Denny Jankowski
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Guter Unterricht geht nur über gemeinsame Sprache
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, kommen wir zunächst einmal zu den Zahlen: In ganz Thüringen beträgt der Migrantenanteil bei den Schülern 10,5 Prozent. Damit hat sich der Migrantenanteil unter den Schülern seit 2015 in Thüringen mehr als verdoppelt. Die Schüler sind auch nicht gleich verteilt. Wir haben eher ländlich geprägte Regionen wie den Saale-Holzland-Kreis oder den Landkreis Greiz, da liegt der Migrantenanteil bei den Schülern bei 6 Prozent. In den Ballungszentren wie zum Beispiel in den Städten Gera und Erfurt, da liegt der Migrantenanteil bei den Schülern aber schon bei über 15 Prozent.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das sind übrigens alles Kinder!) Und auch die Verteilung der Migranten an den einzelnen Schulen ist sehr unterschiedlich. Mittlerweile haben wir in Thüringen 68 Schulen mit einem Migrantenanteil bei den Schülern von 20 bis 30 Prozent, 51 Schulen mit einem Migrantenanteil von 30 bis 50 Prozent und auch schon 12 Schulen mit einem Migrantenanteil bei den Schülern von über 50 Prozent. Damit sind wir bei diesen Schulen weit jenseits von Quoten, bei denen eine sinnige Integration überhaupt noch möglich ist.
(Beifall AfD)
Korrelierend mit dem Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund ist der Anteil von Schülern mit Förderbedarf zum Erlernen der deutschen Sprache. Ich kann mich hier nur wiederholen: Eine gemeinsame Sprache ist die Grundvoraussetzung für einen gelingenden Unterricht, der allen Beteiligten am Ende auch nützt. Ohne altersangemessenes sprachliches Verständnis und vor allem Verständigungsmöglichkeiten können Schüler Lernerfolge nicht optimal erzielen. Der von der Landesregierung eingeschlagene Weg, Schüler mit Migrationshintergrund und vor allem ohne ausreichende Deutschkenntnisse in die regulären Schulklassen zu integrieren, führt zu einer Überforderung der Lehrer und mindert die möglichen Lernerfolge aller Schüler. Spätestens der Warnruf der Erfurter Schulen aus dem letzten Jahr sollte doch nun allen aufzeigen, dass es so nicht weitergehen kann.
(Beifall AfD)
Herr Tischner, Sie haben gefragt, warum wir den Weg über die Änderung des Schulgesetzes gehen wollen. Sie meinten, das wäre Ihrer Meinung nach nicht sinnvoll. Na ja, eigentlich regelt das Thüringer Schulgesetz die Klassenbildung ja sehr genau. Wenn man es anwenden würde, dann würde es auch nicht zu solchen Überforderungszuständen wie derzeit in Erfurt kommen. Das Thüringer Schulgesetz regelt in § 41b die Klassenbildung an den Schulen und in Absatz 2 steht – ich zitiere –: „Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Schüler mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache werden bei der Klassenbildung an allgemein bildenden Schulen mit Ausnahme der Förderzentren doppelt gezählt.“ Die Schüler mit Förderbedarf sollen doppelt gezählt werden, weil man anerkennt, dass sie einen höheren Betreuungsaufwand darstellen und der Lehrer somit mehr Zeit braucht, um sich mit den Schülern zu beschäftigen. In der Praxis wird dieser Passus des Schulgesetzes aber oftmals einfach ignoriert, besonders hier in Erfurt. Selbst Mitarbeiter des Schulamts müssen einräumen, dass sie nicht nur diesen Passus ignorieren, sondern auch die Brandschutzvorschriften, um am Ende mehr Kinder in die Klassenräume zu bekommen. Mit anderen Worten, die verfehlte Migrations- und Integrationspolitik der Bundes- und Landesregierung wird am Ende auf dem Rücken der betroffenen Schüler und Lehrer ausgetragen.
