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Birgit Pommer

14.03.2024 Sitzungen 7/130

Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Frau Ministerin Taubert für die Landesregierung, bitte, Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Gäste, die wichtigen Fragen der föderalen Zusammenarbeit im Bereich des E-Governments sind durch den IT-Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern geregelt. Dieser Staatsvertrag kann nur durch einen Staatsvertrag geändert werden. Deshalb soll mit diesem Gesetz nach Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen die erforderliche Zustimmung des Landtags zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags eingeholt werden. Nach entsprechender Unterrichtung des Thüringer Landtags gemäß Artikel 67 Abs. 4 der Thüringer Verfassung wurde der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags zwischen Thüringen und der Bundesrepublik Deutschland am 13. Dezember 2023 durch den Ministerpräsidenten unterzeichnet. Mit dem letzten IT-Staatsvertrag wurde die FITKO, also die Föderale IT-Kooperation, als – wir sagen mal – Muskel der Verwaltungsdigitalisierung gestärkt, und gerade die kleinen und mittelgroßen Länder werden von dieser Anpassung profitieren. Die Änderung des Staatsvertrags wird notwendig, um der Erkenntnis, dass die Digitalisierung der Verwaltung kein abschließendes einmaliges Projekt darstellt, sondern eine Daueraufgabe ist, Rechnung zu tragen. Das wesentliche Ziel des Zweiten IT-Staatsvertrags ist es, die FITKO grundsätzlich zu stärken und zu einer agileren und flexibleren Einheit zu entwickeln, die die Verwaltungsdigitalisierung der Länder und des Bundes nachhaltig unterstützen kann. Für Thüringen als kleineres Bundesland hat die Stärkung der FITKO eine besondere Bedeutung: Der Freistaat kann somit in der Zukunft noch stärker von den Synergieeffekten der föderalen Zusammenarbeit profitieren. Die FITKO wird durch die Bereitstellung des Digitalisierungsbudgets von Bund und Ländern anteilig finanziert. Künftig übernimmt der Bund 25 Prozent und die Länder 75 Prozent der Kosten des Digitalisierungsbudgets. Der Länderanteil wird nach dem Königsteiner Schlüssel gezahlt und die Beteiligung des Bundes wird fortgeschrieben. Das ist ein gutes Verhandlungsergebnis aus Thüringer Sicht. Thüringens Anteil ist bereits im Beschluss des Einzelplans 16 für das Haushaltsjahr 2024 und auch in der Mittelfristigen Finanzplanung eingeplant. So sind für 2024 3,38 Millionen Euro vorgesehen. Als Eckwert für 2025 sind 3,985 Millionen Euro eingeplant. Der Staatsvertrag – diese Änderung – wird uns bei der Digitalisierung der Verwaltung helfen und diese verbessern. Das kann schneller, effizienter und präziser sein. Natürlich, Frau Henfling, wir würden uns an mancher Stelle auch viele Dinge einfacher wünschen. Aber unser mehrgliedrigeres System, das wir in Deutschland haben – Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden –, führt eben dazu, dass die Abstimmungsprozesse in jedweder Digitalisierung außerordentlich schwierig sind. Wir haben schon viele Projekte, die wir hier diskutiert haben, wo wir aufgezeigt haben, wie einfach es gehen könnte und wie schwierig es ist. Letztendlich sind wir Bundesländer auch in den Kabinetten natürlich aufgerufen, da gemeinsam zusammenzuarbeiten, denn auch da gibt es die einen oder anderen Partikularinteressen, das wissen Sie. Aber das ist natürlich Voraussetzung, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich im Bereich der IT in einer absehbaren Zukunft viele Möglichkeiten bieten, sich auch digital mit der Verwaltung zu committen. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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