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Marcus Malsch

CDU 14.03.2024 Sitzungen 7/130

Thüringer Bauordnung BO) (Thür

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne, aufgrund umfassender Änderungserfordernisse soll eine Ablösung der bisher geltenden Thüringer Bauordnung von 2014 erfolgen. Wir haben hier also ein vollständig neues Gesetz vorliegen in der drittletzten Plenarsitzung vor Ende der Legislatur. Respekt! Die Drucksache hat übrigens 215 Seiten, die Anhörungen zu Holzbau und Typenbau liegen bereits über zwei Jahre zurück. Es ist bereits jetzt absehbar, dass bei dieser Komplexität die verbleibenden zwei Ausschusssitzungen nicht ausreichen werden, um das Gesetz zu besprechen, zu bewerten, geschweige denn zu verabschieden. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Dann machen wir eine Sondersitzung!) Erst zum letzten Plenum hat das Ministerium dem Landtag ein ähnlich komplexes Werk, das Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, und nun die Bauordnung sowie das Architekten- und Ingenieurkammergesetz hingeknallt. Werte Kolleginnen und Kollegen, wer zum jetzigen Zeitpunkt einen derart umfassenden Gesetzentwurf vorlegt, beweist nur eins: eine ganze Legislaturperiode geschlafen. (Beifall CDU) Der Referentenentwurf stammt vom April 2023. Frau Staatssekretärin, wofür haben Sie jetzt elf Monate gebraucht, um das Gesetz dem Landtag vorlegen zu können? Selbst angesprochen haben Sie die Dringlichkeit der EU-Verordnung und auch des Handlungszwangs. Und uns verbleiben jetzt zwei Ausschusssitzungen? Das kann nicht der Ernst dieser Landesregierung sein. Dabei, werte Kolleginnen und Kollegen, ist eine Novelle seit Langem wegen notwendiger Vereinfachungen und zum Abbau bürokratischer Hürden erforderlich, denn Bauen muss grundsätzlich wieder einfacher werden. Es braucht mittelfristig grundlegenden Bürokratieabbau und eine Reduzierung der Anforderungen im Baurecht. Ein virtuelles Bauamt könnte den Bauaufsichtsbehörden zentrale Lösungen zur Verfügung stellen und die Verfahren von der Antragstellung bis zur Bescheidung digitalisieren, damit es für Bürger und Behörden schneller, einfacher und günstiger wird. Das Instrument der Genehmigungsfiktion kann dazu beitragen, dass Bauanträge schneller erteilt werden. Ein Bauantrag gilt dann als genehmigt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und die Behörde nicht in einer bestimmten Frist entscheidet. Hier muss eine erweiterte Anwendung geprüft und umgesetzt werden. Von all diesen Dingen finde ich im Gesetzentwurf tatsächlich nichts. Stattdessen pflegen Sie Ihren Erneuerbare-Energien-Fetisch auch in diesem Gesetzentwurf. Es sollen verfahrensrechtliche Erleichterungen für die Genehmigungen von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien geschaffen werden, heißt es da. Was aber jetzt als Erleichterung für die einen Grundstückseigentümer angepriesen wird, kann leicht zur Belastung für den Nachbarn werden. Stichwort Wärmepumpe – die soll nun direkt an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden dürfen. Werte Kolleginnen und Kollegen, im Einzelnen muss eine Anhörung im Ausschuss für eine Bewertung sorgen. Wir werden uns das ganz genau anschauen. Ich sage es gleich, aufgrund des umfangreichen Regelungsinhalts ist es praktisch undenkbar, dass das Gesetz zur zweiten Beratung aus diesem Ausschuss zurückkommen kann. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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