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Dirk Bergner

FDP 14.03.2024 Sitzungen 7/130

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten Die Wahrnehmung der Aufgaben des Freistaats Thüringen erfordert auch Arbeits- und Dienstzeiten in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen. Dafür wird nach § 4 Abs. 1 der Thüringer Erschwerniszulagenverordnung eine Zulage in unterschiedlicher Höhe gewährt. Der Landtag hat in seinen Beschlüssen in den Drucksachen 7/9326 und 7/9328 die Landesregierung aufgefordert, die Zulagenbeträge zum 1. Januar 2024 bzw. spätestens bis 30. Juni 2024 zu erhöhen. Das Geld für die Umsetzung der Erhöhung ist im Haushalt zum Beispiel in Kapitel 03 14 Titel 422 01 eingeplant. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann beabsichtigt die Landesregierung, die Erhöhung der Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten in welcher Form umzusetzen? 2. Warum wurden die Zulagenbeträge nach § 4 Abs. 1 Thüringer Erschwerniszulagenverordnung nicht, wie mit dem Landtagsbeschluss in Drucksache 7/9326 aufgefordert, zum 1. Januar 2024 erhöht? 3. Beabsichtigt die Landesregierung, die Zulagenbeträge nach § 4 Abs. 1 Thüringer Erschwerniszulagenverordnung, wie mit dem Landtagsbeschluss in Drucksache 7/9328 aufgefordert, spätestens bis zum 30. Juni 2024 zu erhöhen? 4. Falls Frage 3 mit Nein beantwortet wird, wie begründet die Landesregierung diese Entscheidung?

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