Ralf Kalich
Fragestunde
Nachnutzung des Geländes der Polizeiinspektion in Schleiz Nach Kenntnis des Fragestellers ist der Umzug der Polizeiinspektion in Schleiz in den Neubau für das Jahr 2026 vorgesehen. Das besagte Gelände, das eine Liegenschaft des Landes ist, kann dann anders genutzt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Grundstücke in welcher jeweiligen Größe befinden sich auf dem derzeitigen Gelände der Polizeiinspektion in Schleiz? 2. Wer entscheidet zu welchem Zeitpunkt über die Nachnutzung des nachgefragten Geländes? 3. Ist in diesem Zusammenhang gegebenenfalls vorgesehen, dass die Nachnutzung auch durch unterschiedliche Nutzer erfolgen kann und wenn nein, warum nicht? 4. Besitzt die Stadt Schleiz ein Vorkaufsrecht für das nachgefragte Gelände und wenn ja, besteht das Vorkaufrecht nur dann, wenn das gesamte nachgefragte Gelände von der Stadt Schleiz erworben wird? Danke.
