Thomas Gottweiss
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Zuschauer, die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat bereits 2022 einen Energieplan für Thüringen vorgelegt. Wir haben den also auch schriftlich verfasst, haben dort alle unsere Gedanken reingeschrieben,
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Da
stand aber nicht viel drin!) die sich tatsächlich am Stand der Wissenschaft und auch an den konkreten Fakten nachprüfen lassen, und haben da ganz klar eine Zielsetzung gesetzt. Bis 2040 soll Thüringen so viel Strom durch erneuerbare Energien produzieren, dass die Größenordnung dem tatsächlichen Energiebedarf in Thüringen entspricht. Der Energiebedarf soll durch einen intelligenten Mix aus Wasserkraft, Biomasse, Photovoltaik, Windkraft und Geothermie gedeckt werden. Gleichzeitig muss die Energieinfrastruktur mit dem Ausbau der Erzeugungskapazitäten mithalten. Es braucht Puffer, Speicher, Netze, Sektorenkopplung und Digitalisierung in der richtigen Größenordnung und an den richtigen Standorten. Wir gehen davon aus, dass wir bis 2040 in Thüringen mindestens 22 Terawattstunden erneuerbare Stromproduktion brauchen, um den wachsenden Energiebedarf zu decken. Zum Vergleich: Derzeit ist der Energiebedarf von Thüringen 12 Terawattstunden. Den Bedarf von 22 Terawattstunden in 2040 wollen wir mit etwa 10 Terawattstunden Windstrom, 10 Terawattstunden Photovoltaikstrom und mindestens 2 Terawattstunden Strom aus Wasserkraft und Biomasse gedeckt sehen. Das ist eine überschlägige Schätzung, die natürlich an der konkreten Entwicklung gemessen werden sollte. Und damit wären wir beim Thüringer Klimagesetz, das 2018 beschlossen wurde. Dessen gesetzliche Zielsetzung ist durchaus gut zu verknüpfen mit der politischen Zielsetzung des Energieplans der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag. So heißt es im Klimagesetz: „Ziel ist es, den Energiebedarf in Thüringen ab dem Jahr 2040 bilanziell durch einen Mix aus erneuerbaren Energien aus eigenen Quellen decken zu können.“ Und weiter heißt es: „Ausgehend vom Basisjahr 1990 und unter Bezugnahme auf die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Thüringen soll bis zum Jahr 2030 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 60 bis 70 Prozent, bis zum Jahr 2040 um 70 bis 89 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent erfolgen.“ Das Problem ist jedoch, dass es keinen verlässlichen Gesamtüberblick dazu gibt, wo wir uns auf diesem Weg zur Zielerreichung befinden. Der Begriff „Monitoring“ taucht zwar im Klimagesetz auf, ist jedoch nicht konkret genug untersetzt. Die Landesregierung scheitert in der praktischen Arbeit daran, verlässlich an den Zielen des Klimagesetzes zu arbeiten. Nur ein Beispiel: Ich habe 2021 in der Kleinen Anfrage 7/1943 nach den Thüringer Treibhausgasemissionen gefragt. In der Antwort der Landesregierung wird auf Zahlen aus 2017 verwiesen. Das heißt, seit Bestehen des Klimagesetzes 2018 wurde noch nicht einmal versucht zu schauen, ob wir auf dem richtigen Weg sind. Es gibt zwar in Teilbereichen einzelne Zahlen beim Thüringer Landesamt für Statistik, aus unserer Sicht braucht es aber ein Monitoring, das den Gesamtblick erfasst und verständlich für Politik, Wirtschaft und die Öffentlichkeit aufbereitet ist. Um die Ziele erreichen zu können, müssen wir uns an Erzeugungsmengen orientieren. Flächenziele sind untauglich und sollten aus dem Gesetz gestrichen werden. Daher haben wir einen Änderungsantrag zum Thüringer Klimagesetz vorgelegt. In den Zielen des Klimagesetzes ist eine Orientierung an einer Thüringer Bilanz eigentlich schon angelegt. Weil sich die Landesregierung aber weigert – wie wir es eben von Herrn Gleichmann auch gehört haben –, dieses Ziel stringent zu verfolgen, wollen wir eine präzise Formulierung, und zwar den Begriff „Entwicklung des tatsächlichen Thüringer Energiebedarfs“, in das Gesetz mit aufnehmen. Gleichzeitig haben wir ein Thüringer Energiemonitoring vorgeschlagen.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das haben
