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Torsten Czuppon

AfD 14.03.2024 Sitzungen 7/130

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, liebe Thüringer, wenn man jetzt als Letzter sprechen muss, wurde natürlich schon einiges von den Vorrednern gesagt, aber ich möchte trotzdem noch mal kurz auf alle Punkte eingehen. Also heute nun endlich die lang angekündigte und sehnsüchtig erwartete vollständige Novellierung des Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetzes. Der Presseinformation Nr. 10/2024 des Ministeriums für Inneres und Kommunales ist zu entnehmen, dass das Ergebnis dieses „unheimlich komplexe[n] und sehr arbeitsreiche[n] Prozess[es]“ Innenminister Maier „stolz“ macht. Schauen wir einmal, warum. Der Pressemitteilung sind folgende wesentliche inhaltliche Änderungen zu entnehmen: erstens die Erhöhung der Jugendfeuerwehrpauschale, zweitens die Einführung eines Einsatzleitdienstes bei Großschadenslagen zur Entlastung der freiwilligen Feuerwehren, drittens die verpflichtende Berufsfeuerwehr ab einer Einwohnerzahl von 60.000 Einwohnern, viertens die verpflichtende Förderung des Ehrenamts durch den Aufgabenträger, fünftens die Digitalisierung, sechstens die psychosoziale Notfallversorgung, siebtens die Warnung der Bevölkerung und achtens die Regulierung zur Vollzugshilfe. Also dafür hat es zwei Jahre gebraucht. Es wurde gesagt, zwei Jahre intensive Arbeit, ein sehr langer Prozess mit dem genannten Ergebnis. Schön ist, muss ich sagen, dass das als Synopse dargestellt wurde. Da konnte man sich die Änderungen schön anschauen und vergleichen. Was es natürlich gleich wieder zunichtegemacht hat, ist diese geschlechtergerechte Sprache. Das macht es schwer lesbar, schwer verständlich und unnötig kompliziert. Aber das muss ja bei Ihnen so sein. Einige Änderungen sind zustimmungsfähig, bei einigen gibt es noch Fragezeichen, welche hoffentlich im Ausschuss ausgeräumt werden können. Der Ausschussüberweisung stimmen wir natürlich zu. Nun zu den Änderungen mit Fragezeichen: Die Änderung der Einwohnerzahl für Gemeinden, die eine Berufsfeuerwehr verpflichtend vorhalten müssen, erschließt sich mir oder uns nicht. Erfurt hat 200.000 Einwohner, Berufsfeuerwehr Jena mit 110.000 Einwohnern, Weimar mit 65.000 Einwohnern hat schon eine Berufsfeuerwehr ebenso wie Altenburg, Eisenach, Gera, Gotha, Mühlhausen, Nordhausen und Suhl, die sie nicht verpflichtend haben müssten. Uns erschließt sich die Senkung nicht. Ich weiß nicht, welches Ziel Sie damit verfolgen, aber das wird hoffentlich im Ausschuss geklärt. Es ist ja schön, mit der Synopse sind die beiden Gesetze gegenübergestellt und dann hinten am Rand wird erklärt, warum das so ist. Dann steht auf Seite 47 als Letztes der Erklärung diese Absenkung der Einwohnerzahl: „Damit wird hier nicht mehr allein auf die Großstädte in Thüringen, sondern den demografischen Wandel annehmend, akzeptierend und gestaltend, auch auf die Städte in Thüringen abgezielt, die überdurchschnittlich urban geprägt sind.“ Da stehen bei mir drei Fragezeichen. Das kann ich nicht verstehen. Vielleicht können Sie mir das erläutern. Zweitens: Warum wurde die bisherige Regelung des § 53 b – das hat Herr Walk schon angesprochen, die Verkehrsregelung konnten bis jetzt Feuerwehrleute machen – jetzt ersatzlos gestrichen? Das erschließt sich uns auch nicht. Das wurde mal als große Errungenschaft gefeiert. Warum jetzt die Feuerwehrangehörigen den Verkehr nicht mehr regeln können – zum Beispiel bei Martinsumzügen oder so was – erschließt sich uns nicht. Vielleicht haben Sie jetzt einen Überschuss an Polizeibeamten, die das dann machen können. Das glaube ich zwar eher nicht, aber das könnten Sie uns dann noch erklären. