!) Ah ja, 37, Entschuldigung. 37. Der Parlamentarischen Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der AfDFraktion und der beiden fraktionslosen Abgeordneten. Dann sind es 37 zu 37. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Parlamentarische Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und beide fraktionslose Abgeordnete. Damit ist auch der Antrag abgelehnt. Wir brauchen noch einen federführenden Ausschuss. Ich gehe davon aus, dass das der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sein soll. Darüber würde ich jetzt abstimmen. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das scheinen alle Abgeordneten im Haus zu sein. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist beides nicht der Fall. Damit ist der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten der federführende Ausschuss. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 10 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9658 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Frau Abgeordnete Vogtschmidt, bitte.

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Donata Vogtschmidt Die Linke

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, gestatten Sie mir etwas Freude, denn der vorliegende Gesetzentwurf ist die umfangreichste Novellierung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes seit 1992. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nach verschiedenen punktuellen Änderungen bringt Rot-Rot-Grün hier am Ende eines zweijährigen Erarbeitungsprozesses durch Arbeitsgruppen aus der Fachebene, vom Feuerwehrverband, der Ministerien, der kommunalen Spitzenverbände und auch aus den Landtagsfraktionen einen Gesetzentwurf ein, der das Ziel verfolgt, die Rahmenbedingungen von über 34.000 Einsatzkräften der Thüringer Feuerwehren und über 3.000 Einsatzkräften im Katastrophenschutz weiter zu verbessern. Zu den relevanten Änderungen gehören zum Beispiel neue Kostenbestimmungen zur rechtssicheren Erhebung von Kosten für Einsatzmaßnahmen der Feuerwehren in § 55, eine zeitgemäße Anpassung bei den Bestimmungen für die organisatorischen und personellen Voraussetzungen zur Aufstellung einer Feuerwehr, die Herabsetzung der Grenze zur Verpflichtung zur Vorhaltung einer Berufsfeuerwehr von 100.000 auf 60.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die Errichtung einer Rechtsgrundlage für das Betreiben einer dezentralen technischen Servicestelle im Bereich der digitalen Informations- und Kommunikationstechnik auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Zudem wird auch die Jugendfeuerwehrpauschale verdoppelt und die Thüringer Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule im Gesetz noch mal klarer abgebildet. Die aufzustellenden Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen werden präzisiert und die Mitwirkungsmöglichkeiten von privaten Organisationen im Katastrophenschutz erweitert. Die Förderung der Brandschutzerziehung wird nun auch gesetzlich festgeschrieben. Neu sind dann auch die Aufnahme der Errichtung von Auskunftsstellen bei den Katastrophenschutzbehörden im Bedarfsfall sowie die Aufnahme einer Weisungsbefugnis der obersten Katastrophenschutzbehörde für den Fall der Übernahme der landesweiten Einführung. Und um die bereits vorangeschrittene Gleichstellung von Feuerwehren und Katastrophenschutz noch weiter in die richtige Richtung zu bewegen, wird zudem eine Rechtsgrundlage geschaffen, um per Verordnungsermächtigung auch Prämien für KatSchutzhelfende zu leisten, einfach als Fairnessgedanke. Die antragstellenden Fraktionen verfolgen hierbei das Ziel, mit dem Gesetzentwurf den vielen und vor allem auch ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern den Rücken freizuhalten, die Nachwuchsgewinnung weiter zu verbessern und auch die Feuerwehrstrukturen zu modernisieren. Ziel ist es also, den Novellierungsprozess noch in dieser Wahlperiode gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen abzuschließen. Ich freue mich sehr auf die folgende Beratung. (Beifall DIE LINKE)

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Diana Lehmann

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordnetem Walk für die CDUFraktion das Wort.

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Raymond Walk CDU

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, mein Gruß geht auch an unseren erkrankten feuerwehrpolitischen Sprecher Jonas Urbach, der jetzt am Bildschirm, glaube ich, mitfiebert. Werte Besucherinnen und Besucher, nach der emotionalen Debatte eben werden Sie jetzt feststellen, dass es auch bei manchen Gesetzesvorhaben große Einigkeit gibt, nämlich bei diesem Punkt, den wir gerade beraten. Bevor ich anfange, gilt mein Dank, ich denke, auch der Dank des ganzen Hauses, den Helfern im Brand- und Katastrophenschutz – und ich will hinzufügen, weil sie sehr oft vergessen werden – und ich meine auch einschließlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Notfallvorsorge. Also ihnen allen ein herzliches Dankeschön! Heute liegt nun endlich der angekündigte Gesetzentwurf vor. Herr Minister, Sie hatten diesen bereits für Ende letzten Jahres angekündigt, aber heute liegt er vor, und das ist gut so. Klar ist – wir haben es eben auch schon in der Einführung von der Kollegin gehört –, die Novelle ist überfällig und notwendig und ich hoffe, dass wir auch noch ausreichend Zeit für eine intensive Beratung im zuständigen Ausschuss haben. Der Zeitplan bis zur Sommerpause ist sportlich, aber wir sind mit an Bord, streiten für die beste Lösung für ein gutes und auch für ein praktikables Gesetz. Ich bin sehr zuversichtlich, dass uns das auch gelingen wird. Ich will betonen, dass es uns wichtig ist, dass wir dieses Gesetz noch in dieser Legislatur verabschieden. Ich habe eben schon anklingen lassen, dass wir uns bei diesem Thema sehr selten „in die Wolle bekommen“, wie man umgangssprachlich so schön sagt. Zielführend und richtig ist auch, dass bereits in der Erarbeitung eine umfangreiche Beteiligung und Einbindung von Vertretern der kommunalen Spitzen, der Feuerwehrverbände und bestehender Arbeitsgruppen der Feuerwehren, also die AGs der KPIs bzw. die AG Berufsfeuerwehr, stattgefunden hat. Das ist gut und wichtig und daraus erwächst natürlich, Herr Minister, auch die Erwartung, dass deren Vorschläge auch entsprechend eingearbeitet, umgesetzt werden. Ich finde es außerdem positiv, dass die Forderungen unserer CDU-Fraktion Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben, so etwa die Anhebung der Jugendfeuerwehrpauschale. Ich denke, wir müssten auch noch mal darüber diskutieren, ob die Höhe ausreichend ist. Nächstes Stichwort: Demografie. Verglichen mit dem Stand vor 15 Jahren hat der Freistaat Thüringen heute etwa 8.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute weniger – 8.000! Im Jahr 2009, bei der Einführung der Feuerwehrrente, waren es noch 42.000 aktive Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, heute sind es noch 34.000. 8.000 Personal Verlust, das ist nicht banal. Das stellt uns alle gemeinsam vor enorme Herausforderungen. Das Gesetz zeigt Wege auf, wie man dies lösen kann. Deswegen ist es wichtig, dass vor allen Dingen Kinder und Jugendliche in den Jugendfeuerwehren dabeibleiben, dass sie nicht abspringen – das ist schwierig genug, wir wissen das. Es kommt auch immer darauf an, wie man mit den Jugendlichen umgeht, wer da an der Spitze steht, ob es den Kindern auch Spaß macht. Und eines ist auch klar: Wir wollen ja, dass die dann in die Einsatzabteilung überführt werden können, denn dort werden sie auch dringend gebraucht. Ich will noch einen Punkt ansprechen, den ich schon in der Begrüßung hatte, sehr oft – wie ich finde zu Unrecht – aus dem Blick verloren, deswegen spreche ich es noch mal an: Wir begrüßen ausdrücklich die Aufnahme der psychosozialen und seelsorgerischen Notfallversorgung – kurz PSNV genannt – in den Katalog der Pflichtaufgaben. Das ist für uns wichtig, weil die oftmals im Ehrenamt Tätigen, nicht nur die Einsatzkräfte, nach schwierigen und belastenden Einsatzlagen betreut werden, zunehmend kommt auch Einsatzunterstützung während des Einsatzes zum Tragen, um Betroffenen Hilfe zu leisten, also Menschen, die gerade im Moment ihr Hab und Gut verloren haben oder die miterleben mussten, wie ein geliebter Mensch mit Verletzungen abtransportiert wird oder auch Schlimmeres. Dadurch werden die Einsatzkräfte natürlich entlastet und können sich nun ausschließlich auf ihre Einsatzbewältigung konzentrieren. Ich denke, das ist ein großer Vorteil. Wir erhoffen uns zudem, dass sich die Arbeitssituation in diesen Teams verbessert und eine weitere Professionalisierung vonstattengeht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der CDU ist und war es immer eine Herzensangelegenheit, dass diejenigen, die für andere da sind, über die bestmöglichen Voraussetzungen verfügen können. Diejenigen also, die für uns als Gesellschaft buchstäblich durchs Feuer gehen, dürfen von uns nicht alleingelassen werden. Wir haben deshalb eine ganze Reihe von ganz konkreten Punkten auf den Weg gebracht wie etwa die Einführung der Feuerwehrpauschale, auch in diesem Jahr wieder 10 Millionen Euro. Ich glaube, das ist eine Summe, die wirklich auch zeigt, wie wichtig uns die Feuerwehren sind. Ich will auch noch auf die Forderungen aus unserem Entschließungsantrag „Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten“, Drucksache 7/6667, abstellen, der jetzt noch im Innen- und Kommunalausschuss liegt und logischerweise auch noch in dieser Legislatur verabschiedet werden soll. Hier streiten wir beispielsweise für eine vereinfachte Beschaffung und bessere Förderung von Feuerwehrausrüstung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich zu begrüßen ist auch die Vorgabe zur Vorhaltung eines Einsatzdienstes durch die Landkreise. Das war bisher nicht verpflichtend. Dies scheint uns hilfreich zu sein. Gerade bei größeren Einsätzen brauchen wir eine koordinierende Funktion, und dieser Einsatzdienst kann diese Unterstützung leisten. Auch da sind wir also gemeinsam auf dem richtigen Weg. Noch ein Wort zur Kostenerstattung für die Kommunen, ein wichtiges Anliegen sowohl der kommunalen Familie, aber auch der Feuerwehrverbände. Hier drängen wir als CDU-Fraktion schon seit Längerem auf eine klare und vor allen Dingen rechtssichere Regelung. Mit dem neuen § 55 erfolgt jetzt eine Ausdifferenzierung, die es für den jeweiligen Einzelfall einfacher und – ich sage mal so – klageresilienter ermöglichen soll, Kostenersatzforderungen durchzusetzen. Das war bisher in der Praxis wirklich ein großes Problem. Wir erhoffen uns hier Rechtssicherheit. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Nachfragen ergeben sich für uns allerdings durch den Wegfall der Regelung im bisherigen § 53 b, der gestrichen ist. In dem hatte die Feuerwehr in Ausnahmefällen die Befugnis, die Verkehrsregelung durchzuführen. Hier müssen wir, denke ich, noch mal genau hinschauen. Ich kenne auch die Meinung der Polizeigewerkschaft. Unstrittig ist – und das sollte unser gemeinsames Leitmotiv sein –, dass wir an einer klaren und einer rechtssicheren Regelung für unsere Einsatzkräfte interessiert sind. Das beinhaltet natürlich auch die erforderlichen Schulungen, die es, soweit ich weiß, in dieser Form bisher noch nicht gab. Was wir immer auch gerade von kleineren Gemeinden hören, ist der Wunsch, gebrauchte Feuerwehrfahrzeuge nutzen zu können und anschaffen zu können. Auch da bin ich mir bewusst, dass die Meinungen sowohl bei den Feuerwehrkameradinnen und -kameraden als auch bei den Experten, auch beim Verband auseinandergehen, kontrovers diskutiert werden. Aber ganz gleich, ob neue oder alte Feuerwehrtechnik, die Feuerwehren brauchen funktionierende und verlässliche Technik. Damit möchte ich schließen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Ich komme zum Fazit. Der Gesetzentwurf ist richtig und wichtig. Er greift viele gute und wichtige Punkte auf. Jedoch haben wir noch zu einzelnen Regelungen Fragen – die habe ich zum Teil aufgeworfen –, die wir in der Anhörung gemeinsam beleuchtet wissen wollen. Einer Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. Wir freuen uns auf eine interessante Beratung. Herzlichen Dank. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Unterm Strich eine gute Rede, Herr Walk, eine gute Rede!)