(Beifall AfD)
Wenn wir Schulen mit einem Migrationsanteil bei den Schülern von über 50 Prozent haben, bei solchen Zahlen ist eine Integration nicht möglich. Wir sehen zunehmend Mobbing und Gewalt an diesen Schulen, weil zum Teil Parallelgesellschaften entstehen, viele Schüler haben die Verbindung zu ihrer Schule verloren, die Zahl von Schulverweigerern ist gestiegen und immer mehr Schüler haben psychische Probleme. Es sollte mittlerweile doch klar sein, wenn immer mehr Schüler mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache auf immer weniger Lehrer treffen, dann implodiert unser Bildungssystem und am Ende verlieren alle Beteiligten.
(Beifall AfD)
Wir haben in Thüringen mittlerweile eine Schulabbrecherquote von 9,5 Prozent, im letzten IQBBildungstrend rutschte Thüringen wieder einmal ab. Der Anteil der Schulabgänger, die nicht ausbildungsfähig sind, steigt von Jahr zu Jahr weiter an, weil ihnen sprachliche und mathematische Grundkenntnisse fehlen. Und auch hier ist der Zusammenhang zwischen dem Migrationshintergrund, mangelnden Sprachkenntnissen der deutschen Sprache und schulischen Kompetenzen relativ deutlich. Denn die Sprache ist nun einmal der Schlüssel für gesellschaftliche und vor allem schulische Teilhabe.
(Beifall AfD)
Der reguläre Unterricht ist nicht der richtige Ort zum Erlernen von Deutsch als Zweitsprache. Diesen Bedarf kann der normale Lehrer nicht leisten, wenn ein Drittel oder sogar mehr Schüler einer Schulklasse einen Förderbedarf haben. Vor allem wird man die Sprachprobleme auch mit dem regulären Unterricht so nicht lösen können. Ohne Grundkenntnisse in der deutschen Sprache ist ein zielgerichtetes Lernen an den Schulen nicht möglich. Auch der Präsident des Deutschen Lehrerverbands spricht sich für verpflichtende Sprachtests aus und darüber hinaus fordert er eine Höchstquote für Migranten in den Schulklassen. Unser Lösungsansatz im Gesetzentwurf sieht deswegen Folgendes vor: Wir wollen eine verpflichtende Quote von maximal 10 Prozent an Schülern mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache in unseren Schulklassen. Nur durch eine solche Obergrenze führt Integration nicht zu einer Mehrbelastung für Lehrer und auch nicht zum Absinken des Leistungsniveaus insgesamt in unseren Schulen. Wer als Schüler nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, der muss in separaten Klassen unterrichtet werden, bis sein Sprachniveau so hoch ist, dass er dem Unterricht problemlos folgen kann. Diese Schulklassen müssen auf den Erwerb grundständiger Sprachkenntnisse ausgerichtet sein und können zum Beispiel auch an den Volkshochschulen stattfinden. Ein Übergang in die regulären Klassen darf nur noch dann erfolgen, wenn die Schüler der Vorschaltklasse einen Nachweis über ein ausreichendes Sprachniveau erbracht haben. Den Status quo beizubehalten würde uns nur weiter in eine Bildungskatastrophe hineinführen, bei der alle Beteiligten verlieren: die Lehrer, da sie maßlos überfordert werden, die deutschsprachigen Kinder, weil sie keine ordentliche Lernumgebung vorfinden und der Lehrer sich nicht auf die Vermittlung des Unterrichtsstoffs konzentrieren kann. Und auch die Kinder mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache verlieren, da sie aufgrund ihrer Sprachdefizite dem Unterricht nicht folgen können. Wir brauchen endlich eine handfeste Lösung, damit unser Bildungssystem wieder Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit ermöglicht und alle Kinder die bestmöglichen Lernerfolge erzielen können. Deswegen unser Antrag hier zum Schulgesetz und ich bitte um Zustimmung für eine Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
