Denny Jankowski
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Schüler am Livestream! In Deutschland, auch in Thüringen, steigen seit Jahren die Zahlen der Einwanderung. Damit einhergehend steigt auch der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an unseren Schulen und damit auch der Anteil von Schülern, die einen Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache aufweisen. Eine gemeinsame Sprache der Schüler und Lehrer ist aber eine Grundvoraussetzung für die Durchführung von ordentlichem Unterricht. Eine gemeinsame Sprache ist die Grundvoraussetzung dafür, dass sich eine Klassengemeinschaft überhaupt bilden kann und eine vernünftige Lernumgebung erst entsteht, und vor allem ist eine gemeinsame Sprache auch eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Schüler optimale Lernerfolge erzielen können.
(Beifall AfD)
Diese Landesregierung bleibt aber seit Jahren unbeirrt immer weiter auf ihrem eingeschlagenen Weg, Schüler mit Migrationshintergrund und ohne ausreichende Deutschkenntnisse mit aller Macht in den regulären Schulklassen integrieren zu wollen, was am Ende dazu führt, dass nicht nur die Lehrer überfordert werden, sondern auch die Lernerfolge aller betroffenen Schüler gemindert werden. Die ohnehin angespannte Situation hat sich in den letzten beiden Jahren durch die Fluchtbewegung aufgrund des Krieges in der Ukraine noch einmal deutlich verschärft. Es war von vornherein klar, dass unser angeschlagenes Bildungssystem dies nicht ohne Weiteres verkraften kann. Aber auch hier bleibt die Landesregierung unbeirrt auf ihrem eingeschlagenen Weg und versucht nun mittlerweile, über 5.000 ukrainische Schüler in die Thüringer Schulen zu integrieren, auch hier zum größten Teil Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse. Die Folgen dieser planlosen Politik sind: Es fehlt den Schulen an Klassenräumen, es fehlt den Schulen an Personal und die Lehrer wissen nicht mehr, wie sie überhaupt noch vernünftig unterrichten sollen, wenn große Teile der Schulklasse sie nicht einmal mehr verstehen. Die Probleme sind besonders groß in unseren größeren Städten. Erst im letzten Jahr haben sich im Erfurter Norden mehrere Schulen zu einer Allianz zusammengeschlossen, um Druck auf die Politik auszuüben und sich endlich Gehör zu verschaffen, weil sie sich mit den Problemen allein gelassen fühlen und sich nicht mehr anders zu helfen wussten. Ich glaube, spätestens seitdem sollte nun jedem klar sein, dass der Versuch der massenhaften Integration von Schülern ohne ausreichende Deutschkenntnisse in den regulären Unterricht vollkommen aus dem Ruder gelaufen ist und es so nicht weitergehen kann.
(Beifall AfD)
Wir haben mittlerweile in Thüringen Schulen mit einem Migrantenanteil von über 50 Prozent und der Anteil an Schülern mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache liegt an diesen Schulen etwa in gleicher Höhe. Hier ist ein vernünftiges Unterrichten nicht mehr möglich. Wir wollen mit unserem Antrag zur Änderung des Schulgesetzes deswegen eine Obergrenze für Schüler mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache bei der Klassenbildung einführen, um die Lehrer und vor allem auch die betroffenen Schüler zu schützen, um vor allem aber zu gewährleisten, dass ein ordentliches Unterrichten stattfinden kann. Wir wollen das Schulgesetz deswegen unter § 41b ändern. Dieser Paragraf regelt die Klassenbildung. Wir wollen diesen unter Absatz 2 erweitern um folgenden Satz: „Der Anteil von Schülern mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache darf bei der Klassenbildung an allgemeinbildenden Schulen einen Anteil von zehn Prozent nicht überschreiten.“ Dadurch wird gewährleistet, dass die Lehrer nicht länger überfordert werden und nicht ständig erst einmal eine gemeinsame sprachliche Verständigungsebene mit den Schülern finden müssen. Eine gemeinsame Sprache ist nun mal die Grundvoraussetzung für einen gemeinsamen Unterricht. Wenn Schüler die Sprache nicht beherrschen, müssen sie zunächst in Vorschaltklassen oder Deutschkursen die Sprache erlernen.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wir
sprechen eine gemeinsame Sprache, ich verstehe Sie trotzdem nicht!) Nur wer ausreichend Deutschkenntnisse besitzt, kann dann auch in den regulären Unterricht überwechseln.
(Beifall AfD)
Dies würde allen Schülern ermöglichen, bestmögliche Lernerfolge zu erzielen, sowohl den Schülern mit Deutsch als Muttersprache, aber auch den Schülern, die die Sprache erst erlernen müssen. Ich freue mich auf eine spannende Diskussion zu unserer Gesetzesänderung und beantrage schon jetzt die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