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Diana Lehmann

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Bergner das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte vor allem erst mal den Dank an die Präsidentin richten. Ich hätte nämlich die ganze Zeit jetzt Sitzungsleitung gehabt. Das ist sehr kollegial. Ganz herzlichen Dank! Das ist mir furchtbar peinlich. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Wir sprechen heute über die lang erwartete Novelle des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, die mit über 120 Seiten auch sehr umfangreich ausfällt. Daher sind wir natürlich dankbar für die Hinweise, die wir aus dem Ministerium bekommen haben. Aber uns ist aufgefallen, dass bei dieser Auflistung an Änderungen ein für uns sehr relevanter Punkt – sagen wir mal – keine Erwähnung fand. Da zitiere ich § 13 Abs. 1 Satz 2 in der Neufassung, es geht um die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. „Sie müssen für die Übernahme des Ehrenamtes persönlich geeignet sein und für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.“ Das wird damit begründet, dass es sich bei der Feuerwehr um eine öffentliche Aufgabe handelt und die Feuerwehrangehörigen auch zu Ehrenbeamten ernannt werden können. Bei dem Gesetzentwurf wird viel Wert darauf gelegt, zu betonen, dass er in Zusammenarbeit mit den Betroffenen erarbeitet wurde. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass diese Formulierung von den Akteuren der Feuerwehr kommt, sonst hätte man es auch stolz und öffentlich verkünden können. Da drängt sich der Eindruck auf, dass still und leise eine – ich sage mal – Gesinnungsprüfung bei der Feuerwehr eingeführt werden soll. (Beifall AfD) Dem – das kann ich an dieser Stelle schon mal ankündigen – werden wir in dieser Form so nicht zustimmen können. Über ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung lässt sich sicher reden. Da haben wir keine andere Auffassung, aber ein aktives Eintreten ist für mich die Frage, wie das nach den Vorstellungen der Koalition und des Ministeriums aussehen und vor allem auch überprüft werden soll. (Beifall Gruppe der FDP) Das ist ein Punkt, über den wir tatsächlich im Ausschuss noch mal in aller Fairness und Ruhe reden müssen. Ich will Ihnen da nichts unterstellen, aber es ist etwas, was für uns doch ein Problem darstellt, wie das praktisch umgesetzt werden soll. Über diesen Punkt hinaus gibt eine ganze Reihe von Änderungen zum jetzigen Gesetz. Das geht von Änderungen lediglich redaktioneller Natur bis hin zur Abschaffung der Verkehrsregelung durch die Feuerwehr. Wir alle wissen, dass diese Novelle von den Betroffenen sehnsüchtig erwartet wird, und daher möchte ich an dieser Stelle betonen, dass wir bereit sind für eine konstruktive Debatte, damit dieses Gesetz noch in dieser Legislatur verabschiedet werden kann. Allerdings ist es bei einer so essenziellen Materie wie dem Brand- und Katastrophenschutz auch wichtig, das Gesetz genau zu prüfen. Daher werden wir die Anmerkungen der Anzuhörenden sehr genau anschauen, wollen auch für jeden von ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Abschließend möchte ich mich bei allen bedanken, die an der Erarbeitung dieses Gesetzes beteiligt waren, vor allem da ein großer Teil dieser Zuarbeit in ehrenamtlichen Funktionen erfolgte. Ich hoffe auf eine intensive, aber zügige Beratung. Die betroffenen Menschen haben es verdient, dass wir schnell zu einem guten Ergebnis kommen. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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Diana Lehmann

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Als nächster Redner erhält Abgeordneter Czuppon für die AfD das Wort.

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Torsten Czuppon AfD

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, liebe Thüringer, wenn man jetzt als Letzter sprechen muss, wurde natürlich schon einiges von den Vorrednern gesagt, aber ich möchte trotzdem noch mal kurz auf alle Punkte eingehen. Also heute nun endlich die lang angekündigte und sehnsüchtig erwartete vollständige Novellierung des Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetzes. Der Presseinformation Nr. 10/2024 des Ministeriums für Inneres und Kommunales ist zu entnehmen, dass das Ergebnis dieses „unheimlich komplexe[n] und sehr arbeitsreiche[n] Prozess[es]“ Innenminister Maier „stolz“ macht. Schauen wir einmal, warum. Der Pressemitteilung sind folgende wesentliche inhaltliche Änderungen zu entnehmen: erstens die Erhöhung der Jugendfeuerwehrpauschale, zweitens die Einführung eines Einsatzleitdienstes bei Großschadenslagen zur Entlastung der freiwilligen Feuerwehren, drittens die verpflichtende Berufsfeuerwehr ab einer Einwohnerzahl von 60.000 Einwohnern, viertens die verpflichtende Förderung des Ehrenamts durch den Aufgabenträger, fünftens die Digitalisierung, sechstens die psychosoziale Notfallversorgung, siebtens die Warnung der Bevölkerung und achtens die Regulierung zur Vollzugshilfe. Also dafür hat es zwei Jahre gebraucht. Es wurde gesagt, zwei Jahre intensive Arbeit, ein sehr langer Prozess mit dem genannten Ergebnis. Schön ist, muss ich sagen, dass das als Synopse dargestellt wurde. Da konnte man sich die Änderungen schön anschauen und vergleichen. Was es natürlich gleich wieder zunichtegemacht hat, ist diese geschlechtergerechte Sprache. Das macht es schwer lesbar, schwer verständlich und unnötig kompliziert. Aber das muss ja bei Ihnen so sein. Einige Änderungen sind zustimmungsfähig, bei einigen gibt es noch Fragezeichen, welche hoffentlich im Ausschuss ausgeräumt werden können. Der Ausschussüberweisung stimmen wir natürlich zu. Nun zu den Änderungen mit Fragezeichen: Die Änderung der Einwohnerzahl für Gemeinden, die eine Berufsfeuerwehr verpflichtend vorhalten müssen, erschließt sich mir oder uns nicht. Erfurt hat 200.000 Einwohner, Berufsfeuerwehr Jena mit 110.000 Einwohnern, Weimar mit 65.000 Einwohnern hat schon eine Berufsfeuerwehr ebenso wie Altenburg, Eisenach, Gera, Gotha, Mühlhausen, Nordhausen und Suhl, die sie nicht verpflichtend haben müssten. Uns erschließt sich die Senkung nicht. Ich weiß nicht, welches Ziel Sie damit verfolgen, aber das wird hoffentlich im Ausschuss geklärt. Es ist ja schön, mit der Synopse sind die beiden Gesetze gegenübergestellt und dann hinten am Rand wird erklärt, warum das so ist. Dann steht auf Seite 47 als Letztes der Erklärung diese Absenkung der Einwohnerzahl: „Damit wird hier nicht mehr allein auf die Großstädte in Thüringen, sondern den demografischen Wandel annehmend, akzeptierend und gestaltend, auch auf die Städte in Thüringen abgezielt, die überdurchschnittlich urban geprägt sind.“ Da stehen bei mir drei Fragezeichen. Das kann ich nicht verstehen. Vielleicht können Sie mir das erläutern. Zweitens: Warum wurde die bisherige Regelung des § 53 b – das hat Herr Walk schon angesprochen, die Verkehrsregelung konnten bis jetzt Feuerwehrleute machen – jetzt ersatzlos gestrichen? Das erschließt sich uns auch nicht. Das wurde mal als große Errungenschaft gefeiert. Warum jetzt die Feuerwehrangehörigen den Verkehr nicht mehr regeln können – zum Beispiel bei Martinsumzügen oder so was – erschließt sich uns nicht. Vielleicht haben Sie jetzt einen Überschuss an Polizeibeamten, die das dann machen können. Das glaube ich zwar eher nicht, aber das könnten Sie uns dann noch erklären. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist erst vor ein paar Jahren reingekommen, das war nicht schon immer enthalten!) (Unruhe Gruppe der FDP) Ebenfalls, drittens, der § 55 des Thüringer Brandschutzgesetzes, da geht es jetzt um Bedarfsberechnungen und Kalkulationen. Da sind wir anders als Herr Walk der Meinung, dass das dem Thüringer Kommunalabgabengesetz widerspricht. Das will ich jetzt aber nicht im Detail ausführen, das können wir dann im Ausschuss besprechen, denn das wäre jetzt hier zu komplex. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das wä- re mal interessant!) Jetzt noch drei Anregungen, die von Ihnen vergessen wurden. Das ist erstens die Stärkung der Personalvorhaltung in freiwilligen Feuerwehren durch lukrative Beschäftigungsverhältnisse des Einsatzpersonals vor Ort, zweitens die rechtssichere Regelung und Feststellung des Katastrophenschutzfalls und drittens – wie es auch schon angesprochen wurde – die Beschaffung und Förderung von gebrauchter Feuerwehrtechnik. Diese Sachen wurden gar nicht aufgenommen, das kann sicher noch mal im Ausschuss besprochen werden. Ganz am Ende muss ich aber auch noch mal ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Ich will noch mal auf diese Pressemitteilung zurückkommen. Ich bin überrascht, der Herr Bergner hat es schon angesprochen: Dort ist als wesentliche Änderung des Inhalts nicht aufgeführt, dass jetzt neuerdings in § 13 Abs. 1 des Thüringer Brandschutzgesetzes aufgeführt ist, dass die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten müssen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Genau. Das ist für uns eigentlich eine Selbstverständlichkeit, weil wir … (Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Ach so, deswegen stört es euch so!) In der Präambel zu jedem Wahlprogramm steht geschrieben, dass wir für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen. Warum wird das jetzt zum Problem für uns? (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind ein Problem, Sie sind ein Problem für uns!) Weil der doppelt von der SPD geführte Verfassungsschutz nämlich festlegt, wer rechtsextrem ist oder wer nicht. Und was hat das zur Folge? Zum Beispiel, dass ich mit einer lapidaren Begründung nicht dem Feuerwehrförderverein Sömmerda beitreten kann. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gute Feuerwehr!) Genau! Man sieht ja hier gerade, welches Tor hier geöffnet wird. Das ist eigentlich Wahnsinn, genau wie das der Herr Bergner gesagt hat. Ich bin auch mal gespannt, wie Sie das praktisch umsetzen wollen. Wenn der Bürgermeister den Handschlag gibt, wird dann gefragt: Sie stehen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein, ja oder nein? Sie können mir das gleich beantworten. Das ist praktisch für mich nur sehr schwer umsetzbar. (Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für mich ist es erschreckend, wie Sie die allgemeine Daseinsvorsorge der Thüringer parteipolitisch instrumentalisieren und hier ein riesiges Einfallstor öffnen. Ich warte noch darauf: Demnächst muss ein Feuerwehrmann sicherlich auch den menschengemachten Klimawandel anerkennen, um ein freiwilliger Feuerwehrmann werden zu dürfen. So ein Bekenntnis ablegen zu müssen, um ein Feuerwehrmann in Thüringen sein zu dürfen, das ist mit Sicherheit kein Grund, der Sie stolz machen kann. (Zwischenruf Maier, Minister für Inneres und Kommunales: Doch, das macht mich sehr stolz!) Denn das spaltet die Thüringer und auch die Thüringer Feuerwehren. (Zwischenruf Maier, Minister für Inneres und Kommunales: Das hat was mit Demokratie zu tun!) In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und alles für Thüringen! (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das könnte schwierig werden!)

