Thomas Hartung
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Beim Gesetzentwurf der AfD merken wir wieder, es geht nicht um Integration, es geht nicht um die individuelle Förderung von leistungsschwächeren Schülern, es geht nicht darum, Menschen eine Bildung zu ermöglichen, es geht stattdessen um Ausgrenzung, um Separierung, um Stigmatisierung von Menschen. Das hat bei der AfD ja Tradition, das kennen wir. Schon im Sommer 2023 hat der AfD-Führer Höcke ja eine solche Ausgrenzung gefordert. Damals ging es um Kinder und Jugendliche mit einem Förderbedarf und Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Hier sollte – so hat er es angekündigt – die Befreiung Thüringens vom Ideologieprojekt Inklusion stattfinden. Wir lehnen das selbstverständlich ab. Aber hier – ich will das mal noch ein bisschen näher ausbauen – hat Herr Höcke davon geredet, dass unsere Kinder von den Kindern mit Behinderung und Förderbedarf nur ausgebremst werden, Bremsklötze ihrer Entwicklung. Ich finde das schon perfide. Ich glaube, Kinder und Jugendliche mit einem erhöhten Förderbedarf sind auch unsere Kinder, für die wir auch Verantwortung haben.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) 1933 hat man solche Menschen, die Herr Höcke meint, Ballastexistenzen genannt. Dahin dürfen wir nie wieder kommen! Deswegen stellen wir uns gegen jegliche Ausgrenzung von Menschen. Diesmal ist es die völkische Sichtweise auf Menschen, diesmal werden also nicht Kinder mit einer Behinderung ausgegrenzt, sondern Kinder mit einem Migrationshintergrund oder – wenn ich AfD-Sprech benutzen würde – nicht deutsche Kinder. Diese sollen unter einer Verallgemeinerung von hohen Quoten in den Schulen ausgegrenzt werden. Dabei wird eine Kausalität zwischen Migrationshintergrund und Förderbedarf hergestellt, die es in dieser Stringenz so nicht gibt. Aus Sicht der AfD ist es aber wichtig, hier ein Katastrophenszenario aufzubauen, den Untergang von Volk und Vaterland zu sehen, um deswegen mit der Lösung, die ist ja hier mehrfach von dem AfD-Vertreter zitiert worden, um die Ecke zu kommen, dass höchstens 10 Prozent der Kinder in den Schulen einen Migrationshintergrund haben dürfen. Um das mit einfachen Worten mal zu sagen, wenn Schüler nicht mehr unter diese 10 Prozent fallen, gibt das Gesetz keine Antwort darauf, wie sie beschult werden, die fallen dann einfach durch das Raster. Kollegin Baum hat schon darauf hingewiesen, man kann sie auch nicht in Vorschaltklassen stecken, denn die wären ja nicht gesetzeskonform und es steht im Gesetz auch nichts dazu. Es steht eben nicht drin, was mit diesen Kindern wird. Am Ende – Herr Jankowski hat es ja hier gesagt – ist es halt einfach deren Problem, wie sie Bildung erlangen. Das ist nicht unser Ansatz. Für uns ist jedes Kind gleich viel wert, jedes Kind muss uns gleich viel wert sein, und dazu stehen wir.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich möchte hier sagen, dass, wenn ich dieses Gesetz lese, sehr ungute Erinnerungen aufkommen. Mich erinnert dieses Novellierungsvorhaben an ein Gesetz mit dem Titel „Gesetz gegen Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen“ vom 25. April 1933. Da wurde festgelegt, dass der Anteil nicht arischer Kinder an deutschen Schulen 5 Prozent nicht übersteigen darf. Bei Einschulung durften es sogar nur 1,5 Prozent sein. Dieses Gesetz war ein wichtiger Schritt zur Ausgrenzung jüdischer Menschen in Deutschland. Wohin das geführt hat, wissen wir. Es führte erst über die Separierung und Stigmatisierung zu Verfolgung, Deportation und Vernichtung. Fünf Punkte, vier davon sind DNA und initialer Bestandteil der Programmatik der AfD. Dem stellen wir uns entgegen. Wir lehnen das ab.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir lehnen auch jede Überweisung eines solchen völkischen Gesetzes in irgendeinen Ausschuss ab. Vielen Dank.
