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Franziska Baum

FDP 14.03.2024 Sitzungen 7/130

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Vielen Dank. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier auf der Tribüne – herzlich willkommen – und auch am Livestream! Grundsätzlich haben wir in Thüringen und auch in Deutschland tatsächlich aktuell – das haben die IQB-Standards festgestellt – eine Herausforderung mit der Sprachkompetenz unserer Schülerinnen und Schüler. Das stimmt. Es besteht auch eine Korrelation zwischen schulischer Leistung und dem Migrationshintergrund. Das ist etwas, was wir als Problem festhalten und wo wir rangehen müssen. Ich muss aber dazusagen: Erstens, Migrationshintergrund hat nicht zwingend etwas mit der Kenntnis der Sprache zu tun. Das muss man dazusagen. (Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP) Wir haben auch andere Sprachförderungsherausforderungen mit Leuten, die Deutsch als Muttersprache haben. Die Frage ist immer, wenn man so eine Problematik feststellt, von welcher Seite man die betrachtet. Man kann das von einer Seite machen wie Sie und kann sagen, es ist so schwer, in den Klassen zu arbeiten, und das ist es. Also, es ist pädagogisch eine echte Herausforderung für unsere Lehrkräfte, mit dieser Heterogenität umzugehen. Und Sie sagen, das ist so herausfordernd, wir kappen das jetzt und es dürfen jetzt einfach nicht mehr so viele in die Klassen. Oder man betrachtet es von den Schülern her und sagt, wir wollen, dass jeder Einzelne hier in der Lage ist, seine Schulbildung erfolgreich zu absolvieren, und geben ihnen die entsprechenden Ressourcen und die Rahmenbedingungen, um das zu ermöglichen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Schulgesetz lässt das aktuell auch zu. Das Schulgesetz lässt zu, dass in Regionen, in denen viele Menschen in die Schule gehen, die Deutsch noch nicht als Sprache beherrschen, sogenannte Vorschaltklassen oder Sprachförderklassen aufgemacht werden. Das wird auch in einzelnen Landkreisen genutzt. Es wird auch sehr erfolgreich genutzt. Die Schulträger sind da auch relativ kreativ, wie sie das umsetzen, sei das mit digitalen Mitteln oder sei das in Zusammenarbeit mit verschiedenen Schulen, zumal das dann auch so umgesetzt wird, dass die Schulpflicht trotzdem noch absolviert werden kann. Das heißt, es sind zusätzliche Angebote. Wenn man Ihren Vorschlag jetzt mal zu Ende denkt, maximal 10 Prozent der Schüler, die einen Sprachförderbedarf haben, dürfen in eine Klasse rein, dann kann man das jetzt durchrechnen. Sie haben ja hier wahnsinnige Zahlen aufgeführt, wie viele Kinder mit Migrationshintergrund wir in den Schulen haben. Dann bleibt aber am Ende auf jeden Fall irgendwer übrig und den packen Sie dann in eine gesonderte Klasse. Dann sind Sie schon wieder gesetzeswidrig, weil das dann keine 10 Prozent mehr sind. Also irgendwie geht Ihre Rechnung an der Stelle nicht auf. (Beifall Gruppe der FDP) Ihre Konsequenz aus dieser Rechnung ist dann: Wir lassen die alle gar nicht erst rein. Dann reden wir nämlich hier über ganz was anderes. Das unterstützen wir nicht und Ihre Herangehensweise unterstützen wir auch nicht. Deswegen kann der Gesetzentwurf, so wie er ist, wieder zurück in die Mottenkiste. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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