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Diana Lehmann

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Henfling das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Es ist wirklich schwer, ernst zu bleiben. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein heißer Tipp: Wenn man mit einem Thor-Steinar-T-Shirt in einer Gedenkstätte sitzt, dann könnte es sein, dass man vielleicht ein Rechtsextremismusproblem hat – relativ wahrscheinlich sogar. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn man Mitglied in einer Fraktion, einer Partei ist, der Björn Höcke vorsteht, könnte es sein, dass man ein Problem mit Rechtsextremismus hat. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Abg. Tischner) Aber Sie haben ja gerade selbst gesagt: Für mich ist das schwer umsetzbar. (Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das – finde ich – sagt eigentlich alles, also wirklich. Ich verstehe die Diskussion. Herr Bergner, es ist immer schwer, diese Sachen in Gesetze hineinzuformulieren, und was heißt das dann konkret in der Praxis. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Weil sie nicht reingehören!) Doch, die gehören da rein. Ich erkläre Ihnen auch gleich, warum. Ich finde es krass, dass ich Ihnen als Polizist das erklären muss, aber ich versuche es. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung und gerade in Bereichen der Feuerwehr, des Brand- und Katastrophenschutzes, aber auch der Polizei, wo es darum geht, dass wir dort Menschen haben, die vorurteilsfrei andere Menschen retten – jetzt überlegen Sie sich mal, warum es wichtig sein könnte, dass die Leute keine Rechtsextremisten sind. Weil sie in einer Situation, in der Menschen auf ihre Hilfe angewiesen sind, alle Menschen retten müssen. Und wenn Sie jemanden haben, der rassistische Einstellungen hat und der vielleicht Menschen anderer Hautfarbe anders behandelt, dann haben wir da ein Problem, und zwar ein richtiges. Das ist ein ziemlich tiefgehendes Problem. Das hätten wir, wenn wir Leute wie Sie bei der Polizei hätten oder wenn wir Menschen mit rechtsextremen Einstellungen bei der Feuerwehr haben. Deswegen stellt sich schon die Frage, wie wir sicherstellen können, dass in den Feuerwehren Menschen da sind, die sich nicht nur hoffentlich auf die fdGO berufen, sondern auch aktiv für Demokratie einstehen. Feuerwehren sind nicht nur dafür da, Brand- und Katastrophenschutz zu betreiben, sondern sie haben natürlich auch eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Dementsprechend ist das schon eine Frage. Ich finde – ich bin bei Herrn Bergner –, man kann tatsächlich noch mal darüber diskutieren, ob die Formulierung, so wie sie jetzt drinsteht, tatsächlich praxistauglich ist. Wir sind uns – glaube ich – aber einig darin, dass es wichtig ist, dass die Feuerwehrleute auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Das ist – glaube ich – außerhalb der Fragestellung. Wie man es dann konkret macht, müssen wir vielleicht tatsächlich noch mal diskutieren. Dafür machen wir aber auch noch mal eine Anhörung und können das auch noch mal machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin froh, dass wir die Modernisierung des Brand- und Katastrophenschutzes jetzt hier auf dem Tisch liegen haben. Ich glaube, wir sind uns auch einig darin, dass es viele unterschiedliche Bereiche gibt, die uns dazu bringen, dass wir das modernisieren müssen. Beispielsweise ist die Klimakrise ein Thema, das uns vor große Herausforderungen stellt. Wetterextreme sind längst unsere Realität geworden. Die Hochwassersituation in Thüringen war Anfang des Jahres besorgniserregend und dank dem Einsatz der Kameradinnen und Kameraden konnte Schlimmeres verhindert werden. Aber auch der demografische Wandel in Thüringen trifft besonders die Wachen in kleinen Gemeinden. Wir haben gerade erst in dieser Woche eine Meldung der Freiwilligen Feuerwehr in Lauscha gehabt, die ihre freiwillige Bereitschaft nicht mehr sicherstellen kann. Wir müssen also überlegen, wie wir den Brandschutz gerade auch in vom demografischen Wandel besonders getroffenen Gemeinden tatsächlich sicherstellen können. Da müssen wir über Pflichtfeuerwehren diskutieren, das ist einfach so. Da können wir auch die Augen vor der Realität nicht verschließen. Im Rahmen des parlamentarischen Abends im Januar haben wir weitere Bedarfe der Modernisierung diskutiert. Es wurde klar: Es braucht eine nachhaltige Förderung des Ehrenamts. Alle diese neuen Herausforderungen, vor allem die Zunahme von extremen Wetterlagen, verlangen von uns, dass wir die Katastrophenprävention neu denken und jedem – von ehrenamtlichen Helferinnen bis zum professionellen Feuerwehrmann/der professionellen Feuerwehrfrau – die Mittel an die Hand geben, um effektiv handeln zu können. Deshalb – es sind schon einige wichtige Punkte genannt worden, Herr Walk ist schon darauf eingegangen, aber auch die Kolleginnen und Kollegen – ist beispielsweise die wesentliche Änderung die Erhöhung der Pauschale für die Mitglieder der Jugendfeuerwehren auf 50 Euro, was eine Verdoppelung des bisherigen Betrags von 25 Euro darstellt, und die Implementierung eines Einsatzleitdienstes für den Umgang mit Großschadensereignissen in kleineren Kommunen. Die Förderung des ehrenamtlichen Engagements wird in dem Gesetz für verantwortliche Stellen als verbindlich erklärt und wir senken die Einwohnerschwelle für die verpflichtende Vorhaltung einer Berufsfeuerwehr von 100.000 auf 60.000; das soll auch den wachsenden Herausforderungen in kleineren Kommunen Rechnung tragen. Im Katastrophenschutz wird zudem die Zusammenarbeit mit privaten Organisationen erleichtert und die Befehlsgewalt für den Einsatz über das gesamte Land eindeutig festgelegt. Wir setzen uns für eine Helferinnengleichstellung ein – auch das ist schon angesprochen worden. Vor allen Dingen wird auch die psychosoziale Notfallseelsorge mit in die Einheiten und Einrichtungen eingebunden. Das ist wichtig, weil deren Hilfestellung, deren Leistungen, die sie erbringen, immer wichtiger werden. Aber damit ist es natürlich nicht getan. Diese Gesetzesreform schafft eine solide Grundlage dafür, nicht nur Katastrophen vorzubeugen, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger zu ermächtigen, selbstständig auf Notlagen zu reagieren. Wir müssen auch hier Resilienz beweisen. Ich glaube, eine stärkere Aufklärung, Einbindung der Bevölkerung in solche Bereiche ist sehr wichtig. Die Europäische Umweltagentur hat es kürzlich klar formuliert: Wir müssen uns auf die katastrophalen Folgen des Klimawandels vorbereiten – auch hier in Thüringen. Unsere Antwort darauf ist eine strategische Neuausrichtung der Ressourcen von Organisationen des Bevölkerungsschutzes, um besser auf Wetterextreme und deren Folgen reagieren zu können. Ich freue mich, wenn wir das Ganze im Innenausschuss weiterdiskutieren können, und hoffe, dass wir auch nach einer guten Anhörung zu einem guten Gesetz in diesem Bereich kommen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Für die SPD-Fraktion erhält das Wort Frau Abgeordnete Merz.

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Janine Merz SPD

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer – ein paar sind noch da oder auch am Bildschirm zu Hause! Ich möchte auch noch mal meinen Dank voranstellen an all diejenigen, bei denen wir uns bei Bränden oder Hochwasser oder anderen Unwetterereignissen nicht schutzlos fühlen müssen, den vielen Ehrenamtlichen und auch beruflichen Rettungskräften in diesem Land. Denn sie erwarten von uns als Gesetzgeber zu Recht auch ein Brand- und Katastrophenschutzgesetz, auf dessen Grundlage sie weiterhin dauerhaft und rechtssicher Gefahren für Leib und Leben abwehren können. Viele Praktiker und Fachleute haben also gemeinsam mit dem SPD-geführten Innenministerium in den letzten Monaten einen Vorschlag erarbeitet. Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz soll fit für die Gegenwart und die Zukunft gemacht werden, denn – wir haben es schon gehört – seit der letzten großen Novelle 1992 hat sich in der Katastrophenschutzbekämpfung Wesentliches verändert, und weil deswegen auch weitere Entwicklungen dazukommen, duldet es keinen Aufschub, jetzt eben dieses Gesetz anzufassen. Die Kolleginnen haben im Vorfeld schon viele Schwerpunkte genannt und ich will zwei für uns ganz besonders wichtige hier hervorheben: Der erste Schwerpunkt für uns ist die Digitalisierung. Sie stellt den Brand- und Katastrophenschutz, wie viele andere Bereiche auch, vor ganz verschiedene Aufgaben und Herausforderungen. Es geht los bei der Frage, welche analogen und eben auch digitalen Lernmethoden zum Beispiel schon in der Ausbildung zum Einsatz kommen. Deswegen bekommt unsere Landesfeuerwehrschule mit diesem Gesetzentwurf den Auftrag, die Ausbildungsmethoden stetig weiterzuentwickeln. Heute kann es noch ein Mix aus Präsenzunterricht und E-Learning sein, um den Ehrenamtlichen zeitlich flexible Schulungsangebote zu machen. Im Laufe der Zeit werden sicher und logischerweise andere neue Lernmethoden dazukommen und Einzug halten. Aber auch im akuten Ernstfall sind digitale Mittel im Bevölkerungsschutz nicht mehr wegzudenken. Reden wir beispielsweise darüber, wie unsere kommunalen Katastrophenschutzstäbe arbeiten. Viele Bundesländer haben sich hier einer gemeinsamen Aufgabe angenommen. In den unteren Katastrophenschutzbehörden soll es keinen Flickenteppich mehr geben, was die Fachsoftware für die Stabsarbeit anbelangt. Eine einheitliche Stabsunterstützungssoftware hilft insbesondere dabei, die Behörden im Krisenfall effektiver zu vernetzen, um schneller Hilfe und Unterstützung zu leisten. Auch Thüringen setzt so eine einheitliche Lösung bereits um und das vorliegende Gesetz bildet dies nun ab. Sie sehen also, es gibt viele Entwicklungen und viele gute Gründe, für unsere Retterinnen und Retter dieses Gesetz anzupacken. Der zweite Schwerpunkt für uns ist die Struktur des Katastrophenschutzes. Nur eine von vielen grundlegenden Fragen: Welche Einheiten und Einrichtungen braucht es, damit unser Katastrophenschutz modern aufgestellt ist? Denn – wir haben es schon gehört – seit 1992 ist enorm viel passiert und es hat sich viel getan, und zum umfassenden Katastrophenschutz gehören für uns mittlerweile ganz selbstverständlich die psychosoziale, also seelsorgerische Notfallversorgung, aber auch Auskunftsstellen über vermisste Personen und eine sehr umfassende Logistik. Das wird von der geltenden Gesetzgebung noch nicht zwingend abgedeckt, dabei ist uns aber völlig klar, selbstverständlich kommt es im Katastrophenfall ganz erheblich darauf an, dass unsere Katastrophenschützer im Einsatz von Logistiktrupps unterstützt werden, mit Zelten, Kraftstoff, Werkzeugen und all den weiteren Ressourcen, die vor Ort dringend gebraucht werden und schnell verfügbar sein müssen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, besonders gefreut habe ich mich darüber, dass dieses Gesetz eines in den Blick nimmt: dass sich unsere Feuerwehren wieder stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können, denn die Kameradinnen und Kameraden werden im Alltag oft eben auch durch Amtshilfe beansprucht. Sie müssen zuweilen Ölspuren beseitigen, mit der Drehleiter beim Transport von Patienten im Rettungsdienst mithelfen oder auch bei Gemeindeveranstaltungen den Verkehr regeln. Und da kann ich gut nachvollziehen, wenn Kameradinnen und Kameraden sagen: Moment, für diese Aufgaben gibt es doch Stellen, die dafür von Haus aus zuständig sind. Wir helfen grundsätzlich gern, aber auch unser Tag hat nur 24 Stunden. Das Gesetz wird deshalb auch die Feuerwehren ein Stück dabei entlasten. Durch neue Entgelte nämlich wird es zum Beispiel einfacher, dass die Kosten für solche Einsätze nicht an den Feuerwehren hängen bleiben. Weil sich Praktiker immer weitere Entlastungen wünschen, werden wir in der Anhörung auch sicher noch mal prüfen, ob wir über den Gesetzentwurf hinaus weitere Dinge vereinfachen können. Gemeinsam hat Rot-RotGrün über viele Jahre hinweg viel Geld für den Bevölkerungsschutz mobilisiert. Letztes Jahr haben wir auch die Landesfeuerwehrschule im Landeshaushalt massiv aufgewertet, um im Wettbewerb um das beste Lehrpersonal mit anderen Ländern mitzuhalten. Und jetzt braucht es dazu noch ein modernes Gesetz. Ich freue mich auf die konstruktive Beratung im Innenausschuss. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Vielen Dank. Als Nächstes erhält das Wort für die Fraktion Die Linke Abgeordnete Vogtschmidt.

