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Dirk Bergner

FDP 14.03.2024 Sitzungen 7/130

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte vor allem erst mal den Dank an die Präsidentin richten. Ich hätte nämlich die ganze Zeit jetzt Sitzungsleitung gehabt. Das ist sehr kollegial. Ganz herzlichen Dank! Das ist mir furchtbar peinlich. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Wir sprechen heute über die lang erwartete Novelle des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, die mit über 120 Seiten auch sehr umfangreich ausfällt. Daher sind wir natürlich dankbar für die Hinweise, die wir aus dem Ministerium bekommen haben. Aber uns ist aufgefallen, dass bei dieser Auflistung an Änderungen ein für uns sehr relevanter Punkt – sagen wir mal – keine Erwähnung fand. Da zitiere ich § 13 Abs. 1 Satz 2 in der Neufassung, es geht um die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. „Sie müssen für die Übernahme des Ehrenamtes persönlich geeignet sein und für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.“ Das wird damit begründet, dass es sich bei der Feuerwehr um eine öffentliche Aufgabe handelt und die Feuerwehrangehörigen auch zu Ehrenbeamten ernannt werden können. Bei dem Gesetzentwurf wird viel Wert darauf gelegt, zu betonen, dass er in Zusammenarbeit mit den Betroffenen erarbeitet wurde. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass diese Formulierung von den Akteuren der Feuerwehr kommt, sonst hätte man es auch stolz und öffentlich verkünden können. Da drängt sich der Eindruck auf, dass still und leise eine – ich sage mal – Gesinnungsprüfung bei der Feuerwehr eingeführt werden soll. (Beifall AfD) Dem – das kann ich an dieser Stelle schon mal ankündigen – werden wir in dieser Form so nicht zustimmen können. Über ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung lässt sich sicher reden. Da haben wir keine andere Auffassung, aber ein aktives Eintreten ist für mich die Frage, wie das nach den Vorstellungen der Koalition und des Ministeriums aussehen und vor allem auch überprüft werden soll. (Beifall Gruppe der FDP) Das ist ein Punkt, über den wir tatsächlich im Ausschuss noch mal in aller Fairness und Ruhe reden müssen. Ich will Ihnen da nichts unterstellen, aber es ist etwas, was für uns doch ein Problem darstellt, wie das praktisch umgesetzt werden soll. Über diesen Punkt hinaus gibt eine ganze Reihe von Änderungen zum jetzigen Gesetz. Das geht von Änderungen lediglich redaktioneller Natur bis hin zur Abschaffung der Verkehrsregelung durch die Feuerwehr. Wir alle wissen, dass diese Novelle von den Betroffenen sehnsüchtig erwartet wird, und daher möchte ich an dieser Stelle betonen, dass wir bereit sind für eine konstruktive Debatte, damit dieses Gesetz noch in dieser Legislatur verabschiedet werden kann. Allerdings ist es bei einer so essenziellen Materie wie dem Brand- und Katastrophenschutz auch wichtig, das Gesetz genau zu prüfen. Daher werden wir die Anmerkungen der Anzuhörenden sehr genau anschauen, wollen auch für jeden von ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Abschließend möchte ich mich bei allen bedanken, die an der Erarbeitung dieses Gesetzes beteiligt waren, vor allem da ein großer Teil dieser Zuarbeit in ehrenamtlichen Funktionen erfolgte. Ich hoffe auf eine intensive, aber zügige Beratung. Die betroffenen Menschen haben es verdient, dass wir schnell zu einem guten Ergebnis kommen. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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