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Dirk Bergner

FDP 14.03.2024 Sitzungen 7/130

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was wäre ein Plenum im Thüringer Landtag ohne eine Debatte über das Thema „Windkraft“?! Irgendwie wäre es fast unvollständig. Heute ist also der Anlass der Gesetzentwurf der CDU zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes. Zusätzlich haben Sie, werte Kollegen der Union, noch einen Entschließungsantrag zum Thema eingereicht. Die Minderheitskoalition verbreitet ja gern einmal die Erzählung, dass wir als Freie Demokraten grundsätzlich gegen Windkraft wären. Dabei fordern wir aber vor allem deren Steuerung auf der Basis einer vernünftigen Abwägungsentscheidung, so wie sich das im ingenieurmäßigen Denken gehört. (Beifall Gruppe der FDP) So steht es auch in unserem Waldgesetz, das ja nun nach einigen Debatten, politisch wie juristisch, endlich seinen Weg in das Gesetz- und Verordnungsblatt gefunden hat. (Beifall Gruppe der FDP) Allerdings fordern wir eben auch, die einseitige Ausrichtung, eben nur auf Windkraft und nur auf Solar, zu beenden, und wir fordern, dass die brachliegenden Ressourcen an Wasserkraft in Thüringen erheblich ausgebaut werden. Ich erinnere daran, wie viele Talsperren nach wie vor keine Wasserkraft gewinnen. Auch brachliegende Ressourcen an Biogas müssen nach unserer Auffassung ausgebaut werden und könnten es vor allem. (Beifall Gruppe der FDP) Sie können vor allem auch eine Einkommensquelle für unsere Landwirte bieten. Der Vorschlag der Union, den wir heute debattieren, geht einen Schritt weiter und behauptet, mit zwei kleinen Änderungen im Klimagesetz eine ganzheitliche Betrachtung der Energieversorgung zu ermöglichen. Das sehen wir tatsächlich hier so noch nicht. Gehen wir einmal auf Ihre konkreten Forderungen ein: Sie fordern als Erstes, die Zielsetzung des Umbaus der Energieerzeugung in Thüringen um den Passus der Entwicklung des tatsächlichen Thüringer Energiebedarfs zu erweitern. Das hat ja auch schon Resonanz gefunden. Nun ist aber das Stromnetz natürlich kein abgeschlossenes Konstrukt, sondern ein freier Markt über Landes- und Staatengrenzen hinweg. Warum sollte Thüringen nicht mehr Energie erzeugen, als wir hier verbrauchen? Warum sollten findige Unternehmer, wenn sie denn in der Lage sind, nicht aus Thüringen heraus Strom exportieren, um damit eine regionale Wertschöpfung zu ermöglichen, meine Damen und Herren? (Beifall Gruppe der FDP) Zudem wird sich der Stromverbrauch in den kommenden Jahren laut Meinung der einschlägigen Experten massiv erhöhen, zum einen durch die Dekarbonisierung der Industrie, zum anderen durch gestiegene Bedarfe auf den Sektoren der Gebäudeenergie und der Mobilität. Ihre nächste Forderung ist komplett konträr zu Ihrem eigenen Entschließungsantrag. Sie wollen die im Klimagesetz festgeschriebene Festlegung auf Ausweisung von 1 Prozent der Landesfläche für Windenergie ersatzlos streichen. Da die Landesregierung aber mehr als 2 Prozent ausweisen möchte bzw. aus Berlin getrieben auch ausweisen soll, reißen Sie hier einen Haltepunkt ein und öffnen dem ungesteuerten Wildwuchs neuer Windräder Tür und Tor. Die dritte Forderung, meine Damen und Herren, nach einem umfassenden Monitoring teilen wir. Zu häufig wird Politik auf der Basis falscher Annahmen, ideologischer Grundsätze und unvollständiger Daten betrieben. Inwieweit sich hier aber neue Bürokratie aufbaut, die Unternehmen oder auch die kommunale Familie belastet, müssen wir noch prüfen und kritisch hinterfragen. Da sehe ich also Diskussionsbedarf auch im Ausschuss, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP) Zusammenfassend lässt sich sagen, die CDU hat uns an manchen Stellen aufmerksam zugehört und will jetzt auch eine schon lange formulierte Forderung der FDP, wie beispielsweise den Aufbau von Stromspeichern in Thüringen, umsetzen. Noch ein Wort in Richtung von Herrn Kollegen Gleichmann: Es geht vor allem bei dem zu speichernden Strom um den Überschussstrom, für den wir jetzt Geld an andere Länder dafür bezahlen, damit sie ihn uns abnehmen. Deswegen brauchen wir da nicht mehr Strom – mit Ausnahme der Widerstände, die es da gibt, ganz klar. Insofern ist es kein nennenswerter Mehrbedarf an Speicherung. Natürlich müssen wir Strom speichern, wenn wir eine vernünftige Energiewirtschaft betreiben wollen. (Beifall Gruppe der FDP) Das ist generell positiv. Ob der gewählte Weg über das Klimagesetz mit Anhängen im Entschließungsantrag der richtige ist, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das können wir in aller Ruhe und vernünftig im Ausschuss diskutieren. Wir werden natürlich eine Ausschussüberweisung mittragen. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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