wir vorgeschlagen, nicht Sie!) Dort ist es wichtig, dass wir einen fortlaufenden Überblick über die Entwicklung und Deckung des Energiebedarfs und die Treibhausgasemissionen haben. Neben dem Ist-Stand und dem Blick zurück brauchen wir natürlich auch eine regelmäßige Prognose. Deswegen haben wir zwei Teile in unseren Gesetzentwurf hineingeschrieben, nämlich einmal das Thüringer Energiemonitoring, was jährlich berichten soll, ähnlich wie es im Übrigen die Bundesregierung und der Bundestag geregelt haben beim Klimaschutzgesetz des Bundes. Dort ist geregelt, dass das Umweltbundesamt jährlich einen Bericht zum Stand der Dinge abgibt – und das macht das Umweltbundesamt auch. Daran sollten wir uns orientieren. Es braucht Daten zu den Treibhausgasemissionen, es braucht Daten zur Entwicklung und Deckung des Energiebedarfs und es braucht Daten zum Import und Export von Energie aus Thüringen heraus und nach Thüringen hinein. Gleichzeitig wollen wir aber natürlich auch in die Perspektive arbeiten und uns immer wieder überprüfen, ob das, was wir als Grundannahmen hatten, so durchträgt. Deswegen wollen wir, dass alle fünf Jahre eine wissenschaftliche Studie beauftragt wird, die eine Prognose abgibt, wie sich denn die Bedarfe und die Entwicklung der Energieerzeugung entwickeln. Daraus sollen dann konkrete Erzeugungsmengenziele geschaffen werden und es soll auch eine Konkretisierung der Ausbauziele geben. Herr Gleichmann hat es bereits angesprochen: Es gibt natürlich einen bundespolitischen Rahmen, der zu beachten ist. Den haben wir auch beachtet, indem wir nämlich einen Entschließungsantrag geschrieben haben, mit dem wir die Landesregierung beauftragen wollen, sich auf der Bundesebene einzusetzen, dass diese unsäglichen Flächenziele abgeschafft werden, dass sie ersetzt werden durch Energieerzeugungsmengen, und zwar auf die Bundesländer zugeschnitten. All diese Dinge müssen auf Bundesebene geklärt werden bis dahin, dass auch geprüft werden sollte in einem Normenkontrollverfahren, ob denn diese Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes nicht in unsere eigene landesplanerische Hoheit eingreifen. Ich möchte an der Stelle noch mal betonen, dass wir letzte Woche einen sehr schönen Bericht vom Bundesrechnungshof hatten. Der ist durch die Medien gegangen. Ich kann allen nur wirklich empfehlen, den sich mal durchzulesen, weil dort sehr dezidiert geklärt ist, was es denn braucht, damit die Energiewende überhaupt gelingen kann. Ich möchte hier nur mal zitieren: „Zentrales Anliegen der Bundesregierung ist es, die Ziele des energiepolitischen Dreiecks aus Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit in Einklang zu bringen. Dafür muss die Bundesregierung die Auswirkungen der Energiewende auf die Ziele systematisch erfassen. Voraussetzung ist ein systematisches Monitoring, um mögliche Konflikte zwischen den energiepolitischen Zielen erkennen und auflösen zu können.“ Und das, meine Damen und Herren, ist genau der Ansatz von unserem Änderungsantrag zum Klimagesetz. Wir wollen auch systematisch die Daten erfassen, um auch beurteilen zu können, wie weit sind wir auf dem Weg gekommen und müssen wir vielleicht nicht an der einen oder anderen Stelle auch mal Prioritäten verschieben, um das eigentliche Ziel zu erreichen. Ich würde mich sehr freuen, wenn sich in diesen Wahlkampfzeiten die regierungstragenden Fraktionen nicht nur in Polemik üben würden, sondern wenn sie tatsächlich sachlich versuchen, diese guten Impulse, die wir hier reinbringen wollen, vielleicht auch positiv zu begleiten. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