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Donata Vogtschmidt Die Linke

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen und auch liebe Zuschauerinnen und Zuschauer – wahrscheinlich am Livestream gerade zahlreicher vorhanden als hier auf der Tribüne –! Ganz kurz vorab: Herr Czuppon hat gerade die Erhöhung der Jugendfeuerwehrpauschale angesprochen und warum das so lange dauert. Herr Czuppon, darf ich Sie daran erinnern, dass die AfD damals im Landtag 2017 generell gegen die Erhebung der Jugendfeuerwehrpauschale gestimmt hat? Das heißt, ginge es nach Ihnen, wäre sie gar nicht erhöht worden, deswegen sind wir froh, dass wir sie jetzt überhaupt erhöhen. Ich bin sowieso überrascht, dass Sie noch da sitzen: Als wir das letzte Mal hier im Landtag über die feuerwehrpolitischen Themen gesprochen haben, sind Sie ja nach Ihrem eigenen Redebeitrag schon rausgegangen; und die restlichen Inhalte haben Sie dann auch nicht interessiert. Aber zurück zu den eigentlichen Fakten zum Gesetzentwurf: Thüringen ist ein sicheres Bundesland und das soll es auch weiterhin bleiben. Dazu tragen Tausende Einsatzkräfte der Thüringer Feuerwehren und auch des Katastrophenschutzes und der Katastrophenschutzeinheiten bei, die nicht selten ihre eigene Gesundheit riskieren und sprichwörtlich für unsere Gesellschaft durchs Feuer gehen. Vor einigen Tagen zum Beispiel rückten im Landkreis Gotha mehrere Feuerwehren zu einem Gebäudebrand aus und waren drei Stunden mit den Löscharbeiten beschäftigt, ehe das Scheunenobjekt dann letztendlich auch zusammenbrach und Traktoren und Fahrzeuge unter sich begrub. Eine Kameradin der Feuerwehr wurde durch die Rauchgase, die sich dabei entwickelt haben, verletzt und musste dann auch behandelt werden. Nach dem im letzten Jahr vorgestellten Brand- und Katastrophenschutzbericht wurden 186 Einsatzkräfte der Feuerwehren in Thüringen bei Einsätzen über ein Jahr verteilt verletzt. Durch das vor allem ehrenamtliche Engagement konnten aber im selben Zeitraum über 4.500 Menschen im Freistaat bei Einsätzen aus akuten Gefahrensituationen und auch aus Lebensgefahr gerettet werden. Dafür gilt, glaube ich, im Namen aller der hier Anwesenden unser herzlicher Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Diese Aufgabe geht mit vielfältigen Belastungen einher, von der anspruchsvollen Aus- und Fortbildung über gefahrenträchtige Einsätze auf Autobahnen, bürokratische Abrechnung von Kosten beispielsweise bis hin zum frustrierenden Momentum, wenn innerhalb eines Jahres über 6.000 Fehlalarme ausgelöst werden und dann die eigene Arbeit unterbrochen und ausgerückt werden muss, was gerade für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte oft ziemlich nervig und auch kräftezehrend ist. Das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz bietet hierbei seit über 32 Jahren einen wirklich wichtigen Orientierungs- und Handlungsrahmen für alle beteiligten Akteure, egal ob jetzt im Haupt- oder auch im Ehrenamt. Wir haben hier in den letzten Jahren schon ein paar punktuelle Änderungen vorgenommen, zuletzt zum Beispiel vor einigen Wochen zur Einführung der digitalen Alarmierung. Nun ist es also auch Zeit für eine grundsätzliche Reform des Gesetzes. Ziel muss es nämlich sein – das wurde vorab auch schon von meinen Kolleginnen und Kollegen erwähnt –, die Feuerwehren fit für die Zukunft zu machen und auch den Herausforderungen von Klimawandel und Energiewende Rechnung zu tragen. In den letzten zwei Jahren haben dazu drei Facharbeitsgruppen und ein Steuerungsgremium unter Leitung des Innenministeriums Verbesserungspotenziale identifiziert und mit mehreren Regionalkonferenzen die Praxismeinungen Thüringer Feuerwehren integriert. An dieser Stelle möchte ich mich auch noch mal im Namen meiner Fraktion herzlich bedanken, auch namentlich bei der Arbeitsgemeinschaft der Kreisbrandinspektoren, den Leitern der Berufsfeuerwehren, dem Thüringer Feuerwehr-Verband, den kommunalen Spitzenverbänden, der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz, dem Thüringer Landesverwaltungsamt, der Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen, dem Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz, dem Technischen Hilfswerk, Herrn Behnisch und seinem Team vom Referat 24 im Innenministerium und natürlich unserem supertoll arbeitenden Innenausschuss. Die rot-rot-grüne Koalition zieht hierbei gemeinsam mit Regierung, Fraktionen und auch den wichtigen Praxismeinungen vor Ort an einem Strang und darum haben wir das Verfahren beschleunigt und bringen nun drei Monate früher, als es eigentlich organisatorisch von der Regierungsseite angedacht war, den Gesetzentwurf ins Plenum ein, denn wir wollen noch vor dem Sommer einen Beschluss der demokratischen Fraktionen im Landtag auf die Beine stellen. Das ist zwar sportlich, aber durchaus machbar – ich glaube, da sind wir uns alle einig –, wenn wir alle an einem Strang ziehen, da uns alle der Wille eint, die Feuerwehren bestmöglich zu unterstützen. Zum Gesetzentwurf habe ich die wesentlichen Punkte ja schon in der Einbringung erwähnt und sicherlich haben Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt auch die 122 Seiten der vorliegenden Drucksache 7/9658 durchaus inhaltlich studiert, weswegen ich mich da nicht noch mal wiederholen muss. Als Linksfraktion haben wir uns besonders dafür eingesetzt, dass die verpflichtende gesetzliche Förderung der Brandschutzerziehung Niederschlag im Gesetzentwurf findet. Gerade aus dem Austausch mit dem Thüringer Feuerwehr-Verband wurde klar, dass wir diese Brandschutzerziehung flächendeckend im gesamten Freistaat gewährleisten müssen, und haben dafür dann auch bereits im Haushalt dieses Jahres, also für das Jahr 2024, insgesamt 650.000 Euro eingestellt, die an die Landkreise und kreisfreien Städte gehen. Uns war auch besonders wichtig, dass die psychosoziale Notfallversorgung – kurz PSNV – im Gesetz etabliert wird, da die Helferinnen und Helfer im Ernstfall nicht nur den von dem Notfall Betroffenen zur Seite stehen, sondern eben auch den Retterinnen und Rettern selbst, die nicht selten durch die heftigen Einsatzerfahrungen durchaus belastet werden. Gerade die ehrenamtlichen Kräfte, die dann keine Unterstützung hätten, würde das ganz schön treffen. Deshalb haben wir das hier noch mal etabliert. In den letzten Jahren sind wir also gemeinsam mit Rot-Rot-Grün dazu übergegangen, größere Katastrophenlagen – auch mit Todesopfern –, Evakuierungsszenarien und auch umfangreichere Betreuungsangebote in Thüringen vorauszudenken; gerade aus den Erfahrungen aus dem Ahrtal heraus. Dazu haben wir also auch im Herbst letzten Jahres schon einen Landtagsbeschluss gefasst, künftig 1 Prozent der Bevölkerung ad hoc betreuen und versorgen zu können, beispielsweise 20.000 Menschen, die wegen eines Hochwassers ihr Hab und Gut verlieren würden. Dieses 1-Prozent-Ziel, das predige ich gefühlt in jeder Rede, wenn es um Brand- und Katastrophenschutz geht, denn das ist und bleibt natürlich auch unser konkretes Ziel, gerade für uns als rot-rot-grüne Koalition. Insofern ist es nur noch folgerichtig, dass besonders aus dem Kreis der Arbeitsgruppen die Aufnahme einer Weisungsbefugnis der obersten Katastrophenschutzbehörde für den Fall der Übernahme der landesweiten Einsatzführung in § 42 und die Errichtung von Auskunftsstellen bei den Katastrophenschutzbehörden im Bedarfsfall für Vermisste, zum Beispiel in § 35, aufgenommen wurde. Die Digitalisierung als einer der letzten Punkte macht natürlich auch vor den Thüringer Feuerwehren nicht halt, natürlich auch nicht vor den KatSchutzeinheiten, denn wir haben hier schon Übungen mit VR-Brillen an der Katastrophenschutzschule, neue Stabsuntersuchungssoftware, Spezialtechnik, digitale Alarmierung, Waldbrandbekämpfung und Vermisstensuche, die mit Drohnen durchgeführt wird, oder auch die Feuerwehr-App FRIEDA, die Ihnen sicherlich bekannt ist, mit der inzwischen an einer Unfallstelle, wenn man damit in Thüringen ankommt, dass man die Kennzeichen eingibt und in Sekundenschnelle über eine Datenleitung angezeigt bekommt, an welcher Stelle man fahrzeugspezifisch die hydraulische Rettungsschere ansetzen muss, um dann auch die eingeklemmten Personen retten zu können, ohne sich teilweise selbst durch zum Beispiel die Starkstromkabel von Elektrofahrzeugen zu gefährden. Daher ist es nun auch wichtig, notwendige Rechtsgrundlagen bereitzustellen, die das Betreiben von dezentral technischen IT-Servicestellen ermöglichen, was im neuen § 6 Abs. 4 des Gesetzentwurfs abgebildet wird. Seit Übernahme der Regierungsgeschäfte durch Rot-Rot-Grün haben wir die Mittel für Feuerwehren, Brand- und Katastrophenschutz und auch für die Rettungsdienste auf über 400 Millionen Euro in Summe im Vergleichszeitraum zu Vorgängerregierungen also verdreifacht. Auch das sollte mittlerweile allen wohlwollend bekannt sein. Dass sich unsere Arbeit als Rot-Rot-Grün hier bezahlt macht, sieht man auch daran, dass die Mittel gut eingesetzt sind, wenn zum Beispiel im Rahmen einer eigens geschaffenen Mitgliederkampagne auch mehr Mittel für den Feuerwehrverband bereitgestellt wurden. Denn so ist es uns gelungen, auch viele Tausend Jugendliche vermehrt in die Feuerwehren so holen. Der aktuelle Brand- und Katastrophenschutzbericht weist sogar 3.700 Mitglieder mehr bei den Jugendfeuerwehren aus als noch 2014 – also im 10-Jahres-Vergleich. Besonders erfreulich ist dabei auch, dass sich darunter fast 1.500 Mädchen als Zugewinn befinden. Auch das freut mich sehr, dass wir da die Gleichstellung ein bisschen vorantreiben (Beifall DIE LINKE) und gerade die Mädels für so wichtige Sachen wie die Feuerwehren auch motivieren können und dadurch eben auch gefördert werden. Dennoch können wir uns aber nicht auf den bereits geleisteten Erfolgen ausruhen, denn der demografische Wandel verlangt uns einiges ab. Da verdoppeln wir im Gesetz auch die Jugendfeuerwehrpauschale, die wir erst kürzlich auf 25 Euro angehoben haben und nun auf 50 Euro verdoppelt wird, um die Maßnahmen zu intensivieren. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält auch die neuen Kostenbestimmungen mit dem Ziel, die bisher teils rechtsunsichere Erhebung vor Feuerwehreinsätzen endlich zu beenden, und fasst dann auch an wirklich vielen Stellen organisatorische und personelle Voraussetzungen zur Aufstellung einer Feuerwehr an, wo dann auch Weiterqualifikationen definiert werden. Gern möchten wir besonders als Linke auch in der Anhörung im Ausschuss verschiedene Komplexe mit den verschiedenen Expertinnen und Experten aus der Praxis erörtern, zum Beispiel die im Entwurf vorgesehene Herabsetzung der Grenze zur Verpflichtung der Vorhaltung einer Berufsfeuerwehr von 100.000 und 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Im Zuge der Meinung der Praxis versteht das dann vielleicht auch der Herr Czuppon, warum das notwendig ist. Aktuell würde das vor allem die Städte Gera und Weimar betreffen, die bereits Berufsfeuerwehren freiwillig haben, dann aber durch den Gesetzentwurf verpflichtet wären, das zu machen. Aber es ist ja schön, dass sie das schon freiwillig quasi auf dem Schirm haben. Auch die Frage, inwiefern feuerwehrtechnische Zentren nicht vielleicht auch gesetzlich mitgeregelt werden könnten oder ob sie besser Bestandteil der Organisationsverordnung bleiben und ob die Helferanerkennung bereits optimal geregelt ist oder ob da vielleicht sogar noch mehr geht – eigentlich geht ja meistens immer noch mehr, und mehr ist meistens besser –, wollen wir dann auch noch weiter im Ausschuss diskutieren. Ich freue mich sehr auf die hoffentlich sachdienliche Debatte. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Minister Maier zu Wort gemeldet.

