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Heike Werner

14.03.2024 Sitzungen 7/130

Kinder- und Jugendliche schützen – Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz stärken, Aufklärung und Prävention ausbauen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ganz kurz nur, Herr Zippel, diese letzte Bemerkung hätten Sie sich wirklich sparen können. Das Problem der fehlenden Medikamente liegt an der verfehlten Politik im Bereich Pharmazie, und die haben Sie in der Bundesregierung mit zu verantworten gehabt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt wird mühsam versucht, hier wieder Regularien einzuführen, die eben eine ausreichende Versorgung mit Medikamenten ermöglichen sollen. Ich würde natürlich auch gern noch zu dem Antrag der CDU etwas sagen wollen, es ist heute schon sehr viel Richtiges gesagt worden, auch sehr viel Falsches leider. Und jetzt noch mal grundsätzlich ein paar Worte: Wir reden heute über die kontrollierte Abgabe von Cannabis in Deutschland durch das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis. Ja, und das ist das, was für die CDU jetzt wahrscheinlich schwierig ist, aber es wird hier ein Bruch vorgenommen mit einer verfehlten Verbotspolitik, für die eben die CDU im Bund seit Jahrzehnten verantwortlich gewesen ist. Der Beschluss wiederum, den Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zum Eigenkonsum unter zahlreichen Vorgaben zu entkriminalisieren, wie es das angenommene Gesetz der Ampelkoalition vorsieht, ist wiederum das Ergebnis eines langen und intensiven Diskussionsprozesses. Er spiegelt das Bestreben wider, eine realitätsnahe und verantwortungsbewusste Politik zu gestalten, die den Schutz der Gesundheit, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und die Bekämpfung des Schwarzmarkts in den Vordergrund stellt. Herr Zippel, darüber sind Sie hinweggegangen. Diese historisch gewachsene Entscheidung geht mit einem umfassenden Säulenkonzept einher, das eben nicht nur die Entkriminalisierung selbst betrifft, sondern auch die Implementierung eines regulierten und kontrollierten Markts für Cannabis umfasst. Dieser Ansatz gewährleistet, dass das angebaute Cannabis bestimmten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen muss, und trägt somit direkt zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und damit des Gesundheitsschutzes bei. Die Angewiesenheit derzeit der Konsumentinnen und Konsumenten auf verunreinigtes Haschisch und Marihuana aus dubiosen Quellen wird so beendet. Indem der Schwarzmarkt zurückgedrängt wird, stärken wir zudem die öffentliche Sicherheit und entlasten perspektivisch unsere Justizund Polizeibehörden. Es ist eben – ich will es noch mal sagen – die gescheiterte Verbotspolitik der vergangenen Jahrzehnte, die Hunderttausende in die Hände der Organisierten Kriminalität getrieben hat. Hier ist jetzt ein Wendepunkt erreicht. Das ist richtig und wichtig. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Anders als vielfach jetzt hier in der Diskussion vermittelt wurde, ist natürlich der Schutz der Jugendlichen und der Kinder ein zentraler Punkt dieses Gesetzes. Es ist selbstverständlich, dass das Gesetz eben keinen Erwerb und Konsum von Cannabis durch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vorsieht. Anders als es im Übrigen bei Alkohol ist. Herr Zippel, ich will es an dieser Stelle auch noch mal sagen: Wein, Bier, Sekt können Kinder und Jugendliche leider schon ab 16 Jahren konsumieren; ab 14 Jahren ist es erlaubt, wenn die Eltern dabei sind. Dazu gehört auch der Eierlikör im Eisbecher. Ich glaube, der beste Kinder- und Jugendschutz ist der, der die Vorbildwirkung der Eltern und auch der Großeltern beinhaltet. Jeder von uns sollte sich mal fragen, wann das Kind das erste Mal vielleicht eine Schnapspraline zu essen bekommen hat. Das ist eben keine Vorbildwirkung. Das hinterfragen Kinder und Jugendliche, die erkennen genau diese Doppelmoral. Deswegen geht es darum, selbst Vorbild zu sein. Diese eigene Vorbildwirkung ist an der Stelle der beste Kinder- und Jugendschutz. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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