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Marcus Malsch

CDU 14.03.2024 Sitzungen 7/130

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne, ganz besonders liebe Kolleginnen und Kollegen der Forstanstalt und des Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrums aus Gotha, ich möchte Ihnen kurz begründen, warum wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Die Begründung ist relativ einfach: Wald muss Wald bleiben. (Beifall CDU, AfD) Im Wald sollen Bäume wachsen, keine Windräder. Davon ist nämlich im Waldgesetz an keiner Stelle die Rede. Mit dem vorliegenden Entwurf soll ein für alle Mal klargestellt werden, dass die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen nicht zu den Aufgaben der Landesforstanstalt gehören und es nicht zulässig sein soll, Landeswaldflächen Dritten zu überlassen oder Dritten Rechte zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf den im Eigentum der Forstanstalt stehenden Flächen zu gewähren. Werte Kolleginnen und Kollegen, das Thüringer Waldgesetz heißt übrigens mit vollständigem Namen „Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft“. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Be- wirtschaftung, hört, hört!) Bitte einfach mal auf der Zunge zergehen lassen. Da hat der Gesetzgeber schon im Titel des Gesetzes eindeutig beschrieben, was er vom Wald erwartet, und umgekehrt, was der Wald von seinen Bewirtschaftern erwarten kann. Das hat man übrigens in Gesetzen selten. Und wenn schon die Forstanstalt – getrieben von linksgrüner Windradideologie in Regierung und Landtagsfraktionen – nicht von allein Abstand davon nimmt, Bäume durch Windräder zu ersetzen, dann müssen wir das der Forstanstalt eben auftragen, auftragen durch ein Gesetz, das die Aufgaben der Forstanstalt definiert und das nunmehr künftig regeln soll, was eben nicht zu den Aufgaben der Landesforstanstalt als Bewirtschafter des ihr übertragenen Staatswalds gehört. Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn schon ein allgemeiner Schutz unseres Waldes vor dem Verfassungsgericht gescheitert ist, so soll dieses Gesetz uns und unsere Kinder, Klima, Boden, Wasserhaushalt und Luft und den Lebensraum unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt wenigstens auf knapp 40 Prozent der Gesamtwaldfläche Thüringens, nämlich den Landeswald, vor Windrädern schützen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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