Prof. Dr. Speitkamp
Fragestunde
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Anfrage des Abgeordneten Jankowski beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Schuljahr 2022/2023 haben in Thüringen 18.452 Schülerinnen und Schüler die Schule mit einem Abschluss verlassen. 1.856 Schülerinnen und Schüler verließen die Schule ohne Abschluss, also 10,06 Prozent. Von den 1.856 Schülerinnen und Schülern, die die Schule ohne Abschluss verlassen haben, konnten 1.274 keinen Hauptschulabschluss erreichen, das entspricht einer Quote von 6,9 Prozent. 299 Schülerinnen und Schüler konnten Abschlüsse im Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung und 283 Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang zur Lernförderung erreichen. Das ist Ausdruck der individuellen Förderung in Thüringen. Statistisch fließen sie aber in die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen, ein. Ich darf nach Ihrer Frage noch mal etwas detaillierter aus der Tabelle vortragen. Zusammengefasst also 18.452 Abgänger, davon ohne Abschluss 1.856, ohne ersten Schulabschluss 1.274, 299 mit Abschluss im Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung, 283 mit Abschluss im Bildungsgang zur Lernförderung. An der Regelschule: 8.291 Abgänger, davon 923 ohne Schulabschluss, 851 ohne ersten Schulabschluss, 4 mit Abschluss im Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung und 68 mit Abschluss im Bildungsgang zur Lernförderung. Gemeinschaftsschule: 2.820 Abgänger, davon 245 ohne Schulabschluss, davon 216 ohne ersten Schulabschluss, 4 mit Abschluss im Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung und 25 mit Abschluss im Bildungsgang zur Lernförderung. Gymnasium: 5.772 Abgänger, davon 81 ohne Abschluss und entsprechend auch 81 ohne ersten Schulabschluss. Gesamtschule oder sonstige Schulen: 770 Abgänger, davon 46 ohne Schulabschluss, 41 ohne ersten Schulabschluss. Förderschule: 775 Abgänger, davon 561 ohne Abschluss und davon wiederum 288 mit Abschluss im Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung und 188 mit Abschluss im Bildungsgang zur Lernförderung. Im Kolleg haben alle 24 mit Abschluss abgeschlossen. Zu Frage 2: Die Angabe über Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache liegt für Absolventen und Absolventinnen bzw. Abgängerinnen und Abgänger nicht vor. Ersatzweise wurde die Zahl der Abgänger mit nicht deutscher Familiensprache angeführt. Es besteht aber kein direkter inhaltlicher Zusammenhang der Daten. Also jetzt noch einige Daten zu den Abgängern mit nicht deutscher Familiensprache. Zusammengefasst sind das 1.214, davon haben 399 keinen Abschluss erreicht. Regelschule: 687, davon haben 252 keinen Abschluss erreicht. Gemeinschaftsschule: 191 mit nicht deutscher Familiensprache als Abgänger, davon haben 54 keinen Abschluss erreicht. Gymnasium: 227 nicht deutscher Familiensprache, 65 ohne Abschluss. Und Gesamtschule/sonstige Schulen: 92 Abgänger nicht deutscher Familiensprache, davon 15 ohne Abschluss. Bei Förderschule waren es 17 Abschlüsse nicht deutscher Familiensprache und 13 ohne Abschluss. Zu Frage 3 nach den Ursachen: Eine Erklärung für die hohe Quote im bundesweiten Vergleich ist die statistische Einrechnung der Schülerinnen und Schüler mit den Abschlüssen im Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung und im Bildungsgang zur Lernförderung, das habe ich bei Frage 1 schon ausgeführt. Die Ursachen für das Verlassen von Schule ohne Abschluss sind vielfältig und komplex. Das Thema „Schulerfolg statt Schulabbruch für alle Schülerinnen und Schüler“ ist ein ständiges Arbeitsfeld der Landesregierung, in dem zahlreiche Maßnahmen in Thüringen zur Anwendung kamen und kommen. Solche Maßnahmen sind Praxisklassen oder Praxisunterricht nach § 6 Abs. 5 Thüringer Schulgesetz. Sie verstehen sich als präventives Konzept zur Vermeidung bzw. Verringerung des Schulabsentismus. Ziel der Praxisklassen ist es, Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 7 und 8 so zu fördern, dass sie wieder erfolgreich lernen