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Schenk

14.03.2024 Sitzungen 7/130

Fragestunde

Er müsste sich beurlauben lassen, wenn er die Wahl angenommen hat. In dem Fall ist er ja noch kein gewählter Oberbürgermeister, also müsste er sich nicht beurlauben lassen. Aber Sie meinen, weil er amtierender Oberbürgermeister ist, müsste er sich dann beurlauben lassen?

Protokoll ↗