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Diana Lehmann

14.03.2024 Sitzungen 7/130

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie vereinbart setzen wir die Sitzung fort und ich rufe auf die TagesWahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9651 Der Landtag der 6. Wahlperiode hat in seiner 79. Sitzung am 23. März 2017 Frau Dr. Ute Jung als Stellvertreterin für das damalige berufsrichterliche Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Elke Heßelmann, deren Nachfolgerin Renate Wittmann ist, auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Die Amtszeit von Frau Jung endet mit Ablauf des 22. März 2024. Gemäß § 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf die Dauer von sieben Jahren. Notwendig sind damit mindestens 60 Stimmen. Aufgrund des bevorstehenden Amtszeitendes von Frau Dr. Jung hat der Landtag eine neue Stellvertreterin bzw. einen neuen Stellenvertreter für das berufsrichterliche Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Renate Wittmann auf die Dauer von sieben Jahren zu wählen. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und geheim. Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt in der Drucksache 7/9651 vor. Vorgeschlagen ist für eine weitere Amtszeit Frau Dr. Ute Jung. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/9698 dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9647 Gemäß § 21 Satz 1 Buchstabe q Doppelbuchstabe pp und Satz 2 des ZDF-Staatsvertrags in Verbindung mit § 53 Abs. 1 und 3 des Thüringer Landesmediengesetzes bestimmt Thüringen eine Vertreterin bzw. einen Vertreter des insgesamt 60 Mitglieder umfassenden ZDF-Fernsehrats. Dem Freistaat Thüringen ist der Bereich „lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen“, kurz LSBTTIQ, zugeordnet. Um die Einräumung eines Entsendungsrechts durch Beschluss des Landtags konnten sich gesellschaftliche Verbände und Organisationen aus den genannten Bereichen mit Sitz in Thüringen bis zum 15. März 2024 beim Landtag bewerben. Zu den eingegangenen Bewerbungen wurde in der Drucksache 7/9647 unterrichtet. Beworben hat sich der eingetragene Verein „Vielfalt Leben – QueerWeg Verein für Thüringen“. Die vierjährige Amtszeit des derzeitigen Mitglieds des ZDF-Fernsehrats und damit des vom Landtag am 18. Juni 2020 bestimmten Landesverbands Thüringen des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschlands endet am 5. Juli 2024. Da das Wahlverfahren nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, findet die allgemeine Verfahrensvorschrift nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt in der Drucksache 7/9698 vor. Vorgeschlagen ist der eingetragene Verein „Vielfalt Leben – QueerWeg Verein für Thüringen“. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 36 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9684 Die Wahl wird nach den Vorgaben der Landesverfassung und der Geschäftsordnung ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9684 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/9692 Gewählt ist nach den Vorgaben des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erhält. Notwendig sind damit mindestens 60 Stimmen. Der Wahlvorschlag aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen, hier der Fraktion Die Linke, liegt Ihnen in der Drucksache 7/9692 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter André Blechschmidt. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 40 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9676 Gewählt ist nach den Vorgaben des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9676 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Die Vorbereitung des Wahlvorschlags in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf Teil eins des TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9677 Nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Richterwahlausschusses mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Der Wahlvorschlag der Fraktion AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9677 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Torsten Czuppon. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf Teil zwei des TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9678 Nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes wird die Vertreterin bzw. der Vertreter eines Mitglieds des Richterwahlausschusses, das dem Landtag angehört, mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9678 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Cotta. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf Teil eins des TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9679 Gewählt ist nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9679 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Torsten Czuppon. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf Teil zwei des TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9680 Auch bei dieser Wahl ist nach Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9680 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jens Cotta. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf Teil eins des TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9681 Nach den rechtlichen Vorgaben ist zum Landessportbeirat gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen die Drucksache 7/9681 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter René Aust. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf Teil zwei des TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9682 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9682 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 44 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9683 Gewählt ist nach den Vorgaben der Stiftungssatzung, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9683 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Björn Höcke. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwölf Stimmzettel. Sie haben pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind Herr Abgeordneter Beyer, Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Liebscher eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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