Dirk Bergner
Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag hat Geburtstag. Er ist am Dienstag ein Jahr alt geworden. Insofern bin ich dankbar, dass wir heute endlich so weit kommen, auch hier darüber reden zu dürfen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und keine Angst, ich habe nicht die Absicht, das jetzt zur Generalabrechnung zu nutzen, was alles schiefgelaufen ist im Zusammenhang mit der gemeinsamen JVA Ostthüringen-Westsachsen – da hätten wir eine Weile zu tun. Ich möchte den Blick nach vorn richten. Denn es ist ja so, dass die Menschen vor Ort nichts davon haben, wenn ich jetzt lang und breit erzähle, dass ich vor 13 Jahren recht gehabt habe. Das ist also nicht der Sinn der Sache, sondern die Entscheidungen sind so gefallen, wie sie gefallen sind.
(Beifall Gruppe der FDP)
Damit müssen wir umgehen, müssen also schauen, was aus diesem Standort werden kann, wie damit weiter verfahren werden kann. Nun ist es so, ich bin im Frühjahr 2022 gemeinsam mit der Bürgermeisterin von Hohenleuben, Stefanie Soch, beim damaligen Justizminister Adams gewesen. Das war ein atmosphärisch nettes Gespräch und am Ende des Gesprächs hat er uns aber gesagt, na ja, wenn die Justiz da raus ist, ist dann THÜLIMA zuständig, und deswegen sah er sich da nicht mehr als zuständig an, sich über eine Nachnutzung des Areals zu verständigen, sondern meinte, das sei Sache der Bauministerin. Daraufhin habe ich Frau Karawanskij angesprochen und habe ihr in einem Brief noch mal erläuternd am 09.05.2022 geschrieben. Die Antwort am 07.06. von der Bauministerin war, sie sei nicht zuständig, sondern es sei das Finanzministerium zuständig. Am 15.06. habe ich dann erst mal einen Brief an Frau Taubert geschrieben, am 07.07. kam die Antwort, die etwas zusammengefasst auch so aussah: nicht zuständig. Deswegen habe ich am 27.07.2022 einen Brief an den Ministerpräsidenten geschrieben und bekam am 21.08. von Herrn Hoff dann die Antwort, die gewissermaßen vertröstet auf den SanktNimmerleins-Tag und zu keiner Lösung beitrug. Meine Damen und Herren, das ist schon etwas, was ich Beamtenmikado nenne: Wer sich zuerst bewegt, fliegt raus. Wir wollen aber trotzdem keine Schlammschlacht, sondern wir sind der Auffassung, Eigentum verpflichtet. Und dieser Satz „Eigentum verpflichtet“ gilt auch für die öffentliche Hand. Es geht hier eigentlich um öffentliches Eigentum. Wir stehen gemeinsam in der Verantwortung für das Vermögen des Landes, aber eben auch für eine verantwortungsbewusste Regionalentwicklung. Und nun haben wir ja alle davon erfahren im Zusammenhang mit der Besichtigung in Zwickau, wie arg dort das Kind im Brunnen liegt, dass es also durchaus noch eine Weile dauert, bis der schon mehrfach verschobene Umzug des Strafvollzugs von Hohenleuben nach Zwickau nun wirklich mal spruchreif sein wird. Da gab es auch Kollegen, die der Meinung waren, na ja, es ist doch alles noch viel zu zeitig, wir haben doch noch viel Zeit, es lohnt sich noch gar nicht, darüber zu reden. Das ist nicht so, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte allein mal darauf aufmerksam machen, wie lange heutzutage beispielsweise ein Bebauungsplanverfahren dauert. Und ein Bebauungsplan wird bei einer Nachnutzung dieser Anlage dort mit hoher Wahrscheinlichkeit notwendig sein. Da können Sie froh sein, wenn alles glatt läuft, wenn Sie mit ungefähr zwei Jahren über die Runden kommen. Es wird aber an dieser Stelle natürlich länger dauern, schlicht und einfach, weil die Planungsvoraussetzungen noch gar nicht geklärt sind, man also dort ins Gespräch kommen muss. Ich möchte auf einen zweiten Punkt aufmerksam machen und dann ist die Zeit für die Begründung schon langsam aufgebraucht: Die Stadt Hohenleuben hat früher immer auch mit Blick darauf, dass man ja nicht wusste, wie es mit der JVA weitergeht und wann es mit der JVA wie weitergeht, auch das Thema „Flächennutzungsplan“ vor sich hergeschoben, hat sich jetzt aber entschieden, nun endlich einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Schlicht und einfach aus dem Grund, weil sonst alle anderen Vorhaben in der Stadt blockiert sind. Das heißt, dieser Flächennutzungsplan ist im Augenblick in Bearbeitung, und wenn das Land nicht aus dem Knick kommt, kann das dazu führen, dass Planungen gegeneinander laufen, dass am Ende dort auch Planungsabsichten über dem Areal liegen, die nicht im Interesse des Landes sein können. Deswegen ist es dringend notwendig, dass die Landesregierung auf die Stadt Hohenleuben zugeht – die Stadt Hohenleuben ist willens zu einer ordentlichen Klärung – und dass wir gemeinsam einen Weg finden, wie wir nach vorne kommen und diese Fläche ordentlich nutzen, einer Nachnutzung zuführen, damit nicht das passiert, was seinerzeit mit der Kettenburg in Tonna passiert ist. Danke schön.