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Georg Maier

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Vogtschmidt, Sie haben eben so wunderbar allen Beteiligten schon mal gedankt. Ich würde mich einfach dem anschließen wollen. Das spart ein bisschen Zeit, aber Sie haben sich die Mühe gemacht, alle zu erwähnen. Das heißt, nein – Sie haben sich selbst vergessen. (Beifall DIE LINKE) Also auch die Abgeordneten des Thüringer Landtags haben einen wesentlichen Beitrag geleistet im Innenausschuss. Ich bin auch zuversichtlich, dass das jetzt im weiteren Verlauf so sein wird. Hier zeigt sich, dass es gut funktionieren kann, dass bei diesem wichtigen Thema alle demokratischen Kräfte sehr eng und zielorientiert zusammenarbeiten. Ja, und das Ergebnis macht mich tatsächlich ein wenig stolz. Es macht mich stolz, weil wir, wenn wir das so beschließen, eines der modernsten Brand- und Katastrophenschutzgesetze in Deutschland haben werden, wenn nicht das modernste. Es gibt schon Anfragen aus anderen Bundesländern, wie habt ihr das geregelt, wie habt ihr jenes geregelt. Darauf können wir, wie ich finde, gemeinsam stolz sein. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber was mich auch mit Freude erfüllt, ist, wie dieser Prozess gelaufen ist. Ja, es wurde jetzt ab und zu gesagt, es hat zwei Jahre gedauert. War das zu lang? Ich würde mal sagen: Nein, denn es war tatsächlich ein sehr intensiver Prozess. Es war ein Prozess aus der Praxis für die Praxis. Wir haben das Gesetz von Anfang an nicht in den Amtsstuben formuliert, sondern wir haben die Betroffenen zu Beteiligten gemacht, das heißt, die Expertinnen und Experten – und da waren viele Ehrenamtliche dabei – haben von Anfang an mitgewirkt. Und das zahlt sich aus, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ziel dieses gemeinsamen Prozesses war und ist es, den Thüringer Feuerwehren, aber auch natürlich – was gern mal vergessen wird – den Rettungsorganisationen eine solide und handhabbare rechtliche Basis zu geben, die eben die Erfordernisse, die auch schon erwähnt wurden – Klimawandel, Digitalisierung, Demografie – berücksichtigt. Wir haben daraus im Hause des Innenministeriums einen Referentenentwurf gemacht und haben ihn den Fraktionen zur Verfügung gestellt, die ihn weitestgehend übernommen haben, was eben jetzt auch dazu beiträgt, dass wir das parlamentarische Verfahren hoffentlich so schnell durchführen können, damit wir noch vor Ende der Legislatur damit fertig werden. Ich glaube, das haben die Kameradinnen und Kameraden verdient. (Beifall CDU, SPD) Lassen Sie mich einige wenige, aber wichtige Punkte erwähnen, die zentral sind. Es geht um die Förderung, insbesondere natürlich die Fahrzeuge. Mich erreichen fast täglich Anrufe von Kameradinnen und Kameraden, die im Beschaffungsprozess sind und die sagen, die Preise gehen durch die Decke. Es ist tatsächlich so, weil gerade viel beschafft wird. Eine Drehleiter kostete, als ich Innenminister wurde, etwas mehr als 500.000 Euro. Jetzt kostet sie über 1 Million Euro. Es sind inzwischen sechseinhalb Jahre vergangen. Aber das macht deutlich, wie hoch da die Preissteigerung war. Wir reagieren darauf, wir bleiben bei der Festbetragsförderung, weil das einfach die fairste Methode ist, mit staatlichen Fördermitteln umzugehen. Aber wir erhöhen die Festbeträge. Was ganz zentral ist, ist aber, dass wir jetzt auch die zentrale Beschaffung in den Blick nehmen, nicht nur in den Blick nehmen, sondern ganz intensiv dabei sind, die auch umzusetzen. Es ist eine ganz einfache Logik: Wer mehr Fahrzeuge bestellt, bekommt einen günstigeren Preis. Und das tun wir nicht als Thüringen alleine, sondern wir tun das in Zukunft mit zwei anderen Bundesländern zusammen, nämlich mit Mecklenburg-Vorpommern und mit Brandenburg. Da können wir dann genau das sicherstellen, was notwendig ist. Wir können die Preise ein Stück weit drücken, wir erhöhen die Förderung, sodass für den kommunalen Bereich dann hoffentlich auch – sage ich mal – der Entlastungseffekt eintritt. Wir tun das und wir picken uns auch und gerade die Fahrzeuge raus, die jetzt gerade für die kleineren Wehren von Bedeutung sind. Das Tragkraftspritzenfahrzeug wird vielen kleineren Wehren sehr sinnvolle Dienste leisten und wir ermöglichen eben die Beschaffung zu günstigeren Kosten. Auch die Landesfeuerwehrschule bekommt jetzt einen rechtlichen Rahmen, auf dem gearbeitet werden kann, denn wir haben viel vor mit der Landesfeuerwehrschule. Und die Dinge entwickeln sich. Wir werden in Kürze einen Grundstein legen für das Erweiterungsgebäude für die Unterbringung von Kameradinnen und Kameraden. Aber wir haben schon jetzt dort Ausbildungsmöglichkeiten, die sich bundesweit mehr als sehen lassen können. Ich erinnere an die Multifunktionshalle, die wir in Kürze eröffnen werden, oder aber auch an die Straßentunnel-Übungsanlage, die wir dort gebaut haben. Da sind wir Benchmark, wie man so schön sagt, in Deutschland. Mit Freude kann ich vermelden, dass wir an der Thüringer Landesfeuerwehrschule alle Stellen, die wir haben, besetzt haben und dass wir jetzt schon, im Jahr 2024, das Angebot an Ausbildung, insbesondere für Zugführer und Gruppenführer, nicht nur verdoppeln werden, wir werden es verdreifachen, um den Rückstau abzubauen, der sich natürlich zu Coronazeiten aufgebaut hat. Das nächste Stichwort ist Digitalisierung. Wir haben die Feuerwehr-App, wir haben FRIEDA, so wird sie genannt. Wir haben aber auch alle Feuerwehren mit Tablets ausgestattet. Wir haben eine neue Statistik eingeführt, mit der die Kameradinnen und Kameraden entlastet werden, in die sie einfach eingeben können, ihre Einsätze erfassen können. Das ist ganz wichtig. Auch die Stabsunterstützungssoftware haben wir erneuert. Das Thema „Jugendfeuerwehr“ ist hier mehrfach angesprochen worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was wir hier in Thüringen haben, gibt es in vielen Bundesländern gar nicht. Die Jugendfeuerwehrpauschale, die wir jetzt sogar noch mal verdoppeln, gibt es in anderen Ländern gar nicht. Darauf können wir auch stolz sein. Ich glaube nicht, dass es die Ursache ist, warum wir gerade im letzten Jahr 9 Prozent mehr Jugendfeuerwehrleute feststellen konnten. Das sind im Wesentlichen die Jugendwarte, die dafür verantwortlich sind, dass sich das so positiv entwickelt. An dieser Stelle auch meinen ausgesprochenen Dank gerade an diese Kameradinnen und Kameraden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es sind die Rahmenbedingungen, die hier stimmen in Thüringen, und die Einstellung der Kameradinnen und Kameraden, dass die Jugendarbeit sehr, sehr wichtig ist. Und deshalb hat die Feuerwehr in Thüringen eine Zukunft. Wir werden uns aber auch etwas trockeneren Gebieten zuwenden: den Kosten und dem Kostenersatz. Denn Feuerwehren werden immer häufiger zu Einsätzen gerufen, „Tragehilfe“ ist ein Stichwort, wo die Kameradinnen und Kameraden tatsächlich von ihren Arbeitsstätten zur Feuerwehr kommen, diese Aufgabe erledigen, wo man sich schon die Frage stellen muss, ist das jetzt so etwas, wo die Feuerwehr, wo die Ehrenamtlichen tatsächlich auch herangezogen werden müssen. Ja, sie machen diese Aufgabe, aber es ist meiner Ansicht nach nur recht und billig, dass man sich auch mal die Frage stellt, ob das vergütet werden sollte. Das Thema „Jubiläumszuwendung“ ist ein anderes. Auf vielen Jahreshauptversammlungen, die gerade jetzt stattfinden, höre ich immer wieder, dass eben auch mal der eine oder andere Euro als Gratifikation eine ganz wichtige Wertschätzung ist. Da reden wir nicht über große Beträge. Aber es ist etwas, woran die Kameradinnen und Kameraden merken, ich bekomme jetzt nicht nur eine Urkunde, sondern es gibt auch mal einen Ausgleich. Hier schaffen wir dann auch eine Rechtsverordnung, die es den Kommunen ermöglicht, diese zu gewähren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Redezeit ist gleich vorbei, ich komme deshalb zum Schluss. Ich möchte enden mit dem Wunsch … (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Die Regierung kann so lange reden, wie sie möchte!) Wie bitte? Ich darf, solange ich – ich habe noch 1 Minute 30. Ich werde mich heute daran halten. Sie werden keine zusätzliche Redezeit bekommen. (Beifall SPD) Wenn ich damit die Bitte verknüpfen dürfte – und dann will ich auch wirklich aufhören –, dass wir das gemeinsam jetzt schnell im parlamentarischen Verfahren durchbekommen, dann haben wir gemeinsam was geschafft, was sich sehen lassen kann und was große Freude im Land produzieren wird. In diesem Sinne, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Das Präsidium begrüßt es grundsätzlich, wenn sich auch die Landesregierung an die 10 Minuten hält. Deswegen vielen herzlichen Dank dafür. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt gibt, dann habe ich jetzt wahrgenommen, dass wir eine Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss vornehmen. Gibt es weitere Wünsche für Überweisungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann bitte ich um die Abstimmung. Wer dem zustimmt, diesen Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Gruppen und Fraktionen des Hauses. Noch mal die Gegenprobe. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Kann ich beides nicht erkennen. Damit ist dieser Überweisung stattgegeben. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Mit Ihrem Einverständnis würde ich jetzt folgendermaßen verfahren. Ich würde jetzt den Tagesordnungspunkt 16 und danach noch den Tagesordnungspunkt 8 a und b aufrufen. Und dann dürften wir am Ende der Plenarsitzung sein. Gibt es da Widerspruch, so zu verfahren? Dann machen wir das so. Dann komme ich jetzt zum Tagesordnungspunkt 16 , den hatten wir ja, wenn Sie sich erinnern, extra platziert. Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7711 - Neufassung Das Wort zur Begründung hat Herr Bergner gewünscht, bitte schön, für die Gruppe der FDP.

