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Prof. Dr. Speitkamp

14.03.2024 Sitzungen 7/130

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache

Ich höre auch gern zu. Aber ich rede auch gern. Jedenfalls haben wir schon vor rund einem Jahr eine Reihe von pragmatischen Regeln auf den Weg gebracht, die es ermöglichen, dort, wo die Lage besonders zugespitzt ist, den Schulen und den Schulämtern Entscheidungsspielräume zu geben, wie sie konkret und am besten praktisch die Sprachförderung umsetzen können. Der Weg des integrativen Ansatzes bleibt. Teilintegrative Möglichkeiten sind ja längst gegeben. In zugespitzten Situationen können Sprachgruppen gebildet werden. Das passiert da, wo es nötig ist, muss aber individuell nach den Schulbedürfnissen geregelt werden. Was wir brauchen, sind DaZ-Lehrkräfte und keine Änderung des Schulgesetzes. Auch hier haben wir neue pragmatische Regelungen getroffen. Seit Schuljahresbeginn können wir vor allem DaZ-Lehrkräfte, die bisher aus Anerkennungsgründen nur befristet eingestellt werden konnten, unbefristet einstellen, wenn sie sich bewährt haben. Das haben wir ermöglicht, auch die neuen pädagogischen Assistenzen, wie gesagt. So können wir Menschen im System halten, die an den Schulen dann sehr wichtige Arbeit bei der Integration, beim Sprachunterricht leisten können und leisten. Statt über Diskriminierung im Schulgesetz zu sprechen und hier diskriminierende Formulierungen hineinzubringen, sollten wir lieber inhaltlich über bessere Wege der Integration diskutieren und gemeinsam Regelungen finden. Die vorgeschlagenen Regelungen im Schulgesetz hierzu sind jedenfalls nicht geeignet und nicht richtig. Wir lehnen sie ab. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