Andreas Schubert
Fragestunde
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, ein hoch spannendes Thema. Ich habe die Nachfrage: Wenn sich jetzt zum Beispiel ein aktuell amtierender Oberbürgermeister für den Stadtrat wählen lässt und dann am Tag der Mandatsannahme, also in der ersten Juniwoche, zum Beispiel noch in die Stichwahl involviert ist, also gar nicht weiß, ob er möglicherweise so ein Amtshindernis dann in Zukunft hätte, müsste er sich denn dann, um dieses Mandat im Gemeinderat anzunehmen, schon am 1. Juni beurlauben lassen?