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Dirk Bergner FDP

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag hat Geburtstag. Er ist am Dienstag ein Jahr alt geworden. Insofern bin ich dankbar, dass wir heute endlich so weit kommen, auch hier darüber reden zu dürfen. (Beifall Gruppe der FDP) Und keine Angst, ich habe nicht die Absicht, das jetzt zur Generalabrechnung zu nutzen, was alles schiefgelaufen ist im Zusammenhang mit der gemeinsamen JVA Ostthüringen-Westsachsen – da hätten wir eine Weile zu tun. Ich möchte den Blick nach vorn richten. Denn es ist ja so, dass die Menschen vor Ort nichts davon haben, wenn ich jetzt lang und breit erzähle, dass ich vor 13 Jahren recht gehabt habe. Das ist also nicht der Sinn der Sache, sondern die Entscheidungen sind so gefallen, wie sie gefallen sind. (Beifall Gruppe der FDP) Damit müssen wir umgehen, müssen also schauen, was aus diesem Standort werden kann, wie damit weiter verfahren werden kann. Nun ist es so, ich bin im Frühjahr 2022 gemeinsam mit der Bürgermeisterin von Hohenleuben, Stefanie Soch, beim damaligen Justizminister Adams gewesen. Das war ein atmosphärisch nettes Gespräch und am Ende des Gesprächs hat er uns aber gesagt, na ja, wenn die Justiz da raus ist, ist dann THÜLIMA zuständig, und deswegen sah er sich da nicht mehr als zuständig an, sich über eine Nachnutzung des Areals zu verständigen, sondern meinte, das sei Sache der Bauministerin. Daraufhin habe ich Frau Karawanskij angesprochen und habe ihr in einem Brief noch mal erläuternd am 09.05.2022 geschrieben. Die Antwort am 07.06. von der Bauministerin war, sie sei nicht zuständig, sondern es sei das Finanzministerium zuständig. Am 15.06. habe ich dann erst mal einen Brief an Frau Taubert geschrieben, am 07.07. kam die Antwort, die etwas zusammengefasst auch so aussah: nicht zuständig. Deswegen habe ich am 27.07.2022 einen Brief an den Ministerpräsidenten geschrieben und bekam am 21.08. von Herrn Hoff dann die Antwort, die gewissermaßen vertröstet auf den SanktNimmerleins-Tag und zu keiner Lösung beitrug. Meine Damen und Herren, das ist schon etwas, was ich Beamtenmikado nenne: Wer sich zuerst bewegt, fliegt raus. Wir wollen aber trotzdem keine Schlammschlacht, sondern wir sind der Auffassung, Eigentum verpflichtet. Und dieser Satz „Eigentum verpflichtet“ gilt auch für die öffentliche Hand. Es geht hier eigentlich um öffentliches Eigentum. Wir stehen gemeinsam in der Verantwortung für das Vermögen des Landes, aber eben auch für eine verantwortungsbewusste Regionalentwicklung. Und nun haben wir ja alle davon erfahren im Zusammenhang mit der Besichtigung in Zwickau, wie arg dort das Kind im Brunnen liegt, dass es also durchaus noch eine Weile dauert, bis der schon mehrfach verschobene Umzug des Strafvollzugs von Hohenleuben nach Zwickau nun wirklich mal spruchreif sein wird. Da gab es auch Kollegen, die der Meinung waren, na ja, es ist doch alles noch viel zu zeitig, wir haben doch noch viel Zeit, es lohnt sich noch gar nicht, darüber zu reden. Das ist nicht so, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte allein mal darauf aufmerksam machen, wie lange heutzutage beispielsweise ein Bebauungsplanverfahren dauert. Und ein Bebauungsplan wird bei einer Nachnutzung dieser Anlage dort mit hoher Wahrscheinlichkeit notwendig sein. Da können Sie froh sein, wenn alles glatt läuft, wenn Sie mit ungefähr zwei Jahren über die Runden kommen. Es wird aber an dieser Stelle natürlich länger dauern, schlicht und einfach, weil die Planungsvoraussetzungen noch gar nicht geklärt sind, man also dort ins Gespräch kommen muss. Ich möchte auf einen zweiten Punkt aufmerksam machen und dann ist die Zeit für die Begründung schon langsam aufgebraucht: Die Stadt Hohenleuben hat früher immer auch mit Blick darauf, dass man ja nicht wusste, wie es mit der JVA weitergeht und wann es mit der JVA wie weitergeht, auch das Thema „Flächennutzungsplan“ vor sich hergeschoben, hat sich jetzt aber entschieden, nun endlich einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Schlicht und einfach aus dem Grund, weil sonst alle anderen Vorhaben in der Stadt blockiert sind. Das heißt, dieser Flächennutzungsplan ist im Augenblick in Bearbeitung, und wenn das Land nicht aus dem Knick kommt, kann das dazu führen, dass Planungen gegeneinander laufen, dass am Ende dort auch Planungsabsichten über dem Areal liegen, die nicht im Interesse des Landes sein können. Deswegen ist es dringend notwendig, dass die Landesregierung auf die Stadt Hohenleuben zugeht – die Stadt Hohenleuben ist willens zu einer ordentlichen Klärung – und dass wir gemeinsam einen Weg finden, wie wir nach vorne kommen und diese Fläche ordentlich nutzen, einer Nachnutzung zuführen, damit nicht das passiert, was seinerzeit mit der Kettenburg in Tonna passiert ist. Danke schön.

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Madeleine Henfling

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache und als Erste erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Bergner hat es ja eingangs schon gesagt, wir haben uns hier schon häufiger zu dem Thema verständigt, insbesondere mit Blick nach Zwickau. Da könnte ich jetzt ein bisschen lakonisch sagen, das wird noch dauern mit Zwickau, wie wir alle gehört haben, länger als uns allen lieb ist. Insofern ist vielleicht auch noch etwas mehr Zeit, um über die Nachnutzung von Hohenleuben nachzudenken. Aber Fakt ist natürlich, dass es hier tatsächlich einen gemeinsamen Plan und ein gemeinsames Agieren braucht, um sich darüber klar zu werden, was dort mit dem Gelände passieren kann. Das heißt, dass ein Nachnutzungskonzept – da sind wir uns vermutlich alle einig – auf Basis der Betrachtung natürlich der Umstände und aller Möglichkeiten erstellt werden muss, um hier mit Bedacht alle Vorkehrungen zu treffen. Wenn Zwickau in Betrieb genommen wird – wie gesagt, das wird vermutlich ja noch länger dauern als von allen erhofft oder erwartet –, dann wird die ehemalige Justizvollzugsanstalt in das Landesvermögen übergehen und auch schnell wieder einer Nachnutzung zugeführt oder vermarktet werden. Doch wenn wir ehrlich sind, ist das in dem Sinne tatsächlich kein Justizthema. Ich meine, ich kann das gut nachvollziehen, wie es Ihnen da ergangen ist, das erleben wir ja manchmal, dass Sie sich zunächst an das Justizministerium gewandt haben. Fakt ist – und das führe ich so aus, weil wir jetzt überlegen müssen, wohin wir diesen Antrag verweisen –, dass aus meiner Sicht tatsächlich entweder das Ministerium dafür zuständig ist, was sich quasi mit den Gebäuden etc. befasst, also Bau, Infrastruktur, oder aber auch das Finanzministerium, weil ich auch denke, dass dort am ehesten tatsächlich die Pläne mit Blick auf die Zukunft gefasst werden können. Denn in einem sind wir uns einig, es wird nicht mehr als Gefängnis dienen, wenn die JVA in Zwickau bezogen werden kann. Und damit ist die Justiz an der Stelle aus meiner Sicht raus. Man könnte jetzt noch mutmaßen, dass vielleicht auch über den Maßregelvollzug spekuliert wird, das wäre dann aber wiederum das Sozialministerium, was heute noch nicht in Rede stand. Also, wir sehen, das ist tatsächlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ich glaube es nicht, Frau Werner, keine Angst. Ich wollte es nur noch mit ins Gespräch bringen, denn in der Diskussion war es natürlich schon. Insofern müssen wir tatsächlich gemeinsam überlegen, wie man mit Landesliegenschaften umgeht. Ich glaube, das sind wir auch tatsächlich den Kommunalos vor Ort schuldig, dass es hier eine gemeinsame, gut durchdachte Antwort gibt. Ich bin mir sicher, dass wir den richtigen Ausschuss finden, der dann dafür zuständig ist, um das entsprechende Konzept auf den Weg zu bringen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Schard für die Fraktion der CDU das Wort.

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Stefan Schard CDU

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist zu den Problemen zu Zwickau-Marienthal nicht nur heute einiges gesagt worden, sondern auch in einer der vergangenen Plenartagungen. Die Probleme – so sieht es zumindest jetzt aus – werden anhalten und der ursprüngliche erste Verschiebungstermin auf 2025 wird an dieser Stelle mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht eingehalten werden können. Deshalb ist die aufgeworfene Frage, wann man sich mit so einem Konzept beschäftigt, durchaus sinnvoll und richtig. Wenn man sich aber mal die grundlegenden Probleme betrachtet – und da möchte ich zumindest ein paar Gedanken stützen, die auch hier geäußert wurden –, kommt man schnell darauf, dass allein der Standort der Landesimmobilie der JVA Hohenleuben eine besondere ist. Die JVA Hohenleuben steht mitten in der Stadt und – auch das ist deutlich geworden – die Landesregierung trägt dafür eine besondere Verantwortung. Es ist nicht unwichtig, sich mit den Fragen eines Nachnutzungskonzepts zu beschäftigen, gerade bei dieser Immobilie, denn bereits 1879 wurde hier ein Gefangenenhaus gegründet. An dieser Stelle reden wir im Moment auch über 100 Arbeitsplätze. Wenn man sich mal in die Stadt hineinversetzt, so kennen die Generationen dort dieses Gebäude als JVA und haben dort auch persönliche Beziehungen. Viele Familien haben dort mindestens Bekannte, aber auch Angehörige, die dort arbeiten. Es ist deshalb eine legitime Forderung, (Beifall Gruppe der FDP) sich dort mit der Forderung nach einem Nachnutzungskonzept auch im Interesse der Einwohner zu beschäftigen. Es ist eine wichtige Frage, was in Zukunft zum einen mit dem Gebäude, aber auch mit dem Gelände passiert und wer an dieser Stelle vielleicht auch mitgestalten sollte. Wir reden von einer innerstädtischen Fläche von ca. 24.000 Quadratmetern, das ist nicht wenig. Ich möchte nicht so weit vorgreifen, aber Sie geben mir sicherlich recht, wenn ich sage, dass niemand das Gebäude verfallen sehen möchte. Es wäre dann umso ärgerlicher, wenn so ein Verfall mit Ansage passieren würde. Bei der Nachnutzung solcher großen Immobilien kommt es auf solche Nachnutzungskonzepte an, (Beifall Gruppe der FDP) damit wir den Leerstand vermeiden und auch die negativen Auswirkungen leer stehender Innenstädte vermeiden und dem entgegenwirken. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Wir haben an verschiedenen anderen Stellen schon Probleme mit Leerstand. Da wäre es gut, wenn nicht noch weitere hinzukommen. An dieser Stelle muss dann natürlich auch die Landesregierung dementsprechend aktiv werden. Aber ich halte es auch für wichtig, dass die Menschen in der Kommune in diese Frage mit eingebunden werden. (Beifall Gruppe der FDP) Deshalb ist es auch eine unserer Forderungen, in diesem Zusammenhang die Menschen vor Ort, aber vielleicht auch Opferverbände und die politischen Gremien vor Ort einzubinden und vielleicht mit ihnen gemeinsam solch ein Nachnutzungskonzept zu erstellen. Es gibt sicherlich auch für diese Immobilie verschiedene Möglichkeiten der Nachnutzung. Es gibt auch in Thüringen Beispiele für ehemalige Anstalten. Sie reichen vom Worst Case – Komplettabriss –, aber auch über die Einrichtung zum Beispiel von Jugendherbergen, Wohnungen, wie das in Sondershausen jetzt passiert ist, meiner Heimatstadt, nachdem das Gelände dort sehr lange leer stand und auch dem Verfall eigentlich preisgegeben war. Eventuell ist es möglich, dort Bildungsangebote oder ein Museum mit der Geschichte der JVA zu schaffen. Es ist sehr viel möglich, denn immerhin waren auch zu DDR-Zeiten hier politische Gefangene des SED-Regimes inhaftiert. Wenn ich an erfolgreiche Beispiele denke, denke ich zum Beispiel an umgesetzte Gefängnisnachnutzungen wie in Berlin das Hotel Wilmina oder auch die Gedenkstätte der JVA in Wolfenbüttel, die zeigen, dass es durchaus spannende und attraktive Nachnutzungsmöglichkeiten und -perspektiven gibt, die auch für eine Stabilisierung der Innenstädte sorgen können. Meine Damen und Herren, ja, ich sagte es bereits, da muss natürlich die Landesregierung als Eigentümer aktiv werden. Ich kann an dieser Stelle nur raten, auch hier Diskussionsrunden zu starten, städtebauliche Einbindungen zu betrachten und natürlich auch die Entwicklung des Geländes vielleicht zum Gegenstand von Ideenwettbewerben oder sogenannter Machbarkeitsanalysen zu machen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang natürlich, die Stadt, den Landkreis, aber – das sagte ich schon – die Bürgerinnen und Bürger hier einzubinden, weil es doch für die Region, für die Stadt eine sehr wichtige Immobile ist. Dabei können Sie sich bestimmt auch vom ehemaligen Frauengefängnis Hoheneck im sächsischen Stollberg inspirieren lassen, (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Auch Hohenleuben war mal Frauenknast!) – ja –, wo es natürlich auch darum ging, Nachnutzungsmöglichkeiten zu finden. Das Gefängnis dort wurde 2001 geschlossen und 2002 vom Freistaat an einen Investor verkauft und stand dann aufgrund des Scheiterns der Pläne etwa zwölf Jahre leer. Das ist natürlich kein gutes Beispiel, das gilt es natürlich für uns an dieser Stelle zu vermeiden. 2014 – um noch mal auf Stollberg zu kommen – kaufte die Stadt dann den Komplex zurück und wandelte diesen in eine Sportstätte mit Kindertheater und eine Gedenkstätte für politische Häftlinge um. Die Möglichkeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind vielfältig und ich halte es durchaus für ratsam, natürlich auch im Ausschuss darüber zu diskutieren. Die Städte und Gemeinden haben große Probleme mit Leerständen. Es wäre schön, wenn hier nicht ein weiteres Problem hinzukommen würde. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die Fraktion Die Linke Abgeordnete Martin-Gehl das Wort.

