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Raymond Walk

CDU 14.03.2024 Sitzungen 7/130

Fragestunde

Wenn man die übersprungen hat, ist eine Ämterhäufung nicht mehr möglich. Dann bleibt aber dennoch der Ausweg nach beispielsweise § 102 Abs. 4, indem man sich beurlauben lässt. Die Frage ist ja immer: Wie kommt man aus der Situation raus? Das ist, was ich als Kern Ihrer Ausführungen festgehalten habe.

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