Corinna Herold
Thüringer Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Kollegen Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz, der uns hier vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung beschäftigt sich mit einer auf Länderebene notwendig gewordenen Anpassung und Erweiterung eines bereits bestehenden Gesetzes das Institut für medizinische Prüfungsfragen in Rheinland-Pfalz betreffend. Die Änderungsnotwendigkeiten entstanden im letzten Jahr noch vor der Sommerpause am 7. Juni 2023 und am 6. Mai 2023. Im Großen und Ganzen handelt es sich bei den hier notwendigen Änderungen um keine tiefgreifenden und elementaren Änderungen, sondern die Einfügung erweiterter Zuständigkeiten für das Prüfungsinstitut auf die Fragen der zahnärztlichen Prüfungen und ebenso der Anpassung und Erweiterung des Aufgabengebiets nach der neuen Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom März 2020 und den Änderungen dazu vom Mai 2023. So sollte man meinen, ein solcher Vorgang ist sowohl auf der Ebene des Ministeriums als auch der im Parlament zügig zu bearbeiten und schnell zu erledigen. Aber die auf unsere Fragen in der Gesundheitspolitik immer sehr langsam und bedächtig agierende Landesregierung hat es auch hier geschafft, mal wieder ein Dreivierteljahr ins Land gehen zu lassen. In dem vorliegenden Entwurf finden sich ein paar kleinere notwendige sprachliche Erweiterungen und Korrekturen, die sich mit den fachlichen Inhalten des infrage stehenden Bundesgesetzes und mit der Ländervereinbarung beschäftigen. Zusätzlich dazu finden wir 32 Änderungswünsche bzw. Anordnungen, die sich ausschließlich um die Gendersprache drehen. Diese Sprache wird im Begründungsteil ausdrücklich erwähnt und die Umsetzung als notwendig für die geschlechtergerechte Sprache angeführt. Das führt dann unter anderem dazu, dass zum Beispiel in Artikel 13 Abs. 4 Satz 2 die Wortungetüme „Versorgungsempfängerinnen sowie Versorgungsempfänger“ eingefügt werden.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Schlimm!) Die vorliegende Dopplung verursacht einen Mehraufwand von 29 Anschlägen für denjenigen, der dieses Sprachmonstrum verschriften muss. Inhaltlich gibt es nichts weiter dazu zu sagen außer den Hinweis, dass die Landesregierung gut beraten wäre, im Sinne der Lesbarkeit und auch vielleicht zugunsten der Bearbeitungsgeschwindigkeit die Gesetzestexte wieder in grammatikalisch regelgetreue, den Vorgaben des deutschen Dudens entsprechende Worte zu verfassen. In dem Zusammenhang wünsche ich natürlich auch dem Vorstoß der CDU an dieser Stelle viel Glück bei dem nächsten Anlauf hier im Parlament. Die geneigte Leserschaft in Fach- und auch Laienkreisen wird es ihr sehr danken.
(Beifall AfD)
Wir hoffen als AfD-Fraktion sehr, dass die sprachlichen Unzulänglichkeiten des hier vorgelegten Gesetzentwurfs seiner fachlichen Wirksamkeit keinen schwerwiegenden Schaden zufügen, und stimmen diesem Gesetzentwurf natürlich zu. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
