Prof. Dr. Schönig
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Einführung des Tarifs Deutschlandticket zum 1. Mai 2023 hat zu einer erheblichen Steigerung der ÖPNV-Nutzung deutschland- und thüringenweit geführt. Neben den Umsteigern aus den bisherigen Abonnements gibt es einen etwa gleich großen Anteil von Kunden, die den ÖPNV zwar schon bisher, aber nicht so intensiv wie nunmehr mit dem Deutschlandticket genutzt haben. Der Anteil an Neukunden wird auf etwas unter 10 Prozent geschätzt. Aus Sicht der Landesregierung ist es wünschenswert, diese Zahl zu erhöhen, wozu aber im Wesentlichen eine Angebotssteigerung des ÖPNV, insbesondere im ländlichen Raum, notwendig ist. Die technische Umsetzung konnte dank des großen Engagements aller Verkehrsunternehmen in Thüringen ohne größere Probleme erfolgen. Die Finanzierung erfolgt auf der Basis des zwischen Bund und Ländern vor der Einführung des Tarifs abgestimmten Betrags an Ausgleichsmitteln in Höhe von bundesweit 3 Milliarden Euro bzw. des auf Thüringen entfallenden Anteils von jeweils 19,9 Millionen Euro durch Bund und Land. Der Anteil des Bundes ist in § 9 Abs. 3 Regionalisierungsgesetz festgeschrieben, der Anteil des Landes im Landeshaushaltsplan Kapitel 10 02 Titel 682 10. Zu Frage 2: Das Angebot des Tarifs Deutschlandticket selbst ergibt sich aus § 9 Abs. 1 des Regionalisierungsgesetzes, die bundesseitige Absicherung der Finanzierung bis 2025, wie gerade gesagt, aus § 9 Abs. 2. Die landesseitige Finanzierung ist mit dem Landeshaushaltsplan 2024 für dieses Jahr sichergestellt. Eine entsprechende Aufnahme wird auch in den Entwurf des Landeshaushaltsplans 2025 erfolgen, wobei eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung bereits aufgrund des § 9 des Thüringer ÖPNV-Gesetzes gegeben ist. Die sich an die Aufgabenträger richtende Ausgleichsrichtlinie für nicht gedeckte Ausgaben im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket wird derzeit für das Jahr 2024 finalisiert und in Kürze veröffentlicht. Eine Fortschreibung für 2025 wird erst auf der Grundlage der Musterrichtlinien für das kommende Jahr erarbeitet werden können. Vielen Dank.