können und am Unterricht regelmäßig teilnehmend zu einem Schulabschluss an der Regelschule geführt werden. Eine weitere Maßnahme ist die individuelle Abschlussphase. Sie kann nach § 6 Abs. 5a Thüringer Schulgesetz an allen Regel- und Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden. Durch die individuelle Abschlussphase erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine längere Lernzeit, so erforderlich, bis zu zwei Schulbesuchsjahren mit erhöhtem Praxisanteil, um die für den Hauptschulabschluss notwendigen Kompetenzen zu erlangen. Neben den gesetzlich verankerten Maßnahmen wurden an ausgewählten Schulen zusätzliche Projekte zur Reduzierung des Anteils von Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss umgesetzt. Diese wurden im Rahmen des Operationellen Programms für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds im Freistaat Thüringen in den Jahren 2014 bis 2020 gefördert. Sie hatten zum Ziel, den Zugang zur Berufsbildung zu verbessern, die Zahl der Ausbildungsabbrüche zu verringern sowie die Grundlage für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration zu schaffen. Diese ESF-Schulförderrichtlinie wurde bis in das Jahr 2022 hinein auch mit dem Ziel der Erhöhung des Schulerfolgs umgesetzt. Zum Programm ESF Plus Thüringen 2021 bis 2027 wurde die ESF-Plus-Schulförderrichtlinie mit Wirkung zum 1. August 2022 erlassen. Gefördert werden an ausgewählten Schulen Maßnahmen zur Unterstützung im Unterricht und der Lernprozesse, also Angebote für Schülerinnen und Schüler zur individuellen Förderung, praxisorientierte Lernangebote, die sozialpädagogische und psychologische Unterstützung, die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sowie die fachliche und wissenschaftliche Begleitung von Schulen. Dies soll ebenso zur Reduzierung der Anzahl von Schulabbrüchen beitragen. Sollte es nicht gelungen sein, einzelne Schülerinnen und Schüler zum Abschluss zu führen, gibt es in Thüringen verschiedene Möglichkeiten, einen Schulabschluss nachzuholen. Zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des Realschulabschlusses besteht zunächst die Möglichkeit zur autodidaktisch vorbereiteten Externenprüfung. Zur Prüfungsvorbereitung können verschiedene Bildungsträger unterstützend tätig werden, zum Beispiel Volkshochschulen oder Fernschulen. Auch der berufsbildende Bereich bietet für Schüler ohne Hauptschulabschluss verschiedene Perspektiven. So kann in dem an den Berufsschulen angebotenen Berufsvorbereitungsjahr der gleichwertige Hauptschulabschluss in einem Vollzeitbildungsgang erworben werden. Für Jugendliche mit nicht deutscher Herkunftssprache, bei denen wegen unzureichender Kenntnisse der deutschen Sprache noch nicht zu erwarten ist, dass sie den Abschluss dieses Berufsvorbereitungsjahres in einem Jahr erreichen werden, können auch Vorklassen eingerichtet werden. Die duale Berufsausbildung bietet die Möglichkeit, neben einem berufsqualifizierenden Abschluss einen dem Hauptschul- und Realschulabschluss gleichwertigen Schulabschluss zu erwerben. Für die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung ist kein Schulabschluss erforderlich. Ergänzend können Schulen an Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III teilnehmen. Hierzu können Schulen derzeit ihr Teilnahmeinteresse beim TMBJS bekunden. Zu den Zielen dieser Maßnahmen zählt auch die Unterstützung bei der Erreichung eines Schulabschlusses durch die individuelle Ursachenbestimmung der schulischen Schwierigkeiten, die Feststellung der Kompetenzen – vorliegende Ergebnisse einer durchgeführten Potenzialanalyse sind zu nutzen –, weiterhin durch die Organisation von individuellen Unterstützungsleistungen, durch Nachhilfeangebote, Sprachförderung, die Nutzung von Onlineangeboten usw., die Unterstützung bei Problemen in der Schule, durch den Kontakt mit der Schule, den Lehrenden und den Eltern, durch Elternarbeit, also durch Transparenz des individuellen Förderplans und schließlich durch Hilfestellung bei Problemlagen, Kriseninterventionen etc. Vielen Dank.