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist erst vor ein paar Jahren reingekommen, das war nicht schon immer enthalten!) (Unruhe Gruppe der FDP) Ebenfalls, drittens, der § 55 des Thüringer Brandschutzgesetzes, da geht es jetzt um Bedarfsberechnungen und Kalkulationen. Da sind wir anders als Herr Walk der Meinung, dass das dem Thüringer Kommunalabgabengesetz widerspricht. Das will ich jetzt aber nicht im Detail ausführen, das können wir dann im Ausschuss besprechen, denn das wäre jetzt hier zu komplex. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das wä- re mal interessant!) Jetzt noch drei Anregungen, die von Ihnen vergessen wurden. Das ist erstens die Stärkung der Personalvorhaltung in freiwilligen Feuerwehren durch lukrative Beschäftigungsverhältnisse des Einsatzpersonals vor Ort, zweitens die rechtssichere Regelung und Feststellung des Katastrophenschutzfalls und drittens – wie es auch schon angesprochen wurde – die Beschaffung und Förderung von gebrauchter Feuerwehrtechnik. Diese Sachen wurden gar nicht aufgenommen, das kann sicher noch mal im Ausschuss besprochen werden. Ganz am Ende muss ich aber auch noch mal ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Ich will noch mal auf diese Pressemitteilung zurückkommen. Ich bin überrascht, der Herr Bergner hat es schon angesprochen: Dort ist als wesentliche Änderung des Inhalts nicht aufgeführt, dass jetzt neuerdings in § 13 Abs. 1 des Thüringer Brandschutzgesetzes aufgeführt ist, dass die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten müssen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Genau. Das ist für uns eigentlich eine Selbstverständlichkeit, weil wir … (Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Ach so, deswegen stört es euch so!) In der Präambel zu jedem Wahlprogramm steht geschrieben, dass wir für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen. Warum wird das jetzt zum Problem für uns? (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind ein Problem, Sie sind ein Problem für uns!) Weil der doppelt von der SPD geführte Verfassungsschutz nämlich festlegt, wer rechtsextrem ist oder wer nicht. Und was hat das zur Folge? Zum Beispiel, dass ich mit einer lapidaren Begründung nicht dem Feuerwehrförderverein Sömmerda beitreten kann. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gute Feuerwehr!) Genau! Man sieht ja hier gerade, welches Tor hier geöffnet wird. Das ist eigentlich Wahnsinn, genau wie das der Herr Bergner gesagt hat. Ich bin auch mal gespannt, wie Sie das praktisch umsetzen wollen. Wenn der Bürgermeister den Handschlag gibt, wird dann gefragt: Sie stehen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein, ja oder nein? Sie können mir das gleich beantworten. Das ist praktisch für mich nur sehr schwer umsetzbar. (Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für mich ist es erschreckend, wie Sie die allgemeine Daseinsvorsorge der Thüringer parteipolitisch instrumentalisieren und hier ein riesiges Einfallstor öffnen. Ich warte noch darauf: Demnächst muss ein Feuerwehrmann sicherlich auch den menschengemachten Klimawandel anerkennen, um ein freiwilliger Feuerwehrmann werden zu dürfen. So ein Bekenntnis ablegen zu müssen, um ein Feuerwehrmann in Thüringen sein zu dürfen, das ist mit Sicherheit kein Grund, der Sie stolz machen kann. (Zwischenruf Maier, Minister für Inneres und Kommunales: Doch, das macht mich sehr stolz!) Denn das spaltet die Thüringer und auch die Thüringer Feuerwehren. (Zwischenruf Maier, Minister für Inneres und Kommunales: Das hat was mit Demokratie zu tun!) In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und alles für Thüringen! (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das könnte schwierig werden!)

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