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Heike Werner

14.03.2024 Sitzungen 7/130

Fragestunde

Also, zum Ersten sehe ich da keinen Widerspruch. Denn ich hatte es schon berichtet, es ist immer so, dass das Krankenhaus für die Notfallversorgung zuständig ist. Wenn aber, und das kann immer passieren, aufgrund verschiedener Umstände hier ein Notfall nicht aufgenommen werden kann, dann wird er ganz normal in ein anderes Krankenhaus weitergegeben. Sie haben es ja beschrieben, das betrifft nicht nur Pößneck, das ist auch in anderen Notfallaufnahmen der Fall, zum Beispiel, wenn aufgrund von Krankheitsfällen oder Ähnlichem hier eine Abnahme erst nicht möglich ist, dann gibt es eine entsprechende Rettungskette, die dann schaut, in welchem anderen Krankenhaus diese Notfallaufnahme ermöglicht wird. Wie gesagt, in dringlichen Fällen muss die Notfallaufnahme aufnehmen, und das wird auch getan. Zu dem Fall, den Sie gerade geschildert haben, kann ich nur darum bitten, das konkrete Datum, den konkreten Fall mitzuteilen, dann gehen wir dem auch nach. Bisher habe ich zumindest nur so anonym pauschal gehört, aber nichts Konkretes und darum würde ich Sie bitten.

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