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Janine Merz

SPD 14.03.2024 Sitzungen 7/130

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer – ein paar sind noch da oder auch am Bildschirm zu Hause! Ich möchte auch noch mal meinen Dank voranstellen an all diejenigen, bei denen wir uns bei Bränden oder Hochwasser oder anderen Unwetterereignissen nicht schutzlos fühlen müssen, den vielen Ehrenamtlichen und auch beruflichen Rettungskräften in diesem Land. Denn sie erwarten von uns als Gesetzgeber zu Recht auch ein Brand- und Katastrophenschutzgesetz, auf dessen Grundlage sie weiterhin dauerhaft und rechtssicher Gefahren für Leib und Leben abwehren können. Viele Praktiker und Fachleute haben also gemeinsam mit dem SPD-geführten Innenministerium in den letzten Monaten einen Vorschlag erarbeitet. Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz soll fit für die Gegenwart und die Zukunft gemacht werden, denn – wir haben es schon gehört – seit der letzten großen Novelle 1992 hat sich in der Katastrophenschutzbekämpfung Wesentliches verändert, und weil deswegen auch weitere Entwicklungen dazukommen, duldet es keinen Aufschub, jetzt eben dieses Gesetz anzufassen. Die Kolleginnen haben im Vorfeld schon viele Schwerpunkte genannt und ich will zwei für uns ganz besonders wichtige hier hervorheben: Der erste Schwerpunkt für uns ist die Digitalisierung. Sie stellt den Brand- und Katastrophenschutz, wie viele andere Bereiche auch, vor ganz verschiedene Aufgaben und Herausforderungen. Es geht los bei der Frage, welche analogen und eben auch digitalen Lernmethoden zum Beispiel schon in der Ausbildung zum Einsatz kommen. Deswegen bekommt unsere Landesfeuerwehrschule mit diesem Gesetzentwurf den Auftrag, die Ausbildungsmethoden stetig weiterzuentwickeln. Heute kann es noch ein Mix aus Präsenzunterricht und E-Learning sein, um den Ehrenamtlichen zeitlich flexible Schulungsangebote zu machen. Im Laufe der Zeit werden sicher und logischerweise andere neue Lernmethoden dazukommen und Einzug halten. Aber auch im akuten Ernstfall sind digitale Mittel im Bevölkerungsschutz nicht mehr wegzudenken. Reden wir beispielsweise darüber, wie unsere kommunalen Katastrophenschutzstäbe arbeiten. Viele Bundesländer haben sich hier einer gemeinsamen Aufgabe angenommen. In den unteren Katastrophenschutzbehörden soll es keinen Flickenteppich mehr geben, was die Fachsoftware für die Stabsarbeit anbelangt. Eine einheitliche Stabsunterstützungssoftware hilft insbesondere dabei, die Behörden im Krisenfall effektiver zu vernetzen, um schneller Hilfe und Unterstützung zu leisten. Auch Thüringen setzt so eine einheitliche Lösung bereits um und das vorliegende Gesetz bildet dies nun ab. Sie sehen also, es gibt viele Entwicklungen und viele gute Gründe, für unsere Retterinnen und Retter dieses Gesetz anzupacken. Der zweite Schwerpunkt für uns ist die Struktur des Katastrophenschutzes. Nur eine von vielen grundlegenden Fragen: Welche Einheiten und Einrichtungen braucht es, damit unser Katastrophenschutz modern aufgestellt ist? Denn – wir haben es schon gehört – seit 1992 ist enorm viel passiert und es hat sich viel getan, und zum umfassenden Katastrophenschutz gehören für uns mittlerweile ganz selbstverständlich die psychosoziale, also seelsorgerische Notfallversorgung, aber auch Auskunftsstellen über vermisste Personen und eine sehr umfassende Logistik. Das wird von der geltenden Gesetzgebung noch nicht zwingend abgedeckt, dabei ist uns aber völlig klar, selbstverständlich kommt es im Katastrophenfall ganz erheblich darauf an, dass unsere Katastrophenschützer im Einsatz von Logistiktrupps unterstützt werden, mit Zelten, Kraftstoff, Werkzeugen und all den weiteren Ressourcen, die vor Ort dringend gebraucht werden und schnell verfügbar sein müssen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, besonders gefreut habe ich mich darüber, dass dieses Gesetz eines in den Blick nimmt: dass sich unsere Feuerwehren wieder stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können, denn die Kameradinnen und Kameraden werden im Alltag oft eben auch durch Amtshilfe beansprucht. Sie müssen zuweilen Ölspuren beseitigen, mit der Drehleiter beim Transport von Patienten im Rettungsdienst mithelfen oder auch bei Gemeindeveranstaltungen den Verkehr regeln. Und da kann ich gut nachvollziehen, wenn Kameradinnen und Kameraden sagen: Moment, für diese Aufgaben gibt es doch Stellen, die dafür von Haus aus zuständig sind. Wir helfen grundsätzlich gern, aber auch unser Tag hat nur 24 Stunden. Das Gesetz wird deshalb auch die Feuerwehren ein Stück dabei entlasten. Durch neue Entgelte nämlich wird es zum Beispiel einfacher, dass die Kosten für solche Einsätze nicht an den Feuerwehren hängen bleiben. Weil sich Praktiker immer weitere Entlastungen wünschen, werden wir in der Anhörung auch sicher noch mal prüfen, ob wir über den Gesetzentwurf hinaus weitere Dinge vereinfachen können. Gemeinsam hat Rot-RotGrün über viele Jahre hinweg viel Geld für den Bevölkerungsschutz mobilisiert. Letztes Jahr haben wir auch die Landesfeuerwehrschule im Landeshaushalt massiv aufgewertet, um im Wettbewerb um das beste Lehrpersonal mit anderen Ländern mitzuhalten. Und jetzt braucht es dazu noch ein modernes Gesetz. Ich freue mich auf die konstruktive Beratung im Innenausschuss. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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