Schenk
Fragestunde
Das würde sich auf den ersten Blick jetzt für mich so darstellen. Aber ich kann bzw. wir können das gern noch mal, wenn sich das aus den Ausführungen für Sie nicht klar ergeben hat, schriftlich beantworten. Aber aus meiner Sicht ist das so, nachdem was ich jetzt gerade mit Verweis auf diese Beurlaubung klargestellt habe. Andererseits – das hatte ich auch ausgeführt – ist bei der Beurlaubung noch zu beachten, dass man natürlich die Beurlaubung nicht als gesetzt sehen kann, sondern die Beurlaubung ist ja nur dann möglich, wenn keine dienstlichen Gründe dagegensprechen usw., was ich jetzt gerade zum Schluss ausgeführt habe. Insofern wäre jetzt noch die Frage zu prüfen – das entnehme ich jetzt zumindest Ihrer Nachfrage –, ist das notwendig, denn es kann sich ja dann, wenn er zum Beispiel nicht beurlaubt wäre, automatisch zur Versagung des Mandats führen. Das scheint mir jetzt auch eher problematisch zu sein, also würden wir das schriftlich beantworten.
