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Raymond Walk

CDU 14.03.2024 Sitzungen 7/130

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, mein Gruß geht auch an unseren erkrankten feuerwehrpolitischen Sprecher Jonas Urbach, der jetzt am Bildschirm, glaube ich, mitfiebert. Werte Besucherinnen und Besucher, nach der emotionalen Debatte eben werden Sie jetzt feststellen, dass es auch bei manchen Gesetzesvorhaben große Einigkeit gibt, nämlich bei diesem Punkt, den wir gerade beraten. Bevor ich anfange, gilt mein Dank, ich denke, auch der Dank des ganzen Hauses, den Helfern im Brand- und Katastrophenschutz – und ich will hinzufügen, weil sie sehr oft vergessen werden – und ich meine auch einschließlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Notfallvorsorge. Also ihnen allen ein herzliches Dankeschön! Heute liegt nun endlich der angekündigte Gesetzentwurf vor. Herr Minister, Sie hatten diesen bereits für Ende letzten Jahres angekündigt, aber heute liegt er vor, und das ist gut so. Klar ist – wir haben es eben auch schon in der Einführung von der Kollegin gehört –, die Novelle ist überfällig und notwendig und ich hoffe, dass wir auch noch ausreichend Zeit für eine intensive Beratung im zuständigen Ausschuss haben. Der Zeitplan bis zur Sommerpause ist sportlich, aber wir sind mit an Bord, streiten für die beste Lösung für ein gutes und auch für ein praktikables Gesetz. Ich bin sehr zuversichtlich, dass uns das auch gelingen wird. Ich will betonen, dass es uns wichtig ist, dass wir dieses Gesetz noch in dieser Legislatur verabschieden. Ich habe eben schon anklingen lassen, dass wir uns bei diesem Thema sehr selten „in die Wolle bekommen“, wie man umgangssprachlich so schön sagt. Zielführend und richtig ist auch, dass bereits in der Erarbeitung eine umfangreiche Beteiligung und Einbindung von Vertretern der kommunalen Spitzen, der Feuerwehrverbände und bestehender Arbeitsgruppen der Feuerwehren, also die AGs der KPIs bzw. die AG Berufsfeuerwehr, stattgefunden hat. Das ist gut und wichtig und daraus erwächst natürlich, Herr Minister, auch die Erwartung, dass deren Vorschläge auch entsprechend eingearbeitet, umgesetzt werden. Ich finde es außerdem positiv, dass die Forderungen unserer CDU-Fraktion Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben, so etwa die Anhebung der Jugendfeuerwehrpauschale. Ich denke, wir müssten auch noch mal darüber diskutieren, ob die Höhe ausreichend ist. Nächstes Stichwort: Demografie. Verglichen mit dem Stand vor 15 Jahren hat der Freistaat Thüringen heute etwa 8.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute weniger – 8.000! Im Jahr 2009, bei der Einführung der Feuerwehrrente, waren es noch 42.000 aktive Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, heute sind es noch 34.000. 8.000 Personal Verlust, das ist nicht banal. Das stellt uns alle gemeinsam vor enorme Herausforderungen. Das Gesetz zeigt Wege auf, wie man dies lösen kann. Deswegen ist es wichtig, dass vor allen Dingen Kinder und Jugendliche in den Jugendfeuerwehren dabeibleiben, dass sie nicht abspringen – das ist schwierig genug, wir wissen das. Es kommt auch immer darauf an, wie man mit den Jugendlichen umgeht, wer da an der Spitze steht, ob es den Kindern auch Spaß macht. Und eines ist auch klar: Wir wollen ja, dass die dann in die Einsatzabteilung überführt werden können, denn dort werden sie auch dringend gebraucht. Ich will noch einen Punkt ansprechen, den ich schon in der Begrüßung hatte, sehr oft – wie ich finde zu Unrecht – aus dem Blick verloren, deswegen spreche ich es noch mal an: Wir begrüßen ausdrücklich die Aufnahme der psychosozialen und seelsorgerischen Notfallversorgung – kurz PSNV genannt – in den Katalog der Pflichtaufgaben. Das ist für uns wichtig, weil die oftmals im Ehrenamt Tätigen, nicht nur die Einsatzkräfte, nach schwierigen und belastenden Einsatzlagen betreut werden, zunehmend kommt auch Einsatzunterstützung während des Einsatzes zum Tragen, um Betroffenen Hilfe zu leisten, also Menschen, die gerade im Moment ihr Hab und Gut verloren haben oder die miterleben mussten, wie ein