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Raymond Walk

CDU 14.03.2024 Sitzungen 7/130

Fragestunde

Kandidatur von Bürgermeistern und Landräten für Kommunalparlamente Im Jahr 2024 finden am 26. Mai 2024 gleichzeitig die Wahlen der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte sowie der Mitglieder von Stadt- und Kreisräten statt. In vielen Fällen kandidieren hauptamtliche Bürgermeister und Landräte ebenfalls für Kommunalparlamente. Aus Altersgründen oder durch Abwahl werden einige von ihnen aus ihren Ämtern ausscheiden. Die neu gewählten Kommunalparlamente werden sich jedoch aufgrund des von der Landesregierung auf den 26. Mai festgelegten Wahltermins gemäß § 13 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz bereits in der ersten Juniwoche konstituieren. Aufgrund der Fristen bis zur Übergabe der Amtsgeschäfte der Bürgermeister und Landräte gemäß §§ 25 und 29 Thüringer Kommunalwahlgesetz könnten sich für diejenigen, die eigentlich in Kommunalparlamente gewählt wurden, Amtshindernisse ergeben und diese dadurch ihr Kommunalwahlmandat nicht antreten. Insbesondere in den Stichwahlen am 9. Juni unterlegene Kandidaten wären davon betroffen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie kann der Wille der Wähler, welche noch amtierende, aber aus dem Amt ausscheidende hauptamtliche Bürgermeister und Landräte in Kommunalparlamente gewählt haben, praktisch umgesetzt werden? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann der hauptamtliche Bürgermeister oder Landrat das Amt des Stadtrats bzw. Kreisrats im Falle seiner Wahl annehmen? 3. Wäre die Problematik anders zu bewerten, wenn eine Stadt oder ein Landkreis über einen hauptamtlichen Beigeordneten verfügen würde? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Gesamtproblematik, falls ein gemeinsamer Wahltermin auf den Beginn eines Monats festgelegt würde, beispielsweise den 9. Juni? Ich will außerhalb des schriftlich Eingereichten schon mal anmerken, dass ich mitbekommen habe, dass die Antwort sehr umfangreich ist, insbesondere die Ausführungen zur Rechtslage. Ich würde hier schon ankündigen, dass die Ausführungen zur Rechtslage, wenn sie so detailliert sind, dass sie sozusagen mehrere Seiten füllen, dass das schriftlich nachgereicht werden kann und wir uns auf die Kernaussagen konzentrieren. Das wäre jetzt mein Angebot.

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