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Laura Wahl

GRÜNE 14.03.2024 Sitzungen 7/130

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Vertreter von ThüringenForst, uns liegt ein Gesetzesänderungsantrag von der CDU vor, mit dem ThüringenForst die Nutzung der Windenergie untersagt werden soll. Der Wortlaut dieses Entwurfs entspricht ziemlich genau einem Entschließungsantrag zur Waldgesetzänderung aus dem letzten Dezember. Die Landesregierung hat dazu mittlerweile Stellung genommen. Hier kann man nachlesen, dass das von der CDU angestrebte Windkraftverbot für ThüringenForst im Konflikt mit bundesrechtlichen Vorgaben steht. (Beifall DIE LINKE) Ganz konkret steht hier: Bundesgesetze und die sich daraus ergebenden Pflichten binden die öffentliche Hand ausnahmslos. Die Landesforstanstalt ist Teil der öffentlichen Hand in Thüringen. – Allein aus diesen Gründen, dass den Vertretern von ThüringenForst hier aufgegeben wird, etwas Unrechtliches mit dem Bundesgesetz umsetzen zu müssen, ist dieser Antrag schon abzulehnen. Zudem wird in der Drucksache der Landesregierung auf die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen für ThüringenForst und auf die Schwierigkeit hingewiesen, den Waldumbau auf den durch die Klimakrise geschädigten Flächen, von denen es mittlerweile unzählige gibt, zu finanzieren. Als Bündnisgrüne haben wir bereits im Dezember gegen den Antrag gestimmt und werden ihn selbstverständlich auch weiterhin ablehnen. Es hilft ja häufig bei Regelungen ein Blick über den Horizont und in diesem Fall ein Blick in die Nachbarländer und andere Bundesländer in Deutschland, wie die das handhaben. Hier mal ein paar Beispiele: Schauen wir zunächst in unser Nachbarland Hessen, in dem die CDU seit 25 Jahren ununterbrochen die Landesregierung stellt. Das Ergebnis: 60 Prozent der installierten Windenergieleistung stehen auf Waldflächen. Der Landesbetrieb HessenForst bietet auf der Grundlage eines Windenergieprogramms im Staatswald aktiv eigene Flächen für die Nutzung der Windenergie an. Und nicht nur das – in dem Bieterverfahren werden neben dem Kriterium Wirtschaftlichkeit zusätzlich auch die kommunale und regionale Wertschöpfung sowie die Bürgerbeteiligung gewichtet. Schauen wir doch in das CDU-mitregierte BadenWürttemberg. Auch hier befinden sich 61 Prozent der installierten Windkraftleistung auf Waldflächen. Auch hier vermarktet der Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg aktiv eigene Flächen zur Windkraftnutzung im Staatswald und führt regelmäßig Angebotsverfahren durch. Oder wir schauen in ein weiteres waldreiches Bundesland: Bayern. Dort stehen 31 Prozent der installierten Windenergieleistung auf Waldflächen. Die Bayerischen Staatsforsten werben auf ihrer Homepage mit dem Slogan „Ihr Partner für Windenergie“. Im waldreichen Rheinland-Pfalz ist die CDU zwar nicht an der Landesregierung beteiligt, aber auch dort nutzen CDU-Landräte ganz bewusst Windkraftflächen im Wald. Der für die Energiewende vorbildliche Rhein-Hunsrück-Kreis hätte sonst nicht der erste CO -neutrale Landkreis Deutschlands werden 2 können. Selbst in den waldärmeren Bundesländern findet ein Umdenken statt. So hat der CDU-Forstminister in Sachsen-Anhalt erst kürzlich einen Entwurf zur Änderung des Waldgesetzes eingebracht, allerdings nicht wie hier in Thüringen ein Verbot – ganz im Gegenteil. Dort soll nun die Nutzung der Windkraft ermöglicht werden. Ich glaube, all diese Beispiele zeigen sehr deutlich, dass viele Bundesländer sich eben bewusst für diesen Weg entschieden haben, zu sagen, im Wald an bestimmten Stellen ist Windenergie ein großer Nutzen. Man muss aus dieser Erkenntnis ganz deutlich sagen, dass sich die Thüringer CDU hier ganz allein auf dem Holzweg befindet. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Thüringer CDU will also einen ganz anderen, nämlich einen diametral entgegengesetzten Weg gehen. Wenn sie einen solchen Weg gehen will, dann würde man vermuten, dass sie dafür eigentlich sehr gute Gründe anführen würde. Eine solche Begründung bleibt die Fraktion aber vollständig schuldig. Im Begründungstext des Antrags finden sich lediglich ein paar Allgemeinsätze zum Waldschutz. Bestimmte Tatsachen werden dabei wie immer unterschlagen, zum Beispiel, dass die Auswirkungen der Windenergie auf Mensch, Natur und Landschaft in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren selbstverständlich im Offenland wie auch in Waldgebieten gleichermaßen geprüft werden oder dass Flächen, die aus naturschutzfachlicher Sicht nicht für die Nutzung der Windenergie geeignet sind, ausgeschlossen werden, unabhängig davon, ob sie in Waldgebieten oder im Offenland liegen. Ich muss ganz deutlich sagen, dass die Vorteile, die ThüringenForst mit der Windenergie ziehen würde, sicherlich die Nachteile überwiegen. Es kann nämlich dadurch die Finanzierung des Umbaus zu einem klimastabilen Mischwald finanziert werden. Wir wissen, die Herausforderungen sind immens. Man muss nur durch Thüringen fahren, um zu sehen, wie viele Waldflächen von Schäden betroffen sind. Hier mit der Windenergie einen kleinen Teil dabei beitragen zu können, dass der Waldumbau, die Aufforstung finanziert werden kann, ist ganz deutlich im Interesse des Waldschutzes. Auch wirtschaftlich gesehen ist es sinnvoll, dass sich eben ThüringenForst diversifizieren kann, sich breiter aufstellen kann, dass es mehr Geschäftsfelder gibt mit den erneuerbaren Energien und dadurch eine Risikostreuung stattfindet, dass man nicht nur von den Erlösen, von Holzpreisen abhängig ist, sondern langfristig auch kontinuierliche Einnahmen verwenden und diese gut nutzen kann. Deswegen werden wir im Interesse von ThüringenForst, im Interesse des Waldes von Thüringen diesen Antrag ablehnen. (Beifall DIE LINKE)

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