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Iris Martin-Gehl Die Linke

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, genau betrachtet beinhaltet der schon im April 2023 eingereichte Antrag der FDP nicht nur die in der Überschrift genannte Nachnutzung der JVA Hohenleuben, sondern – und das klang bei meinen Vorrednern und Vorrednerinnen schon an – das übergreifende Thema „JVANeubau in Zwickau“ mit seiner umfassenden Brisanz und Relevanz für den Thüringer Strafvollzug. Darüber hinaus wird aber auch ein weiteres Thema des Strafvollzugs angesprochen, das hierzu keinen, zumindest keinen unmittelbaren Bezug hat und daher etwas aus dem Rahmen des Antrags fällt, darauf ist bisher noch nicht eingegangen worden, nämlich die Frage nach den Haftbedingungen für Gefangene mit gesundheitlichen Einschränkungen und besonderen Bedarfen. Damit möchte ich dann auch gleich beginnen. Meines Wissens sollen in den letzten Jahren in Thüringen hinsichtlich der Haftsituation dieser Personengruppe deutliche Verbesserungen eingetreten sein, denn mit der demografischen Entwicklung gehen auch Veränderungen der Altersstruktur in den JVAs einher. Und das hat zur Folge, dass der Situation und den speziellen Bedürfnissen von Gefangenen, etwa im Seniorenalter, mehr und mehr Rechnung zu tragen ist. Wie die damit verbundenen Anforderungen allgemein und im Einzelnen umgesetzt wurden und künftig noch umgesetzt werden, dazu wird, davon gehe ich aus, die Landesregierung sicher ausführlich und aus erster Hand berichten. Aber nun zum Hauptthema des Antrags – die Nachnutzung für das Areal der JVA Hohenleuben: Nachdem ich mich vor wenigen Wochen mit einigen Kolleginnen und Kollegen aus diesem Haus vom Baufortschritt oder, besser gesagt, vom Baurückschritt des Bauvorhabens „JVA Zwickau“ überzeugen konnte, dachte ich spontan, dass die Frage nach der weiteren Verwendung der Immobilie der JVA Hohenleuben nach ihrem Freiwerden wohl eher eine rhetorische als denn eine praktische ist. Denn nach dem, was man in Zwickau auf der Baustelle sieht und was man inzwischen über die vergangenen und künftig geplanten Prozesse der Bauausführung weiß, werden noch – ich will es mal vorsichtig umschreiben – viele Jahre ins Land gehen, bis das Thema „Nachnutzung der JVA Hohenleuben“ überhaupt aktuell wird. Dennoch hat die mit dem Antrag gestellte Frage nach einem Konzept für eine mögliche Nachnutzung durchaus ihre Berechtigung, und zwar in zweierlei Hinsicht: Zum einen dürfte es doch sicher dazu schon entsprechende konzeptionelle Vorstellungen oder zumindest Überlegungen gegeben haben, denn die Fertigstellung der Einrichtung in Zwickau war ja ursprünglich schon für 2019 erhofft, jedenfalls aber für 2024 fest geplant. Zum anderen zeigen Erfahrungen mit früheren JVA-Liegenschaften, die durch Neubauten abgelöst wurden: Die Klärung der Nachnutzungsfrage ist komplex und nimmt längere Zeit in Anspruch, sodass man nicht früh genug mit konzeptionellen Überlegungen zum „Wie“ und „Was“ beginnen sollte, zumal ich davon ausgehe, dass dazu schon einiges an Vorarbeit geleistet wurde. Auf diese Komplexität hat Herr Bergner ja schon hingewiesen. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, schon jetzt über die Nachnutzung der JVA Hohenleuben zu sprechen. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass Fehler, die in anderen Fällen geschlossener JVA-Standorte gemacht wurden, hier vermieden werden – auch das klang schon an –: Fehler, die etwa bei der früheren JVA Gotha, dem ehemaligen Stadtgefängnis, begangen wurden. Diese Einrichtung wurde im Jahr 2002 mit der Eröffnung des JVA-Neubaus in Gräfentonna geschlossen und steht seitdem leer, nachdem das Eigentum an einen vermeintlichen Investor übergegangen sein soll. Ein ähnliches Schicksal ereilte auch die Liegenschaft des Schlosses Tonna, die im Zuge der Inbetriebnahme der JVA Tonna ebenfalls im Jahr 2002 geschlossen wurde. Die Immobilie, die die JVA bis zur Eröffnung des Neubaus beherbergt hatte, ging nach der Schließung an neue Eigentümer, die das leerstehende Gebäude und Gelände seit Jahren verfallen lassen. Hier ist offenbar vertraglich keine entsprechende Vorsorge getroffen worden, um das zu verhindern. Auch das ehemalige Gefängnis von Weimar steht schon jahrelang leer. Herr Schard hat einige positive Beispiele genannt. Auch ich möchte eines nennen, und zwar aus Thüringen, sogar aus Ihrem Wahlkreis, Herr Schard, nämlich aus Sondershausen. Das ehemalige Gefängnis dort wurde aufwendig denkmalschützend saniert. Aus den ehemaligen Hafträumen entstanden elf moderne Wohnungen mit hochwertiger Ausstattung, Balkons und Terrassen. Dieses wohl thüringenweit einzigartige Prestigeobjekt zeigt, dass eine sinnvolle nachhaltige Nachnutzung alter JVALiegenschaften bei sorgfältiger konzeptioneller Planung gut gelingen kann. Weshalb nun ist ein frühzeitiges fundiertes Nachnutzungskonzept gerade für die Liegenschaft der JVA Hohenleuben besonders wichtig? Das ist im Antrag ausführlich ausgeführt. Ich will die Gründe nur in einigen Punkten noch mal darstellen. Als Gründe werden in dem Antrag der zentrale Standort der JVA in der Ortsmitte genannt, ebenso wie Arbeitsplatz- und Bevölkerungssituation im Ort und in der Region Ostthüringen sowie infrastrukturelle und versorgungstechnische Gegebenheiten. Gerade aufgrund der beherrschenden Stellung der JVA für Infrastruktur und Ortsbildgestaltung ist es durchaus nachvollziehbar, dass die Stadt Hohenleuben frühzeitig wissen möchte, welcher Nutzung die Liegenschaft künftig zugeführt werden soll. Einleuchtend ist auch, dass die Stadt Hohenleuben einfordert, in die entsprechenden Überlegungen und Planungen eingebunden zu werden und sich – so habe ich den Antrag verstanden – dabei auch selbst einbringen zu können. All diese Fragen sollten erörtert werden, weshalb ich die Überweisung des Antrags an die zuständigen Fachausschüsse – darüber werden wir uns noch verständigen – beantrage. In den Ausschüssen sollte dann auch Thema sein, auf welchem Wege Ideen für eine Nachnutzung des historischen Gebäudes gewonnen werden können. Insoweit sind Erfahrungen aus Thüringen und aus anderen Bundesländern ebenso von Interesse wie etwa auch die Einbeziehung studentischer Forschungs- und Projektarbeiten. Einen interessanten Ansatz hierfür bietet zum Beispiel das von der Bauhaus Universität Weimar betreute Projekt „Konversion der Jugendstrafanstalt Ichtershausen“, das in Zusammenarbeit mit den zuständigen Entscheidungsträgern auf Landes- und kommunaler Ebene durchgeführt wurde. Ich bin gespannt, ob und gegebenenfalls welche innovativen Ideen und Vorschläge aus diesem Projekt auch für die JVA Hohenleuben nutzbar gemacht werden können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Madeleine Henfling

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Vielen Dank. Jetzt erhält noch mal für die Gruppe der FDP Abgeordneter Bergner das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich gebe zu, ich habe fast ein bisschen feuchte Augen. Ernsthaft. Ich bedanke mich ausdrücklich für diese sachliche Diskussion. Es war nicht immer so. Das Thema hatten wir schon sehr oft und sehr lange immer wieder auf dem Tisch. Es ist auch lange Zeit beiseite gewischt worden, deswegen bedanke ich mich ausdrücklich für diese sachliche Debatte. Ich freue mich da riesig drüber. (Beifall Gruppe der FDP) Zu dem Thema „Zeitbedarf“, warum man tatsächlich nicht zeitig genug anfangen kann, warum ich auch schon seit Langem dränge, habe ich ja einiges gesagt. Das Thema „Bauleitplanung“ – und hier ist es nicht so, dass ein B-Plan aufgestellt wird, bei dem man schon vorher eine Vorstellung hat, was man möchte, sondern es müssen erst mal Vorstellungen entwickelt werden, was man machen kann, was man für Partner dafür gewinnt, welche Zwecke, welche Ideen dort dann tatsächlich eine Chance auf eine realistische Umsetzung haben. Es geht eben auch darum, dass wir das rechtzeitig verzahnen mit Flächennutzungsplanern und allen anderen Akteuren vor Ort. Es geht darum, das Risiko einer Verhinderung von Entwicklungen zu vermeiden. Ich möchte auch auf das Thema „Maßregelvollzug“ – Frau Rothe-Beinlich, Sie hatten es genannt – aufmerksam machen. Es gab damals schon von dem damaligen Leiter der JVA intern im Ministerium – aber manchmal erfährt man auch ein bisschen was – ein ziemlich ausgearbeitetes Konzept, wie man diese JVA nutzen könnte. Maßregelvollzug oder eben auch – Stichwort – für Seniorinnen und Senioren, die im Strafvollzug untergehen würden, die dort nicht hingehören. Da gibt es auch in Nachbarländern noch Bedarf, sodass man da durchaus gemeinsam eine Lösung finden kann, wenn man mit den Nachbarn die Lösung sucht. Es gibt gute Bahnverbindungen Richtung Zeitz, Richtung Hof und über Gera dann auch Richtung Sachsen, sodass das ein Thema ist, weswegen ich auch das gern an den Justizausschuss überweisen würde. Es gibt jede Menge Ideen. Die Hohenleubener wären nicht unglücklich, wenn es dort eine Gewerbeansiedlung gäbe. Es ist ein Produktionsgebäude mit wirklich guten Betrieben da, die vom Strafvollzug im Augenblick noch betrieben werden. Fensterbau ist drin, Druckerei ist drin, Buchbinderei ist drin und alles Mögliche andere, wo es auch schade drum wäre. Es gibt Ideen, etwa – ich sage es mal salopp – ein Knasthotel einzurichten. Das Gefängnis besteht ja auch aus verschiedenen zeitlichen Epochen. Es gibt auch alte Gebäude, die da durchaus Charme haben. Aber so eine Kleinstadt hat natürlich weder den Zugriff auf diese Fläche – die gehört ihr nicht – noch den Wind hinterm Haus, sich das selber auf den Tisch ziehen zu können. Deswegen ist das Land gefragt und wird gebraucht. Wir müssen hier also zusehen, wie wir gemeinsam etwas schaffen können. Da gibt es auch verschiedene Überlegungen. Wir haben als Freistaat Thüringen eine Landesentwicklungsgesellschaft, die natürlich schon das eine oder andere Baugebiet – nebenbei gesagt auch in Konkurrenz zur Privatwirtschaft – entwickelt hat. Hier wäre es mal etwas aus eigener Kraft des Freistaats heraus, ich denke, zumindest mal die Landesentwicklungsgesellschaft zu hören, ob sie da Ideen hätten und vielleicht dort eingreifen könnten, wäre eine Idee, die auch aus dem Ausschuss heraus angebracht werden kann. Es gibt Ideen in Richtung Masterarbeit, beispielsweise an der Bauhaus-Uni oder an der Fachhochschule auszuloben. Insofern ist es schlicht und einfach höchste Eisenbahn, dass wir zumindest ins Gespräch kommen zwischen den zuständigen Stellen des Landes und der Stadt, dass Entwicklungen nicht aneinander vorbeigehen und vor allem nicht gegeneinander laufen, sondern konstruktiv in die gleiche Richtung. Denn eins darf nicht passieren: dass das Land so davonläuft wie die Sau vom Trog, sage ich mal ganz brutal, und dass es dann etwa aussieht wie in der Kettenburg in Tonna – nicht als Vorwurf in Richtung der jetzigen Landesregierung, aber wir sollten daraus lernen, wie das damals gelaufen ist. So etwas darf nie wieder passieren und vor allem auch nicht in so einer Kleinstadt, die dort von diesem riesigen Areal natürlich geprägt ist und die – nebenbei gesagt – für die Erweiterung der JVA damals das Schloss neben der Kirche verloren hat, noch 1986. Insofern stehen wir auch als Nachfolger des damaligen Systems in einer zumindest moralischen Verantwortung, meine Damen und Herren, und ich werbe sehr dafür, dass wir das gemeinsam angehen, denn Eigentum verpflichtet. Dieser Satz gilt auch für die öffentliche Hand. Deswegen beantrage ich namens meiner Gruppe die Überweisung an den Infrastrukturausschuss, an den Justizausschuss und an den Sozialausschuss. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bedanke mich ausdrücklich – ausdrücklich! – für diese sachliche Debatte. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Vielen Dank, Herr Bergner. Ich habe jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Denstädt zu Wort gemeldet.

