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Denny Möller

SPD 14.03.2024 Sitzungen 7/130

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, insbesondere liebe Vertreterinnen von ThüringenForst, sowohl der Vorstand als auch der Personalrat und weitere. Es macht ja deutlich, wie wichtig Ihnen diese Debatte hier ist, und sie ist uns allen wichtig. Herr Malsch, als Allererstes: Auf Ihr „Thüringen“ oder „Wald first“ kann ich Ihnen nur entgegnen: Rot-Rot-Grün hat die Zukunft des Landes first, denn es geht darum, unser Land zukunftsfähig zu machen und zukunftsfähig zu halten. Das sind wir den jetzigen und den zukünftigen Generationen einfach schuldig. Das, was Sie hier betreiben, ist Klitterung sozusagen aus einer wildwaldromantischen Idee heraus, um einfach was durchzusetzen, nämlich eine populäre Forderung. Die hat aber nichts damit zu tun, was die Zukunft dieses Landes betrifft oder unsere Wälder oder den Forst. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere Wälder sind in der Regel Kulturlandschaften und insbesondere durch die Aufforstung zu Forsten keine unberührte Natur. Allein die forstliche Erschließung des Waldes führt zu Lücken im Bestand und es werden, wie bei der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen, bei der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung Schotterwege im Wald angelegt. Ein Wegenetz von rund 11.000 Kilometern durchzieht Thüringer Wälder. Dies entspricht um die 4.500 Hektar Fläche. Bei einem guten Wegemanagement sind die Wege für die Windkraftanlagen zugleich Forstwege und müssen nicht neu angelegt werden. Diese Doppelnutzung verbessert die Erschließbarkeit unserer Wälder, den Abtransport von Holz und erleichtert die Pflege für neu angelegte Aufforstungen. Mit rund 34 Prozent bewaldeter Fläche steht Thüringen im bundesweiten Vergleich im Mittelfeld, wobei seit der Wiedervereinigung die Fläche von damals 511.000 Hektar auf fast 550.000 Hektar angewachsen ist. Waldflächen in ganz Thüringen sind von Schäden betroffen. In den nächsten Jahren – meine Vorrednerinnen haben es schon erwähnt – werden die gesunden Waldbestände weiter rapide schrumpfen. Allein die Wiederaufforstung der bereits verlorenen Wälder und Forste wird unser Land einen zweistelligen Millionenbetrag jährlich auf 100 Jahre hinaus kosten. Die Aufforstung der bereits verloren gegangenen Flächen an Wald ist mit dem verfügbaren Pflanzenmaterial und dem derzeit verfügbaren Personal erst in 100 Jahren wieder ausgeglichen. Ein Großteil der Flächen wird sich selbst verjüngen und in den ersten Jahrzehnten eher mit einem Dickicht als einem Wald vergleichbar sein. Um Einnahmen zu generieren und damit den Waldbesitzenden eine notwendige Einnahmequelle zu schaffen, ist es unumgänglich, auch Windkraft im Wald zu ermöglichen. Zugleich ist der Abstand zur Wohnbebauung um ein Vielfaches größer, als die verfügbaren Flächen im offenen Land es zulassen. Der Freistaat Thüringen ist der größte Landbesitzer. Vor allem der Staatswald könnte eine Schlüsselrolle für das Zusammenwirken eines nachhaltigen Waldumbaus und einer regionalen Energiegewinnung spielen. Um dieses Potenzial noch einmal deutlich zu machen: Wenn wir allein auf den geeigneten Flächen im Landesbesitz die Windkraft nicht ausschließen, könnten sich die jährlichen Pachteinnahmen auf mindestens 40 Millionen Euro belaufen, und das über eine Nutzungsdauer von 25 Jahren hinweg. Mit dem Waldbeteiligungsgesetz kommen noch für die Menschen und die Gemeinden der Umgebung direkte Einnahmen hinzu. Es ist also nicht in Worte zu fassen, welchen Schaden Sie mit diesem Gesetzentwurf dem ThüringenForst und dem Freistaat Thüringen zufügen. Unternehmerische Freiheiten in der Forstwirtschaft einzuschränken, um wahltaktisch einen vermeintlichen Vorteil zu haben, das wird den ThüringenForst teuer zu stehen kommen. Ich hoffe, wir können im Rahmen der weiteren Debatte in den Fachausschüssen diesen Schaden noch abwenden. Meine Damen und Herren, deswegen beantrage ich die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten federführend und mitberatend an die Ausschüsse für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss aufgrund der Bedeutung für den Freistaat bei den Finanzen insgesamt. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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