geliebter Mensch mit Verletzungen abtransportiert wird oder auch Schlimmeres. Dadurch werden die Einsatzkräfte natürlich entlastet und können sich nun ausschließlich auf ihre Einsatzbewältigung konzentrieren. Ich denke, das ist ein großer Vorteil. Wir erhoffen uns zudem, dass sich die Arbeitssituation in diesen Teams verbessert und eine weitere Professionalisierung vonstattengeht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der CDU ist und war es immer eine Herzensangelegenheit, dass diejenigen, die für andere da sind, über die bestmöglichen Voraussetzungen verfügen können. Diejenigen also, die für uns als Gesellschaft buchstäblich durchs Feuer gehen, dürfen von uns nicht alleingelassen werden. Wir haben deshalb eine ganze Reihe von ganz konkreten Punkten auf den Weg gebracht wie etwa die Einführung der Feuerwehrpauschale, auch in diesem Jahr wieder 10 Millionen Euro. Ich glaube, das ist eine Summe, die wirklich auch zeigt, wie wichtig uns die Feuerwehren sind. Ich will auch noch auf die Forderungen aus unserem Entschließungsantrag „Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten“, Drucksache 7/6667, abstellen, der jetzt noch im Innen- und Kommunalausschuss liegt und logischerweise auch noch in dieser Legislatur verabschiedet werden soll. Hier streiten wir beispielsweise für eine vereinfachte Beschaffung und bessere Förderung von Feuerwehrausrüstung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich zu begrüßen ist auch die Vorgabe zur Vorhaltung eines Einsatzdienstes durch die Landkreise. Das war bisher nicht verpflichtend. Dies scheint uns hilfreich zu sein. Gerade bei größeren Einsätzen brauchen wir eine koordinierende Funktion, und dieser Einsatzdienst kann diese Unterstützung leisten. Auch da sind wir also gemeinsam auf dem richtigen Weg. Noch ein Wort zur Kostenerstattung für die Kommunen, ein wichtiges Anliegen sowohl der kommunalen Familie, aber auch der Feuerwehrverbände. Hier drängen wir als CDU-Fraktion schon seit Längerem auf eine klare und vor allen Dingen rechtssichere Regelung. Mit dem neuen § 55 erfolgt jetzt eine Ausdifferenzierung, die es für den jeweiligen Einzelfall einfacher und – ich sage mal so – klageresilienter ermöglichen soll, Kostenersatzforderungen durchzusetzen. Das war bisher in der Praxis wirklich ein großes Problem. Wir erhoffen uns hier Rechtssicherheit. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Nachfragen ergeben sich für uns allerdings durch den Wegfall der Regelung im bisherigen § 53 b, der gestrichen ist. In dem hatte die Feuerwehr in Ausnahmefällen die Befugnis, die Verkehrsregelung durchzuführen. Hier müssen wir, denke ich, noch mal genau hinschauen. Ich kenne auch die Meinung der Polizeigewerkschaft. Unstrittig ist – und das sollte unser gemeinsames Leitmotiv sein –, dass wir an einer klaren und einer rechtssicheren Regelung für unsere Einsatzkräfte interessiert sind. Das beinhaltet natürlich auch die erforderlichen Schulungen, die es, soweit ich weiß, in dieser Form bisher noch nicht gab. Was wir immer auch gerade von kleineren Gemeinden hören, ist der Wunsch, gebrauchte Feuerwehrfahrzeuge nutzen zu können und anschaffen zu können. Auch da bin ich mir bewusst, dass die Meinungen sowohl bei den Feuerwehrkameradinnen und -kameraden als auch bei den Experten, auch beim Verband auseinandergehen, kontrovers diskutiert werden. Aber ganz gleich, ob neue oder alte Feuerwehrtechnik, die Feuerwehren brauchen funktionierende und verlässliche Technik. Damit möchte ich schließen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Ich komme zum Fazit. Der Gesetzentwurf ist richtig und wichtig. Er greift viele gute und wichtige Punkte auf. Jedoch haben wir noch zu einzelnen Regelungen Fragen – die habe ich zum Teil aufgeworfen –, die wir in der Anhörung gemeinsam beleuchtet wissen wollen. Einer Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. Wir freuen uns auf eine interessante Beratung. Herzlichen Dank. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Unterm Strich eine gute Rede, Herr Walk, eine gute Rede!)

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