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Denstädt

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zu den Bauverzögerungen von Zwickau-Marienthal haben wir jetzt eine ganze Menge gehört. Auch der Zeitpunkt der Inbetriebnahme kann durch den Freistaat Sachsen erst nach Erstellung eines neuen Bauablaufplans ganz genau benannt werden. Ich möchte aber trotzdem einordnend noch ein paar Sachen zu den Bauverzögerungen sagen. Wir sind ja ab 01.01.2025 gemäß § 18 Abs. 1 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch gezwungen, gesetzlich eine Einzelunterbringung zur Verfügung zu stellen, sodass wir gezwungen waren, Kompensations- und Entlastungsmaßnahmen für den Thüringer Justizvollzug bereits in Angriff zu nehmen. Eine erste Kompensations- bzw. Entlastungsmaßnahme ist dabei die Umwidmung der Jugendstrafanstalt Arnstadt in eine Justizvollzugsanstalt für Jungtäter mit Abteilung für Jugendstrafvollzug. Seit dem 1. September 2023 werden also in der JSA Arnstadt im Rahmen der mehrmonatigen Pilotphase neben dem Jugendstrafvollzug auch junge erwachsene Gefangene im Erstvollzug, die zum Zeitpunkt der Einweisung nicht älter als 35 Jahre sind und zu nicht mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurden, untergebracht. Die Anstalt bietet als hochmoderne Justizvollzugseinrichtung auch für die Gefangenengruppe nicht nur eine zeitgerechte Unterbringung im Sinne der Einzelunterbringung, sondern auch eine Turnhalle, Sportplatz und große Hofbereiche im Freien, auch zahlreiche Behandlungsangebote mit eigener sozialtherapeutischer Abteilung und Angebote der Schul- und Berufsausbildung, deren Plätze ebenfalls seit Jahren nicht richtig ausgelastet wurden. Beste Möglichkeiten also für eine günstige Sozial- und Legalprognose. Unter anderem durch diese Maßnahme sollen die Unterbringungsprobleme in der JVA Hohenleuben entspannt werden. Für das Jahr 2024 ist eine maximale Dreierbelegung der dortigen Hafträume angestrebt, ebenso soll es sich für die JVA Untermaßfeld verhalten. Darüber hinaus wurde begleitend eine zweite Kompensations- bzw. Entlastungsmaßnahme in Form einer Modifikation der Übergangsbestimmungen des § 143 Abs. 2 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch initiiert. Dazu habe ich im letzten Plenum ausgeführt. So werden nämlich zukünftig statt zwei bis zu drei Personen in einem Haftraum untergebracht, und das auch über den 31. Dezember 2024 hinaus. Weitere Entlastungsmöglichkeiten wie etwa die Beendigung der Unterbringung sächsischer Austauschgefangener in der JVA Hohenleuben zum 01.01.2025 werden aktuell geprüft, sind aber noch abstimmungsbedürftig. Die aufgezeigten Kompensations- und Entlastungsmaßnahmen sind vor allem mit Blick auf die Umwidmung der Jugendstrafanstalt in eine Justizvollzugsanstalt für Jungtäter mit einer Abteilung für Jugendstrafvollzug nicht nur der voraussichtlich zu erwartenden verzögerten Inbetriebnahme der JVA Zwickau-Marienthal geschuldet. Vielmehr bedarf es aufgrund der seit Jahren beträchtlichen Unterbelegung als reine Jugendstrafanstalt einer Neuausrichtung von Arnstadt im Sinne einer realistischen und gewinnbringenden Ausgestaltung der Thüringer Justizvollzugslandschaft. Mit der Inbetriebnahme der JVA Zwickau-Marienthal wird die JVA Hohenleuben geschlossen. An die förmliche Schließung der JVA Hohenleuben schließt sich die Vorbereitung der Abgabe der Liegenschaft in das allgemeine Landesvermögen an. Hierzu gehören etwa der Ausbau der justizvollzugsspezifischen Sicherheitseinrichtungen wie Videokameras und Schlosstechnik. Daneben wird anstaltsseitig Inventar bei Bedarf an die übrigen Justizvollzugsanstalten respektive andere Landesliegenschaften verteilt oder zur Veräußerung freigegeben. Rückbau bzw. Abrissarbeiten sind aktuell seitens des Justizvollzugs nicht geplant. Hinsichtlich der landeseigenen Produktionsstätten ist vorgesehen, den Fensterbaubetrieb der JVA Hohenleuben in die JVA Zwickau-Marienthal zu verlagern. Inwieweit eine Überführung der Druckerei innerhalb Thüringens möglich ist, ist aktuell immer noch Prüfungsgegenstand. Die in der JVA Hohenleuben eingerichteten Ausbildungsbereiche werden geschlossen. Der Schließungsprozess dauert bis zur endgültigen Abgabe der Liegenschaft ungefähr zehn Monate. Falls kein anderweitiger Landesbedarf an dieser Liegenschaft bestehen sollte, ist die Liegenschaft gemäß der Landeshaushaltsverordnung zu verwerten. Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schließt sodann im Auftrag des Thüringer Finanzministeriums mit dem liegenschaftsaufgebenden Justizressort eine Verwaltungsvereinbarung zum Verwaltungsübergang in das allgemeine Grundvermögen ab. Damit dürfte hoffentlich auch die Zuständigkeit geklärt sein, Herr Bergner. Nach Erstellung eines Wertgutachtens würde diese Liegenschaft am Markt angeboten und soweit möglich auch veräußert. Bis zur Veräußerung verwaltet das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr die Liegenschaft. Die Erstellung von Nachnutzungskonzepten ist die Aufgabe der potenziellen Erwerber bzw. Erwerberinnen in den entsprechenden Interessenbekundungsverfahren (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Das ist genau der Denkfehler!) – Moment, Herr Bergner, ich komme gleich dazu –, das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr. Hierzu zählt bei entsprechendem Interesse auch die Belegenheitskommune, also die Stadt Hohenleuben. In diesem Rahmen werden die eingereichten Nutzungskonzepte neben dem angebotenen Kaufpreis und dessen Finanzierung bei der Entscheidung über den Verkauf herangezogen. Die Erarbeitung von Nutzungskonzepten oder Investitionen für zukünftige Nutzung fallen somit weder in die Zuständigkeit des Justizressorts noch in diejenige eines anderen Ressorts. Lediglich in Ausnahmefällen könnte das Landesamt für Bau und Verkehr die Entwicklung von Nachnutzungskonzepten durch Dritte unterstützen, jedoch erst, wenn sich die Immobilie bereits im allgemeinen Grundvermögen befindet, also nach vollständiger Schließung der JVA Hohenleuben und (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Das ist Beamtenmikado!) wenn zudem aufgrund von Besonderheiten der Immobilie mit Verwertungsschwierigkeiten gerechnet wird. Seitens des Justizvollzugs wurden aber bereits vor geraumer Zeit Prüfungen hinsichtlich einer möglichen justizvollzugsseitigen Nachnutzung angestellt. Die haben sich aber sämtlich als nicht realisierbar erwiesen. Dabei wurde auch ein Konzept zu einer möglichen Justizvollzugsanstalt für lebensältere und/oder erkrankte Gefangene erstellt, das nach umfassender Prüfung verworfen werden musste. Zum einen ist der Anteil entsprechender Strafgefangener in Thüringen gering. So haben sich etwa im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2022 jeweils nur 19 Gefangene mit einem Lebensalter über 65 im Thüringer Strafvollzug befunden. Zum anderen erforderte der Betrieb einer dann zusätzlich zur JVA Zwickau-Marienthal im Ostthüringer Raum noch fortbestehenden Justizvollzugsanstalt Personal in einem Umfang, der weder derzeit noch in absehbarer Zukunft auch nur annähernd zur Verfügung steht. Hinzu kämen die aktuell nicht finanzierbaren Kosten für ein solches Projekt. Insoweit wird auch weiterhin mit Blick auf die Thematik erhöhter pflegebedürftiger oder schwerkranker Gefangener die Unterbringung in Justizvollzugskrankenhäusern anderer Bundesländer organisiert. Diesbezüglich bestehen entsprechende Verwaltungsvereinbarungen mit Sachsen in Leipzig und mit Bayern in St. Georgen-Bayreuth. In ganz schweren Erkrankungsfällen kann die Vollstreckungsbehörde die Vollstreckung wegen Vollzugsuntauglichkeit unterbrechen oder aufschieben. Die Etablierung einer Ausbildungsstätte in den Liegenschaften der JVA Hohenleuben ist für das Justizressort ebenfalls weder angezeigt noch zweckmäßig. Eine Nachnutzung ist mithin nach derzeitigem Sachstand weder durch den Justizvollzug noch durch die Justiz vorgesehen. Die üblicherweise erst mit der Schließung einer Liegenschaft verbundene Bedarfsabfrage bei den übrigen Ressorts wird seitens des Justizressorts vorgezogen und soll bereits ein Jahr vor der Schließung der JVA Hohenleuben veranlasst werden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: So wird es auf jeden Fall nichts!)

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Madeleine Henfling

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Ich habe jetzt hier die Anträge auf Ausschussüberweisung: Justiz, Infrastruktur und Sozialausschuss. Richtig? Gibt es noch irgendwelche? Finanzen auch noch. Okay. Federführung? (Zuruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Infrastruktur, weil zuständig! Oder?) (Zuruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Infra- struktur!) Ich habe es leider akustisch nicht verstanden, Herr Bergner, auch Infrastruktur? (Zuruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Ja!) Gut. Dann würden wir jetzt nacheinander abstimmen. Wer der Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen. Sind das alle? Macht die AfD komplett mit? Gibt es Gegenstimmen, Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Überweisung stattgegeben. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Damit ist auch das durch. Gegenstimmen und Stimmenthaltungen? Gibt es nicht. Wer möchte der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zustimmen? Das sind Rot-Rot-Grün und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? CDU-Fraktion und AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag auch an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Rot-Rot-Grün, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und Herr Möller. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei den restlichen Stimmenthaltungen der AfD-Fraktion ist der Antrag auch an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Jetzt stimmen wir noch über die Federführung ab. Wer die Federführung beim Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten haben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Auch das sind alle Fraktionen und Gruppen außer der AfD. Wer stimmt gegen diesen Vorschlag? Stimmenthaltungen? Bei Enthaltung der AfD-Fraktion liegt die Federführung beim Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Vielen Dank. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich habe vernommen, dass Sie die Tagesordnungspunkte 8 a und b nicht mehr aufrufen wollen. Das kann ich auch nachvollziehen, denn es ist doppelte Redezeit und kann länger werden. Heißt das, mit Blick zu den Parlamentarischen Geschäftsführern, dass wir die Sitzung für heute beenden? (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Mit Bauchschmerzen!) Mit Bauchschmerzen beenden wir für heute die Sitzung. Ich gehe davon aus, dass wir die Tagesordnungspunkte 8 a und b morgen als erste aufrufen. Ist das richtig? Okay, dann machen wir das so. Dann arbeiten wir den morgen früh ab. Dann wünsche ich Ihnen allen einen schönen Abend.

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