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Laura Wahl

GRÜNE 14.03.2024 Sitzungen 7/130

Thüringer Bauordnung BO) (Thür

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörende, zunächst einmal möchte ich herzlich Frau Staatssekretärin Schönig für die ausführliche und umfassende Erklärung und Einbringung danken, die sehr gut deutlich gemacht hat, in wie vielen Bereichen wir jetzt hier die Thüringer Bauordnung an die erforderlichen Aspekte der Zeit anpassen wollen. Ich bin allerdings ein bisschen irritiert angesichts der Rede von Herrn Malsch, der erklärt hat, im März die Arbeit als Abgeordneter schon einstellen zu wollen und dass die Zeit nicht mehr ausreiche, sich mit diesen Änderungen noch umfassend auseinanderzusetzen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Malsch, wir haben noch ein halbes Jahr Zeit in diesem Landtag, in dem wir wichtige Änderungen auf den Weg bringen können. (Unruhe CDU) (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Hoffentlich gilt das auch fürs Ehrenamtsgesetz!) Und dafür, dass Sie auf Ihr Schild vom Fraktionsraum so prägnant „Heimat der Fleißigen“ aufgeschrieben haben, (Heiterkeit DIE LINKE) bin ich ein bisschen enttäuscht von Ihrem Fleiß. (Unruhe CDU) Aber klar ist auch, dass ich jetzt in meiner fünfminütigen Rede nicht auf alle Aspekte eingehen kann, dafür haben wir ja den Ausschuss. Deswegen will ich mich auf die konzentrieren, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Zu nennen sind hier insbesondere die Anpassungen, die zur Beschleunigung von Energie- und Verkehrswende geeignet sind. Grundsätzlich wird die Gesetzesnovelle aus unserer Sicht einen positiven Beitrag zur Umsetzung der Energiewende leisten können. Einige Verbesserungen bei der Nutzung von erneuerbaren Energien waren und sind überfällig. So ist beispielsweise der bisher vorgeschriebene Abstand bei Dachsolaranlagen zur Brandschutzwand des Nachbarn mit 1,25 Metern viel zu restriktiv gewesen. Gerade auf Reihenhausdächern ist die Nutzung der Solarenergie bei einem solch großen Abstand einfach nicht lohnenswert. Die Bauministerkonferenz hatte deshalb bereits im Dezember 2022 einen Änderungsvorschlag zur Musterbauordnung gemacht. In der vorliegenden Novelle wird nun dieser Vorschlag übernommen. Der Mindestabstand verringert sich in den meisten Fällen auf einen halben Meter, das verbessert die bisherige Rechtslage. Dennoch muss angemerkt werden, dass damit noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. So müssen beispielsweise in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bei Solaranlagen auf Reihenhausdächern überhaupt keine Mindestabstände eingehalten werden. Aus unserer Sicht ist es deshalb überlegenswert, im weiteren parlamentarischen Verfahren auch in Thüringen auf solche Mindestabstände zu verzichten. Hinsichtlich der Wärmeversorgung werden wir in diesen Plenartagen auch noch über das Wärmeplanungsgesetz sprechen. Es ist zwar absehbar, dass in vielen Quartieren eine zentrale Wärmeversorgung eine gute Option für die Umstellung auf klimaneutrale Wärme ist, aber dennoch wird es auch viele Gebiete geben, in denen sich Gebäudeeigentümerinnen dezentral versorgen müssen. Zweifellos werden Wärmepumpen hierbei eine bedeutende Rolle spielen. Allerdings ist die Festlegung der Mindestabstände zu den Nachbargrundstücken je nach Bundesland bisher sehr uneinheitlich. In einigen Ländern gelten gar keine Mindestabstände, in anderen wiederum, wie auch in Thüringen, gilt bei der Einstufung der Wärmepumpe als gebäudeähnlich ein Mindestabstand von zumeist 3 Metern. Mit der vorliegenden Novelle wird eine Wärmepumpengröße bestimmt, bei der auf die Festlegung eines Mindestabstands verzichtet werden kann. Diese Norm entspricht der Regelung in Hessen, die dort bereits seit 2022 in Kraft ist. Diese Regelung halten wir auch für gut vertretbar für Thüringen, denn liegen im Einzelfall immissionsschutzrechtliche Gründe vor, dann kann auch davon abgewichen werden. Darüber hinaus begrüßen wir die Erleichterungen für das Bauen im Bestand. Durch Aufstockung von Gebäuden kann zusätzlich Wohnraum geschaffen werden, ohne dafür neue Flächen in Anspruch zu nehmen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele geleistet. Hinsichtlich des Themas „Verkehrswende“ werden bei Stellplatzpflichten kleine Schritte Richtung mehr klimafreundliche Mobilität gemacht, was wir außerordentlich begrüßen. Fahrradabstellplätze sind nun grundsätzlich vorzusehen. Es muss nicht länger ein sogenannter erheblicher Bedarf nachgewiesen werden. Zudem erhalten größere Städte, wo Parkdruck eine große Rolle spielt, mit der Novelle mehr Gestaltungsspielraum. Allerdings, dass Car-Sharing, ein gut ausgebauter ÖPNV oder das Fahrrad geldoder platzfressende Bedarfe an Stellplätzen und mehr reduzieren werden, ist im Entwurf noch nicht adressiert. Wir Bündnisgrüne freuen uns auf jeden Fall, wenn wir dazu im Ausschuss auch noch mal ins Gespräch kommen, und hoffen sehr, dass wir gemeinsam als Fraktionen diesem umfassenden Entwurf dann mit einer Anhörung im parlamentarischen Verfahren den Stellenwert geben, den er auch verdient hat. Als rot-rot-grüne Fraktionen bedanken wir uns bei der Landesregierung für die Vorlage des Entwurfs und möchten die Überweisung an den Infrastrukturausschuss beantragen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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