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Denstädt

14.03.2024 Sitzungen 7/130

Eigentum verpflichtet: Nachnutzungskonzept für das Areal der JVA Hohenleuben

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zu den Bauverzögerungen von Zwickau-Marienthal haben wir jetzt eine ganze Menge gehört. Auch der Zeitpunkt der Inbetriebnahme kann durch den Freistaat Sachsen erst nach Erstellung eines neuen Bauablaufplans ganz genau benannt werden. Ich möchte aber trotzdem einordnend noch ein paar Sachen zu den Bauverzögerungen sagen. Wir sind ja ab 01.01.2025 gemäß § 18 Abs. 1 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch gezwungen, gesetzlich eine Einzelunterbringung zur Verfügung zu stellen, sodass wir gezwungen waren, Kompensations- und Entlastungsmaßnahmen für den Thüringer Justizvollzug bereits in Angriff zu nehmen. Eine erste Kompensations- bzw. Entlastungsmaßnahme ist dabei die Umwidmung der Jugendstrafanstalt Arnstadt in eine Justizvollzugsanstalt für Jungtäter mit Abteilung für Jugendstrafvollzug. Seit dem 1. September 2023 werden also in der JSA Arnstadt im Rahmen der mehrmonatigen Pilotphase neben dem Jugendstrafvollzug auch junge erwachsene Gefangene im Erstvollzug, die zum Zeitpunkt der Einweisung nicht älter als 35 Jahre sind und zu nicht mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurden, untergebracht. Die Anstalt bietet als hochmoderne Justizvollzugseinrichtung auch für die Gefangenengruppe nicht nur eine zeitgerechte Unterbringung im Sinne der Einzelunterbringung, sondern auch eine Turnhalle, Sportplatz und große Hofbereiche im Freien, auch zahlreiche Behandlungsangebote mit eigener sozialtherapeutischer Abteilung und Angebote der Schul- und Berufsausbildung, deren Plätze ebenfalls seit Jahren nicht richtig ausgelastet wurden. Beste Möglichkeiten also für eine günstige Sozial- und Legalprognose. Unter anderem durch diese Maßnahme sollen die Unterbringungsprobleme in der JVA Hohenleuben entspannt werden. Für das Jahr 2024 ist eine maximale Dreierbelegung der dortigen Hafträume angestrebt, ebenso soll es sich für die JVA Untermaßfeld verhalten. Darüber hinaus wurde begleitend eine zweite Kompensations- bzw. Entlastungsmaßnahme in Form einer Modifikation der Übergangsbestimmungen des § 143 Abs. 2 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch initiiert. Dazu habe ich im letzten Plenum ausgeführt. So werden nämlich zukünftig statt zwei bis zu drei Personen in einem Haftraum untergebracht, und das auch über den 31. Dezember 2024 hinaus. Weitere Entlastungsmöglichkeiten wie etwa die Beendigung der Unterbringung sächsischer Austauschgefangener in der JVA Hohenleuben zum 01.01.2025 werden aktuell geprüft, sind aber noch abstimmungsbedürftig. Die aufgezeigten Kompensations- und Entlastungsmaßnahmen sind vor allem mit Blick auf die Umwidmung der Jugendstrafanstalt in eine Justizvollzugsanstalt für Jungtäter mit einer Abteilung für Jugendstrafvollzug nicht nur der voraussichtlich zu erwartenden verzögerten Inbetriebnahme der JVA Zwickau-Marienthal geschuldet. Vielmehr bedarf es aufgrund der seit Jahren beträchtlichen Unterbelegung als reine Jugendstrafanstalt einer Neuausrichtung von Arnstadt im Sinne einer realistischen und gewinnbringenden Ausgestaltung der Thüringer Justizvollzugslandschaft. Mit der Inbetriebnahme der JVA Zwickau-Marienthal wird die JVA Hohenleuben geschlossen. An die förmliche Schließung der JVA Hohenleuben schließt sich die Vorbereitung der Abgabe der Liegenschaft in das allgemeine Landesvermögen an. Hierzu gehören etwa der Ausbau der justizvollzugsspezifischen Sicherheitseinrichtungen wie Videokameras und Schlosstechnik. Daneben wird anstaltsseitig Inventar bei Bedarf an die übrigen Justizvollzugsanstalten respektive andere Landesliegenschaften verteilt oder zur Veräußerung freigegeben. Rückbau bzw. Abrissarbeiten sind aktuell seitens des Justizvollzugs nicht geplant. Hinsichtlich der landeseigenen Produktionsstätten ist vorgesehen, den Fensterbaubetrieb der JVA Hohenleuben in die JVA Zwickau-Marienthal zu verlagern. Inwieweit eine Überführung der Druckerei innerhalb Thüringens möglich ist, ist aktuell immer noch Prüfungsgegenstand. Die in der JVA Hohenleuben eingerichteten Ausbildungsbereiche werden geschlossen. Der Schließungsprozess dauert bis zur endgültigen Abgabe der Liegenschaft ungefähr zehn Monate. Falls kein anderweitiger Landesbedarf an dieser Liegenschaft bestehen sollte, ist die Liegenschaft gemäß der Landeshaushaltsverordnung zu verwerten. Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schließt sodann im Auftrag des Thüringer Finanzministeriums mit dem liegenschaftsaufgebenden Justizressort eine Verwaltungsvereinbarung zum Verwaltungsübergang in das allgemeine Grundvermögen ab. Damit dürfte hoffentlich auch die Zuständigkeit geklärt sein, Herr Bergner. Nach Erstellung eines Wertgutachtens würde diese Liegenschaft am Markt angeboten und soweit möglich auch veräußert. Bis zur Veräußerung verwaltet das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr die Liegenschaft. Die Erstellung von Nachnutzungskonzepten ist die Aufgabe der potenziellen Erwerber bzw. Erwerberinnen in den entsprechenden Interessenbekundungsverfahren (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Das ist genau der Denkfehler!) – Moment, Herr Bergner, ich komme gleich dazu –, das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr. Hierzu zählt bei entsprechendem Interesse auch die Belegenheitskommune, also die Stadt Hohenleuben. In diesem Rahmen werden die eingereichten Nutzungskonzepte neben dem angebotenen Kaufpreis und dessen Finanzierung bei der Entscheidung über den Verkauf herangezogen. Die Erarbeitung von Nutzungskonzepten oder Investitionen für zukünftige Nutzung fallen somit weder in die Zuständigkeit des Justizressorts noch in diejenige eines anderen Ressorts. Lediglich in Ausnahmefällen könnte das Landesamt für Bau und Verkehr die Entwicklung von Nachnutzungskonzepten durch Dritte unterstützen, jedoch erst, wenn sich die Immobilie bereits im allgemeinen Grundvermögen befindet, also nach vollständiger Schließung der JVA Hohenleuben und (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Das ist Beamtenmikado!) wenn zudem aufgrund von Besonderheiten der Immobilie mit Verwertungsschwierigkeiten gerechnet wird. Seitens des Justizvollzugs wurden aber bereits vor geraumer Zeit Prüfungen hinsichtlich einer möglichen justizvollzugsseitigen Nachnutzung angestellt. Die haben sich aber sämtlich als nicht realisierbar erwiesen. Dabei wurde auch ein Konzept zu einer möglichen Justizvollzugsanstalt für lebensältere und/oder erkrankte Gefangene erstellt, das nach umfassender Prüfung verworfen werden musste. Zum einen ist der Anteil entsprechender Strafgefangener in Thüringen gering. So haben sich etwa im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2022 jeweils nur 19 Gefangene mit einem Lebensalter über 65 im Thüringer Strafvollzug befunden. Zum anderen erforderte der Betrieb einer dann zusätzlich zur JVA Zwickau-Marienthal im Ostthüringer Raum noch fortbestehenden Justizvollzugsanstalt Personal in einem Umfang, der weder derzeit noch in absehbarer Zukunft auch nur annähernd zur Verfügung steht. Hinzu kämen die aktuell nicht finanzierbaren Kosten für ein solches Projekt. Insoweit wird auch weiterhin mit Blick auf die Thematik erhöhter pflegebedürftiger oder schwerkranker Gefangener die Unterbringung in Justizvollzugskrankenhäusern anderer Bundesländer organisiert. Diesbezüglich bestehen entsprechende Verwaltungsvereinbarungen mit Sachsen in Leipzig und mit Bayern in St. Georgen-Bayreuth. In ganz schweren Erkrankungsfällen kann die Vollstreckungsbehörde die Vollstreckung wegen Vollzugsuntauglichkeit unterbrechen oder aufschieben. Die Etablierung einer Ausbildungsstätte in den Liegenschaften der JVA Hohenleuben ist für das Justizressort ebenfalls weder angezeigt noch zweckmäßig. Eine Nachnutzung ist mithin nach derzeitigem Sachstand weder durch den Justizvollzug noch durch die Justiz vorgesehen. Die üblicherweise erst mit der Schließung einer Liegenschaft verbundene Bedarfsabfrage bei den übrigen Ressorts wird seitens des Justizressorts vorgezogen und soll bereits ein Jahr vor der Schließung der JVA Hohenleuben veranlasst werden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: So wird es auf jeden Fall nichts!)

Protokoll ↗