Heike Werner
Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen
Ich sprach davon, dass es perspektivisch eine Entlastung der Justiz und der Polizei sein wird. Das wissen Sie auch, Sie kennen die Regelung. Es gibt am Anfang einen Berg von Akten, der bearbeitet werden muss. Ich verstehe die Justizministerinnen und Justizminister, dass sie an der Stelle Probleme sehen. Aber sie wissen auch, dass insbesondere aus dem Bereich der Polizei seit vielen Jahren gesagt wird, wir haben hier eine Doppelmoral. Hier gibt es eine Kriminalisierung, die eben nicht dazu beiträgt, dass tatsächlich mehr Schutz möglich ist, sondern eher dazu, dass wir durch diese Kriminalisierung unnötigen Aufwand haben für Polizistinnen und Polizisten. Insofern: Perspektivisch wird es zu einer Entlastung führen. Im Moment – und das ist immer so bei Beginn eines Gesetzes – haben wir einen Mehraufwand, der sicherlich umgesetzt werden muss, aber der, wie ich meine, am Ende auch überschaubar sein wird.
(Beifall DIE LINKE)
Es gilt jetzt – und ich will es auch noch mal deutlich sagen – wie bei allen Drogen, dass gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen, die natürlich auch einen aktiven, wirksamen Jugendschutz einbeziehen. Das ist natürlich auch bei der kontrollierten Freigabe von Cannabis der Fall. Wir wissen, gezielte Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen sind essenziell, um junge Menschen über die Risiken von Drogen, aber insbesondere auch des Cannabiskonsums aufzuklären und einen verantwortungsvollen Umgang zu fördern, denn die gescheiterte Verbotspolitik – und das wurde schon gesagt – der vergangenen Jahrzehnte hat eben nicht dazu geführt, dass junge Menschen nicht gekifft haben. Sie hat eben leider dazu geführt, dass sie Cannabis bei Menschen eingekauft haben, die auch härtere Drogen beispielsweise verkaufen. Sie hat dazu geführt, dass der Konsum verheimlicht wurde. Sie hat dazu geführt, dass – und das ist das Wichtigste – wegen der Hürden die Sucht- und Drogenhilfe, um mit Konsumentinnen und Konsumenten in Austausch und Aufklärung zu kommen, in dem Umfeld vielfach schwerer und bisweilen sogar unmöglich geworden ist. Das werden Ihnen die Sozialarbeiterinnen und -beraterinnen vor Ort bestätigen, liebe Kollegen von der CDU, wenn Sie mit denen denn mal ins Gespräch kommen. Und wenn Sie den Experten vor Ort nicht glauben, dann möchte ich noch mal den Brief des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen empfehlen, der beispielsweise an die Landesregierungen appelliert hat, auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten, und noch mal deutlich darauf hingewiesen hat, dass Deutschland endlich eine Cannabispolitik benötigt, die den Gesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt stellt. Und das ist mit diesem Gesetzentwurf gegeben.
(Beifall DIE LINKE)
Ich kann gleich noch ein Beispiel geben, was wir derzeit für Erfahrungen auch schon gemacht haben. Dass mit dieser teilweisen Legalisierung Räume geöffnet werden, in denen beispielsweise, Herr Kowalleck, und das ist wichtig, kritisch über den eigenen Konsum geredet werden kann, über die Risiken aufgeklärt wird und auch an Veränderungen gearbeitet werden kann, das ist ein Wendepunkt, der eben mit dem neuen Gesetz möglich ist und der wichtig ist. Ebenfalls wichtig ist natürlich, dass sich der Schwerpunkt zur Ausweitung der Präventionsarbeit in dem Gesetz eindeutig wiederfindet. Hier können wir an sehr gute Präventionskonzepte und ‑ programme anknüpfen, die wir in Thüringen bereits aufgelegt und gestärkt haben. Und, Frau Henfling, erlauben Sie mir den Hinweis – Sie ist leider nicht da –, dass unsere Programme eben keine Programme aus der Hölle sind, sondern ganz im Gegenteil. Wir haben uns intensiv daran orientiert, Präventionspolitik an Qualitätskriterien zu orientieren. Das kann man sehen, wenn man sich unsere Präventionsangebote in Thüringen anschaut. Seit 2014 haben wir beispielsweise die Förderung für die