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Madeleine Henfling

GRÜNE 14.03.2024 Sitzungen 7/130

Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, der Kollege hat schon einige wichtige Sachen angesprochen. Wir sind hier mal wieder in der Abstimmung um einen Staatsvertrag, und da ist es gute Tradition in der GrünenFraktion, dass wir uns darüber beschweren, wie schwierig Staatsverträge sind. Wir haben hier einen Staatsvertrag vorliegen, der die länderübergreifende Arbeit im Bereich der Informationstechnik regelt. Das bestehende Verfahren von Staatsverträgen ist prinzipiell schwierig. Die Landtage sind häufig gar nicht in die Verhandlungen eingebunden und meist auch eher dürftig darüber informiert. Das kam ja gerade auch schon mal auf. Die Frage von Transparenz ist gerade mit Bezug auf die FITKO durchaus ein Problem. Am Ende bleibt uns nur, heute zuzustimmen oder abzulehnen. Dabei sind diese Staatsverträge ganz häufig eine Art Minimalkonsens und eine Paketlösung, was dort auf dem Tisch liegt. Die Kritik, die wir auch an den Medienstaatsverträgen haben, greift auch hier. Das Verfahren ist aus unserer Sicht überholt. Eine Einbindung oder zumindest eine formalisierte Vorabinformation nach dem Vorbild der EU-Frühwarndokumente würde hier tatsächlich mehr Transparenz schaffen. Aber kommen wir kurz zum Inhalt des Staatsvertrags: Inhaltlich ist der vorliegende Zweite Änderungsstaatsvertrag zum IT-Staatsvertrag durchaus sinnvoll. Die Digitalisierung wird als Daueraufgabe definiert. Ich finde es immer interessant, dass wir so was im Jahr 2024 feiern müssen. Ja, das ist ja eigentlich ein bisschen das Traurige daran, aber sei es drum. Da sind jetzt sozusagen klare Ansagen drin. Und die Finanzierung des IT-Planungsrats und auch der Umsetzungsanstalt, der FITKO, werden in diesem Staatsvertrag ausgebaut. Das ist definitiv ein wichtiger Schritt. Die Vernetzung und Integration von IT-Systemen zwischen Bund, Ländern und vor allem auch Kommunen ist eine wesentliche Schlüsselfrage im Bereich der Digitalisierung. Die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes trägt genau diesem Aspekt auch Rechnung. Wir können trefflich darüber streiten, ob die Änderungen weitreichend genug sind. Das sind sie natürlich eigentlich nicht, aber da komme ich zurück zu dem, was ich am Anfang gesagt habe: Es ist ein Staatsvertrag, wir arbeiten hier auf einem Minimalkonsens. Beispielsweise könnte man auch kritisch hinterfragen, ob dem IT-Planungsrat nicht auch im Onlinezugangsgesetz eine stärkere Rolle und damit eine Aufgabenerweiterung zukommen müsste. Die Überlegungen haben allerdings keinen Einfluss auf diesen Staatsvertrag, auch wenn ich sie jetzt hier äußere. Daher beantragen wir an dieser Stelle eine Abstimmung in erster und zweiter Beratung und würden uns freuen, wenn Sie dem Staatsvertrag entsprechend zustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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