Laura Wahl
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Klimagesetzes – Sicherer und bezahlbarer Energiemix in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Hoffmann, Sie müssen sich ein bisschen entscheiden: Gestern beklagen Sie, dass mit der Windenergie zu viel Profit gemacht würde in Thüringen, was nur passieren kann, wenn die Dinger sich auch drehen. Heute ist es wieder, dass überhaupt kein Wind in Thüringen wehen würde. Mit Realität hat das alles leider nicht viel zu tun.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir beraten heute aber auch einen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, mit dem das Thüringer Klimagesetz geändert werden soll. Auf den allerersten Blick, würde ich sagen, hat eine solche Änderung durchaus ihre Berechtigung. Schließlich ist das Klimagesetz 2018 in Kraft getreten und die Klimakrise hat sich seitdem deutlich beschleunigt. Die Dringlichkeit für den Klimaschutz hat zugenommen und auch die internationalen und nationalen Rahmenbedingungen haben sich gesetzlich verändert. So wurden das Klimagesetz der EU und das Klimaschutzgesetz des Bundes novelliert. Allein schon daraus resultiert eine Anpassungsnotwendigkeit auch für unser Thüringer Klimagesetz. Bei einer grundlegenden Novellierung des Gesetzes würden wir als Bündnisgrüne uns dafür einsetzen, dass Thüringen bis 2040 klimaneutral wird. Auch einen CO -Schattenpreis wollen wir gern im 2 Klimagesetz verankern. Dieses Instrument ist beispielsweise in den Klimagesetzen des Bundes, von Hessen und von Baden-Württemberg drin. Mit einem solchen Preis fließen bei der Beschaffung und beim Bau bzw. der Sanierung von Landesliegenschaften die Klimakosten nämlich in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit ein. Der Schattenpreis ist aus unserer Sicht deshalb ein sehr geeignetes Instrument, um die Landesverwaltung schneller klimaneutral zu machen. Von all solchen Überlegungen, die dem Jahr 2024 angemessen wären, ist im vorliegenden Gesetzentwurf der CDU allerdings rein gar nichts zu finden. Die Änderungsvorschläge zum Energiemonitoring in § 13 mögen noch diskutabel sein, auch wenn sie in ihrer Praktikabilität nur schwer umsetzbar sein dürften. Denn selbst das Bundesumweltamt kann die Daten zu den Treibhausemissionen nicht so schnell vorlegen, wie es im Antrag gefordert wird. Ebenfalls diskutabel ist der Änderungsvorschlag zu Energiespeichern und Verteilinfrastrukturen. Zu diesem Punkt ist allerdings anzumerken, dass die rechtlichen Regelungen dazu in erster Linie auf der Bundesebene liegen. Trotzdem ist die Landesregierung in dieser Frage bisher keineswegs untätig geblieben, sie hat einen Stakeholderprozess für eine integrierte Netzplanung in Thüringen initiiert. Der Arbeitsstand dazu wurde gerade in der letzten Woche auf der Erneuerbare-Energien-Konferenz vorgestellt. Nun aber zum eigentlichen Kern des Antrags der CDU: Der Klimaschutzgedanke – das muss man deutlich sagen – wird damit geradezu in sein Gegenteil verkehrt. Dies ist ganz deutlich dem miteingebrachten Entschließungsantrag zu entnehmen. Wie bei der CDU üblich, geht es mal wieder um einen Generalangriff auf den Ausbau der Windenergie. Die CDU will nun ausgerechnet das Klimagesetz nutzen, um den Ausbau der für den Klimaschutz unabdingbaren Windkraft zu hemmen. Das ist einfach nur noch absurd und es ist auch eine Missachtung des höchsten deutschen Gerichts. Deshalb zitiere ich zum wiederholten Mal einen der Leitsätze aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Windkraftverbot im Wald – Zitat Bundesverfassungsgericht –: „dass der Ausbau […] der Windkraft einen faktisch unverzichtbaren Beitrag zu der […] Begrenzung des Klimawandels leistet und zugleich die Sicherung der Energieversorgung unterstützt.“ Zum Abschluss möchte ich noch kurz auf das Thema „Flächenziele“ eingehen. Bei dem Vorschlag der CDU handelt es sich um eine reine Vernebelungstaktik. Sie schlägt vor, den Ausbau der Windkraft über Energiemengenziele zu steuern. Aber durch eine solche Umstellung löst sich der Flächenbedarf für Windenergieanlagen ja nicht einfach in Luft auf. Auch bei einer Energiemengensteuerung muss immer noch entschieden werden, auf welchen Flächen der Ausbau dann stattfinden soll. Genau betrachtet läuft der Ausbau der Windenergie bereits jetzt nach diesem Prinzip, wie es die CDU fordert. Gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz wird von einem Strombedarf von 750 Terawattstunden im Jahr 2030 für ganz Deutschland ausgegangen. 80 Prozent sollen dann über erneuerbare Energien abgedeckt werden. Das entspricht einer Erzeugungsmenge von 600 Terawattstunden. Diese Erzeugungsmenge umgerechnet auf die Erzeugungsleistung der einzelnen erneuerbaren Energieträger entspricht dann bei der Windenergie einer installierten Leistung von 115 Gigawatt und der Flächenbedarf für diese installierte Leistung übersetzt sich dann in 2 Prozent der Landesfläche – eigentlich eine nachvollziehbare Berechnung. Die CDU bezeichnet dieses gesetzlich festgelegte Vorgehen in ihrem Entschließungsantrag aber nun einfach mal als Irrweg, ohne dies allerdings an irgendeiner Stelle des Antrags überhaupt fachlich begründen zu können. Die Ergebnisse der unzähligen Klimaneutralitätsstudien und Energiewendeszenarien werden hier wieder einmal einfach ignoriert. All dies zeigt, die Bekenntnisse der CDU zum Klimaschutz in den beiden vorliegenden Anträgen sind nichts weiter als leere Worthülsen. Die CDU will ausgerechnet über eine Änderung des Klimagesetzes den Klimaschutz ausbremsen. Dieses Ansinnen lehnen wir als Bündnisgrüne selbstverständlich ab.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Den diskutablen Teil des Antrags können wir gern im Ausschuss weiter besprechen. Einer Überweisung an den Umweltausschuss stimmen wir deshalb zu.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