Suchthilfe in Thüringen von damals 387.000 auf 485.000 Euro im Haushalt 2024 erhöht. Beim Fachverband Drogen- und Suchthilfe wurde von 419.000 Euro auf jetzt 552.000 Euro erhöht. Mit dem Drug-Checking-Projekt haben wir in Thüringen tatsächlich Pionierarbeit geleistet, insbesondere auch bei der Arbeit mit Heranwachsenden und jungen Erwachsenen. Und, Herr Kowalleck, das müssen Sie sich unbedingt mal anschauen, weil wir mit diesem Projekt ermöglichen, dass die Drogen, die eingenommen werden, auf die Zusammensetzung geprüft werden und man zum Beispiel erkennen kann, wie die Konzentration der jeweiligen Droge ist und ob es Beimischungen gibt. Nach diesen ersten Evaluierungen sind es zum Beispiel 71 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten, die gesagt haben, sie würden jetzt eine geringere Konzentration wählen, weil sie eben die Ergebnisse der Substanzanalyse haben, und 69 Prozent der Konsumierenden haben aufgrund der Beimischung, die festgestellt wurde, in diesem Projekt gesagt, dass sie eben diese Droge jetzt nicht mehr konsumieren würden. Daran sieht man, dass mit Aufklärung und eben auch mit einem guten Verbraucherschutz hier tatsächlich auch ein risikoarmer Genuss von Drogen ermöglicht werden kann. Es gibt auch andere innovative Projekte in Thüringen: die Wanderausstellung „Suchtprävention – gestern, heute, morgen“, Angebote der Drogerie, die Sie vielleicht auch kennen. Auch die Beratung natürlich bei suchtbelasteten Familien, das ist insbesondere für Kinder und Jugendliche wichtig, spiegelt sich hier wider. Die im Cannabisgesetz geforderten Schulungen für die Präventionsfachkräfte in den Anbauvereinigungen werden jetzt auch schon durch die Thüringer Fachstellen für Suchtprävention vorgedacht und auch mit dem geplanten Haus „Welt der Versuchungen“ sind wir Vorreiter und wollen Suchtprävention und Gesundheitsförderung mit Kunst und Wissenschaft in einem neuen Ausstellungshaus vereinigen. Ich möchte abschließend noch mal betonen, dass wir uns der Verantwortung natürlich bewusst sind, die mit den Veränderungen in dem Gesetz einhergehen. Wir haben als Landesregierung auch eingefordert – und es gab auch gestern an der Stelle noch mal die ausdrückliche Zustimmung von der Bundesregierung –, dass es hier hinsichtlich etwaiger finanzieller Aufwendungen entsprechende Kompensationen auch braucht, insbesondere wenn es darum geht, künftig die Sicherungs- und Präventionsmechanismen zum Schutz Heranwachsender und jugendlicher Erwachsener weiter auszubauen. Es ist unser Ziel, eine Drogenpolitik zu gestalten, die eben auf den Schutz der Gesundheit setzt, auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und die Förderung des sozialen Wohls ausgerichtet ist. Dafür brauchen wir auch die Unterstützung der Bundesregierung, die gestern noch mal zugesichert wurde. Was die Anrufung des Vermittlungsausschusses angeht, gibt es hier derzeit noch Diskussionen. Gestern gab es ein Gespräch des Bundesgesundheitsministers mit den Justiz-, den Innen- und den Gesundheitsministerinnen und ‑ ministern. Hier finden auch noch weitere Gespräche statt. In Abhängigkeit davon werden wir in der nächsten Woche dann natürlich auch unser Abstimmverhalten gemeinsam besprechen. Ich bedanke mich an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die weiteren Schritte, die wir gemeinsam sicherlich in dieser Angelegenheit gehen werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, an der Stelle auch noch mal der Hinweis: Wenn Ihnen der Schutz der Kinder und Jugendlichen so wichtig ist, dann freue ich mich bereits jetzt auf Ihre Initiativen zum Werbeverbot für Alkohol,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) denn genau in dem Bereich des Alkohols, dieser wirklich gefährlichen und deutlich häufiger konsumierten Droge, sind wir tatsächlich noch meilenweit entfernt, etwa von Werbeverboten, die im Cannabisgesetz selbstverständlich enthalten sind. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
