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Marcus Malsch

CDU 14.03.2024 Sitzungen 7/130

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Begründung habe ich schon einiges gesagt. Für die Transformation des Energiesystems hin zur Klimaneutralität werden unsere wertvollen Waldflächen nicht gebraucht. Das gilt gleichermaßen für gesunde Wälder und für die Waldgebiete, die aufgrund von Extremwetterereignissen und Folgeschäden sowie Schädlingsbefall Schäden aufweisen. Auf diesen Kalamitätsflächen ist die Wiederherstellung von Wald übrigens in vollem Gange, sei es durch neu gepflanzte Bäume oder durch Naturverjüngung. Das sieht man, wenn man in den Wald geht, anstatt Werbeveranstaltungen der Windkraftlobby zu besuchen. Waldschutz ist der beste Klimaschutz. (Beifall CDU) Den Wald zu erhalten und zu mehren, ist die vornehmste gesellschaftliche Aufgabe überhaupt. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Was machen wir denn anderes?) Deshalb sollten Windräder nicht im Wald stehen, und zwar in keinem Wald. Im Besonderen aber gilt für den Landeswald: Nach § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Forstanstalt (Beifall CDU) bewirtschaftet die Anstalt den ihr übertragenen Staatswald als betriebliche Aufgabe nach Maßgabe des Thüringer Waldgesetzes unter besonderer Beachtung der Allgemeinwohlbelange. Dabei hat sie den Wald als Wald zu bewirtschaften und eben nicht auf Landeswaldflächen als Energieunternehmen zu agieren. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wenn dort nichts wächst, was wollen wir dann machen?) Werte Kolleginnen und Kollegen, die Frage, was zu den Aufgaben der landeseigenen Forstanstalt gehört und was nicht, ist Aufgabe des Gesetzgebers. Diese Aufgabe nehmen wir mit diesem Gesetzentwurf wahr. Ich möchte Sie mit einem Gesetzeszitat behelligen, auch wenn man es nachlesen oder gar wissen könnte, aber Ihnen hier auf der linken Seite muss einfach verdeutlicht werden, was Wald ist, wozu er dient und warum Wald auch Wald bleiben muss. § 1 Waldgesetz: „Dieses Gesetz dient insbesondere dazu: 1. die Landeswaldfläche als Gesamtheit der privaten, körperschaftlichen und staatlichen Waldgrundstücke zu erhalten und zu mehren, 2. eine standortgerechte Baumartenzusammensetzung und eine stabile Struktur des Waldes zu bewahren oder herbeizuführen, 3. den Wald vor Schadeinwirkungen zu schützen, 4. die Erzeugung von Holz nach Menge und Güte durch eine nachhaltige, ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes dauerhaft zu sichern und zu steigern, 5. die Schutzfunktionen und die landeskulturellen Leistungen des Waldes durch naturnahe Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern und zu steigern und hierbei insbesondere naturnahe Wälder als Lebensräume für Pflanzen und Tiere zu erhalten und zu entwickeln, 6. die Erholung in Waldgebieten zu ermöglichen und zu verbessern, 7. die Waldbesitzer in der Verfolgung der unter den Nummern 1 bis 6 bezeichneten Ziele zu unterstützen und zu fördern, 8. einen Ausgleich zwischen den Belangen der Allgemeinheit und den Interessen der Waldbesitzer herbeizuführen.“ Das ist die geltende Rechtslage. Warum lese ich die vor? Weil bereits ein einziges Windrad jedem einzelnen dieser acht Gesetzesziele entgegensteht. Deshalb, werte Kolleginnen und Kollegen, muss der Wiederaufforstung und dem klimaresilienten Waldumbau sowie Pflegemaßnahmen bei natürlichen Verjüngungsflächen absolut Vorrang vor der Umnutzung von geschädigten Waldflächen etwa zur Windenergienutzung eingeräumt werden. Deshalb verstehe ich absolut nicht, mit welcher Genugtuung sich die Vertreter von Rot-Rot-Grün darüber freuen können, dass der Thüringer Wald stirbt. (Unruhe DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Das ist eine Unterstellung!) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Na, na, übertreiben wir mal nicht!) Sie glauben, nun endlich den Wald aus Bäumen mit einem Wald aus Windrädern ersetzen zu können. Wir werden das nicht tun. Wir kämpfen weiter um jeden Hektar Wald. Die Landesregierung tut das Gegenteil. Erst vergangene Woche hat Ministerin Karawanskij angekündigt, gegen das auf Basis des Entwurfs der FDP geänderte Waldgesetz zu klagen. Neben den verfassungsrechtlichen Bedenken sieht die Landesregierung rechtliche, landesplanerische, energiepolitische und ökonomische Gründe, die gegen ein Verbot von Windenergieanlagen im Wald sprechen. Sie weist auf verpflichtende bundesrechtliche Vorgaben bis Ende 2032 hin, 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung auszuweisen. Ohne die Berücksichtigung von Waldflächen sei diese Zielvorgabe nicht zu erreichen. Mag sein, werte Kolleginnen und Kollegen, aber genau das ist ja das Problem. Eine zerstörerische Ampel in Berlin macht Vorgaben, die dazu führen, dass man dieses Land nicht wiedererkennt. Meine Fraktion hat einen eigenen Energieplan vorgelegt, Sie haben gar nichts außer Ideologie. Dann ist unser Slogan, dass wir das grüne Herz Deutschlands bewahren. In unserem Plan haben wir dargestellt, wie man genau das vermeiden kann, was ich eben mit den Flächenvorgaben zitiert habe. Wir lehnen Flächenziele für den Ausbau erneuerbarer Energien ab und sprechen uns stattdessen für am Energiebedarf orientierte, technologieunabhängige Erzeugungsmengenziele aus. Unsere Forderung an die Landesregierung ist, sich auf Bundesebene entsprechend dafür einzusetzen und in einem ersten Schritt eine Reduzierung der an Thüringen gerichteten Flächenvorgaben zu erwirken. Wir erwarten von der Landesregierung landesplanerische Vorgaben, die der Wiederaufforstung und dem klimaresilienten Waldumbau Vorrang vor der Umnutzung von geschädigten Wäldern zur Windenergienutzung einräumen. Für den kommunalen und Privatwald ist das selbst dann noch relevant, wenn dieser Gesetzentwurf angenommen wird. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben ja nun den Bericht der Landesregierung zum Beschluss des Landtags „Wald muss Wald bleiben – Keine Windkraftanlagen in Thüringer Wäldern“ gelesen – Drucksache 7/9605 für das Protokoll. Ich lasse mal dahingestellt, dass die Landesregierung erneut einen Parlamentsbeschluss in Gänze ignoriert. Das macht sie ja ständig, was es nicht besser macht. Aber immerhin hat sie sich die Mühe gemacht, ihre Auffassung dazu darzulegen. Der Tenor dieses Berichts spricht Bände. Ich verkürze einmal stark und vielleicht übertreibe ich auch ein bisschen: Rot-RotGrün bedeutet: Windrad first, Landtagsbeschlüsse interessieren nicht. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Die CDU ignoriert Bundesrecht!) Entsprechende Forderungen werden abgelehnt. Deshalb, werte Kolleginnen und Kollegen, machen wir eben ein Gesetz. An das muss sich die Landesregierung halten. So verschonen wir im vorliegenden Fall immerhin den Landeswald vor Windrädern. (Beifall CDU) Werte Kollegin Wahl, Sie haben HessenForst angesprochen. Ich war vor drei Wochen in Bad Orb eingeladen, direkt vor Ort, zum Thema „Wind im Wald auf dem Horstberg“. In der Kurstadt Bad Orb, 10.000 Einwohner, dort hat die Landesforstanstalt herhalten müssen unter grüner Regierungsbeteiligung für einen Deal mit einem dänischen Windkraftanlagenbauer, um dort sechs Windkraftanlagen hinzusetzen, direkt vor die Tore Bad Orbs, einem Kur- und Heilbad. Die sogenannte Beteiligung, die Sie hier beschrieben haben, gab es bisher nicht. Die Bürger haben erst dann erfahren und mussten dann feststellen, dass die Beteiligung eine Scheinbeteiligung sein sollte, weil das Ding schon eingetütet worden ist. Wenn sich dann abends 350 Leute hinstellen und das Schlimmste vor Bad Orb bewahren und sagen, nämlich hier, das ist unsere Region, da sind wir beheimatet und wir wollen hier Entwicklung, und zwar ohne, dass uns die Naturlandschaft kaputtgemacht wird, auf deren Wertschöpfung wir nämlich gerade leben, was die Basis ist, dann haben Sie einfach ein falsches Verständnis für Thüringen. Und das kann man Ihnen gar nicht übel nehmen. Denn wer nicht aus Thüringen kommt, kann auch nicht als Thüringer agieren und leben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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