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Denny Möller

SPD 14.03.2024 Sitzungen 7/130

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Herr Gottweiss von der CDU hat ja gerade versucht, fachlich seinen Gesetzentwurf zu begründen, der uns heute vorliegt. Ich würde gern einen Aspekt daraus noch mal aufgreifen, Herr Gottweiss, nämlich die Frage einer konstruktiven Begleitung. Ich habe Ihren Gesetzentwurf so gelesen, dass er sozusagen schon in Teilen unseren gemeinsamen Beschluss von vor eineinhalb Jahren hier im Thüringer Land auch aufnimmt, nämlich die Potenziale der Windenergie zu erschließen und Konflikte zu minimieren. Umso mehr hatte ich mich vor 14 Tagen bei dem ersten Plenartagesordnungsentwurf über den ursprünglichen Titel Ihres Gesetzentwurfs gefreut, da stand nämlich „Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes sowie zum Erlass eines Thüringer Solargesetzes und eines Thüringer Energiebeteiligungsgesetzes – sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen“. Jetzt sind von vor 14 Tagen zu heute leider zwei wesentliche Elemente (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Da- zu haben Sie gar nichts gesagt, Herr Gottweiss!) dort rausgefallen, nämlich ein Thüringer Solargesetzentwurf und auch ein Energiebeteiligungsgesetzentwurf. Beides hätte, glaube ich, dem Hohen Haus gut zu Gesicht gestanden. Ein Thüringer Windenergiebeteiligungsgesetz gibt es als Entwurf bereits im Ausschuss, das wäre sicherlich ein gutes Pendant gewesen, um tatsächlich auch einen Kompromiss zu finden. Nun hoffen wir, dass Sie im Fachausschuss trotzdem Vorschläge für unseren Gesetzentwurf unterbreiten, damit wir da einen Schritt weiterkommen, weil wir in der Sache gar nicht so weit auseinander sind. Ein Solargesetz hatten wir bisher auch miteinander verabredet und kommen dort nur stückweise voran. Deswegen wäre das vielleicht auch ein großer Schritt gewesen. Im Moment, muss ich feststellen, schlagen Sie in Ihrem Gesetzentwurf im Konkreten doch nur sehr übersichtliche Änderungen vor und konzentrieren sich auf zwei Elemente, das Energiemonitoring, wobei ich Ihnen jetzt auch nicht noch mal sagen muss, dass das nichts Neues ist, sondern wir seit zwei Jahren fachlich miteinander debattieren. Wir haben das als SPD-Fraktion damals auch sehr mit angeregt, so etwas zu entwickeln. Die Argumente dafür haben Sie jetzt selbst genannt. Von daher müssen wir gucken, wie wir es wirklich ausgestalten können. Aber insgesamt ist der Regelungskern Ihres Gesetzentwurfs sehr übersichtlich. Darüber hinaus wollen Sie den Ausbau der erneuerbaren Energie am tatsächlichen Energiebedarf in Thüringen ausrichten. Auch das ist eine Debatte, die nicht neu ist. Dennoch will ich hier noch mal sehr deutlich sagen, dass es am Ende eine ziemlich seltsame Herangehensweise ist, weil Sie hier der Vorstellung hinterherlaufen, es könnte eine autarke Energieversorgung für Thüringen geben. Allerdings ist Thüringen wie in ganz vielen anderen Bereichen auch kein abgeschottetes Territorium. Der Freistaat ist bisher zu 75 Prozent von Energieimporten abhängig. Die Chance, die in den Erneuerbaren liegt, genau das umzukehren, wird wohl dennoch nicht dazu führen, dass man Autarkie herstellen kann. Das ist weder technisch noch faktisch aufgrund des internationalen Energiemarkts möglich. Dementsprechend würde es auch für die Verbraucher in Thüringen gar nicht funktionieren. (Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU) Das ist aber das, was Sie sagen. Sie sagen faktisch, wir wollen in Thüringen nur so viel Energie produzieren, wie Thüringen selbst verbraucht und damit rechnerisch eine Autarkie herbeiführen, die es faktisch gar nicht gibt. Mein Kollege Gleichmann hat schon darauf hingewiesen: Gerade aufgrund der erneuerbaren Energien und einer komplett neuen Technik, die wir dahinter sehen, ist die Bereitstellung von Energie, insbesondere von Strom, entweder nur im Minutentakt darstellbar oder gar nicht. Ich habe ja gerade schon eine Summe genannt, wir haben ein Potenzial von 75 Prozent des jetzigen Energieverbrauchs, die wir erst mal in Thüringen noch herstellen müssten, um überhaupt darauf zu kommen. Deswegen ist auch die Diskussion darum, ob wir jetzt als Allererstes noch mal von vorne anfangen, ein Stück weit das, was ich Ihnen mit Ihren Ansätzen auch noch mal deutlich machen muss, dass doch nicht vom Scheitern der Energiewende zu sprechen ist. Wenn wir Ihrer Idee folgen, fangen wir tatsächlich noch einmal von vorn an, und noch einmal von vorn heißt, quasi die gesamte Entwicklung in den letzten 25 Jahre bei den erneuerbaren Energien noch mal komplett neu zu denken und damit wieder sehr viel Zeit zu verlieren, um uns über Grundsätze zu einigen. Alles in allem macht mich das etwas skeptisch, was die eigentliche Intention Ihres Gesetzentwurfs ist, denn wir wissen, dass die Effizienzdiskussion, seit Jahren den Zu- und Ausbau zu deckeln, alles verkomplizieren wird. Im Kern bedeutet das nichts anderes, als den weiteren Ausbau der Windkraft zu verhindern. Sagen Sie es doch ganz klar, liebe CDU, Sie wollen keine Windräder, weil diese Forderung populär ist. Die Folgen ignorieren Sie. Sie koppeln nämlich Thüringen von der Modernisierungswelle am Energiemarkt mit der fatalen Folge ab, sowohl auf die Wertschöpfung in Thüringen zu verzichten als auch der Thüringer Wirtschaft empfindlichen Schaden in Bezug auf ihre Wettbewerbsfähigkeit zuzufügen. Das wird uns Arbeitsplätze und Wohlstand kosten, nichts anderes, meine Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE) Sie wollen ein verbindliches Energiemonitoring, das finde ich okay. Da müssen wir jetzt diskutieren, wie es im Detail ausgearbeitet werden wird. Da freue ich mich auf die Anhörung, um das zu qualifizieren. Ebenso als grundsätzlich sinnvoll erachte ich, den Blick auf die Entwicklung von Speichern sowie Netz- und Verteilungsinfrastruktur zu weiten. Wie Sie es allerdings vorschlagen, sage ich: Vorsicht! Die Übernahme der Aufgabe von Speichern und Netzverteilinfrastruktur von Netzbetreibern kann den Freistaat teuer zu stehen kommen. Für den Netzausbau sind bisher die Netzbetreiber und die Übertragungsnetzbetreiber zuständig, die Finanzierung erfolgt über eine Umlage auf den Verbraucher. Wenn wir als Land hier grundsätzlich eingreifen, werden wir erhebliche Kosten und Kapazitäten binden müssen. Das müssen wir diskutieren. Ich beantrage deshalb die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie mitberatend an den Wirtschaftsausschuss. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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